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Sächsische Staatszeitung : 08.05.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-05-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-191705081
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19170508
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19170508
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1917
-
Monat
1917-05
- Tag 1917-05-08
-
Monat
1917-05
-
Jahr
1917
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 08.05.1917
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Landtags-Beilage zur Sächsischen Staatszeitung. Nr. 73. Beauftragt mit der Herausgabe. Hofrat DoengeS in Dresden. 1917. Landtagsverhandlungen. II Kammer. 70. öffentliche Sitzung am 7. Mai 1917. Präsident vr. Bogel eröffnet die Sitzung um 5 Uhr 44 Minuten nachmittags. Am Regierungstische Ihre Exzellenzen die Staats- Minister Gras Vitzthum v. Eckstädt und v. Seydewitz, sowie die Regieruugstommissare Ministerialdirektor Wir«. Geh. Rat vr. Schroeder, Exzellenz, Geh. Finanzrat vr. Böhme, Geh. Regierungsräte v. Nostitz-Wallwitz und vr. Schmitt, Oberregierungsrat vr. Grahl und Regie rungsassessor Canitz. Der Präsident teilt mit, daß ein Schreiben deS Königl. Gesamtministeriums ein- gegangen sei, nach dem Hr. Geh. Olonomierat Andrae (Brauns dorf als Abgeordneter zur Hweiten Kammer im 17. ländlichen Wahlkreise gewählt worden ser. Der neugewählte Abg. Andrae (kons.), der schon früher der Kammer angehört hat, ist erschienen und wird mittels Handschlages durch den Präsidenten verpflichtet. Abg. Greulich (kons.) ist wegen seines Gesundheits zustandes aus der Gesetzgebungsdeputation ausgetreten. Die Kammer stimmt diesem Austritt zu. Es wird eine Ersatzwahl stattfinden. Der Präsident gibt hierauf den vom Direktorium geplanten Arbeitsplan bekannt. Am Mittwoch werde das Dekret über das Kohlcuabbaurecht verhandelt werden, am Donnerstag, den 10 Mai werde die Interpellation wegen des Jesuitengesetzes und die Interpellation Castan wegen Einziehung der Lehrer zum Heeresdienste behandelt werden. Der Hr. Kultusminister habe ihm zugesagt, daß er diese beiden Interpellationen an diesem Tage beantworten könne Dann aber sei es notwendig, wenn man vor Pfingsten fertig werden wolle, diesmal auch am Frertag zu tagen, und zwar würde ain Freitag der Antrag Koch, Teuerungszulagen, und der Antrag Anders, Wohnungsgeldzuschüsse betreffend, behandelt werden. Dann für Montag, den 14. Mai, wäre, vorausgesetzt, daß er zürn Teil noch die Zustimmung der Regierung bekomme, die Interpellation Barth, Entschädigung der Gemeindevorstünd«, die Interpellation Vr. Böhme, Donau—Elbe-Kanal, und die Interpellation Bienert, Übergangswirtschaft betreffend, zu behandeln. Dann würde Dienstag, den 15. Mai, die Interpellation vr. Mangler, Vereinfachung des Rechtsweges, und der Antrag Castan, Lebens mittclversorgung betreffend, behandelt werden und am Mittwoch, deii 16. Mai, die 5 Anträge wegen Neuordnung des Wahlrechts und Reform der Ersten Kammer. Dann seien aber noch andere Sachen zu behandeln, insbesondere seien noch zwei kleine Dekrete von der Ersten Kammer zu erwarten, und dann hoffe er, daß auch einzelne Sachen aus den Deputationen zur Beratung kämen. Er hoffe aber, auch diese Sachen ncch vor Pfingsten zu erledigen. Über das Weitere werde dann später gesprochen werden. Die Kammer ist zu,rächst damit einverstanden. Der Präsident teilt dann weiter mit, daß er mit Ermächtigung der Kammer ein Telegramm an Se. Erzellenz den Hrn. Generalfeldmarschall v. Hindenburg ab gesandt habe mit