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SächsischeSlaatMlung Staatsan^eiger für den Freistaat Sachsen Erscheint Werktag» nachmittag» mit dem Datum de» folgenden Lage». Vezug»prei»: Unmittelbar od. durch die Postanstalten 10M.monaU. Einzelne Nrn.40 Pf. Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. 21295 — Schriftleitung «r. 14574. Postscheckkonto Dresden Nr. 2486. Ankündigungen: Die 32 mm breite Brundzeile oder deren Raum im Ankündigung»- telle 4 M., die 66 mm breite Brundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile S M., unter Eingesandt 10 M. Ermäßigung auf Familien- u BeschäftSanzeigen. Schluß der Annahme vormittags 10 Uhr. Zeitweise Nebenblätter: Landtag»«Beilage, Synodal-Beilage, Ziehungslisten der Verwaltung der Staatsschulden und der Landeskulturrentenbank, Jahresbericht und RechnuugSabjchtu- der LandeS-BrandversicherungSanstalt, Verlaufsliste von Holzpflanzen auf den Staatsforstrevieren. Beauftragt mit der Oberleitung (und prehgesetzliche« Vertretung für de» schriftstellerischen Teil): RegierungSrat Doenge» tu Dresden. Sonnabend, 4. März 1922 Nr. 54 Die Zukunft des Lehrvertrags. Dresden, 3. März. TnS Lachleistungöabkomme« vor der ReparationSkommisfion. (Eigene Meldung.) Ler Reparationskommisston ist da» in Berlin abgeschlossene neue Sachlelstungsabkommen zur Prüfung zngegangen. Ein gemeinsamer Neichspräsident- schaMandidat der Koalitionsparteie«. (Eigene Meldung.) Wie wir erfahren, werden demnächst zwischen den Parteiführern des Zentrums, der Demokraten und der sozialdemokratischen Partei Besprechungen über die Wahl eine» neuen Reichspräsidenten stattsinden. Ma« nimmt allgemein an, daß die drei Parteien sich aus die Wiederausstellung deS jetzigen Reichspräsidenten Ebert einigen werden. Die Unabhängigen werden entsprechend ihrer Auffassung, daß ein Reichspräsident nnuötig ist, Wahlenlhaltung proklamieren, ebenso werden sich die Kommunisten nicht an den Wahlen be» triligen. ^abinettssttzullfl und Tirektorial- besprcchuitgeu. (Eigene Meldung.) Riich der Rückkehr des Reichskanzlers nach Ver.in haben gestern vormittag die üblichen Tirek- torialbesprechungen stattgesnnden. TaS Kabinett trat nachmittags zu einer Sitzung zusammen, um sich mit laufenden Geschäften zu befassen. Heute nachmittag gedenkt das Kabinett zu einer neuen Sitzung zusammenzutreten, die sich u. a. mit dem vorläufigen Abkommen über die Sachliese- rnngen beschäftigen wird. Berlünnftkn mit den LandeSfittail;- ministern. (Eigene Meldung.) Tie Finanzminister der Länder sind gestern nachmittag um 4 Uhr unter Borsch des Reichs- sinanzministerS vr. Hermes im Reichsfinanz- Ministerium zu einer Besprechung über die Be- amtcnbesoldungsfragen zusammengetrelen. Im Verlaufe dieser Besprechung gab Reichs- sinanzminister vr. Hermes einen Überblick über die bisherigen Verhandlungen mit den Beamten- organisationen. Im Anschluß daran begann eine Aussprache über die Frage, in welcher Weise die Grundgehälter erhöht und besonders, ob die Wirlschoftsbeihilfen und die Kinderzusagen in das Grundgehalt mit hineingearbeitet werden sollen. Ter Arbeitsplan des Reichstages. (Eigen; Meldung.) Der Reichstag wird seine Plenarsitzungen in der nächsten Zeit hauptsächlich der Beratung des Haushaltsplans für 1922 widmen. Man