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Früher Wochen- und RachrichtMatt Tkgeblatt sil ßipbts. Mit, LmÄns, Mbks, st Wie,, HniriDirt, »«mm, Mirstl, Lrtimsblf, Nilsti A Ms, A. K«1 §1 Wck, N«Wä«ks, Am, Memils«, SWWtl lä BMt» Amtsblatt fiirdasKgl.AmtSgerichtunddenLtadtrotzuLichtenftein V Atteste Zeitung im Königlichen Amtsgenchtsbezirk »» » - -»>.»» > tzA. 8ED»WMlO» —- >»» >——— >> > — - ' — >—-» «r 230 LTLWÄSr Sonntag, de» 3. ONober vt-sr» Statt »rschrttck tL-ttch mA« Lome- n>» FM« »«ulMtU»«> fltr »« selM»« - »UrMNttzrUM« 1 Mk. SO Wa_ durch dtr Pol» bep>ae» 1 Mk. 7b Ps^ «ttqK»r «mmnrru 10 Pfg. MsteLm-e» »eh»« «ß« L« «apüMm tu Lichte»ßtt», «r. vd, «lle «awttlch« Poßmßalt«. P-ftdotra. sowie die Amtrttaer «büx«. Lus^ate »erde» die süufgespaüru» «rmdMe »ett 10. f»r iwnv»rtt-e L»str«t« »« IS Pitz. der»tz»»t. UM«««, SO Pstz. S» a«wch« «eile kostet die rweispaltige Jelle SO pf^ S,r»sprech-L»,chl«tz «r. 7. S»ser»te»-L»„iM, tWich Kto spküß«, »«»litt»» 10 «hr. «elegramm-Ädresse: «a gebta tt. m. is un> mt i gestatte- bestrebt meinen: >it nur Unter- wld. 3. und- » unp. >chmals- >e er k Marken, gleichen: Äizeln- Einkommensteuer, Brandkaste, Renten, Handels -und Gewerbekammerbeiträge fällig. Bekanntmachung, die Ausfüllung der Hauslifte« detr. Wegen Erhebung der staatlichen Einkommen« und Ergänzungssteuer für daS Jahr 1910 macht sich die Aufstellung von Hauslisten nötig, welche als Grundlage zum Einkommen- und Ergänzungssteuer-Kataster zu dienen haben. Den hiesigen Hausbesitzern oder deren Stellvertretern werden dieser Tage Formulare zu Hauslisten behändigt, in welchen dieselben alle in ihren Grundstücken wohnenden Steuerpflichtigen mit sämtliche« Bor- und Zuname« aufjv- fiihren haben. Nicht minder ist die genaue Beantwortung der sonstigen in den Hauslisten enthaltenen Fragen seitens der hierzu verpflichteten Personen erforderlich. Aus den in den erwähnten Formularen abgedrucklen Bestimmungen ergibt sich, wem die zuletzt bezeichnete Verpflichtung obliegt. Bei Gewerdetreide«de« ei«schlietzlich der Fabrika«te« ift die Anzahl der beschäftigte« Persoue« bez. Arbeiter, Geselle» u»d Lehr- ttuge, sowie insbesondere bei Weber« «nd Strumpfwirker« die Zahl der Stühle bez. Maschiue« i« Spalte »1 der Hausliste anzugebe«. Die Hauslisten sind verordnungsgemäß nach dem Stande vom 12. Oktober auszufüllen und mit den eigenhändigen Namensunterschriften der Haushaltungsvor- stäude versehen vom 13. dss. Mts. ab, längstens aber bis zum 16. Oktober dss. Is. an di« hiesige Gtadtkafse (Rathaus 1 Treppe) wieder einzureichen. Die Versä«m«ng dieser Frist zieht ei«e Geldstraft bis z« 50 M. «äch stch. Da mehrfach Klagen und Beschwerden darüber eingegangen sind, daß in den Hauslisten die Mietzinsen wahrheitswidrig angegeben worden seien, so wird hiermit ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß nach dem klaren Wortlaute in Spalte 10 und 11 der HauSlisten der von den Mietsbewohnern zu entrichtende MietzinS von den Mietsbewohner« selbst anzugeben isi und daß die letzteren sich die wegen unrichtiger Angabe des Mietzinses eintretenden Nachteile selbst zuzuschreiben haben Ferner werden die Grundstücksbesitzer des eigenen Interesses wegen auf Spalte 23 der mehrerwähnten Liste aufmerksam gemacht und zur ge«0«e« Spezialisier r««g der Sch«ldzi«se« aufgefordert i U«genüge«d a«sgefüllteListe« werden oh«eWetteres zurückgegebe« Es empfiehlt sich deshalb, die Hauslisten möglichst durch erwachsene Personen, welche bei etwaiger ungenügender Ausfüllung der Listen entsprechend verständigt werden können, an obenerwähnter Stelle abgeben zu lassen. Lichtenstein, am 1. Oktober 1909. Der Stadtrat. Lvtefenverpachtung. Nächste« Dienstag von nachmittag 3 Uhr an soll die sogenannte