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Sächsisch e Slaalszeitung Staatsan^eiger für den Keiftaat Sachfen Erscheint Werktag» nachmittag» mit dem Datum de» ErschetnungStage». Bezug»pret»: Monatlich 3 Mart. Einzelne Rummem 1b Pf. Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. 21295 — Schriftleitung Nr. 14374« Postscheckkonto Dresden Nr. 2486. — Stadtgtrokonto Dresden Nr. 140. Ankündigungen: Die 32 mm breite Grundzeile oder deren Raum 35 Pf, die 66 mm breite Srundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 70 Pf-, unter Ein gesandt 1RM. Ermäßigung aus Geschäftsanzeigen, Familiennachrichten und Stellen gesuch«. — Schluß der Annahme vormittag» 10 Uhr. Zeitweise Nebenblätter: Landtags-Beilage, Verkaufsliste von Holzpslanzen auf den Staat-forstrevieren. verantwortlich für die Redaktion: OberregierungSrat Han- Block in Dresden. Nr. I Dresden, Donnerstag, S. Januar 1930 Sin Gutachten de- Reichs- sparlommiffars. Weimar, 9. Januar. Dem neuen thüringischen Landtage ist soeben das umfangreiche Gutachten des Reichssparkom- unstarr zugegangen. E» enthält den Niederschlag der zweijährigen Untersuchungen, denen alle thü ringischen Behörden und Dienststellen unterzogen wurden, um dem in seinen Finanzen schwertranken Lande Thüringen Hilse zu bringen. In der Einleitung wird gesagt, daß die Finanz- Wirtschaft allerdings übersichtlich geordnet und in anerkannter Weise laufend gehalten Worten sei. In der Übersicht über die allgemeine Finanzlage ist vor allem der Abschnitt über die Fehlbeträge, die ja der Grund zum Eingreifen des Sparkoni- missarS waren, lervorzuheben. Notwendig sei zur Wiederherstellung des Kredits der Abbau der schwebenden Schuld von mehr al- 50 Mill. Mark und die Herstellung des Gleich- gewicht» im Staatshaushalt. Tas Gut achten schlägt die Herabsetzung der Abgeord netenzahl auf 43, vierjährige Legis latur- und zweijährige Etatperioden vor. Hinsichtlich des LandsSkriminalamt» kommt das Gutachten zu folgendem Schluß: ES ist emp fehlenswert, daß die deutschen Länder durch besondere Staatsverlräge gemeinsameLande»- krtminalämter sür solche Gebiete errichten, die geographisch und wirtschaftlich eine Einheit bilden Eine solche wirtschaftliche Einheit ist das mitteldeutsche Industriegebiet, zu dem Thüringen gehört. Al» beste Lösung wird vorgeschiagen, durch Staatsvertrag zwischen Thüringen, Sachsen und Preußen eine zentrale Stelle in Leipzig zu errichten. Ties kann durch Verlegung der Kriminalämter Dresden und Weimar nach Leipzig geschehen und außer Sachsen und Thüringen auch Teile der preußischen Provinz Sachsen mit umfassen. Feststellungen des preußischen Land- wirtfchaftsministers zum Verkauf des Gutes Woynowo. Berlin, 9. Januar. Im Hauptausschuß des Preußischen Landtages machte LandwtttschastSminifler vr. Steiger gestern dem Amtlichen Preußischen Pressedienst zufolge Ausführungen über den in der Presse vielfach be handelten Gutsverkauf des Prinzen zur Lippe. Ter preußische Minister sür Landwirtschaft, Domänen und Forsten hat in den Jahren 1926 bis 1929 dauernd geprüft, ob es möglich ist, die Herrschaft Woynowo im ganzen oder teilweise für die Forst- oder Domänenabteilung zu verwenden oder sie auch landwirtschasllich zu besiedeln. Es haben mit verschiedenen Stedlungsunternehmungen Verhandlungen wegen Ankaufs der Herrschaft statlgefunden. AlleBemühungen,Woynowo zu erhalten, sind jedoch an denPreisen und an der Bodenbeschaffenheit des Objektes gescheitert. Soweit landwirt schaftlich genutzte Flächen in Frage kommen, han delt es sich um geringwertigen Boden, der über wiegend in die Katastelklassen 6 und 7 geschätzt ist. Bisher ist immer die Politik verfolgt worden, daß sür den Erwerb von Siedlungsgütern nur Preise angelegt werden, bei denen eS noch mög lich ist, die aus dem Gute zu schassenden neuen Siedlungen wirtschajlltch zu gestalten. Eine Ab weichung von diesem Grundsatz wäre wegen ihrer Rückwirkungen auf die AnkausSpolitik der Sied lungsunternehmungen nicht zu verantworten ge wesen. Ter Eigentümer hat darauf Teile des Gutes an