beab- sichtigt, die Etatsberalung noch vor dem 1. April, also vor dem Anfang des neuen Etatsjahres, zu beendigen. Des weiteren wird das Reichsmieten, gesetz heute in dritter Lesung zur Beratung stehen. Gleichzeitig denkt man an eine rasche Verabschiedung des Rcichsjugendwohlfahrtsgesetzes. Mitte März will dann der Reichstag die Stcu.r- gesetze zur zweiten Lesung bringen. Tie Krage der deutschen Lust- schissahrt vor der Botschafter- konserenz. (Eigene Meldung.) Die Botschaftkrlonferenz trat vorgrstrrn natcr Leilnahme Fochs zusammen. Behandelt wurde die Frage der dentfchen Luftfchiffahrt. England vertrat die Ansicht, daß eine Sontrolle in Permmwnz nur dann dnrchgeführt werde« könne, wenn »4» Ränmung von Düsseldorf und Dnisbnrg. R«hr«t erfolgt sei. Frankreich dagegen verfocht de« rt«,dp«nkt, daß eine Danerkontroll« ohne irge»M»elchr Zugeständnisse a« Deutschland durch, geführt »erden könne. Der englische Botschafter in Part», Hardinge, überreichte der Botschafter. dwPvomir etn Memorandum, wort» der Stand. ME »er miglischen Regierung anfrechterhaltrn Mrd Die Debatte wurde gestern fortgesetzt Ein umstrittenes Gebiet im Wirtschaftsleben ist stets das Lehrlingsverhältnis gewesen. Der Lehrling im Handwerk und im Gewerbe war ein Mittelding zwischen Arbeiter und Schüler. Aus der einen Seite war es seine Aufgabe, sich für seinen künftigen Beruf mit allen den Voraus- setzungen vertraut zu machen, die zur vollen Er füllung einer Spezialarbeit notwendig waren. Auf der anderen Seite stand er vor dem Be streben seines Brotgebers, die ungelernte Kraft in möglichst weitem Maße auch innerhalb der Lehr zeit für die in Frage kommende Arbeit aus zunutzen. Die Gefahren, die sich hieraus für den Lehrling und seine fachliche Ausbildung ergaben, lagen auf der Hand. In vielen Fällen ist es dem Brotgeber weniger darauf angekommen, dem Lehrling die gewünschten Kenntnisse zu vermitteln, als darauf, seine Arbeitskraft zu einem gewinn bringenden Faktor zu gestalten. Es blieb dem Lehrling in solchen Fällen selbst überlassen, auf welche Weise er aus seiner Ausbildungszeit das für ihn Wertvolle und Erforderliche herausholen wollte. Das Problem des Lehrvertrages spielt daher auch stark in die sozialen Debatten unse rer Zeit hinein. Die Auseinandersetzung im Reichswirtschaftsrat über die Cchlichtungsordnung gestaltete sich zu einem Teil auch als Kamps um die künftige Rechtsnatur des Lehrvertrages. Die logische Folge der durch die Reichsversassung den Lehrlingen grundsätzlich verbürgten Koalitionsfrei heit wäre die Hineinbeziehung deS Lehrver tragsverhältnisses in die Tarifverttagsbeflimmungen und in das Schlichtungsverfahren. Hiergegen machen sich aber in den Kreisen der Arbeitgeber- Der vom 36. Ausschuß des Reichstags ver abschiedete Gesetzentwurf über das Branntwein monopol, der in erster Linie bezweckt, für das Reich neue Einnahmen zu schaffen, setzt in § 84 unter Streichung des Absatzes 2, der eine um 15 Proz. höhere Einnahme für den nicht zu Mo nopolerzeugnissen bestimmten Branntwein vorsah, die Heltolitereinnahme wie folgt fest: „Bon dem zu regelmäßigen Verkaufspreisen abgesetzten und von dem zur Herstellung von Monopolerzeug- nisjen verwerteten Branntwein ist eine Rein einnahme von mindestens 4000 M. für daS Hekto liter Weingeist