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andtags - Nr. 11. Landtagsverhandlungen. n. Kammer. 10. öffentliche Sitzung am 7. Dezember. Präsident vr. Vogel eröffnet die Sitzung um 11 Uhr ^y Min. vormittags. Am Rcgierungstifche: Ministerialdirektor Geh. Rat ^ Rumpelt, Geh. Regierungsrat Graube und Medizinal- Prof. vr. Edelmann. Entschuldigt ist Abg. Clauß (nl.) wegen dringender Mchäfte. Nach Bortrag der Registrande tritt die Kammer sofort kn die Tagesordnung ein. 1. Wahl von drei Mitgliedern und drei Stell- Ntilretern in den Landtagsausschuß zu Ver altung der Staatsschulden. (König!. Dekret Nr. 6.) Sekretär vr. Schanz (kons.) Mqt im Auftrag aller Parteien vor, durch Zuruf zu wählen die ^mn Präsident vr. Bogel (nl.), Vizepräsident Opitz (kons.) und »da Schulze (soz.) zu Mitgliedern und als Stellvertreter ine Herren Kbgg. Clauß (nl.), vr. Hähnel (kons.) und Roch (fortschr. Vp.). Die Kammer beschließt einstimmig diesem Vorschläge ^mSß. Die Gewählten nehmen diese Wahl an. Punkt 2 der Tagesordnung: Allgemeine Vorberatung kber das König!. Dekret Nr. 13, den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Abänderung des die Ent« Schädigung für an Gehirn-Rückenmarksentzündung, !bez. an Gehirnentzündung umgestandene Pferde )md für an Maul- und Klauenseuche gefallenes Kindvieh regelnden Gesetzes vom 12. Mai 1900 ^treffend. Abg. Friedrich (kons.): Es sei zweifellos mit Freude zu begrüßen, daß die Staats« ugicrung hinsichtlich der Entschädigung für an Seuchen gefallene Hcre eine Änderung eintreten lassen wolle dadurch, daß man die jchigen Bestimmungen aufhebe und versuche, die gefallenen Tiere nach dem gemeinen Wert zu entschädigen. Die Anschaffungskosten io erster Lmie der Pferde seien ja bekanntlich enorm gestiegen, lemnach sei es sehr wohl gerechtfertigt, daß die Entschädigung für solche gefallene Tiere in entsprechender Weise wesentlich erhöht werde, ü bedauere, daß trotzdem eine sehr große Anzahl von Werk- deschern der segensreichen Einrichtung der staatlichen Versicherung fernsiünden. Hauptsächlich in der Industrie finde sie wenig An- Mg, obwohl sie ganz wesentlich billiger arbeite als die anderen smeit bestehenden Privatversichcrungsgescllschasten, die Haupt- Mich bemüht seien, möglichst viel Dividende herauszuschlagen. Die Entschädigung selbst dürfte so, wie sie das Dekret Nr. 13 »orsehe, nach dem gemeinen Werte immerhin nicht ganz leicht fkin. Bekanntlich sei es überhaupt schwer, für gefallene Tiere die Entschädigung richtig nach ihrem Werte zu bemessen. Er und seine Fraktion hätten vor allen Dingen das Bedenken, daß, sobald leine Höchstgrenze festgesetzt sei, wenn der entsprechende Wert zu grunde gelegt werde, ein ganzer Teil von Viehbesitzern bezüglich der Beitragsleistung etwas zu unrecht getroffen werde. (Sehr richtig! rechts.) Die Beitragsleistungen würden nämlich jetzt nicht 'nach dem Werte, sondern nach der Zahl der am 1. Dezember ge- lhaltcncn Tiere geleistet, und dementsprechend erfolge auch die Entschädigung. Es würde nun gerade bei denjenigen Viehbesihcrn, die minderwertige Pferde dauernd hielten, wie Droschkenbesitzern, Fleischern, Gemüsehändlern u. dergl., eine gewisse Ungleichheit entstehen, wenn sie, die nur auf höchstens 500 bis 600 M. Ent schädigung zu rechnen hätten, für die mitbezahlen müßten, deren Pserde auf 3000 bis 4000 