Landwirte aus den Dörfern Kramzig und Neu- Kramzig verkauft, die ihre Wirtschaften vergrößern wollten. Ten Kaufverträgen darf schon aus er- uährungswirischaftlichen Erwägungen die gesetzliche Genehmigung nicht verweigert werden, denn naä den Berichten der zuständigen Behörden der Pro vinz handelt eS sich bet den Erwerbern um fleißige, tüchtige Landwirte, die fraglos aus dem Boden mehr Erträge herauSwmschafien werden, als dies bisher dem Gutsbesitzer möglich war. Bon unangemessen hohen Preisen lin der Presse wird von vier- bi» fünffachen über- preisen geredet), die die Säufer bezahlt haben sollen, kann keine Rede sein. Die Preise halten sich vielmehr durchaus im Rahmen dessen, was bei einer Anlieger siedlung sür einen Erwerber wirtschaftlich tragbar ist. Nach einer Mitteilung de- LandratS haben die Käufer in der Regel für den Morgen 190 bis 200 M., vereinzelt, wo eS sich um besseren Boden und um Flächen in guter Lage handelt, auch bi- 260 M. gezahlt. Für Sahlschlag sind 60 M. je Morgen gezahlt worden ES besteht daher keine Veranlassung, auf Grund der Verord nung vom 15. März 1918 vorzugehen War die nationalpolilijche Seite der Angelegen heit betrifft, so handelt eS sich bet den Erwerbern um fleißige deutsche Staatsbürger, die sich zwar überwiegend der polnischen Sprache bedienen, aber in keinerWeise gegen die staatlichen Vorschriften ver stoßen haben, deren Benachteiligung daher in den Gesetzen keine Stütze findet. Die gegen die SlaatSregterung er hobene» Vorwürfe sind in jeder Beziehung un berechtigt. Kein Panzerkreuzer v? Wie der Demokratische Zeitungsdienst milteilt, hat die Marineleitung sür das Johr 1930 als ersten Teilbetrag für den Bau eines Panzer kreuzer- L, der mit „Ersatz Lothringen" bezeichnet wird, einen Betrag von 8 Mill M. angesordert. Dieser Betrag ist aber bereits bet den ersten Beratungen innerhalb deS Reichs- ressortS gestrichen worden und eS kann kaum an genommen werden, daß die Marineleitung nun mehr, nachdem da» Schulventilgungsgesetz weitere Einsparungen am ReichShauShaU nötig gemacht hat, die Forderung erneut vorbringe« wird. — Für eaS Panzerschiff ä, „Ersatz Preußen" waren von der Marineleitung sür das Jahr 1930 l1 M,ll. M. angefordert, davon sind aber auch nur 9 Mill. M. bewilligt worden. TaS ist die gleiche Summe, die im Vorjahre für die Bau- Periode deS Jahre- 1929 zur Verfügung stand. — Tie Anforderungen sür den Bau deS Kreuzers „Leipzig" belaufen sich sür 1930 auf 7 Mill. Mark. — Die innerhalb deS ReichSrefforts beim Marineetat vorgenommenen Streichungen haben bisher insgesamt einen Betrag von 39 Mill. M. ergeben. Die „D. A. Z." bezeichnet die Darstellung der Demokratischen Korrespondenz als unzutreffend. Ta der ganze Etat noch nicht fertig aufgestellt sei, schwebten auch über die Anforderungen der Marineleitung noch Verhandlungen, die in keiner Weise abgeschlossen seien. Erhöhung der Altersgrenze für Universitätsprofefforen? Berlin, 9. Januar. Vor einiger Zeil war im PreußischenLand- tag ein Zentrumsantrag eingegangen, der die Haag, 9. Januar. Ter gestrige Tag, der als verhandlungSsreier eigentlich der Ruhe hätte dienen sollen, war bei der deutschen Delegation mit außerordentlich viel Arbeiten ausgesüll». Tie deutschen Sachverständigen, Geheimrat Kastl und vr. Melchior, nahmen mit den hier anwesenden übrigen Pariser Sachverständigen wegen d:r umstrittenen Frage deS Zahlungstermins Füh lung. ES ergab sich, daß die Sachverständigen kerne Übereinstimmung erzielen konnten. Eine ein- gehende schriftliche Darlegung hierüber ist in Vor bereitung begriffen. Reichswittschastsminister Schmidt führte ein gehende Besprechungen mit dem englischen Handels- mrnister Graham über Sachlieferungs- und^isen- bahnsragen. Ferner hat ReichSsinanzmtntfler vr Moldenhauer mit dem engluchen Schatzkanzler Snowden über den Wunsch der Gläubigermächte nach Positivierung deS negativen Pfandrechts und über die Form der Nachzahlungen für den Fall eines Moratoriums unterhandelt Tie vorerwähnten Besprechungen dienten der Vorbereitung der heutigen Plenarverhandlungen. Diese