an die Reichskaffe abzusühren." Ter Erklärung eines Vertreters des Reichsfinanz ministeriums zufolge soll in dem Worte „minde- stens" die Möglichkeit der Steigerung liegen. Die schlechte Finanzlage des Reichs und die Forderungen der Entente — zumal in England schon jetzt das Hektoliter Branntwein höher be lastet sei als in Deutschland nach Erhöhung der Hektoliter-Einnahme — zwingen dazu, aus dem Branntwein herauszuholen, soviel nur möglich ist. Eine Besteuerung des Branntweins durch die Länder wird ausgeschlossen; wo im Jahre 1913 Abgaben erhoben wurden, werden bis 1. Oktober 1924 Entschädigungen gewährt. Die Gemeinden sollen auf Grund des Landesstcuergesetzes das Recht erhalten, Branntwein und Bier bis zu 10 Proz. des Kleinverkaufspreises zu besteuern. Gemeinden, die am 1. Januar 1921 Abgaben auf Branntwein erhoben haben, dürfen diese Abgaben für die Dauer von fünf Jahren nach Jnkraft- treten der Novelle weiter erheben. In der am meisten umstritt nen Frage de« Bcrarbeitung-monopol- hat der 36. Ausschuß die Fassung deS Reich-ratS übernommen, dahingehend: „Die Reichsmonopolverwaltung darf nur die dem Massenverbrauch« dienenden einfachen Trinkbrannt- wcine Herstellen. Als solche sind insbesondere Verschnitte von Wcinbrand, Arrak und Rum und solche gesüßten Branntweine, die mehr al» 10 dg Zucker in 100 l enthalten, nicht anzusehen." TaS im Entwurf der Regierung vorgesehene weiter gehende Recht eines VollrerarbeilnngSmonopolS ist somit abgelehnt worden. Mehrere Mitglieder deS AuS chusieS erklärten eS für unverständlich, wie im Entwurf ein Bollverarbeitungsmonopol vorgesehen sei, wenn die Monopolverwallnng die Bollver- schäft verschiedentlich Widerstände bemerkbar. Man sucht hier die erzieherischen Gesichtspunkte in den Vordergrund zu rücken und das Lehrlingswesen lediglich als Berufsbildungsfrage zu werten. Es entsteht daraus die Gefahr, daß den Lehrlingen, obwohl sie tatsächlich vielfach als reine Arbeits kräfte betrachtet und behandelt werden, dennoch dos auS einer solchen Tätigkeit ihnen zustchende Recht verkürzt und sie in einem Vevormunduugs- Verhältnis gehalten werden, das ihre fachliche Aus bildung und Erziehung zwar nicht gewährleistet, ihre Arbeitsfreiheit aber illusorisch macht. Tas er zieherische Moment, das jetzt als Trumps ausge spielt wird, hat tatsächlich bisher im Verhältnis des Lehrlings zu seinem Meister eine untergeordnete Rolle gespielt. Es ist zwar nach dem geltenden Recht theoretisch in Betracht gewgen worden, doch neben ihm stand im Handwerk, im Gewerbe, im Handel und in der Industrie als gleichwertiger Faktor das Arbeitsverhältnis. Dieses war sogar allein maßgeblich in der Landwirtschaft, der Forst wirtschaft, der Gärtnerei und in einigen anderen Fällen. Bei der Abstimmung im Reichswirtschafts rat sind zwar die letztgenannten Kategorien von dem Geltungsbereich der Schlichtungsordnung aus genommen worden. Innerhalb der deut-chen Ge- werkjchasten ist diese Stellungnahme, wenn sie auch nur vorbereitender und beratender Natur ist, auf außerordentlich starken Widerspruch ge stoßen. Man wird also erwarten dürfen, daß die maßgebenden Arbeitnehmerkrepc die Entwicklung dieser Frage in der Richtung verfolgen werden, daß im Lehrlingswesen künftig die volle Arbcits- sreiheit zur