M. bewertet würden. Die wertvollsten Pferde finde man zum Teil in der kleinen Landwirtschaft, zum Teil in der Großlandwirtschaft, in allererster Linie aber in der Industrie, weil minderwertiges Material so gut wie nicht möglich sei. Insofern dürfte wohl zu erwägen sein, lob nicht doch ein Weg gefunden werden könne, der da einen Igewissen Ausgleich hcrbcisühre. Vielleicht wäre zu erwägen, ob ! nicht der Weg gangbar wäre, daß der Besitzer die Einschätzung Näner Tiere selber vornähme, und daß dann die Beiträge nach !dieser Einschätzung erhoben werden könnten. Nach dieser Selbst leinschätzung würde sich dann natürlich auch die Entschädigung I richten. Bezüglich der Entschädigung für Rinder sei es mit großer iFnudc zu begrüßen, daß eine Regelung in der Weise stattfinde, Ivie sie das Dekret vorsehe. Leider sei die Maul- und Klauen- Iseuche auch gar nicht zum Erlöschen zu bringen. Seine Fraktion I flehe also dem Dekret sehr wohlwollend gegenüber und bitte, es I der Gesetzgcbungsdeputation zu überweisen. (Bravo! rechts.) Abg. Kleinhempel (nl.): Die Bedenken, die der Vorredner aufgeworfen habe, seien I nicht von der Hand zu weisen. Deshalb werde es sich empfehlen, I daß eine Deputationsberatung erfolge, und er schließe sich deshalb Idem übcreinstimmungsantrag des Vorredners an. Er möchte I dabei noch den Gedanken in der Deputationsberatung zur Er« Ilchung geben, ob es nicht möglich sei, möglichst alle Tiere zu I entschädigen, die fallen oder verenden, auch die, wo kein Seuchen- I soll vorliege. Schließlich bitte er die Staatsregierung um Aus- I lauft, ob alle die Maßregeln, die wegen der Maul« und Klauen- I senche getroffen worden seien, auch zum vollen Erfolge geführt I hätten. Die Kammer nimmt hierauf den Antrag des Abg. ! Friedrich einstimmig an. Der Präsident Idemerlt sodann, daß am Mittwoch keine Sitzung stattfinde, damit »die Deputationen arbeiten könnten. Für den Donnerstag habe In eigentlich gehofft, daß die verschiedenen Anträge über die Er« Itchrungsfrage auf die Tagesordnung kommen könnten. Aber wie In köre, sei es leider noch nicht so weit. Immerhin würde er l Dwhen Wert darauf legen, daß mindesten» bis Ende nächster koche die Sache fertig werde. Er hoffe, daß das der Deputation »-glich fein werde. Unter dieser Voraussetzung würde er die ge zur Sächsisch Beauftragt mit der Herausgabe: Hofrat Doenge» in nächste Sitzung mit einer Anzahl kleinerer Etatkapitel und mit der Interpellation Dietel für Donnerstag, den 9. Dezember, und die übernächste und damit letzte Sitzung in diesem Jahre auf Freitag, den 17. Dezember, ansetzen. Weiter schlage er vor, daß auch beim Wiederzusammentritt der Kammer nach Weihnachten zunächst noch eine Woche die Deputationen arbeiten möchten. (Sehr richtig!) Es sei dringend wünschenswert, für die Plenar sitzungen etwas mehr Material zu Haben, damit größere zusammen- hängende Fragen, die in gewisser Beziehung zueinander ständen, hintereinander erledigt werden könnten. Er schlage vor, die Deputationen am 10. Januar zusammentreten zu lassen und erst acht Tage darauf, also am 17. oder 18. Januar 1916 die erste Plenarsitzung im neuen Jahre abzuhalten. Zur Geschäftsordnung erhält das Wort Abg. vr. Spieß (kons.): Der Hr. Präsident habe von der Gesctzgebungsdeputation und von ihren Arbeiten in der Ernährungssrage gesprochen. Er könne