Bmhwiese anderweit und die frühere Vorwerk'fche und die Fritzfch'sche Wiese neu auf 6 Jahre unter den im Termin bekannt zu gevenden Bedingungen verpachtet werden. Interessenten wollen sich zu vorgenannter Zeit am Schafgarten beim Brühl- schen Hause sammeln. Hohndorf, den 2. Oktober 1kO9. DerSemeinderat. Schaufuß DaS Wichtigste. * Der König von Sachsen wird am 11 Oktober zum Besuche am Hofe des Herzogs von Altenburg eintreffen. Tie Rückreise erfolgt am 12. Oktober. * Die französischen Behörden sollen im marok kanischen Schaujagebiete unter Zuhilfenahme von Truppen bei deutschen Schutzbefohlenen gewaltsam die Steuern eingetrieben haben. * In neuen Kämpfen bei Melilla haben die Spanier wieder namhafte Verluste gehabt. * Tas Reichsgericht zu Leipzig hob gestern aus prozessualen Gründen das Todesurteil gegen den Rennfahrer Breuer auf und verwies die Sache an das Schwurgericht Trier zurück. Eine Pfändung mit Hindernissen. In Eharbin, der alten Stadt in der Mandschurei, soll sich nach russischen Meldungen ein ärgerlicher deutsch-russischer Zwischenfall abgespielt haben. Einer zum Teil in deutschen Händen befindlichen Brauerei wollte der — Gerichtsvollzieher — seinen unwill kommenen Besuch abstatten. Der deutsche Vizekonsul Dauermüller in Eharbin soll gegen diese russische Maßnahme zu Gunsten der in Betracht kommenden deutschen Reichsangehörigen allzu nachdrücklich pro testiert haben. Tie Petersburger Telegraphenagentur bringt nun folgende amtliche Mitteilung über den Zwischenfall: Nach den Bestimmungen des russischen Grenz bezirksgerichtes und der russischen Gesandschaft in Peking vom 5. August war verschiedenen Persönlich keiten die Lumme von übet 3000 Rubel als von der Brauereigesellschaft in Eharbin zahlbar zuge sprochen worden, auf Grund dessen der Gerichtsvoll zieher zum Verkauf des Brauercieigentums schritt. Unterdessen hatte man in Rußland festgestellt, die Branereigesellschaft sei keine juristische Person; die Geldforderungsklage müsse daher jedem Teilhaber ein zeln vorgelegt werden. Unter den Teilhabern be finden sich die deutschen Untertanen Rublewsky und Rötger, die gegen den Verkauf ihres Eigentums pro testierten. Auf diesen Protest erwiderte das Bezirks gericht, es sehe die Gesellschaft als juristische Person an, die dem russischen Gerichte unterstehe, weil der Vertrag der Gesellschaft von einem russischen Notar bescheinigt worden sei und weil die Gesellschaft bis her stets auf Geldsorderungsklagen reagiert, selbst solche bei russischen Gerichten anhängig gemacht und deren Entscheidungen sich als juristische Person unter worfen habe. Dabei wurde erklärt, die deutschen Teil haber der Gesellschaft hätten die volle Möglichkeit, Schadenersatz zu verlangen im Falle unrechtmäßiger Handlungsweise des Bezirksgerichts. Am 26. Sep tember erschien der Gerichtsvollzieher an der Brauerei, über deren geschlossenem Tore die deutsche Flagge wehte. Taher sah der Beamte sich gezwungen, mit Hilfe der Polizei sich gewaltsam Eintritt zu verschaffen. Tabei wurden zwei russische Polizcibcamte von den im Hofe sich befindlichen deutschen Untertanen ge schlagen. Tie Polizeibcamten zogen ihre Säbel und stellten die Ordnung wieder her, ohne Schaden zu zufügen. Alsdann fand unbehindert der Verkauf durch den russischen Gerichtsvollzieher statt. Ter während der Auktion eingetrofsene deutsche Vizekonsul erklärte, er habe Weisung erteilt, keinen Widerstand zu leisten. Tic russische Obrigkeit erhob Klage gegen die deutschen Untertanen wegen der der Polizei zugefügten Be leidigung und händigte das darauf bezügliche Proto koll dem russischen Konsul zur weitere» Uebergabe an den deutschen Konsul ein. Tiefer reichte seinerseits einen Protest ein gegen die