folgendem Wortlaut: „Sr. Exzellenz Generalfeldmarschall v. Hindenburg. Bei ihrem Wiederzusammentritt gedenkt die Zweite Sächsische Kammer erneut in tiefster Dankbarkeit der genialen Führung unserer Heere sowie der unvergleichlichen Tapferkeit unserer herr lichen Truppen auf allen Kampfgebieten und sendet ihnen ihren von größter Bewunderung getragenen Gruß. Präsident vr. Bogel." Darauf sei nun folgende Antwort eingegangen: „Präsident der Ztveiten Sächsischen Kammer vr. Bogel Dresden. Ew. Hochwohlgeboren spreche ich für die freundlichen Worte der Begrüßung anläßlich des Wiederzusammentritts der Zweiten Sächsischen Kammer meinen Dank aus. Der von unserem Allerhöchsten Kriegsherrn stets gepflegte Soldatengeist hat wiederum seine Stärke bewiesen. Wenn auch das Heer in der Heimat durchhält, sind wir des Sieges gewiß. Generalfeldmarschall v. Hindenburg." (Lebhaftes Bravo!) Er zweifle nicht daran, daß das ganze Deutschland durch halten werde und daß namentlich auch die deutschen Männer und die deutschen Frauen, die das Heer zu versorgen hätten, sicher ihre Brüder draußen im schweren Weltkampf nicht verlassen, sondern treu in der Heimat für sie verharren würden. Wenn das der Fall sei, dann wisse man nach diesem Telegramm aus dem Munde eines Hindenburg, des Mannes der Tat, nicht der Worte, des Manne- der starken Nerven und de» starken Willens, daß dann der Sieg für Deutschland gewiß sei. Sei da- aber der Fall, dann werde wohl auch der Friede, wie ihn jeder gute Deutsche erhoffe, der die Zukunft des deutschen Bölkes und Bater- lande» sicherstelle, gewährleistet sein. Möge er bald eintreten. Dazu helfe Gott l (Lebhaftes Bravo!) Hierauf tritt die Kammer in die Tagesordnung ein. Punkt 1: Schlußberatung über den mündlichen Bericht der Gesetzgebungsdeputation über das Königl. Dekret Rr. 43, betreffend den Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsmittel in Besitzsteuerfachen. (Drucksache Rr. 389.) Berichterstatter Abg. vr. «a»-ler (kons.): Die Verabschiedung des Dekrete» Rr. 43 habe ivegen einzelner Bedenken nicht in sofortiger Schlußberatung erledigt werden können. Das eine Bedenken habe die Kostenfrage betroffen. In ß 11 des Gesetzentwurfes bekomme der Reklamant, ivenn seine Rechtsmittel vergeblich seien, die Kosten auferlegt. Diesem Grund satz sei von allen Seiten zugestimmt worden. ES seien nur Bedenken erhoben worden gegen die Höhe der Kosten, daß unter Umständen bis zu 300 M. gegangen werden könne, wenn durch die Recht»- mittel eine unnötige Erweiterung verursacht sei. Der zweite Punkt sei d r gewesen, ob in der Tat die Ordnung in ß 18 dem Besitzsteuergesetze in § 66 entspreche. Wegen dieser beiden Punkte sei eme Deputationsberatung notwendig gewesen. Diese habe sofort unter Zuziehung der Königs. Regicrungskommissare statt- gesunden, und auf Grund dieser Aussprache sei die Deputation einmütig dazu gekommen, zu beantragen: 1. die sämtlichen Paragraphen des Gesetzent wurf« unverändert nach der Vorlage anzunehmen, 2- Überschrift, Eingang und Schluß des Gesetz- entwurf» unverändert nach der Vorlage anzunehmen, 3. den ganzen Gesetzentwurf nebst Überschrift, Eingang und Schluß unverändert nach der Vorlage anzunehmen. Bei der Beratung seien die beiden Punkte in einer ein gehenden Besprechung erwogen worden. Die Königl. Staats regierung habe eine große Erklärung zu den Akten überreicht, die dort eingesehen werden könne. Bezüglich der Kostensrage sei da niitgeteilt, daß seinerzeit der Senatspräsident Geh. Rat Vr. Wappler in einer Abhandlung in „Fischers Zeitschrift für Praxis und Gesetzgebung