sagen, daß diese mit Hochdruck gearbeitet habe, daß sie in den letzten Tagen mit der König!. Staatsregierung die Anträge durch gesprochen habe bezüglich der Fragen, die von seiten der Depu tation gestellt worden seien, daß sie heute früh eine Sitzung ge habt habe und heute nachmittag sofort wieder eine kommissarische Sitzung haben werde. Die Sache sei aber so kompliziert, daß es kaum möglich sein werde, vor Anfang nächster Woche den Bericht herauszugeben. Es werde aber möglich sein, daß am Freitag der nächsten Woche die Sache erledigt werden könne. Der Präsident stellt fest, daß die Kammer mit seinen Vorschlägen einverstanden ist, und bittet noch, bis Freitag möglichst auch den Gesetzentwurf, der die Lausitz betrifft, zu erledigen, da dieser Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres in Kraft treten müsse. (Schluß der Sitzung 12 Uhr 2 Minuten nachmittags.) I. Kammer. 4. öffentliche Sitzung, Mittwoch, den 8. Dezember. Präsident Oberstmarschall vr. Graf Vitzthum v. Eck« städt, Exzellenz, eröffnet die Sitzung um 12 Uhr 22 Minuten. Am Regicrungstifche niemand. Entschuldigt sind Geh. Okonomierat Steiger-Leutc- witz und Frhr. v. Burgk wegen auswärtiger Geschäfte. Den Vortrag aus der Registrandc übernimmt Sekretär vr. v. Hübel. Uber Punkt 2 der Tagesordnung, das König!. Dekret Nr. 4, den Personal- und Besoldungsctat der Landes-Brandversicherungs-Anstalt auf die Jahre 1916 und 1917 betreffend, berichtet Rittergutsbesitzer vr. Uecker: Das Dekret sei in diesen: Jahre in der Zweiten Kammer bei der Vorberatung sofort auch mit in die Schlußberatung genommen worden, und es sei der Regierungsvorlage einstimmig zugestimmt worden. Dies erscheine auch ganz berechtigt, denn die Verhältnisse lägen sehr klar und einfach. Die gesamten Ausgaben betrügen rund 70 000 M. mehr als in der letzten Finanzpcriode. Diese Ausgaben seien in ber Erläutcrungsspalte des Dekrets hinreichend begründet, und zwar durch Ein stellung einer Reihe von Beamtengchältern, durch Erhöhung der Gehälter nach dem Tienstalter, durch Umwandlung von Ex« pedientenstellcn in Bureauassistentenstellen sowie durch Stcllen- vermehrung. Eine Erhöhung der Gehälter über die staatliche Besoldungsordnung hinaus, komme diesmal nicht in Frage. Tie Stellenvcrmehrung betreffe insbesondere auch die Brandversiche rungsämter, deren Übernahme in die eigene Verwaltung durch die Brandversicherungskammer weiter fortgeführt worden sei. Ferner sei dabei auch die Mobiliar- und Fahrmsversichernngsabteilung stark beteiligt, die sich weiter günstig entwickelt habe. Den Zugängen stünden nur wenige Abgänge gegenüber. Bei drei Titteln seien Vorbehalte gemacht, gegen die nichts einzuwenden sei. Hiernach schlage die Deputation vor: Die Kammer wolle in Übereinstimmung mit der Zweiten Kammer beschließen: den mit dem König!. Dekret Nr. 4 vorgelegten Personal- und Besoldungsetat der Landcs-Brandvcrsicherungsanstalt auf die Jahre 1916 und 1917 in den Ausgaben mit 966 333 M. nach der Vorlage zu bewilligen und die Vorbehalte zu Titel 3, 5 a und 5b zu genehmigen. Oberbürgermeister Keil: Man könne versucht sein, bei der heutigen Beratung die Frage wieder anzuschneiden, wer eigentlich die Gehalte der Beamten der Brandversicherungskammer festsetze, ob das der Staatsregierung und den Ständen Vorbehalten sei, oder ob das ein Recht der Ausschüsse