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sächsische staatsMng Zeitweise Nebenblätter« »olKkammer-Vellage, Synodal-Beilage, Ziehungslisten der Verwaltung der «taat-schuiden und der Landeskulturrentenbank, Jahresbericht und Rechnung «abschlutz der Landes-Brandversicherungsanstalt, verkaussliste von Hol-pflanzen auf den Staatsforstrevieren. Nr. 273. Beauftragt mit der Oberleitung (und preßgesetzlichen Vertretung): Hofrat DoengeS in Dresden. Freitag, 28. November, nachmittags 1919. Bezugspreis: Beini Bezüge durch di« Geschäftsstelle, Große Zwingerstraß« 16, sowie durch die deutschen Postanstalten6 M. vierteljährlich. Einzelne Nummern Id Pf. — Erscheint nur werttags. Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. L129S, Schristleitung Nr 14574. — Postscheckkonto Nr. 26966. Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im Anlündigungstelle t die Lspaltig« Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teil« 2 M, unter Eingesandt 3M. Preisermäßigung auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vormittags -410 Uhr. Amtlicher Teil. 8. 3. 4. 5. 6. 7. - Herbstrotkohl - Tauerrotkohl - Herbstwirsingkohl - Dauerwirsingkohl - Grünkohl 7.75 5.75 3.75 rotten aller Art ein schließlich der kleinen runden Karotten gelbe Möhren we ße Möhren 1. für Herbstweihkohl 2. - Dauerweißkohl vom 1.Januar 1920ab 10.— vom 1.Februar 1920ab 12.— rote Möhren und Ka- Hat der Anbauer besondere Aufwendungen an Arbeit oder an Kosten für die Aufbewahrung gehabt (Ein- mieteu, Einkellern und dergleichen), so erhält er als Ver 9. 10. solches abgeerntetes Gemüse, das nicht auf Grund von Lieferungsverträgen geliefert wird, darf nicht zu höheren Preisen vom Erzeuger abgesetzt werden. Hiernach gelten ab 1. Dezember folgende Erzeuger preise und Aufbewahrungsvergütungen: In sämtlichen Amtsblättern abzudrucken. Nachstehende Verordnung der Reich sstelle für Ge- müse und Obst wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Infolge dieser Bekanntmachung treten nach 8 5 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (RGBl. S. 307 flg.) die in den Lieferung«, vertrügen der Reichsstelle für 1919 festgefktzten Preise mit Ausnahme der Zwiebelpreise wieder in Kraft. Auch 4.- M. je Ztr. 6— - - « 7.50 - - - 9.50 - » - 7.- - . . 9.— » » - 8.50 - - » gütung ») bei den zu 2, 4 und 6 genannten Gemüse- arten vom 16. bis 31. Dezember 1919 0.50 M. je Ztr., später für jeden halben Monat mehr 0.25 - - - d) bei den zu 8 bis 10 ge ¬ nannten Gemüscarten von« 1. Januar 1920 ab je Monat mehr 0.25 - - Diese Preise sind Höchstpreise im Sinne des Höchst» prcisgesetzes. Dresden, am 26. November 1919. 2850 V 8 2 Wirtfchaftsministerium, 12961 Landeslebensmittelamt. Bekanntmachung. Die Bekanntmachung vom 18. Oktober 1919 über Preise für Weißkohl, Rotkohl, Wirsingkohl, Grünkohl, rote Möhren und Karotten aller Art, gelbe und weiße Möhren (Reichsanzeiger 241 vom 21. Oktober 1919) wird mit Wirkung ab 1. Dezember 1919 aufgehoben. Tie Bekanntmachung vom 18. Oktober 1919 über Höchstpreise für Zwiebeln (Reichsanzeiger 241 vom 21. Oktober 1919) bleibt in Kraft. Berlin, den 24. November 1919. Reichsstelle