für Verwaltung" Band 34, S. 133 der Ansicht Ausdruck gegeben habe, daß die Bemessung der Kosten- grenze in § 94 Absatz 1 deS Gesetzes vom 19. Juli 1900 ent schieden zu gering sei und sich in der Praris nicht bewährt habe. Hätte es sich bei dem vorliegenden Gesetze nur um die Besitzsteuer gehandelt, würde die Borschrift, wie sie beim Wehrbeitrage gekosten worden sei, ohne Änderung übernommen worden sein, so aber seien die Vorschriften über die Rechtsmittel in § Besitzstcuersachen gemäß § 30 des Kriegssteuergesetzes vom 21. Juli 1916 auch auf die Rechtsmittel gegen die Festsetzung der außerordentlichen Kriegsabgabe der Einzelpersonen und der Gesellschaften anzuwenden. Wie hinreichend bekannt sei, kämen bei dieser Abgabe sehr hohe Steuersätze zur Anwendung der-, gestalt, daß die Abgabe bis annähernd 60 Proz. des im Ver- anlagungszeitraum erzielten Bermögenszuwachses oder Mehr gewinnes betragen könne. Deshalb, meine die Königl. Staats- regierung, könnte cs sich um Steuersätze handeln, die Hundert- tansende oder auch Millionen von Marl betrügen.^ Für solche Fälle, in denen bei schwieriger und verwickelter Sachlage die ReNamationskommission mit besonders umfänglichen und ver- antwvrtungsreichen Erhebungen und Arbeiten belastet würden, fch enen die Höchstsätze von 50 M. im Regelfälle und 100M. im Falle unnötiger Weiterungen zu niedrig. Aus diesem Grunde seien — und zwar, wie in der Begründung zu j 11 ausdrücklich hervor- gchoben sei — led glich im Hinblick auf die Kriegsabgabe die Höchstgrenzen auf 300 M. erweitert worden. Diese Aus- sührunacn hätten auch die Deputation um so mehr von der Richtigkeit und Zweckmäßigkeit der Vorschrift überzeugt, als das Finanzministerium die Erklärung abgegeben habe, es stelle in Aussicht, im Verwaltungswege anzuordnen, daß von den höheren Lätzen in der Regel nur bei Rechtsmitteln in Kriegssteucriachen Gebrauch gemacht werden solle, wenn es sich um sehr hohe Ab gabebeträge lind besonders umfangreiche und mühevolle Er mittlungen lind Entscheidungen handle, daß aber bei Rechts mitteln in Besitzsteuersachen wie beim Wehrbeitrage über die Höchstgrenze von 50 M.— im Falle unnötiger, vom Reklamanten verursachter Weiterungen 100 M. — in der Regel nicht hinaus gegangen werden solle. Die Deputation habe gemeint, daß das eine ausreichende Versicherung dagegen sei, daß den Reklamanten etiva unnötigerweise Kosten abgenommen würden. Ausdrücklich zu be tonen sei — und das habe auch die Regierung getan —, daß es sich nur lun die anderwcite Reklamation handle, denn die Ent scheidung der ersten Reklamation, die von der Einlchätzungs- kommission erteilt werde, sei kostenfrei. Was den zweiten Punkt anlange, ob das obervenvalümgs- gerichtlick)c Verfahren zweckmäßig sei, so habe sich d e Deputation gleichermaßen von der Zweckmäßigkeit der gesetzlichen Anordnung überzeugt. Rach den Vorschriften m 8 64 des Einkommensteuer gesetzes und § 41 Absatz 2 des Ergänzungssteuergesctzes, an die der vorliegende Gesetzentwurf sich eng anschließe, könne der Steuerpflichtige gegen die Entscheidung der Reklamations kommission die Entscheidung des Lberverwaltungsgerichts durch Erhebung der Anfechtungsklage anrusen. Auf die Anfechtungs klage fänden die Vorschriften des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege vom 19. Juli 1900 Anwendung. Dieses Gesetz be stimme in 8 76 Absatz 1 und 2, daß die Anfechtungsklage nur daraus gestützt werden könne, 1. daß das bestehende Recht nicht oder nicht richtig angewcndet worden sei und die angefochtene Entscheidung daraus beruhe; 2. daß in dem