oder wessen sonst sei. Ohne auf diese Frage eingehen zu wollen, sei er auch durch die Abwesenheit der Herren Vertreter der Staatsregierung nicht in der Lage, diese Frage heute anzuschneiden. Er werde vielleicht in der nächsten Zeit in Gegenwart der Herren Vertreter der Staatsregierung auf diese Frage zurückkommen. Die Kammer genehmigt einstimmig den Antrag der Deputation. Präsident: Er nehme an, daß die Staatsregierung auf namentliche Ab stimmung verzichte. Es erhebe sich kein Widerspruch. (Heiterkeit.) In Erledigung von Punk! 3 der Tagesordnung zeigt Se. Exzellenz Wirk!. Geh. Rat Kammerherr v. Schön berg an, daß die Petition des Karl Hermsdorf in Braunschweig um Aufhebung der über ihn verhängten Entmündiguug wegen Unklarheit und Nichterfchöpfung der Instanzen für unzulässig zu erklären fei. Nach Verlesung und Genehmigung des Protokolls wird die Sitzung um 12 Uhr 36 Min. nachmittags ge schlossen. 1915. Beim Landtage eingegangene Drucksachen: Nr. 9. Bericht der ersten Deputation der Ersten Kammer über den mittels K önigl. Dekrets Nr. 10 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes über die Landes-Brandversicherungsanstalt vom 1. Juli 1910. (Vergl. Landtagsbeilage Nr. 4.) Aus dem Berichte geht hervor, daß die Deputation den Ent wurf in zwei Sitzungen beraten und folgende Änderungen vor zuschlagen hat. Es fehlte dem Gesetzentwürfe zunächst der dem 8 87 der Verfassungsurkunde entsprechnede Eingang. Diesem Mangel soll der Antrag unter 1 abhelfen. Die Bestimmungen unter Nr. I. des Entwurfs gestalten sich in der Fassung des An trags einfacher. Bei der unter Nr. II. des Entwurfs vor geschlagenen Änderung des § 49 gingen der Deputation Bedenken dagegen bei, daß der Verwaltungsausschuß eine längere Verzinsung nur aus Gründen eintrcten lassen kann, welche die Allgemeinheit oder mindestens einen wesentlichen Teil der Gebäudeeigentümer betreffen. Es können doch ihrer Ansicht nach sehr wohl Gründe vorliegen, die nicht die Allgemeinheit und auch nicht einen wesent lichen Teil aller Gebäudeeigentümer treffen, die aber doch eine längere Verzinsung der Brandschädenvergütung höchst erwünscht erscheinen lassen. Tie Deputation hat insbesondere den Fall im Auge, daß in einem Kohlcnabbaugebiete oder in einem Über schwemmungsgebiete zeitweilig nicht gebaut werden kann. Auch muß die längere Verzinsung nicht nur zugelassen, sondern an geordnet werden, und diese Anordnnng muß nach Ansicht der Deputation in die Hände des Verwaltnngsausschusses gelegt werden. Die Deputation stellt deshalb den Antrag unter 3. Die Königl. Staatsregierung hat sich mit den vorgeschlagenen Ände rungen einverstanden erklärt. Die Deputation beantragt, die Kammer wolle beschließen: 1. den Eingang des Gesetzentwurfs wie folgt zu fassen: „Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen usw. usw. usw. verordne» zur Abänderung des Gesetze» über die Landes - Brandversicherungsanstalt vom 1. Juli 1910 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 159) mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, was folgt: 2. Der Nr. I. nachstehende Fassung zu geben: Im §14 Ab- satz 1 wird hinter Ziffer 3 folgende Ziffer 3a eingeschaltet: „über die Verlängerung der Frist für die Verzinsung von Schädenvergütungen für Gebäude;" 3. die Nr. II. wie folgt zu fassen: Der §49 erhält folgenden