werden sich voraussichtlich auf die vier offenen Hauptfragen beschränken: erstens die Ge- ichäftSsümung der Reichsbahn. zweiten» Posiiivterung de» negativen Pfandrecht», drittens die Nachzahlungen für den Fall eine» Moratorium» und vierten» die Frage de» monatlichen Zahlungstermin». Heraussetzung der Altersgrenze für Universität-- Professoren, die jetzt beim 65. Lebensjahre liegt, auf das 68. LebenSlahr forderte. Wie daS Nachrichtenbüro des Vereins Deutscher ZeitungS- Verleger erfährt, hat auf Grund deS Zentrums- antrag» beim preußischen Kultusminister eine Be- »prechung über diese Frage stattgefunden. Ter Kultusminister fleht dem ZenlrumSantrag wohl wollend gegenüber, zumal da mit seiner Annahme das augenblickliche System der „Auslese" beseitigt würde, wonach in einzelnen Fällen auf besonderen Antrag von der Pensionierung der Universitäts lehrer bei Erreichung des 65. Lebensjahres abge sehen wurde. Dem KultuSmmister ist die ge wünschte generelle Erhöhung der Altersgrenze auf da- 68. LebenSlahr sympathisch. SS ist daher anzunehmen, daß demnächst eine Mehrheit im Landtag den Zentrumsantrag annehmen wird. Oie Grenzen der freien Meinungs äußerung in der Lehre der Wissenschaft. Die Treue» nud GehorsamSpslicht gegenüber de« Staat. Berlin, 9. Januar. Der preußische Diszplinarhof hat sür die nichtrtchterlichen Beamten über die Grenzen der sreien Meinungsäußerung in der Lehre der Wissenschaft durch einen Hochschullehrer eine grund- sätzltch wichtige Entscheidung getroffen, die der Amtliche Preußische Pressedienst nachstehend mttteilt: Ein an einer preußischen Universität tätiger Privatdozent, der einen Lehrauftrag und eine feste staatliche Besoldung hatte irnd deshalb gemäß Artikel 4 des preußischen Gesetzes vom 4. August 1982 den gleichen Disziplinarbeflimmungen wie die beamteten Professoren unterstand, hatte in rechtsgeschichtlichen Vorlesungen fortgesetzt beschimp- sende Äußerungen über die gegenwärtige Staatsform, die Retchsslagge, über Minister d«S Reichs und Preußens sowie über da» Judentum einfließen lassen und hierdurch starken Anstoß bei seinen Hörern und in der Öffentlichkeit erregt. Er hat sich zur Abwehr de» ihm deshalb gemachten disziplinaren Vorwurfs aus die durch Artikel 142 der Relchsoerfassung gewähr leistete Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre berufen, jedoch zu Unrecht. Unter „Lehre der Wissenschaft" im Sinne dieser Verfassungsbestimmung können nur Darlegungen verstanden werden, die eine nach Form und Inhalt sachlich« Wiedergabe dcr Ergebnisse wissenschaftlicher Forschungen darstellen. Die von dem Ange schuldigten gemachten herabwür di gen den Bemerkungen haben aber mit der Wissenschaft und ihrer Lehre über haupt nichts zu tun. Es handelt sich bei ihnen um keine sachlichen wissenschaftlichen Be lehrungen, sondern der Form und den Umständen Oie französischen Vorschläge zur Sanktionsfrage abgegeben. Haag, ». Januar. vou sranzSsischer Seite sind gestera nach mittag bet der dcntschen Delegation die erwar teten Vorschläge, dir die DiSknsstonSgrnndlage sür die Behandlung der SanttionSsrage abgeben sollen, eingetrosfr«. Diese Grundlagen werden heute in einer Besprechung zwischen de« Ministern De. CurtinS, «trth.Tardtennnd Briand erörtert werden, wobei vermntltch der ganze Komplex brr offenen Fragen im engere« «reise durchgesprochen werben wird. * Uber den Eindruck, den die Prüfung dcr französischen Diskussionsgrundlagen erbracht hat, die gestern nachmittag der deutschen Delegation überreicht worden sind, erfahren wir: Einigkeit wird zu erzielen sein darüber, daß unter der Regelung des Youngplanes die Be ziehungen zu den Gläubigermächten sich aus schließlich nach diesem Plan richten und Sanktionen nicht in Frage kommen werden. Die Franzosen werfen die Frage auf, was geschieht, wenn Deutschland sich vom Youngplan lossag». Sie haben uns darüber einige Gedanken unterbreitet Wir sind in deren erste Prüsung eingetreten. Der Eindruck ist der einer großen Sorge, ob eS möglich sein wird, eine Klarstellung und Regelung zu erziele^ die un» eine Annahme ermöglicht. Arbeitsiag für die deutsche Delegation. nach lediglich um gehässige Verunglimp fungen. Insoweit wird der Angeschuldigte also durch den Artikel 142 der Reichsverfassung nicht geschützt. Auch der Schutz de» Rechts der freien Meinungsäußerung, da» nach Artikel 118 der Reichsoerfassung jedem Deutschen zusteht und der allen Beamten gewährleiste!