Volltext Seite (XML)
Jede Woche erscheint ein« Nummer. Lithoqraphirte Beilagen und in den Tert gedruckte Holzschnitte nach B-dürfniß. — Bestellun gen nehmen alle Buch handlungen, Postäm ter und Zritungs-Erpedi- zionen Deutschlands und des Auslandes an. — Abonncmentspreis im Eisenbahn-Zeitung. Wrgan -er Vereine deutscher Eisenbahn-Vermaltungen und Eisenbahn-Techniker. Buchhandel 7 Gulden rhci- nisch oder 4 Thlr. preuß. Cour, für den Jahrgang — Einrnekungsgcbühr für Ankündigungen 2 Sgr. für den Raum einer gespalte nen Pctitzeilc. — Adresse: „Redakzion der Eisenbahn- Zeitung» oder: I. B. M etzler'sche Buchhand lung in Stuttgart. XVI. Jahr. 2Z. September L8Z8. Nro. 38. Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen. VIII. Grundzügc für die Gestaltung der Eisenbahnen Deutschlands, welche bei Neubauten, größeren Ergänzungen und Umbauten dringend empfohlen werden. (Fortsetzung.) — Eisen-Industrie. Die Marhütte in Bayern. — Verkehr deutscher Eisenbahnen. — Ankündigungen. Verein Deutscher Etzenbahn-Verwaltungen. Grundzüge für die Gestaltung der Eisenbahnen Deutschlands, welche bei Neubauten, größeren Ergänzungen und tlmbauten dringend empfohlen werden. . (Fortsetzung von Nr. 37.) §. 62. Für Ausweichungen, welche von ganzen Zügen befahren werden, sind sogenannte selbstthätige Weiche» besonders zweckmäßig. Dieselben müssen jedoch unter spezieller Aufsicht stehen. 8- 63. Als die beste Konstrukzion dieser Weichen werden solche mit beweg lichen Zungen bezeichnet. Die Spitzen der Weichenzungen müssen mindestens 4 Zoll weit aufschlagen und find dieselben so zu konstruiren, daß die innere Seite des Radkranzes die Zungen niemals berühren kann. §. 64. Einfallhaken bei selbstwirkcnden Weichen sind unzulässig. Die Ge gengewichte sind zum Umlegen einzurichten und die Zwangsschienen mit einem möglichst schlanken Einlauf zu konstruiren. §. 63. Ausweichungen mit beweglichen Schienen anstatt der Zungen sollen in Geleisen für durchgehende Züge nicht Vorkommen. 8. 66. Ausweichungen für drei Schicncnstränge sind in Hauptgclcisen zu vermeiden. §. 67. Die Anzahl der Weichen, bei welchen die Züge gegen die Spitze fahren, ist möglichst zu beschränken. Drehscheiben »nd Schiebebühnen. §. 68. Auf allen Lokomotiv- stazionen ist mindestens eine Drehscheibe nothwendig. Dieselbe soll eine solche Größe haben, daß Lokomotive und Tender verbunden darauf umgewendet werden können, wozu mindestens 38 Fuß gehören. 8. 69. Die Hauptträger der Drehscheiben für die Lokomotiven sollen von Schmiedeeisen konstruirt werden. §. 70. Dreh-Cnrven werden nicht befürwortet. 8. 71. Schiebebühnen für Lokomotiven sollen ans Schmiedeeisen konstrnirt sein. Hölzerne Schiebebühnen für Wagen sind zuzulaffen. Die Gruben dürfen nicht über 18 Zoll tief sein. §. 72. In durchgehenden Geleisen sind Drehscheiben und Schiebebühnen mit versenkten Geleisen unzulässig. Perrons. 8- 73. Hohe Perrons sind ferner nicht anzulegen. 8. 74. Die Höhe des Perrons darf nicht über 18 Zoll betragen, nm die Achsen schmieren nnd nachsehen zu können. 8. 75. Habe» die Wagen gut angeordnete Tritte, so könne» ans kleinen Stazionen nnd Haltestellen die Perrons fortbleibe». Abtritte. 8- 76. Da, wo Züge halten, sind am Perron nicht zu ent fernte, sichtbar bezeichnete Abtritte nnd Pissoirs anzuordncn, für deren regel mäßige Reinigung zu sorgen ist. Es ist eine ununterbrochene Wasserspülung der Pissoirs zu empfehlen. Personcn-Stazionshallen. 8. 77. Für die Ankunft und Abfahrt der Persouenzüge sind bedeckte Hallen die beste Einrichtung. In der Halle sind mindestens 3, besser 4 bis 5 Geleise anzulegen, damit Rcservewagen oder ge ordnet- Züge zum Abgang» bereit gestellt werden könne». Empfangsgebäude. 