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SächsischeStaalszeitung Staatsaiyeiger für den Zreiftaat Sachfen Erscheint Werktag« nachmittag» mit dem Datum de» folgenden Lage». Bezug-prei«: Unmittelbar od.durchdiePostanstalten30M.mon. Einzelne Nrn. 1,50 M. Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. 21295 — Schriftleitung «r. 14574. Postscheckkonto Dresden Nr. 248«, Ankündigungen: Die 32 mm breite Grundzeil« oder deren Raum im Ankündigung», teile S M., die 66 mm breite Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 18 M., unter Eingesandt 25 M. Ermäßigung auf Familien- u. Geschäft-anzeigen. Schluß der Annahme vormittag» 10 Uhr. Zeitweise Nebenblätter: Landtags-Beilage, Synodal-Beilage, Ziehungslisten der Verwaltung der Staatsschulden und der Landeskulturrentenbank, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der LandeS-BrandversicherungSanstalt, BeüaufSliste von Holzpflanzen auf den Staatsforstrevieren. Beauftragt mit der Oberleitung (und preßgesetzlichen Vertretung für den schriftstellerischen Lell): RegierungSrat Do enge» in Dresden. Sonnabend, 22. Juli Nr. 169 Dresden, 21. Juli. Erholungsurlaub des Reichskanzlers. Reichskanzler vr. Wirth wird sich nach Be» endiguug der Verhandlungen im Auswärtige» Ausschuß Mitte nächster Woche zu einem längeren Grholungsmlanb »ach Süddeutschland begebe«. Das deutsch-belgische Markabkommen. Die Verhandlungen über daS deutsch-belgische Markabkommen sind vor einiger Zeit wieder auf- genommen worden, und waren soweit gediehen, daß der Abschluß des Abkommens unmittelbar be vorstand. Er handelte sich lediglich darum, über die zwei folgenden Punkte Übereinstimmung zu erzielen, deren Annahme erst neuerdings belgischer- seit- beantragt worden war. Die belgische Regie rung verlangte nämlich, daß das in Belgien vor handene, noch nicht liquidierte Barvermögen deut scher Reichsangehöriger (darunter gehören Bargut haben und Sparkassenbücher) nicht unter die Frei- gäbe fallen sollen; ferner sollten bei der teilweisen Liquidierung eines BermögenSkomplexes das noch vorhandene und freizugebende unbewegliche Eigen tum mit Schulden belastet werden, die von dem Sequester aus diesem Eigentum längst bezahlt worden waren. Die Annahme des ersteren An- träges der belgischen Regierung würde bedeuten, qaß die ganzen Ersparnisse der wirtschaftlich schwächeren Ausländsdeutschen, also die gesamten kleinen Vermögen verloren wären. Die Durch führung de» zweiten belgischen Antrages müßte »ur Folge haben, daß das unbewegliche Eigentum »er Ausländsdeutschen in velgtrn auf einen geringfügigen Wert zusammenschmilzt. Die deutsche Regierung kann, da es sich besonder» im ersten Falle um Barguthaben gerade der k einen Rentner und der Besitzer von Sparkasienguthaben handelt, und da ferner die zu übernehmenden Lasten in keinem Verhältnis mehr zu der belgischen Gegen- lristung standen, nicht ohne weiteres annehmen und strebte eine Änderung der belgischen Anträge an. Gleichzeitig wurde, um das deutsche Eigen tum in Belgien vor der Liquidation zu bewahren, eine ganze Reihe belgischer Anträge durch die deutsche Regierung angenommen. Die belgische Regierung glaubte jedoch, trotz deS Entgegen- kommens der deutschen Regierung, auf deren Vor schläge nicht eingehen zu können und brach wegen Richtannahme der beiden erwähnten Punkte die Verhandlungen ab. Die deutschen Kohlenliefernngen. Wie der „Matin" zu wissen glaubt, wird die Reparationskommission, die