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Staatsan?eiger für Erschein» Werktag- nachmittag- mit dem Datum de- Erschetnung-tageS. Bezugspreis: Monatlich 3 Mark. Einzelne Nummern 1b Pf. Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. 2129b — Schriftleitung Nr. 14574, Postscheckkonto Dresden Ztr. 2486. — Etadtgtrokonto Dresden Nr. 140. den Zreistaat Sachfen Ankündigungen: Die 32 mm breite Grundzeile oder deren Raum 35 Pf, die 66 mm breite Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 70 Pf-, unter Ein« gesandt 1RM. Ermäßigung aus Geschäft-anzeigen, Familtennachrichten und Stellen« gesuche. — Schluß der Annahme vormittag- 10 Uhr. Zeitweise Nebenblätter: Landtags«Beklage, Verkaufsliste von Holzpflanzen aus den Slaatsforstrevieren. verantwortlich für die Redaktion: Oberregierung-rat Hans Block in Dresden. Nr. 2H Dresden, Sonnabend, 2S. Januar T930 Oie sächsische Regierung zur Krage des Finanzausgleichs. Eine Streitschrift gegen eine Denkschrift Professors Nawiaskys. (Schluß.) der Anteil der Bevölkerung eines Landes ist, der in Großstädten und Mittelstädten wohnt, um so größer muß der Zuschußbedarf des Landes für diese und seine Gemeinden sein. I n Ver gleich zu allen Ländern, außer den drei Hanse städten, entfällt aber in Sachsen prozentual der größte Teil der Bevölkerung des Landes (34,88 v. H.) auf vier Großstädte mit über 100 000 Einwohnern. In Bayern dagegen ent fallen nur 18,l7 v H. aus vier Gioßstädte mit über 100 000 Einwohnern, in Württemberg nur 13,25 v. H. auf eine Großstadt. Tie Übersicht 8 zeigt auch, wie vom Zuschußbedarf der Länder und ihrer Gemeinden für 1925 in den dünn bevölkerten Ländern Mecklenburg-Schwerin und Bayern auf den Kopf der Bevölkerung nur ein Betrag von 88,12 und 99,88 M., in dem dicht bevölkerten Sachsen dagegen der Betrag von 111,76 M. entfällt. Die Schrift sagt daher: Wenn sich also eine Einbeziehung der Bevölke rungszahl in den Länderzuschuß überhaupt recht- fertigen lassen würde, was die sächsische Re gierung aber entschieden in Abrede stellen muß, so könnte hierfür nicht die reine Bevölke- rungszahl, sondern lediglich eure nach Maßgabe der Bevölkerungsdichte veredelte Be- völkerungSzahl in Betracht kommen. Tie Übersicht 1l zeigt, daß eine Einbeziehung der reinen Bevölkerungszahl in oen Länberschlüssel eine überaus schwere Schädigung Sachsens und der drei Hansestädte bedeuten würde. Sachsen würde rund 14 v. H, Hamburg rund 27,6 v. H., Bremen rund 29,6 v. H. und Lübeck rund 10,5 v. H. seines Emkommensteuerantecks verlieren. Tas dünnbevölkerte Bayern würde den Hauptanteil an diesen den obengenannten Ländern sortgenommenen Summen erhalten. Die Schrift wendet sich dann eingehend in der Begründung der Forderung zu, daß das Aulkommc« als Länderfchlüffel beibehalten werde. Schon die Garantievorschrift in z 46 des Gesetzes über die Reichsfinanzver- waltung von 1919 »ässe erkennen, daß ledes Land für sich und seine Gemeinden vollen Ersatz in Höhe des bisherigen Aufkommens aus den durch die Einkommensteuer Körperschaftsteuer usw. er setzten Steuern des Landes und seiner Gemein den zuzüglich einer bestimmten Steigerung er halten solle Daraus ergab sich natrnnotwendig als Schlüssel das örtliche Aufkommen unter Berücksichtigung des Forensalprinzip». Die den Ländern und Gemeinden vom Reich genommene Einkommen- und Vermögenssteuer hat in den einzelnen Ländern und ihren Gemeinden eine ganz verschieden bedeutende Rolle gespielt. Aus einer Übersicht „Der Anteil der Steuerarten an den Gesamtsteuereinnahmen vom Hundert" in „Wirtschaft und Statistik" 1928 Se'te 499 bis 501 ergibt sich, daß 1913 die Einnahmen an Ein kommensteuer (einschl. Körperschaftsteuer) und Vermögens-(Ergänzung?