«» Freiheit der politischen Gesinnung (Artikel 130) steht dem An ge schuldigten, der nach Artikel 4 deS Gesetzes vom 4. August 1922 in disziplinarer Hinsicht wie ein Beamter zu behandeln ist, nicht zur Seite. Da» Recht der sreien Meinungsäußerung und der politischen Betätigung findet für den Beamten seine Grenze tn den besonderen Pflichten, die da» Amt ihm auferlegt, nämlich in der Treue- und Gehorsamspflicht gegenüberdem Staat, die e» rhm verbietet, von jenen Rechten einen gleich weiten Gebrauch zu machen, wie er jedem anderen Staatsbürger zufleht, der nicht unter dem Zwange der im öffentlichen Interesse unerläßlichen Tienstzucht steht. In allen seinen Handlungen muß der Beamte sich dessen bewußt sein, daß da» Amt ihn bindet, sich stets — auch in d«r Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte — die jenige Zurückhaltung und Mäßigung auf- zuerlegen, die durch seine Stellung als „Diener der Gesamtheit" (Artikel 130 der Reichsverfassung) und durch das Ansehen feine» Amtes bedingt ist. An diesen Grundsätzen hat dcr Diszipftnarhof — im EinNang übrigen» mit dem RetchS- disziplinarhof, dem Oberverwaltungsgericht und dem großen Disjiplinarsenat d«S Kammer gericht» - in ständiger Rechtsprechung sestgehaltcn. Auch das Preußische StaatSmi ntsterium ist Lieser Auslegung der Versassung durch Beschluß vom 24. September 1925 beigelreten. Die dem Angeschuldigten danach durch seine Berufspflichte« gezogenen Grenzen der Mäßigung und Zurückhal tung hat er durch seine Herabwürdigungen der verfassungsmäßigen Staatsform, der ReichSslagge, führender Persönlichkeiten des öffentlichen Leben» lowie der jüdischen Mitbürger weit überschritten. Hierzu kommt noch, daß er insbesondere auch der im Artikel 148 Abs. 2 der Reichsoerfassung ent haltenen Vorschrift, beim Unterricht in öffentlichen Schulen sei darauf Bedacht zu nehmen, daß die Empfindungen Andersdenkender nicht verletzt werden, gröblich zuwidergehandelt hat. Zu den öffentlichen Schulen im Sinne deS Artikels 148 a.a O. müssen, dem Zwecke der Vor schrift nach, auch die Universitäten gerechnet werden. O«r Instanzenzug der Verwaltung in Reich un- Ländern. Berkin, 9, Januar. Ter sächsische S laatSminister a. D. Prof, vr, Apelt hatte im Oktober 1929 dcr Länderkonferenz ein Referat über d>« Angleichung von Organisation und Verfahren in der Verwal tung von Reich und Ländern vorgelegt, daS unter dem Titel „Der Jnstanzenzug der Verwaltung in Reich und Ländern" im Verlag B. G. Teubner, Leipzig und Berlin, erschienen ist. Nunmehr ist der zweite als Anlage L bezeichnete Teil fertig- gestellt und inr gleichen Verlage erschienen. Er kann zum Preise von 16 M. im Buchhandcl be zogen werden. Mecklenburgische Rechtsregierung und Nationalsozialisten. Schwerin, 9. Januar. Gegenwärtig sind Gerüchte im Umlauf, die teilweise auch in der Presse veröffentlicht wurden, daß die Stellung der mecklenburgischen Recht»- regierung bedroht sei durch die Haltung der Rationalioziatisten, die angeblich der Regierung wegen einiger geplanter Etatsabstriche die weitere Gefolgschaft versagen wollten. Diese Gerüchte sind veranlaßt durch eine entstellte Darstellung der Ausführungen del nationalsozialistischen Land- tagSabgeordneten Hildebrand auf dem am Sonn tag abgehaltenen Gautag seiner Partei kn Bad Kleinen. Zu diesen Gerüchten wird von selten dcr Regierungsparteien sowie der nationalsozia listischen Abgeordneten ertlärt, daß keinerlei Unstimmigkeiten zwischen den Regierung»- parteten und den Nationalsozialisten über die Frage de» mecklenburgischen Haushalt« planes 1930 bestehen. Auch die Vorbesprechungen zum mecklenburgischen Etat für da» kommende Jahr seien durchaus reibungölo» verlause«.