gestern die französischen Sachverständigen über die deutschen Kohlenlieferungen gehört hat, heute ihre Entscheidung über die Höhe der ReparationSlohlenlieferungen Deutsch lands treffen. Die Reparationslommission wird Deutschland im Hinblick auf seine Lage eine leichte Herabsetzung der verlangten Kohlen- liefernngeu bewilligen. Die Stenergesetze. Der Reichsrat stimmte gestern den vom Reichstage beschlossenen Steuervorlagen zu. Im Namen Thüringens war gegen die beschlossenen Steuererleichterungen Einspruch erhoben worden, weil damit für Thüringen ein Ausfall von min destens 300 Millionen für den Staat und 300 Millionen für die Gemeinden verbunden fei. Die bürgerliche Arbeitsgemeinschaft. Die Vertreter der drei Reichstagsfraktionen, der Deutschen Demokratischen Partei, der Deut schen Volk-Partei und des Zentrums, traten gestern erneut zu einer Besprechung zusammen, um die Bildung der Arbeitsgemeinschaft weiter zu beraten. Die Besprechungen ergaben Einigkeit darüber, daß eine Arbeitsgemeinschaft der verfassungstreuen Mitte geschaffen werden solle, daß sie jedoch die Selbständigkeit der einzelnen Fraktionen weder beeinträchtigen, noch einen bürgerlichen Block im Gegensatz zur sozialistischen Arbeitsgemeinschaft daistellen soll. Die beabsichtigte Arbeitsgemein schaft solle dazu bestimmt sein, auf der Grund- löge der bestehenden republikanischen Verfassung die deutsche Politik noch außen und innen stetiger und fester zu gestalten und die parlamentarische Arbeit zu vereinfachen und zu erleichtern. Die Verhandlungen werden fortgesetzt. Finanzkontrolle. Gerüchte seltsamster Art schwirren wieder ein mal durch die Luft und beeinflussen auch die Börsenstimmung, die sich nervöser und schwanker- der al» je zeigt. Was die Franzosen wollen, weiß mit Sicherheit niemand, aber die Unsicher heit ist der Nährboden für die schlimmsten Be fürchtungen. In solchen Zeiten ist es gut, sich recht fest an die Tatsachen zu halten, und gegen Kombinationen und Wahrsagungen aller Art die Ohren zu verschließen. Wenn die Berliner Börsenpolitiker aus der Verschiebung der Zu sammenkunft zwischen Lloyd George und Poincarö ungünstige Schlüffe ziehen, wenn sie aus dem nicht allzu beträchtlichen Rückgang deS MarkkurseS in New York folgern, daß man dort wohl schon den Inhalt des Berichtes der Garantiekommission kennen müsse, so sind da» alles Mutmaßungen, die wohl richtig aber auch falsch sein können. Sicher ist, daß das Garantiekomitee sich in vier wöchiger angestrengter Tätigkeit mit allem Eiser bemüht hat, Einblick in die verworrenen Ent- Wicklungsgänge der deutschen Finanzen und der deutschen Wirtschaft zu gewinnen, und daß die Vorschläge, die es dann der Reichsregierung ge macht hat, im wesentlichen darauf hinausliefen, die Möglichkeit zu einer weiteren Vertiefung und Verbreiterung dieser Kontrolltätigkeit zu schaffen. Man hat der Reichsregierung Vorwürfe darüber gemacht, daß sie diesen Forderungen ohne weiteres zugestimmt hat. Aber würde nicht eine Ver weigerung dieser Kontrolle den Einfluß auSgeübt haben, als ob man etwas zu verbergen hätte? Würde dos nicht in der Reparationskommission und in den Ententeländern den ungünstigsten Eindrnck gemacht haben, und zwar gerade in dem Augenblick, in dem über das neue MoratoriumS- gesuch Deutschlands entschieden werden soll? Ein Schuldner, der nicht zahlen zu können behauptet und gleichzeitig seine Finanzgebarung vor den Gläubigern verheimlicht, spielt jedenfalls eine