-) steuer des Landes und seiner Gemeinden zusammen von der Gesamt steuereinnahme des Landes und seiner Gemeinden betrugen in Preußen 60,11 v. H-, in Bayern 45,71 v. H., in Sachsen aber 79,63 v. H., in Württemberg 39,73 vH, in Baden 53,39 v. H., in Thüringen 81,24 v H., in Ham burg 58,5 v. H., im Durchschnitt aller Länder ohne die Hansestädte 59,54 v. H. Eine Über sicht „Die Steuereinnahmen der Länder und Gemeinden (Gemeindeoerbände) nach den Nech- nungsergebnissen für die Rechnungsjahre 1913/l4 und 1925/26" in „Wirtschaft und Statistik" 1928 S. 492 bis 495 und die Übersicht 12 der Schuft zeigen, daß die Einnahme an Einkommensteuer (einschließlich Körperschaftsteuer) und Vermögens- (Ergänzung-.)steuer der Länder und ihrer Gemein den für 1913 nach den Rechnungsergebnissen auf den Kopf der Bevölkerung mr Durchschnitt aller Länder 25,43 M , in Preußen 24,94 M., in Bayern nur 18,85 M., in Sachsen dagegen 34,39 M.. in Württemberg 18 09 M. m Ham- bur g 56,27 M ww. betragen haben. Im gediels- kleinen Sachsen hat 1913 die Einnahme des Staates und der Gemeinden aus dieser Steuer 165,3 Mill. M., im gebietsgroßen Bayern jedoch nur 129 7 Mill M., also nur reichlich soviel wie in Sachsen betragen, in Hamburg 57,1 Mill M, in Württemberg 44 1 Mill. M. Tre Uvei sicht 13 zeigt, daß Sachsen von allen größeren Ländern (sür die kleinen Länder und die drei Hansestädte ist das Verhältnis nicht bekannt) den größten Hundertsatz (68,05 v. H.) des Zuschußbedarfs an der Einnahme des Staaies und der Gemeinden an Einkommen- und Ergänzungssteuer für 1913 erreichte. In Bayern war das Verhältnis nur 35,84 v. H, in Württemberg 32,21 v. H, in Thü- ringen und Hessen aber 63,52 und 58,04 v. H. Aus alledem ergibt sich, daß in Sachsen für das Land und seine Gemeinden die Einkommen- und Ergänzungssteuer früher eine überragende Bedeutung gehabt hat. in Bayern uüd Württem berg dagegen verhältnismäßig weniger. Sachsen hat durch die Wegnahme der Einkommen- und Einigung beim Zündwarenmonopol. Aus der Übersicht 9 ergibt sich, daß das Auf kommen der Länder und ihrer Gemeinten an eigenen Steuern im Jahre 1913 in Preußen 4977,71 M je qkm m Bayern 3733,07 M., in Sachsen 13846,5^ M. je gkm betrug. Im Jahre 19:5 haben die Landessteuern nach dem qkm berechnet sehr verschiedene Beträge ergeben und zwar von 6l4,44 M. in Mecklenburg-Strelitz bis 6-4:,94 M. in Sachsen. Niemand wird behaupten können, daß Sachsen ohne Noiwend'gkeit Steuern erhoben hat, die nach dem glrm berechnet rund 12 mal so hoch wie die von Mecklenburg-Schwerin oder rund 3^/, mal so hoch wie die von Bayern waren. Da die Länder und Gemeinden ihre Steuern nicht willkürlich erhoben, sondern die Steuern dem Bedarf möglichst angep.'ßt haben, so ist der Bewers erbracht, daß der Steuerbedarf der Länder berechnet auf den qkm einen ganz außerordentlich starken Unterschied ausweist. In der Übersicht 10 wird gezeigt, wie sich der Länderanteil an der Einkommensteuer für 1928 ergeben würde, wenn er zu ie '/» nach Aufkommen, Bcvölkerungszahl und Gebietsgrötze zugeteilt würde Dann würden von dem nach der Gebietsgiöße verteilten Teile (rund 777,5 Mill. M.) auf Hamburg nur 6887 8 M., d. s. noch nicht Viv»» enifallen, obgleich die Ausgaben von Hamburg nach den Haushaltplanentwüifen von 1927 reichlich der Ausgaben aller Länder benagen haben. Mecklenburg. Schwerin dagegen, dessen Ausgaben sür diese Zeit nur rund V.» der Ausgaben aller Länder und nur runo der Ausgaben Hamburgs betragen haben, würde von dem nach der Gebietsgröße verteilten Teile 21 763337 M., d. i. mehr als '/-« des Gesamtbetrages und reichlich 30 mal so viel wie Hamburg erhalten. Sachsen, dessen Aus gaben unter Einrechnung der an die Gemeinden abgesümten Amecke der Relchsoer- sicberungesteuern iür 1927 rund 7 mal so hoch wie die von Mecklenburg-Schwerin und V, so doch wie die von Bayern geweien sind und etwa V,- der Ausgaben aller Länder beiragen