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Rach «ehr .» zweistündiger Beratung wurde gegen s Uhr da« Urteil im Nrustp« Prozeß gesprochen Et "hielten^ «rupp v. vnhieu und Halbach 1S Jahre Ge- fä«-«IS, 10« «ill. « Geldstrafe, Direkt», «rnhn 10 Jahre Gefän-ni», 10« Wil. M. Geldstrafe, Direkt»» Hartwig 1b Jahre Gefüagni», 1W »Ul.». Trldstrafe, Direktor Oesterle« 1S Jahr« Gefängnis, 1»» Mill. ». Geldstrafe, Direktor Schäffer 2« Jahre Gefängnis, 1«« «Ul. ». Geldstrafe, Direkt», vanr 2« Jahre Gefüagui», 1»« »M. «. Geldstrafe, Direktor Schräpler 2« Jahre »efä«g«i», 1v« Will. ». Geldstrafe, Direktor «nutz 20 Jahre Gefängnis, 1V« »Ul. ». Geldstrafe, »«trtebSführer «roß 1« Jahre GesitngntS, S» »ill. «. Geldstrafe, Betrieb»rat»mitglied Müller S Mo- »ate GesünguiS. von de» 23 Schuldsrage» find 21 mit Ja beantwortet worden. Die Angeklagten find so» wohl eine» «vmplvtte», wie auch der Störung der S sfentlichen Ord» «nng für fchuldig befunden worden. Die Verurteilung erfolgte bet allen AngeNagten einstimmig mit Ausnahme von »rupp tz. Bohle» und Direktor Brnh», dl« mit 3 gegen 2 Stimmen verurteilt wurde». Müller wurde von der Anklage deS Komplotts mit S gegen 2 Stimme« freigefprochen und nur wegen Störung der öffentlichen vrd«u«g z« der fechSmonatigen Gefängnisstrafe verurteil». Dieses Urteil ist eine glatte Ungeheuerlichkeit. Es wird nur verständlich au» dem Gesichtswinkel, daß die französische Politik von sich selbst die Schuld ablenken will, die riesengroß auf ihr lastet. Der Einbruch in- Ruhrrevier ist an sich schon eine sriedenSbrecherische Handlung, die von jedem nicht entwaffneten Lande wahrscheinlich als Kriegsfall aufgefaßt worden wäre. Aber dir Art, wie die französische Militärbehörde ihre ein zelnen Truppen verwende», wird geradezu zu einer Gefahr für diese selbst, wie für die fried liche Bevölkerung. Der Leutnant, der das Kom mando „Feuer!" gab, mag sich in Gefahr geglaubt haben, trotzdem sie zweifellos nicht bestand. Aber die höhere Schuld trifft sicher nicht ihn, sondern den unverantwortlichen Leichtsinn der höhere» Kommandostellen, die den Leutnant mit zehn Mann viele Stunden lang in der Pein- lichen Situation beließ, ohne ihn abzulösen, ohne ihn» auch nur neue Weisungen zukommen zu lassen. Diese militärische Unterlassung trägt die Blutschuld an dem Unheil vom Karsamstag. Die ungeheuerlichen Strafen, die da» Kriegsgericht ver hängte, sind kein Beweis für da; Gegenteil, son dern nur ein Ablenkungsmanöver. Wie der fran zösisch« Militarismus init dem Leben der Kruppschen Arbeiter spielt, so spielt das Kriegsgericht mit dem Schicksal der Kruppdirektoren. Aber das Urteil wird nirgends in der Welt als ein Rechtsspruch angesehen werden, sondern nur als Ausfluß der Gewalt, welche die Franzosen ausüben und als Recht maskieren. DaS Urteil von Werden und das Urteil von Mainz gegen die sozialdemokra tischen Gewerkschaftler und Eisenbahner reihen sich ein in die große Kette der Vergewaltigungen, deren sich der französische Militarismus schuldig macht. Aber auch hier gilt da- Wort von dem Kruge, der nur so lange zum Wesser geht, bis er bricht l Die Reichsregierung zum Urteil. Berlin, 8. Mat. Amtlich wird zu dem Urteil «m «rupp. Prozeß erklärt: I« unrrhörter v«r- tauschung der Nollen habe« die «er. brecher über ihre eigenen Opfer zu Gericht gesessen «nd ei« Urteil gesprochen, da, die erste Untat durch eine zweit, verdeck.» soll. «,n «.richt, da» kein Gericht ist, weile» keine Spar v»n »echt hat, a«f dentfchem Boden «echt ,u iprechen, hat et« Urteil gefällt, da» lei« Urtetl tst, fo«»er» «ein« Gewalttat Rich» die »örder der 14 deutschen vergarbtiter, die am «arsounabend dem sr-nzösifch.