wenig glückliche Rolle. Die Reichsregierung hätte mit einer Ablehnung der Forderungen wahrscheinlich Poincare und den französischen Nationalisten in die Hände gearbeitet. Dabei kann freilich nicht verschwiegen werden, daß die Zustimmung zu den Kontrollforderungen der Entente an zwei Punkten ihre Grenze haben muß. Sie darf einmal über die Auskunfterteilung und die Gewährung der Möglichkeit, die deutschen Angaben und Zahlen nachzuprüfen, nicht hinaus- gehen. Man soll daS Garantiekomitee über alles unterrichten, was es wissen will, aber man darf ihm nicht das Recht gewähren, mitzubestimmen und maßgebenden Einfluß auszuüben. Die Vorlegung des Etats, der Steuergesetze, der Kredite usw., zu der sich die Reichsregierung verpflichtet hat, darf nur informatorischen Charakter haben. Ferner müssen die zugestandenen Kontrollrechte unbedingt zeitlich an die Moratoriumsgewährung geknüpft werden. Sie dürfen nicht etwa eine bleibende Einrichtung sein, die Deutschland auf die Stufe der Souveränität herabdrücken würde, auf der die Türkei vor den« Weltkriege stand. Der Stundung gewährende Gläubiger hat ein natürliches Recht auf Prüfung der Vermögensverhältnisse des Schuldners. Ist das Moratorium aber abgelaufen, oder hat der Schuldner seine Zahlungen wieder ausgenommen, oder ist es ihm durch eine langfristige Anleihe möglich geworden, auf das Moratorium zu ver zichten, oder sind endlich auf Grund der Herab setzung der Gesamtschuldsumme neue Zahlung»- Vereinbarungen erfolgt, so müssen damit die zu- gestandenen Kontrollmaßnahmen automatisch in Wegfall kommen. Während der Dauer de-Mora toriums sollen die Mitglieder de» Garantiekomitee» unsere Finanzlage nur recht sorgsam prüfen. Sie werden dann vielleicht manche- lernen, wa- sie heute immcr noch nicht einsehen wollen. Bei dieser zeitlich eingeschränkten Kontrolle braucht nicht die deutsche Regierung der leidende Teil zu sein. Sie kann vielmehr die Rolle de- Lehrer« spielen. Und sie kann auch dahiu wirken, daß da» Mißtrauen in den ehrlichen Erfüllung-Willen Deutschlands endlich restlo». verschwindet. Wir sind weit davon entfernt, absichtlich auf unseren Bankerott hinzuarbeiten und haben darum auch nichts zu verbergen. WaS wir ober entschieden ablehnen müssen, ist eine Finanzaufsicht, die sich nicht mit dem Kontrollieren begnügt, sondern »n« kcmmandieren will. In Verfolg des Notenwechsels vom März, Aprl und Mai des laufenden Jahres zwischen der Reparationskommission und der deutschen Re gierung hatte sich das Garantiekomitee, wie be kannt, am 20. Juni zu Beratungen mit der deut schen Regierung zum Studium der Fragen, die sich auf bie Nachprüfung der Budget- (Einnahmen und Ausgaben), auf die Bekämpfung der Ka pitalflucht und auf die Statistik beziehen, nach Berlin begeben. Für diese Beratungen wurden vier Unterausschüsse gebildet, und zwar je einer für Einnahmen, für Ausgaben, für Kapitalflucht und für Statistik. Die Mitglieder des Zentral komitees verhandelten mit den deutschen Ver tretern in zahlreichen Sitzungen. In den Aus- schüsfen für Einnahmen und Ausgaben erteilten die deutschen Vertreter Auskunft über das Ver fahren bei der Veranlagung und der Erhebung der verschiedenen Steuern, über die Aufstellung des Budgets und das BerrechnungSwesen sowie über die Maßnahmen der Regierung zur Beauf sichtigung der Steuerverwaltung und zur Ver hütung von Etatüberschreitungen. Sie erläuterten hierbei auch die im Haushaltsplan vorgesehenen Ausgaben. Man