8-78- Im Empfangsgebände sind folgende Räume erforderlich: Eine geräumige Vorhalle, welche gegen die Straße abgeschlossen werden kann, in Verbindung mit der Billet- und Gepäck-Erpedizion, der Post, und wenigstens zwei Wartesälc mit Nestaurazion. Ferner ein Büreau für den Bahnhofsvorsteher, ein Telegraphenzimmer und eine Stube für die Schaffner. Die Wartesäle und die Gepäckerpedizion müssen mit der Wagenhalle in direkter Verbindung stehen. Zm Gebäude selbst oder in direktem, bedachtem Zusammen hänge mit demselben sind Abtritte anzulegen. 8- 79. Die Perrons in den Hasten und vor den Stazivnsgebäuden sind mindestens 18 Fuß breit anzulegen. Befinden sich Säulen darauf, so müssen dieselben mindestens 9 Fuß 5 Zoll von der Mitte des nächsten Geleises abstehen. An die Seite der Haste für ankommende Züge schließt sich die Gepäckausgabe nnd nöthigenfalls eine Zollabfertigung. Auch ans dieser Seite sind bedeckte Retiraden nüthig. 8- 80. Nächst den Hasten verdienen bedeckte Perrons den Vorzug vor andern Anordnungen. Namen der Stazionen. 8- 81. Der Name der Stazion ist mit großen deutlichen Buchstaben, vom Perron aus sichtbar, anzugeben. Zweckmäßig ist es, auch die Entfernungen von den nächsten Hanptstazionen beizufügen. Bahnhofsnhr. 8. 82. Auf größeren Stazionen muß vom Zugänge zum Bahnhofe nnd von den haltenden Zügen aus eine Uhr sichtbar seyn. Feuerspritze. 8-83. In jedem Bahnhofe ist für einen Raum zur sicheren Aufbewahrung einer Fenerspritzc zu sorgen. Wasserstazionen. 8- 84. Auf jedem Bahnhofe, wo nur eine Waffer- stazion vorhanden ist, muß für besondere Fälle für Reservcwasser durch einen zweiten Arminen, eine Eisterne oder Wasserleitung gesorgt werden. 8. 85. Die Wasserleitnngsröhren von den Wasserbehältern zum Wasser- krahn solle» mindestens 6 Zoll lichte» Durchmesser haben. Z. 86. Ans den Ausgußrohren- muß das Wasser vollständig abgelassen werden können. Löschgruben. 8-87. Die Senkgrube zum Reinigen der Roste ist in den Hanptgeleisen so anzulegen, daß diese Arbeit erfolgen kann, während die Maschine Wasser und Brennmaterial einnimmt. Vieh- und Wagen-Rampen. 8- 88. Die an einem Nebenstrange liegende Egnipagcn- und Viehrampe ist mit einer Neigung von höchstens und so anzulegen, daß der Wagen sowohl vom Ende als auch von der Seite beladen werden kann. Lokomotivschuppen. 8- 89. Jede Lokomotive soll so viel Nanni er halte», daß man bequem an allen Seiten arbeiten kann. Deshalb ist auch viel Licht nothwendig. Große Fenster müssen ans diesem Grunde bis nahe auf den Fußboden reichen. Zwischen den Schienen sind Senkgruben von 2*/. bis 3^/, Fuß Tiefe mit Trittstufeu an beiden Enden erforderlich, welche durch unterirdische Kanäle entwässert werden. 8- 90. Mindestens zu zwei hintereinander stehenden Lokomotive» gehört ei» ! besonderes Ansfahrtsthor von wenigstens 15 Fuß S Zoll Höh- und 11 Fuß Breite. 8- 91. Vor den Ausfahrtsthoren der Schuppen für dienstthuende Lokomo tiven sind gnt entwässerte Löschgrnben anzulegen. 8- 92. I», Schuppen sott eine Rohrleitung liegen, welche durch einen Schlauch mit jeder Lokomotive in Verbindung gebracht werde» kann. Ein mit i Vorwärmer versehener Wasserbehälter in etwa 17 Fuß Höhe über dem Fuß boden soll mit der Rohrleitung in Verbindung stehen. Auch Wasscrkrahne sind im Innern des Gebäudes oder außen an demselben zweckmäßig. 8- 93. Hölzerne Theile des Dachverbandes im Schuppen sollen über dem Standpunkte der Schornsteine mindestens 19 Fuß hoch über den Schienen liegen. 8- 94. Für die Abführung des Rauches und Dampfes ist durch Röhren, Klappen oder bewegliche Fenster im Dachfirst zu sorgen. 8- 95. Steht der Lokomotivschuppen nicht in der Nähe einer Rcpckratur- Werkstatt, so ist eine Schmiede- nnd Schlosserwerkstatt, ein Raum für Eisen, Del, Putzzeug und sonstige Materialien, so wie eine Stube für Lokomotivführer und Heizer mit ihm zn verbinden. Wagenschnppen. 8- 96. Die Schuppen für Personenwagen müssen so eingerichtet und in ihrer Lage so angeordnet sehn, daß das Ordnen und Ver vollständigen eines Zuges mit den i» denselben aufgestellten Wagen leicht und schnell ohne Anwendung von Lokomotiven, und ohne daß die Wagen durch mehrere Weichen hin- und hergeschoben werden, erfolgen kann.