« Milit-riSmn, schuldlos zum Opfer fiele«, hat die französisch« Mililärsnstit verurteilt, sondern 1« ehrenhafte vaterlands liebende bentfche Bürger, Männer, die nicht einmal a» der friedlich.» Demonstratio» d.r «rnpp'Arbeiter gegen de« militärischen Raub. Überfall anf ihre Arbeitsstätten beteiligt wäre«, sind mit maßlosen Strafen beleg» worden, «tt einem Schrei de» Entsetzens wird diese» SchrrckenSnrteil in Deutschland anfgenommen werde«, mit ei«em Schrei der Empörung muß e» t« der «»«»«« Welt, wo «ich» da» Gefühl für Menschlichkeit anSg.storbeu «st, zurückgewirsen werde». Richt «echt in staden galt eS hier für da» sra». zösische Militärgericht, sonder» sich in de« Dienst machthungriger Gewaltpolitik zu stelle«. Die f, anzöstsche Iusttz hat sich damit unverhiillt znrDir«e de» französische« Militarismus gemacht. Die Richter habt« sich selbst vernrt.il», und niemand wird ihnen den Platz am Pranger neidrn, aus de« sie sich selbst gestellt haben. Ruhrgebiet und Rhelulande werde«, de» sind wir ge. wiß, «ach diesem beispiellosen Terror ihre, Peiniger nicht ,,lh,ge», so«- der» in gleicher und VPferb.reiWllllgkeit, wie btther alle Schichten der Bevölkerung an den Tag gelegt haben, verharren, bis Recht wieder Recht geworden tst. G Der Reichspräsident hat an da; Direk- torium und den Betriebsrat der Krupp. Werke in Eff-u folgendes Telegramm gerichtet: Direktorium und Betriebsrat der Krupp-Werke Esten. Aufs tiefste empört, erhalte ich die Nach richt von dem Machtspruch des französischen Mili- tarismuS, der den Vorsitzenden de» Aufsichtsrates und die Mitglieder des Direktorium» sowie des Betriebsrates der Krupp-Werke zu unerhört schweren Freiheitsstrafen verurteilt. Dieser jeder Menschlichkeit Hohn sprechende Gewaltakt wird überall, wo noch Gefühl für Recht und Gerechtigkeit besteht, mit Ent- rüstung und Verachtung ausgenommen werden und in der Geschichte der Völker als eines der häßlichsten Beispiele rohester Unter drückung des Rechts durch brutale Gewalt weiter- leben. * Der Reichskanzler Cuno hat an das Direktorium und den Betriebsrat der Kruppschen Werke in Essen ein Telegramm gerichtet, in dem es heißt: Der Werdener Spruch kann die Schuld an dem Essener Arbeiter- mord nicht von den französischen Ge- walthabern nehmen, an deren Stelle nun Mit glieder des Direktorium» und de« Betriebsrates büßen sollen. Wir werden nicht müde werden, darauf hinzuwirken, daß den Verurteilten baldigst die Freiheit wiedergegeben wird. Auch der Reichsminister des Äußeren, vr. v. Rosenberg, hat an Krupp v. Bohlen und Hal bach ein Telegramm gerichtet, in dem er seiner Empörung über da» Urteil Ausdruck verleiht. * Die Begründung des LtaatsanwalkS. über die Vorgänge der letzten Tage der Ver handlung ist noch folgendes nachzutragrn: In der letzten Verhandlung im Krupp-Prozeß ergriff der Staatsanwalt sofort das Wort und führte aus: I« d.« Ercigniss.« d.S 17. und 31. März seh. er de» Beweis für das Bestehe« «i««S vorbereiteten gehctmen Komplotte» und von Macheuschaftru gege« die Sicherheit der BefotzungStrnppe«. Am Ostersonnabend sei außerdem ein. Störung d«r öffentlich«» Ordnung erfolgt. Alle Ereignisse des 31. März hätten sich «ach einem vorher genau vorbereitete« Plane abgespielt. Der ganze Aufmarsch der Arbeiterschaft beweise rine Art Mobilisa. tion, die von der „Od.rwartin" genannten Polizei organisiert Word.