uneingeschränkten Geltung kommt. arbeitung überhaupt nicht aufnehmcn wolle. Auch könnten nicht alle kleinen Betriebe vom Monopol übernommen werden. Ten Standpunkt der Re gierung rechtfertigte Staatssekretär Zapf mit der Aufgabe der Monopolverwaltung, nicht nur absolut gereinigte, die Volksgesundheit nicht schädigende, sondern auch möglichst billige Branntweine zu liefern. Berteuerung des Branntweins und Ent- stehen eine- Privatmonopols seien unausbleiblich, wenn der Verwaltung die Herstcllungsbefugniffe entzogen würden. Ter Ausschußbeschluß wurde bestimmt durch die Erwägung, daß Vernichtung des Privatgewerbes zu befürchten sei, wenn Monopolverwaltung und das von der 15proz. Vor belastung und dem Flaschenzwang befreite Privat- gewerbe unter den gleichen Bedingungen arbeiten könnten. An Stelle des Flaschcnzwanges hat der Aus- schuß beschlossen: Bei dem in den Verkehr ge brachten Branntwein ist der Weingeistgehalt bis zu einem Liter Inhalt auf dem Flaschenschild, sonst auf der Rechnung zu kennzeichnen. Im Jn- lande dürfen Arrak, Rum, Weinbrand, Kognak, und Obstbranntwein sowie Verschnitte davon und Steinhäger nur mit mindestens 38 Proz., sonstige Trinkbranntlveine nur mit mindestens 35 Proz. Weingeistge! alt, von Ausnahmen für besondere Gegenden und Sorte» abgesehen, in den Verkehr gebracht werde». Ans Flaschen usw-, in denen Trinkaranntwein gewerbsmäßig verkauft wird, müssen Herstellungsland, Hersteller und Her- stellungSort angegeben sein. Methylalkoholhallige Rahrungs- und Gcnußmittel, Heil- und Kräf- tigungSmittel usw. dürfen nicht in den Verkehr gebrach! werden. Ter Beirat besteht nach den AuSschußbescblüffen aus 30 Mitgliedern, von denen der Reichstag 5, der Reichrrat 5, der Rei! SwirtschaftSrat 3, das Reirhtfin nzministerium 17 beruft und 3 Vertreter der Angehörigen deS BranntweingewerbeS und 2 Vertreter der letzten Verbraucher sind. Die Entschließungen des Aus schusses betreffen Gen eindcabgaben auf Trink- branntwein, Umwandlung der Verwertung stell? des Monopolamtes in eine Aktieogesell chaft (wo- mit daS Reich-finanzministerium einverstanden ist), und Gewährung von Enischädignng auch an solche Betriebe, deren Inhaber auS de» abgetretenen Gebieten abgewandert sind. ArMtens„UnablMftigkeit" Ter beständige Meinungswiderstreit zwischen England und Frankreich, der seit dem Friedens schlüsse das Verhältnis der beiden Länder trübt, hat es Lloyd G.orge zur Pflicht gemacht, so schnell als möglich die innerpolitischen Schwierig, leiten zu bereinigen, die einer kraftvollen Führung der britischen Außenpolitik hindernd im Wege stehen. Tazu gehören in erster Linie Irland, Ägypten und Indien. Die «rische Frage scheint bis auf weiteres gelöst, wenn auch alle Uneben heiten des schwierigen Problems noch nicht be glichen sind. In der indischen Frage ist man über vorbereitende Schritte zu einer Neuregelung des staatlichen Verhältnisses noch nicht hinausgekommen; dagegen hat die ägyptische Gefahr, die die Ruhe des Mutterlandes und nicht zuletzt auch die Stellung seines Ministerpräsidenten bedrohte, wie es scheint, an Schrecke» verloren, nachdem jetzt eine Botschaft Lloyd Georges an den Khediven das englische Protektorat über Ägypten aus gehoben hat. Es mag sogleich bemerkt werden, daß dieser Vorgang kaum geeignet