verständigte sich darüber, daß die Vertreter des Garantiekomitees durch das Reichs finanzministerium nach näherer Vereinbarung regelmäßige Informationen über Einnahmen und Ausgaben erhalten, und daß ihnen die Möglich keit gegeben werde, sich über die ein schlägigen Bestimmungen und ihre Anwendung fortlaufend zu unterrichten. Das Reichrsinanz- Ministerium richtete einen zentralen beweglichen Kontrolldienst ein und wird dem Garantiekomitee die Möglichkeit geben, sich von Zeit zu Zeit von der Wirksamkeit diese» deutschen Kontrolldienste» zu überzeugen. In dem Unterausschuß für Kapital flucht und ihre Bekämpfung wurden zunächst die bestehenden Bestimmungen dargelegt. Im Verlauf der Erörterungen wurden die Grundsätze für weitere Maßnahmen zur Besprechung gebracht, um die Kapitalflucht in den verschiedenen Formen, die sie annehmen kann, zu treffen. Das Garantie komitee hat die Ergebnisse dieser Arbeiten in einem Memorandum zusammengefaßt, das in der Schluß sitzung vom 18. Juli der deutschen Regierung über- mittelt wmde. Da Übereinstimmung darüber fest- gestellt war, daß keine der in dem Memorandum vorgesehenen Maßnahmen die Souveränität des Reiches antastet und den geordneten Gang der deutschen Verwaltung stört oder da» Geheimnis der deutschen Steuerpflichtigen verletzen dürfte, so hat die deutsche Regierung vorbehaltlich einer schriftlichen Beantwortung mitteilen lassen, daß sie dem Inhalt dieses Memorandums beitritt. Das „Berliner Tageblatt" bringt schwere Bedenken gegen die Abmachungen zum Ausdruck und sagt dann weiter: „Erträglich bleibt u. E. der Nachprüfungsdienst der Alliierten nur dann, wenn er nicht etwa eine dauernde Einrichtung darstellt, sondern lediglich auf die Zeit des Moratoriums beschränkt bleibt Überblickt man da» Ganze, so wird hier den Alliierten ein Einsichts recht in die Finanzen, 'aber kein Einspruchs recht konzediert." Der „Berliner Lokal anzeiger" schreibt: „Alles in allem Bedin gungen drückendster Art, die man bisher keiner großen Nation jemals auch nur anzubieten ge wagt hat. Stück für Stück geht so die Souve ränität des Reiches, zum mindesten aber die Unabhängigkeit seiner Verwaltung, verloren — mit allen ideellen Folgen, die mit der Preis gabe dieser höchsten Güter eines Volke- un weigerlich verbunden sind." Die „Deutsche Allgemeine Zeitung" spricht unter Vor behalt einer eingehenden Stellungnahme zunächst nur von „schweren und ernsten Opsern, die der deutschen Regierung die erhoffte Erleichterung in ihrer finanziellen Notlage bringen sollen". Die Reparat onSlommission veröffentlicht fol gende Note: S» A»»s«hr»»g des «a»d«t», d«tz ihm do» der Nrpi»ratw»ttommtssio» und a»f der Grund- k»»e der »wische» ihr «nd der deutsche« Regie- ruug dv« 2l. Mir», ». Mat u«d »1. M«t ««»- getauchte» Schreibe« übertragen w«rde, hat der G«r««tie»u»schuß sich am 17. Fu»i «ach verli» begebe», um i» Verbindung mit den »»ständige» de»tsche« BehDrbe, die vrgauisatto» »er itber (Fortsetzung Seite 2.» Die Ermittelung der Be- sttuerungsmerkmale für die sächsische Gewerbesteuer. Bon Finanzrat vr. Schwede. 