Verfahren, das der angefochtenen Entscheidung vorangcgangen sei, eine wesenrliche Formvorschrist unbeachtet gelassen worden sei. Dabei unterlägen auch die tatsächlichen Feststellungen der Nachprüfung des Ober vcrwaltuugsgcrichts, soweit sie auf die rechtliche Beurteilung der Sache von Einfluß seien. Weiter bestimme § 75 Absatz 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 1. Juli 1900, daß die Anfechtungsklage aus geschlossen sei gegen die Entscheidungen über Steuerforderungen, wenn bloß das Ergebnis einer Abschätzung angefochten werde. Diese Vorschriften, die in Landessteuer;achen seit der Errichtung des Oberverwaltungsgerichts dauernd angewendet würden und die nach § 12 Absatz 2 des vorliegenden Gesetzentwurfs auch für Anfechtungsklagen in Besitzsteuersachen sowie gemäß § 30 des Kriegssteuergesetzes in gleicher Weise auch für Anfechtungsklagen in Krcgssteuersachen gelten sollten, würden offenbar vielfach mißverstanden. Um ihre Bedeutung richtig zu würdigen, sei es erforderlich, den Begriff der „Schatzung" oder — wie das an- gezogene Gesetz sagt — „Abschätzung in Steuersachen" im Sinne der oben wiedergegebenen Gesetzesvorschrist klarzustellcn. Die Auslegung sei folgende. Die Anfechtungsklage an das Lber- verwaltungsgericht sei nur insoweit ausgeschlossen, als es sich bloß um das Ergebnis einer auf reinem Ermessen beruhenden Schätzungstätigkeit der Borinstanzen handle. Im übrigen sei die Tätigte t des Oberverwaltungsgerichts nicht ausgeschlossen. Ja, das Obcrverwaltuugsaericht sei eine Instanz, die man durchaus nicht als sogenannte Revisionsinstanz ausfasscn dürfe, sondern ge wissermaßen als gemischte Instanz, als ein Zwischending zwischen Berufung und Revision, also eine Instanz, die recht wohl tat sächliche Verhältnisse in den Kreis ihrer Betrachtungen ziehen könne und ziehe. Ausgeschlossen sei das nur, wenn e« sich um reine Schätzungen handle. Da würde das Lberverwaltungsgcricht n cht in der Lage sein, iu dieser Beziehung besonders gute D enfte leisten zu können. Die Darlegungen, die in dem Regierungs schreiben niedergelegt und auch mündlich von der Staatsregierung in der Beratung abgegeben worden seien, seien so überzeugend - auch literarisch seien sie in den Kommentaren zu den säch sischen Steuergesetzen vertreten —, daß man tatsächlich keine Be denken zu kagen brauche, eS bei der vorgesehenen Regelung zu lassen, zumal sich ja, wie in der Vorberatung erwähnt ivorden sei, diese- Gesetz eng an ie sächsische LakdeSstcuergesetzgcdung anschl eße. Der Hr. Abg. Kleinhempel habe angesragt, ob es nicht möglich sei, daß der Vorsitzende der Kommission in gewissen Angelegen- heilen selbständig entscheide. Da» sei als zweckmäßig zu erachten, und die Staatsregierung habe die Erklärung abgegeben, daß die Anregung beachtlich sei, aber bei der Beratung dieses Gesetzes nicht weiter zu verfolgen sei, well eben da» Ganze gewissermaßen aus einem Gusse sei und die Ausgleichungen zwischen den be stehenden Steuergesetzen erforderten, daß man sich bei der jetzigen Sachlage beschcidc. Die Deputation habe deshalb einmütig be schlossen, die vorgcbrachten Bedenken zurückzustcllen. Er bitte deshalb um Annahme des oben gestellte« Deputakonsantrages. Die Kammer nimmt hierauf einstimmig den Depu- tationsantrag an. Die Staatsregierung verzichtet auf namentliche Ab- stimmung. Punkt 2 der Tagesordnung: Interpellation des bg. 1>r Seyfert (nl) und Gen., Anbaufläche für artoffeln betreffend. (Drucksache Nr 38l.) Die Interpellation lautet: Durch die Maßnahme, daß ein Teil der sächsischen Land wirte gezwungen