von der russischen Obrig keit verübte Verletzung des Exterritorialrechtes deut scher Untertanen. Soweit die -russische Darstellung des Zwischen falles; ob sie richtig ist, wird die von deutscher Leite eingeleitete Untersuchung ergeben. Hierzu ging noch folgendes Telegramm ein: Petersburg. Zu dem deutsch-russischen Zwischen fall in Eharbin verlautet, der kaiserlich deutsche Kon sul in Mukden habe sich auf Weisung des deutschen Gesandten in Peking sosort nach Eharbin begeben, um die Assäre aufzuklären. — Tas Blatt „Ruskoie Slovo" meldet aus Eharbin: Ter Konflikt zwischen dem dcut scheu Konsul und den russischen Behörden verschärft sich immer mehr. Ter Konsul hat seine Regierung um die Entsendung einer Militärabteilung von Kiaut- schau nach Eharbin zum Schutze der deutsche» Iu- teressen gebeten. Deutsches-Reich. Berlin. (Eine dänische Ente.) Mit der deutschen Armee muß es gewaltig bergab gehen. Tenn daß so mir nichts dir nichts gleich fünf Kanonen auf einmal gestohlen werden können, ohne daß ihr Verschwinden von der Militärbehörde auch nur bemerkt worden wäre, ist denn doch ein etwas starkes Stück. Und doch muß es wahr sein, denn das in Flensburg erscheinende dänisch-irredentistische Blatt „Flensbvrg Avis" be richtet ganz ernsthaft von dem im wahren Sinne des Wortes „schweren" Tiebstahl. Danach waren die Kanonen bei Düppel auf dem Grundstück des Land manns Ehr. Clausen-Tüppelberg unlergebracht, von wo Tiebc sie nächtlicherweile weggeholt haben. Wie die Geschütze dorthin gekommen waren, und welche Artillerie-Abteilung etwa sie dort hatte „in Gedanken stehen lassen", bewahrt das Blatt allerdings noch als sein Geheimnis. Tatsache ist, daß man jetzt dort ver geblich nach den Kanonen Ausschau halten würde? Warum? Weil auch vorher keine dort waren; und darum konnten sie auch nicht gestohlen werden. Die gestohlenen „Kanonen" des deutschfeindlichen Hetz blattes schrumpfen nämlich zusammen auf ein paar alte, aus den Düppel-Kämpfen von 1864 stammende Kanonenkugeln, die zur Erinnerung an jene Zeit vor dem Wohnhause an der Einfriedigung angebracht waren! — (Tie große Liebesgabe des Gustav Adolf- Vereinsß Auf der Tagung des Gustav Adolf-Vereins, in Bielefeld wurde am Donnerstag zum Schluß die große Liebesgabe verteilt. Es bewarben sich darum die Gemeinden Friede! i» Oesterreichisch-Schlesien, Pol- schen in Pommern und Schwanheim in Hessen-Nassau. Bei der Abstimmung fiel die große Liebesgabe mit 140 Stimmen Polschen zu. Zur Verfügung standen insgesamt 36 773 Mark. Davon erhielten die mit der großen Liebesgabe bedachte Gemeinde Polschen in Pom mer» 22 8.73, die Gemeinde Friede! in Ocsterreichisch- Lchlesjen 6033 und die Gemeinde Schwanheim in Hes sen-Nassau 6083 Mark. Aus Nah und Fern Lichtenftein, den 2. Oktober 1009. Oktober. Nun hat der Oktober seine H rr- schast angetreten. Er ist schon ein richtiger Herbst monat. Als Weinmonat hat er für den Winzer erhöhte Bedeutung, was auch bereits Karl der Große er kannte, der deu Oktober mit Wjudumc nanoth bezeich nete, was Monat der Weinernte heißt. Was den heutigen Monatsnamen selbst betrifft, so ist er auf octo (ächt' zurückzuführen, da er einst bei den alten Römern als achter Monat des Jahres jn Betracht kam. In älteren Kalendern stößt man auch auf die Be zeichnung Gilbbart für Oktober, was so viel sagen will wie Monat der gelben Blätter. Oückb, rot und braun raswell's letzt auch wirklich hernieder! Man merkt's bereits recht deutlich, daß der Herbst ins Land gezogen ist. Dennoch darf man hoffe», daß noch man cher schöne, milde Tag bei ans Einkehr halte» wird, bevor der Winter sein schonungsloses Regiment an tritt. Nun ist's mit Vogelgesang nnd Blumenhcrrlich- keit chis auf ein paar Spätlinge vorbei!