7. Im einzelnen ist folgendes hervorzuheben: a) Die Betriebskosten müssen unmittelbar im laufenden Geschäftsbetrieb entstanden sein. Aufwendungen, die erst der Gründung und Erwerbung oder der Erweiterung des Betriebes dienen, sind keine „Betriebskosten im Sinne de» Gesetzes. Ebensowenig gehören die vom Unter nehmer deS Gewerbebetriebes für seine Person gemachten Aufwendungen zu den Betriebskosten. d) Abzugsfähig sind nur die tatsächliche» Aufwendungen für den Betrieb, mögen sie i« Barzahlungen oder Naturalleistungen oder in der Eingehung von Schuldverbindlichkeiten bestehen. Die Hinterlegung eine» Geldbetrags bildet ebenso wenig wie irgendeine andere Art von Kautions bestellung eine abzugsfähige Ausgabe. Der vom Unternehmer für die gemieteten Geschäftsräume zu entrichtende Mietzins gehört zu den Betriebskosten, nicht aber der Mietwert der im eigenen Grundstücke befindlichen gewerb- lichen Räume. Der in seinem eigenen Geschäfte persön lich tätige Unternehmer darf den Geldwert seiner eigenen Arbeitstätigkeit nicht unter den Be triebskosten in Abzug bringen. Die» gilt auch bei den von mehreren Personen für gemein schaftliche Rechnung betriebenen Gewerben. Be züge, die ein Mitglied einer offenen Handelsgesell schaft oder einer Kommanditgesellschaft lediglich in seiner Eigenschaft al- Gesellschaftsmitglied für die im Betriebe des gesellschaftlichen Unter nehmens au-geübte Tätigkeit nach dem Gesell- schafrSvertrag erhält, sind daher nicht abzugSfähig, sondern als ein Teil deS gewerblichen Reinertrag» anzusehen. Beschäftigt der Unternehmer die zu seiner Haushaltung gehörenden Personen, insbesondere Kinder unentgeltlich im Gewerbebetriebe, so entstehen hieraus keine Betriebskosten; die au- allgemeiner gesetzlicher Verpflichtung entspringende Gewährung des Unterhalt» steht zum Gewerbetrieb i» keiner Beziehung, und die Aufwendungen hierfür können auch nicht infolge der tatsächlichen Beschäf tigung der Unterhalt-berechtigten im Gewerbebetriebe die Eigenschaft von Betriebskosten annehmen. Gewährt dagegen der Unternehmer den zu seiner Haus haltung gehörenden Personen für die von ihnen im Gewerbebetriebe geleisteten Dienste aus Grund vertragsmäßiger Vereinbarung ein Entgelt, so gehört diese» zu den abzug-fähigen Betriebskosten. DaS gilt insbesondere auch von dem Werte der freien Station, es sei denn, daß letzterer das den gewerblichen Hilfsleistungen der Haushaltungs angehörigen entfprechende angemessene Entgelt übersteigt. v) An Steuern sind abzugSfähig ohne weitere» di« unmittelbar au« dem laufenden Ge schäftsbetrieb entspringenden indirekten Steuern, wie Zölle und Umsatzsteuern. Bei den direkten Steuern ist zu unterscheiden zwischen den auf dem Gewerbe im ganzen (Gewerbesteuer) oder auf den einzelnen Bestandteilen des Anlage und Betriebskapital-, wie den Grundstücken (Grund steuer) und den Wertpapieren (Kapitalertragstener)^ ruhenden Objektsteuern einerseits und den reinen Personalsteuern anderseits. Die Objektsteuern sind al- Betriebskosten abzug-fähig. Dies gilt auch von der Gewerbesteuer selbst, soweit sie in dem für die Ertragsermittelung maßgebenden Jahre gezahlt worden ist. Die Kapitalertragsteuer ist abzugSfähig, soweit sie von den Bestand teilen deS gewerblichen Anlage« und Betriebs kapital» zu entrichten ist, die Grundsteuer selbstverständlich nur insoweit, al» sie auf di« dem Gewerbebetriebe dienenden Grundstücke oder Räume entfällt. Dient also da- Grundstück oder der Raum g'eichzeltig anderen Zwecken al» dem Gewerbebetriebe, so kann nur ein entsprechender Teil der Grundsteuer abgezogen werden. Die Einkommensteuer ist als Personal steuer nicht abzug-fähig. Eine Besonderheit gilt für die reinen Erwerb»gefellfchasten; bei ihnen wird man die KürperschaftSsteuer al» ab» ug »fähig anzusehen haben. Dagegen werben, gleichviel ob e» sich um natürliche oder