sein dürfte, alle Wün'che der Ägypter restlos zu befriedigen, sodaß es ver früht wäre, die Liquidation der ägyptischen Frage als beendigt anzufehen Immerhin aber bedeutet doch das Manifest, in dem Ägypten seine staat liche Unabhängigkeit beglaubigt wird, einen be merkenswerten Schritt vorwärts. Letzten Endes ist die Entschließung des englischen Kabinetts aus die Vorstellungen Lord Allenbys zurückzuführen, der eigens zn diesem Zwecke « ach London ge kommen war. Allenby genießt als der Eroberer Jerusalems und Feldmarschall der britischen Armee in seiner Heimat einen guten Ruf. Seine Meinung über die Lage in Ägypten mußte überdies als besonders stichhaltig gelten, weil er als Voll strecker des britischen Machtwillens über die maß gebendsten Erfahrungen verfüg:?. Er war es ge wesen, der auf Wunsch der englischen Re gierung den Extremisten mit Zwangsmaßregeln entgegengetreten war, der die Deportation Zaghlul Paschas durchgesührt und dem ägyptischen Sultan jenes provozierende Schreiben zugcstcllt hatte, das bei de: ägyptischen Nationalisten den größten Un willen erregte und den Handelsboykott in einem solchen Maße verschärfte, daß die Militärpolitik schließlich klein beigeben mußte. Ter jetz gen Unabhängigkeiisertlärung waren Verhandlungen mit bedeutenden ägyptischen Poli tikern vorausgcgangen, die jedoch alle nicht über jenes Muß von Popularität und Autorität ver fügten wie der vertriebene Zaghlul Pascha. Zu nächst wurde mit Adly Pascha verhandelt, der sich jedoch infolge seiner Erfahrungen in London wenig zugänglich zeigte. Besseren Ersolg batten die Besprechungen mit Sarwat Pascha, der seiner Abstam mung nach Kopte und daher nach Rasse und Religion der Mehrheit der Bevölkerung fremd war. Immer hin übernahm er die Aufgabe, mit England zu verhandeln, wobei er als letzte Voraussetzung für eine Verständigung die Aushebung des Protektorats, also die Anerkennung der Unabhängigkeit, die Abschaffung des Standrechts, Freilassung ZaghlulS und der übrigen Deportierten und das Wieder erscheinen der unterdrückten Zeitungen erklärte. In anderen Punkten zeigte er sich entgegen kommend, so besonders hinsichtlich der britischen Garnison, die bis aus weiteres in Ägypten ver bleiben dürfe. Ein ägyptisches Parlament sollte später alle Abmachungen mit England bestätigen. Diese Verhandlungen mit Sarwat sind allem Anscheine nach die Grundlage der zustande- gelommenen Verständigung gewesen. Ob indessen die letztere den sogenannten Extremisten genügen wird, bleibe dahingestellt. In dieser Hinsicht wird ein Urteil nicht früher gestattet sein, als bis Zaghlul Pascha, der für jeden Kenner Ägypten» al- der einzige anerkannte Führer des ägyptischen Volkes zu gelten hat, nach Kairo zurückgekehrt sein wird Die von Lord Milner seinerzeit vor- gcschlagene Vereinbarung mit Zaghlul ist für die Mehrheit des ägyptischen Volke- die einzige Be dingung für eine gerechte Auseinandersetzung mit England. Bon dieser Vereinbarung ist aber da» jetzige Entgegenkommen de- englischen Kabinett» noch recht weit entfernt, denn trotz aller schein baren Zugeständnisse wird sich an dem staatsrecht lichen Verhältnis zwischen Ägypten und England nur wenig ändern. Da- letztere behält trotz der ägyptischen Gesandten und Konsuln da» letzte Mck Ml MMUlMMPlllM.