« sei. Für alle dieseDinge s.i daSDirektorinm und sein wahrer Präsident Krupp v. Bohlen- Halbach verantwortlich. Bezeichnend für die Tatsache, daß sich alles nach einem festen Plane ab gespielt habe, sei das Ab- werfen der Flugblätter, die zweifellos im Propagandabureau der Kruppschen Werke gedruckt worden seien, noch nach dem Schießen. Die Direktoren seien intelligente Leute und hätten gewußt, was eS geben müßte, wenn die Massen der Arbeiter auf die Straße geschickt würden. Zu den einzelnen Angeklagten übergehend hielt es der Staatsanwalt durch die Aus- Kin englisches Illtiinntuin nn Mlack London, S. Mai. Gestern ist d.r Sowjctregi.rung eine britische Rote zug.st.llt wordr«, über di. Reuter meldet: In der britischen Rote an die Sowjetregierung wird diese der ständigen flagranten Verletzungen der Bedin gungen d.S englisch.russtschenHan. delSabkommenS beschuldigt, obwohl versprochen wurde, von seindscltgen Aktionen oder derartiger Propaganda Abstand zu nehmen. ES wird aus die antienglisch.n Machen schaften von Cowjctbrhörden In Asien, besonder» i» Persien, A fgh auistan «nd Indien verwiesen. AnS amtlichen russischen Dokumenten wird angesührt, welche Summen auSgcgeben «nd welche Pläne über dir Unter, stützuug der Aufständischen mit' Wassen gemacht worden seien. Di. «in» stellung dieser Machenschaste» wird gefordert, ferner eine Entschädigung für gegen britische Untertanen be« gegangene Missetaten und für be. lchlagnahmte britische Fischdampfer an d.r Murmanküstr. Die Rot. sagt weiter: Es sei Zeit, daß d.r Cowjetregierung klargemacht werde, daß sie nicht ungestraft in willkürlicher Weise gegen britische Untertanen und britische Schiffer auftreten dürfe. S» wird die Zurücknahme der beleidigenden Antworten der Sowjetregierung auf die britisch.» vor- stellungen betreffend die verurtci'ung von «eist- lichen gefordert. Am Schlüsse heißt cs: „Wenn die Sowj.tr.gi.rung nicht binn.n zehn Tagen sich verpflicht.», diesen Ford«- rungen voll und bcdingung los zu entsprechen, wird die britisch.Ntgi.ru>, geS als ausgemacht ans.he», daß di. Sowjctregi.rung die Aufrechterhaltung der bestehenden Be ziehungen nicht wünscht und wird sich durch di. Verpflichtungen d.S englisch- russifchrn HaudelsabkommenS nicht mehr gebunden erachten. Diese Note an Rußland, die von einigen Blättern als Ultimatum der Regierung bezeichnet wird, erregt in der Presse großes Auf- sehen. „Time!" und „Moraingpost" begrüßen in Leitartikeln den Schritt der Regierung. „Times" schreiben: Die britische Regierung beendige eine Lage, die seit langem unerträglich war. „Morningpost" sagt, Lord Curzon babe in seiner Note an die Bolschewisten klargelegt, daß die britische Regierung am Ende ihrer Geduld angelangt sei. Es sei nicht anzu- nehmen, daß die Bolschewisten die notwendigen Garantien geben würden, und e» sei daher zu erwarten, daß die Regierung Hoson aus Moskau zurückberusen und die bolschewistischen Spione und Propagandisten, die sich jetzt in London auf halten, heimsenden werde. Entweder fei da« bolschewistisch« Rußland ein ehrenhafter Staat und verdiene ck« jurv Anerkennung, oder e« sei unehrenhaft und müsse entsprechend behandelt werden. sagen der französischen Soldaten für erwiesen, daß da« Mitglied de» Betriebsrates Müller vom bestehenden Plane gewußt und danach gehandelt habe. Auch