haben, würde von dem nach der Getnelsgröre verteilten Teile der Einkommensteuer nur ^4 866 495 M, also noch nicht einmal V« des Gesamtbetrages, nur etwa Vi, mehr als Mecklenburg-Schwerin und nur rund V« des .'lnieils von Bayern erhallen Es ergibt sich also aus der Übersicht 10 daß eine solche Verteilung der Einkommensteuer sür Sachsen und die Haniestädte den finanziellen Zu- jammenbruch bedeuten würde Für die Hanle- pädte Hamburg und Bremen würde sie den Ver lust von mehr als 50 o H ihres Anteils, süi Sachien den Verlust von nahezu 33 v. H. (für 1928 wären es über 85 Mill. M. gewe>en) zur Folg« haben Wenaus der grölte Teil des Be trag» den Sachten und die Hanjestädte verlieren würden, siel dem Lande Bayern zu (sür 1928 wären «4 rund 82,7 Mill M gewesen) Ai« BevölterungHzahl als Bestandteil des LanderfchlüifelS. Dre Schisst gibt zu daß die Bevölkerungszahl gewisse Anhaltkpunkle für die Verwaltungskosten Retet, »der eS liesse nur in beschränktem Maße zu. Eine Übersicht der Gemerndegrößenklassen und der Gemeindeoei bände an der Gesamtemwohner- zahl und des GeiamlzuschußbedarfS aus Seite 813 der vom Reichsami sür Statistik herausgegebenen Zeitschrift „Wutschafl und Statistik" 1928 zeigt, daß iw Deutschland die Gemeinden mit über 100 OOE Einwohnern zwar nur 24,9 v. H der vesarmdeoölkeiung umfassen, aber 48,8 v. H des ZulchußbevarsS aller Gemeinden für 1925 gehabi haben. D>e Gemeinden von 5000—lOO000 Ein wohner» haben 5,5 v. H der Gesamibeoölkerung, aber 8 2 o. H. des ZuichußbedarsS aller Gemeinden für 1925 gehabt. Die Gemeinden bis mit 2000 Emwotnern haben 36,5 o H. der Gesamteinwohner zahl, aber nur 13. l v. H. am Zuschußbedarf der Gemeinden für 1925 gehabt Ähnlich war eS be reits 1913. Der Zuschußbedarf wird also durch die Bevölkerungsdichte beeinflußt. Je stärker i Berits 25. Januar. Die Regierungsparteien hielten Yente früh noch vor dem Beginn ver Sitzung deS Haushalt, audsch«s,«S eine miersrakttoneUe Bripnchitng av, i« Ler sie sich aus einen Kompromiß, antrag znm Zündwanamonopol einigten Da nach vleivt das monopolfrereSonttnge«» dre GroßetutausSgeselkschaste« der «oninmveretue tu der vo» der «e. gier »ngsoorlage vorgesrheueu HSHe (»Svvv Normalkiften sür die Hamburger S7«v Normaltisten sür die Kölner Organisation) bestehen. S>«< Kürzung tritt aber et» bei den SteigerungSsätzr«, die Lie Re« gterungSvorlagr alljährlich sür Lte Kontingente vorgesehen ha». Der S'eiqerungSiatz vermindert sich nach dem Som. piomißantrag sür dtr Hamburger Organisation von S45 anf 2SV Normalkiften, für die Kölner Organisation von 5» ans 37 Normalkiften. Die »n der Vorlage vorgesehene« SletnoertaufSHSchstpretse werde« d«rch den «ompromißantrag z« Kletnvrrkaufspreise«. schlechthin aüo zu Festpreisen gemach», d»e »ich» überschritte«, aber ' auch «ich» unterboten werden dürft«. Die Abweichung vo« diese« Preise« sbll «ach dem Kompromiß bestraft werde«. Der Festpre«» soll 3« Pf. pro Pake» bttragen Schließlich ändert der Kompromißantrag die RegierangS. Vorlage i« der Beziehung, daß an Stelle der vorqesehene« Ermächtigung «um Erlaß von Aus. sührnngsvorschrijien die Mußbestimmung aus genommen wird: „Die Reichsregiernnq erläßt mit Zustimmung deS Reichsrats DnrchjührnngS. nnd AussührungSbestimmungen zu die »m Gesetz, ins. besondere auch Borichrislr« znr Sichernnq der Onaltiät und über die Auistaitung der Zünd, waren; Zuwiderhandlnnge« lönnen mit Geld, strafen bedroh» werden." Oie Parieiführerbesprechung über die Reichsbank. An der im Reichstag am Montag unter Vor sitz deS Reichskanzler- stattfinveiven Parteiführer- belprechung, die sich mit dem neuen ReichSdank- gejetz befassen soll, nimmt laut „Germania" außer den FrakttonSsü hrern ,e ein Sachverständiger der Fraktionen »eil. Am Montag beieit- wird der Retchsrat mit der Beratung :der: Youngvorlagen be