für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende: von Tilly. Die Polizeibehörden haben alle Fälle von Rotz und von Influenza (Brust- und Rotlaufscuche) der Pferde, über die nach 8 46 des Reichs-Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzblatt Seite 519) und nach 8 1V Abs. 3 der Sächsischen Verordnung vom 15. Dezember 1904 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 467) das zuständige Generalkommando zu benachrichtigen ist, nunmehr nach Auf- lösung der Generalkommandos dem Wehrkreiskommando IV in Drctzden-R. mitzuteilen. 938 V.V Dresden, den 27. November 1919. 12962 Wirtschaftsministerium. Zum Abdruck in den Amtsblättern der AmlshauptMannschaft Grimma. Versteigerung von nenem und gebrauchtem Heeresgerät in Warzen. Im Neben-Artillerie-Depot Wurzen werden am Mittwoch und Donnerstag, den S. und 4., 10. und 11., 17. und 18. Dezembrr 1919 von vormittags 9 Uhr ab folgende Gegenstände an den Meistbietenden gegen sofortige Be zahlung versteigert: neue und gebrauchte Fahrzeuge mil. Art, neue Räder, Achsen, Deichseln und andere Fahrzeug teile, neues Beschlagschmiede-Werkzeug, neue und gebrauchte Geschirre, Geschirrteile und Stall sachen, gebrauchte Sättel und Reilzeugtelle, gebrauchte Feldküchen, Verschiedenes. 60irvkck2 Kriegsanleihe wird vom Selbstzeichner zum Nenn wert an Zahlungsstatt angenommen (vergl. Bekannt- machung vom 20. Juni 1919, betr. Neuregelung des Ver fahrens bei Annahme von Kriegsanleihe beim Kauf von Heeresgut — Sächs. Staatszeitung vom 21. Juni 1919). Leipzig, den 24. November 1919. 12958 Reichsverwertungsamt, Landesstelle Lachsen. In den Amtsblättern der Verwaltungsbehörden des Reg.-Bez. Chemnitz abzudrucken. Verteilung von Betriebsstoff für Kraftfahrzeuge. Gemäß der Verordnung des Sächsischen Wirtschafts ministeriums hat die Verteilung von Betriebsstoff für Kraftfahrzeuge im Regierungsbezirk Chemnitz (mit Aus- nähme der Stadt Chemnitz, für welche die Verteilung das Polizeiamt vornimmt) durch die Äreishauptmann- schäft zu erfo'gen. Die Verteilung geschieht sür jeden Monat nach Maßgabe der der Kreishauptmannschaft zu gewiesenen Mengen. Anträge auf Zuteilung von Betriebsstoffen sind des halb allmonatlich, m d zwar spätestens bis zum 6. deS MonatS bei der Kreishauptmannschaft einzureichen. Vordrucke zu den Anträgen sind von der Kreishauptmannschaft zu be- ziehen. Bei der Verteilung der in sehr geringen Mengen der Kreishauptmannschaft zur Verfügung stehenden Be triebsstoffe können hauptsächlich nur Ärankenfohrzeuge und Lastkraftwagen, sowie sonstige Kraftfahrzeuge, die zu Warentransporten dienen, alle anderen Fahrzeuge nur ausnahmsweise, in besonders dringenden Fällen, Berücksichtigung finden. 2053 X Chemnitz, am 25. November 1919. 12977 Lie Kreisha«ptmannschaft. Die AreiShauptmannschaft hat dem Kaufmanns lehrling Fritz Häcker in Dresden-Altstadt, Müller Berset- straße 23, für die von ihm am 22. Juni dieses Jahres mit Mut und Entschlossenheit bewirkte Rettung eines Bäckerlehrlings vom Tode des Ertrinkens im Badeteiche zu Weixdorf eine Geldbelohnung bewilligt. 2760 Hl Dresden, am 5. November 1919. 12982 Kriegsministerium, AbwicklnngSamt. Personalveränderungen. Im Sanitätskorps. 