Absatz 2: „Aus besonderen Gründen allgemeinerer sachlicher Natur kann der Verwaltungsausschuß für die Gebäudeversicherung vorübergehend durch Erlaß abweichender Bestimmungen, auch mit rückwirkender Kraft, eine Verzinsung über die im Absatz 1 bestimmte Zeit hinaus eintreten lassen."; 4. Überschrift und Schluß unverändert nach der Vorlage zu genehmigen; endlich 5. den ganzen Gesetzentwurf nebst Überschrift, Eingang und Schluß mit den beschlossenen Abänderungen im übrigen unver ändert nach der Vorlage anzunehmen. Nr. 36. Drittes Verzeichnis der bei der Bcschwerdc- und Pctitionsd.pntation der Zweiten Kammer em- gegangenen Beschwerden bcz. Petitionen, die Nummern 45 bis 52 umfassend. Unter Nr. 37 bis 39 sind folgende Anträge der Finanzdepntativn v der Zweiten Kammer cin- gegangcn: (37.) Die Kammer »volle beschließen: die in Tit. 7 des außerordentlichen Staatshaushalts-Etats für 1916/17 für den Ausbau des Eisenbahn-Fernsprechnetzes als zweite und letzte Nate angeforderten 375 000 M. nach der Vor lage zu bewilligen. (38.) Die Kammer wolle beschließen: die unter Titel 17 des außerordentlichen Staatshaushalts- ctats für die Finanzpcriode 1916/17 znm Umbau des Bahnhofs Bautzen «»geforderte zweite Rate von 600 000 M. nach der Vorlage zu bewilligen. (39.) Die Kammer wolle beschließen: das Gesuch der Gemeinde Heidersdorf, den Stationsnamen Nicdcrseiffenbach in Nieder - Seisfcnbach — Heidersdorf umzu tauschen, auf sich beruhen zn lassen. Nr. 40 betrifft den Antrag der Beschwerde- und Petitionsdepntation der Zweiten Kammer Die Kammer wolle beschließen: die Petition des Wendelin Barthold in Grüna bei Chemnitz um Ersatz des ihn: durch einen Rechtsstreit erwachsenen Schadens auf sich beruhen zu lassen. Nr. 41 bis 44 betreffen die Anträge der Finanz deputation der Zweiten Kammer über folgende Kapitel des ordentlichen Staatshaushaltsetats für 1916/17: (41.) Die Kammer wolle beschließen: bei Kap. 88, Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts nach der Vorlage a) die Einnahmen mit 7500 M. zu genehmigen, b) die Ausgaben mit 436905 M., danlüter 300 M. künftig wegfallend ,zu bewilligen, o) den Vorbehalt zu Titel 12 zu genehmigen; bei Kap. 89, Evangelisch-lutherisches Landcskonsistorium, nach der Vorlage ») die Einnahmen mit 220 M. zu genehmigen, d) die Ausgaben mit 180365 M. zu bewilligen, v) den Vor behalt zu Titel zu genehmigen: bei Kap. 90, Katholisch-geistliche Behörden, nach der Vor lage a) die Einnahmen mit 800 M. zu genehmigen, b) die Aus gaben mit 43293 M. zu bewilligen. (42.) Die Kammer wolle beschließen: a) bei Kap. 97, Katholische Kirchen und wohltätige Air stalten, nach der Vorlage die Ausgaben in Titel 1 bis 8 mit 111845 M., darunter 39 600 M. künftig wegfallend, zu bewilligen und den Vorbehalt der Übertragbarkeit auf die nächste Finanz periode bei Titel 7 zu genehmigen; b) bei Kap. 98, Sonstige Kultuszwecke, nach der Vorlage die Ausgaben in Titel 1 und 8 mit 1050 M. zu bewilligen. (43.) Die Kammer wolle beschließen: bei Kap. 5, Hofapotheke, nach der Vorlage die Einnahmen mit 35 035 M. zu genehmigen, die Ausgaben mit 1600 M. zu bewilligen. (44.) Die Kammer wolle beschließen: bei Kap. 36», Oberverwaltungsgericht, nach der Vorlage ») die Einnahmen mit 23 310 M. zu genehmigen, d) die Aus gaben mit 261346 M. zu bewilligen. Druck von B. D. Teubner In Dresden.