ginnen. Zunächst wird sich der auswärtige AuS- ichuß deS Retch-rat», der für Montag einberusen ist, mit den Vorlagen befassen. Ergänzungssteuer durch das Reich von allen Län. dern, mit Ausnahme der Hansestädte, weitaus die größte Einbuße erlitten. Eine weitgrößere als Bayern, sogar der absoluten Zahl nach. Taher müssen Sachsen und die Hansestädte auch einen höheren Ersatz als die anderen Länder erhalten. Wird das Auskommen als Länberschlüssel fest gesetzt, so haben Bayern und Württemberg, wie die Übersicht 12 in ihren Spalten 4, 8 und 12 zeigt, bei der Verteilung der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer gegen 1913 durchaus nicht schlecht abgeschnitten während sich für Sachsen und die Hansestädte schon unter dem jetzt gültigen Länderschlüssel die Lage noch etwas verschlechtert hat. Es besteht daher keinerlei Ver anlassung zur Einführung eines kombinierten Länverschlüssels, durch den besonders Bayern über aus stark begünstigt und Sachsen noch weiter be nachteiligt werden würde. „Die Beeinträchtigung eines Landes wie Bayern" sagt dre Schrift, „die vielleicht darin liegen kann, daß es di? Einkommen steuer infolge der reichsrechllichen Regelung des steuerfreien Mindesteinkommens nicht seinen be sonderen Verhältnissen entsprechend ausnützen kann muß gegebenenfalls aus andere Wesse aus geglichen werde«, keinesfalls aber auf Kosten der anderen Länder . . ." Tie Übersicht 14 ist dem Nachweis gewidmet, wie sich bei einer Verteilung nach den Vorschläge« von Professor Nawiafty, also bei einer Verteilung je zu einem Drittel nach dem Aufkommen, der Beoölkerungszahl und des Gcbietsumsanges die Anieile der einzelnen Län er gestalten würden. Es zeigt fick», daß Bayern, ressen Einnahmen 1913 nach der Einkommensteuer und Vermögenssteuer nur 8,82 o. H. der Einnahmen aller Länder betragen hat, und dessen Anteil an der Einkommen- und Körper-chafisteuer für 1927 vom Anteile aller Länder nur 9,53 v. H. betragen hat bei dieser Verteilung für 1928 12,18 v. H. des Amerls aller Länder bekommen haben würde, also fast lVzmal soviel wie sein Ausfall durch die Übernahme der Einkommen- und Vermögens steuer durch das Reich betrug, gemessen am Anteil aller Länder. Sachsen dagegen hatte 1913 eine Einnahme an Einkommen- und Er gänzungssteuer, die 1125 v. H. der Einnahme aller Länder au» diesen Steuern ausmachte, während es 1928 als Anteil an der Einkommen steuer bei Anwendung deS kombinierten Schlüssel» nur 7,49 v. H. deS Anteils aller Länder be kommen hätte; also sogar noch weniger als sein Anteil an der Bevölkerung beträgt. Die entsprechenden Zahlen lauten dagegen für Mecklenburg-Schwerin: 1913 nur 0.47 v. H., 1928 nach dem kombinierten Schlüssel 1,52 v. H., so daß es seinen Ausfall reich lich dreifach ersetzt erhielte. Bayern, das 1913 an diesen Steuern auf den Kopf ver Bevölkerung weit unter dem Durchschnitt sämtlicher Länder erhoben hat. würde nach dem kombinierten Verteilungs schlüssel auf den Kops der Bevölkerung einen An teil erhallen, der über dem Durchschnitt aller Länder fleht. Sachsen dagegen, das abgesehen von den Hanseflädten 1913 auf den Kopf der Bevölkerung den Höchstbetrag und w-it mehr al« den Durchschnitt aller Länder erhoben hat, würde nach dem kom binierten Schlüssel einen Betrag bekommen, de» unter dem Durchschnitt aller Länder steh», noch hinter dem Anteil Bayern- je Kopf wesentlich zuiückbleibt und (in absoluter Zahl) fast nur so hop wie der Betrag 1913 ist, Mecklenburg.Schwerin aber, das 1913 auf den Kopf der Bevölkerung von allen Lände,n den geringsten Betrag erhoben hat (nur rund V» deS Durchschnitt» aller Länder), würde nach dem kombinierten Schlüssel eine Summe erhalten, die dem 1V» fachen de» Durchschnitt« sämtlicher Länder auf ken Kopf der Bevölkerung gltichkäme. Mecklenburg-Strelttz würde einen Anteil