worden ist, die von ihnen selbsterbauten Kartoffeln herauszugeben und dafür unverhältnismäßig teure» Saatgut zu laufen, ist die Gefahr entstanden, daß die Anbau fläche für Kartoffeln sich wesentlich verringert. Was gedenkt die Regierung zu tun, um dieser Gesahr zu begegnen? Die Königl. Staatsregierung erklärt sich bereit, die Interpellation zu beantworten. Hierauf begründet die Interpellation Abg. vr Seyfert (nl ): Die Frage, die seine politischen Freunde und er an die Regierung gerichtet hätten, verdiene die Aufmerksamkeit der Kammer in vollem Maße; denn sie erscheine als ein Ausschnitt aus der großen Schicksalsfrage Die militärische Seite der Sicherung wisse mau in guten Händen. Es sei von zuverlässiger Seite versichert worden, oatz man mit den Vorräten bis zur Neu ernte durchhalte. Hinter diesen beiden Fragen tauche die dritte aus, wie es um die Sicherung der neuen Ernte sein werde. (Abg. Niethammer: Sehr richtig!) Die Frage sei nicht etiva eine Frage der Landivirtichast allein, sondern eine Frage des ganzen Volkes. Auch dann, wenn der Friede bis dahin eintrete, oder kurz nach der Ernte, werde es von Bedeutung jein, ob in diesen Frieden hineingetreten werde mit der Aussicht, die Nahrung unseres Boltes auch über den Krieg hinaus gesichert zu sehen oder nicht. Er meine, es werde auch für unsere Gegner von Bedeutung jein, ob sie es mit einem Volle zu tun hätten, das sich in der inneren Sicherung stark wisse, oder ob sie einem Bolte gegenübersteken, das wirtschaft liche Schwache vielleicht zu Zugeständnissen zwingen tonne. Man wisse, daß für die kommende Ernte der größte Teil der Arbeit vollendet sei. Wenn auch der Winter vielleicht hier und da durch seine große Kälte Schaden angcrichtel habe, so dürfe man doch annehmen, daß im ganzen die Wintersaaten gut durch den Winter hindurchgelommen seien. Man wisse ferner, daß die letzten Tage die Saat soweit gefördert hätten, daß inan die Frage auiwerfen könne, ob es überhaupt noch lohne, sich mit solchen Fragen zu besagen. Aber dennoch glaube er, es sei nicht zu spät. Eine neuerliche Kundgebung des Landerkulturrats in den Zeitungen weise darauf hin, daß das Saatgut, aus das Sachsen angewiesen sei und das von außerhalb Sachsens hier« hm gebracht werde, bis Mitte Mai ivohl noch dazu brauche. Wenn man sich nun überlege, daß die Karroffelernte tatsächlich schlecht gewesen sei, daß die große Kälte es verhindert habe, das Saatgut rechtzeitig und in zureicl)ender Menge heranzuschaffen, und uns gezwungen habe in oic Bestände des Saatgutes hmein- zugreifen, so glaube er, sei damit hinreichend Grund gegeben, die Ausmertsamteit der Kammer auf die Frage zu lenken. Er sage nichts Neues, ivenn er daraus Hinweise, daß unsere Land wirlichaft von den Verhältnissen gezwungen ivorden sei, von dem Bestand von 49 Zentnern aus das Hettar -z Zentner abzngebcn, daß man in einzelnen Bezirken sogar über diese Zahl gegangen sei und weiter m die Bestände an Saatgut hmeingcgrlfscn habe. Tas sei geschehen in einer Zeit, da an anderen Stellen noch Talisende von Saatkartvffeln gelagert hätten, also in der Voraus sicht, daß man diese Wegnahmen doch wenigstens zum Teil wieder ersetzen könne. Man habe sogar in den Gemeinden und Gebieten, tue als Zuschußgebicte gälten, Kartoffeln aus den Bestäuben entnommen. Es sei ein Teil des Saatgutes auch angekommen. Aber in welchem Zustande! Es sei m den Kreisen, mit denen er in Berührung gekommen sei, eine fast allgemeine Klage, daß dieses Saatgut durchaus nicht den Anforderungen entspreche, die inan daran stellen müsse. Es sei eine tatsächlich