stehe sest, daß er die Menge aufgereizt habe. Auch Groß habe von den Plänen vorher Kennt nis gehabt. Schräpler und Kuntz Hütten den Besehl zum Heulen der Sirenen gegeben. Aber in wessen Auftrage? In dem der verantwortlichen Direktoren und ihre« Haupte« Krupp v. Bohlen- Halbach. An ihrer Hand Nebe daS Blut der toten Arbeiter und der mißhandelten französischen Soldaten. Nach etwa halbstündiger Rede stellte der Staatsanwalt den gestern bereit» gemeldeten Strafantrag. * Ei« verhängnisvolle» Mißverständnis. Al- erster Verteidiger ergriff der Rechtsan walt vr. Wolff aus Berlin in französischer Sprache das Wort und führte u. a. aus: In diesem Prozeß handle eS sich nicht um poli tische Fragen, um die Zulässigkeit und Zweck mäßigkeit der Ruhrbesetzung. Die Aufgabe der Verteidigung müsse sich darauf beschränken, zu zeigen, daß die gegen die Angeklagten erhobene» Vorwürfe unbegründet seien. Der Verteidiger wie» sodann auf da» gute Einvernehmen hi«, da« schon mehr al« hundert Jahre zwischen der Werks- l.itung und d.r Belegschaft stets bestanden habe. Weder die Werksleitung habe «in Interesse daran gehabt, einen Zwischenfall hervorzurufen und ihre Arbeiter in die französischen Kugeln zu jagen, noch würde die politisch und srzial unabhängige Belegschaft einer solchen Aufforderung Folge ge leistet haben. Werköleitunz und BetriebsauSschuß seien sich darüber einig gewesen, trotz einer Be setzung den Betrieb so lange wie möglich aufrecht zuerhalten. Infolge einiger kleiner Zwi schenfälle sei am 17. März beschlossen worden, im Falle einer Besetzung der Fabrik durch die Franzosen die Sirenen ertönen zu lassem Um aber ein Zusammen strömen der großen Menschenmengen zu ver hindern, sei beschlossen worden, die Fabrik in drei Bezirke zu teilen und im Falle einer Besetzung nur die Arbeiter der beteiligten Bezirke zu ver ständigen. So sei am 31. März verfahren worden. Ter Befehl zum Ziehen der Sirenen fei erst gegeben wordcn, nachdem der BetriebsauSschuß die Berantwortung dafür übernommen hätte, daß die französischen Soldaten nicht belästigt werden würden. Tie Mitglieder der Direktion hätten keinen Anlaß gehabt einzuschreiten, zumal die Haltung der Menge durchaus friedlich gewesen sei. UtrigenS sei Krupp v. Bohlen - Halbach nur Vorsitzender de- Anfsichtsrats, also nicht des Verwaltungsrates, wie ihn dos sranzöstsche Recht kenne. Er sei also für die letztgenannte Körperschaft nicht verant wortlich. Jedenfalls handelt es sich beim ganzen Vorfälle nicht um ein Komplott oder um Machenschaften ähnlichen Charakter-. Ganz außer Frage stehe die Verantwortlichkeit d.S Betriebs.atsmitgliedes Müller. Di« Tragik der Geschehnisse vom 31. März liege darin, daß der Dolmetscher die Wort« Müllers falsch verstanden und falsch an de» Leutnant weitergegeber habe. Der Verteidiger plädierte schließlich aus Frei sprechung aller Angeklagten. Um 11 Uhr trat eine Pau'e in den Verhandlungen bis 2 Uhr ein. G DaS Plädoyer MoriaudS. Nach der Mittagspause erhielt der schwei zerische Rechtsanwalt Moriaud aus Genf daS Wort, der in der Bormiltagssitzung vom Verteidiger Wolf al« der einzige Un parteiische bezeichnet worden war. Zu Beginn seine» Plädoyers sagte Moriaud, daß er mit tiefer Bewegung vor einem fran zösischen Gericht auf deutschem Boden steh», um eine Sache zu verteidigen, welch« von der Anklage mit übertriebener Streng« behandelt werde. Er betonte seine Liebe sür Frankreich, an da» ihn viele Bande schon lang. Jahre