tiefe Erbittcrnng in weiten Kreisen darüber, daß sich einmal unter diesem Saatgut Speiiekartoffcln, -zum anderen angchacktc und verdorbene Kartoffeln besänden. Es sei doch zu bedenken, daß dieses Saatgut dreimal so teuer sei, als die Kartoffeln, die von unseren Landwirten zu Speisezwecken abgegeben werden müßten. Es sei ja selbstverständlich, daß der Landwirt sür das Saatgut höhere Summen anlegcn werde, weil er wisse, daß er auch das Saatgut verbessern müsse, daß et wechseln müsse mit der Frucht. Aber wenn er von seine« aus reichenden und guten Saatgutc vergeben müsje zu Speiiezwecken, wenn er dafür Saatgut bekäme, was nichts anderes sei als Speisegut, und dieses dreimal so doch bezahlen müsse, so glaube er, liege berechtigter Grund zur Verbitterung vor. Tie sächsische Landwirtschaft habe also ein Interesse daran, daß diese Fragen hier zur Sprache kämen. Bas sei aber die Folge davon? Man werde wissen, daß ein großer Teil des Saatgutes einfach nicht an den Mann gebracht wo den sei. Es hätten sich die kleinen Landwirte geweigert, das Saatgut in dem Zustand anzunehmen, wie es habe gegeben werden sollen. Auf einem kleinen Bahnhof seien an einem einzigen Tage mebr als 66 Ztr. Saatgut liegengcblieben. Bas Hütte damit geschehen können, als daß man es zu Speisezwccken verlaust habe. An anderen Orten fei das Saatgut von vornherein zu Speisezwecken abgegeben worden. Las seien Fälle, die nicht vorkommen dürsten, well sie die Aus sichten für die neue Kartoffelernte schwer beeinträchtigten Aber das möchte übersehen werden, wenn nicht die neue große Gefahr auskäme, daß ein Teil der sür Kartoffelanbau bestimmten Mächen unbebaut bleibe. Dort setze ein allgemeines Interesse e«, das ihn auch getrieben habe, die Frage zur Sprache zu bringen. Wenn an einem Keinen Bauernorte mehr als 22 k Kartoffelflüche nicht hätte bebaut werden können, wenn sich das durch ganz Sachsen hindurch vervielfältige, so sei das eine Gefahr, die man bekämpfen müsse, solange e» noch Zeit sei. Er glaube, es fei noch Zeit. Man habe ja mit ungünstigen Umständen an sich zu rechnen. Etwas, worauf er bereit» hingewiejen habe, sei, daß das Saatgut vom vorigen Jahre etwas geringer sei als sonst. Man müsse damit rechnen, daß die Äcker nicht hätten so bearbeitet werden könne« wie sonst, daß sie nicht hätten so gedüngt werden können, daß die Arbeitskräfte fehlten. Dann wachse die Gesahr, und um so mehr müsje inan mit allen Kräften dahin wirken, daß sie noch zur rechten Zeit beseitigt werde. Er möchte sich nicht als Sach verständigen aufspielen. Er könne nur andeuten, daß die All- geme nheit das Interesse habe, daß der Wille- gezeigt werde, und der Beg werde sich dann finden. ES sei in Sachsen dem Landes« kulturrate die Aufgabe der Saatgutversorgung überwiesen ivorden, und er »vcrdc diese sachkundig lösen. Das Vertrauen habe die sächsische Landwirtschaft selbstverständlich. ES müsse aber vermieden werden, daß im Verkehr des Landcskulturrates mit Gememden und Beteiligten ein Ton einrciße, der hier in einem Schriftstücke sich vorfinde, das ihm übergeben ivorden fei. Er sage, den Beg zu zeigen, fei nicht seine Ausgabe, das werde Sache der Regierung sein. Aber ivenn der Weg führen sollte über Opfer, welche die Allgemeinheit zu bringen habe, so müsse man sie bringen; wenn der Beg führen müßte über den oder jenen Verzicht, den die Landwirtschaft zu leisten hätte, so müsse man ihn fordern. Der Weg müsse gesucht werden, denn er glaube, die Gefahr sei groß. (Bravo! bei den National!-beraten.)
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