22. Nov. vr. Müller, Ober-Generalarzt z. D. mit dem Prädikate „Exzellenz", zuletzt Armeearzt der III. Armee, der Rang als Gen.-Ltnt. mit dem Dienst- alter vom 15. Juli 1916, vr. Mutze-Wobst, Ober- Generalarzt a. D., zuletzt Abt.-Chef im Kriegsministerium, der Rang als Gen.-Ltnt. mit dem Tienstalter vom 17. Dezember 1918, — verliehen. Prof. vr. Payr, Generalarzt ä I» suite des Sanitätskorps, der Charakter als Ober-Generalarzt, Prof. vr. Braun, Hofrat vr. Haenel, Generaloberärzte ä l»suite des Sanitätskorps, der Charakter als Generalarzt, — verliehen, vr. R 0 hardt, Oberstabsarzt der Ref. im L.-B. II Dresden, vr. v. Einsiedel, Oberstabsarzt der Landw. 1. Aufg. im L.-B. II Dresden, den Stabsärzten der Res.: vr. Ren trop im L.-B. II Leipzig, vr. Hennig im L.-B. Löbau, — mit der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uni form, vr. Reichardt, Stabsarzt der Res. im L.-B. II Leipzig, vr. Treibmann, Stabsarzt der Landw. 1. Aufg. im L.-B. II Leipzig, beim Res.-Laz. II Leipzig, — mit Pension und der Erlaubnis zum Tragen der bis herigen Uniform, Schwabe, Oberarzt der Landw. I. Aufg. im L.-B. II Leipzig, vom Pion.-Bat. 12, mit Pension, — der Abschied bewilligt. Im Beterinärkorps. 10. Nov. Tempel, Stabs veterinär der Landw. 1. Aufg. im L.-B. Löbau, unter Verleihung des Charakters als Oberstabsveterinär und mit der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. — 21. Nov. vr. Hemmann, Oberveterinär von der Train-Abt. 19, mit Pension der Abschied bewilligt. — 24. Nov. Meyfarth, Ober stabsveterinär der Landw. 1. Aufg., von der Abw.- Stelle der Train-Abt. 12, mit Pension und der Er laubnis zum Tragen der bisherigen Uniform der Ab schied bewilligt. 1b. Nov. Greiling, Feuerwerks-Oberltnt. beim Feuerwerkslaboratorium, mit Pension und der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform der Abschied be willigt. Ernennungen, Versetzungen usw. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche de» «inisterinm» de» «nttn» »mb öffentlichen Unterricht». Zu besetzen: Lehrerstellc an der 2llass. Schule in Niederzschörnewitz b. Döbeln. BorschlagS- beh: Oberste Schulbehörde. 1500 M Grundgehalt, fr Wohnung mit Gartengenutz, 100 M sür Bef. der Verwaltungsgesch.. 150 M. für Fortbildungsschule, 75 M für Turnunterricht, 80 M der Lehrersfrau sür Nadelarbeitsunterricht. Ges. bis 15. Dez an den Bezirksschulrat in Döbeln; — Lehrerstelle in Hohen dorf bei Brambach i. B. Ges. Bezüge u. Amtswohnung. Bew. bis 15. Dez. an den Bezirksschulrat zusOelsnitz i B: — die 3. Lehrerstellc in Mülsen St. Micheln. Anstellunzsbeh.: Oberste Schulbehörde. Einkommen 1950 M, dazu fr. Wohnung oder Wohnungsgeld, dessen Hohe noch festzusetzen ist. Ges. bis 14. Dez. an den Bezirksschulrat zu Glauchau. (Die frühere Ausschreibung der Stelle erledigt sich.) (Amtliche Bekanntmachungen erscheinen auch imAnkündigungsteile.) Nichtamtlicher Teil. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. ---- Ter Reichspräsident hat unter dem 8. November dieses Jahres den bisherigen Leiter der 4. Abteilung deS Finanzministeriums Ministerialdirektor Geh. Rat Vr. Böhme zum Präsidenten des Landesfinanzamts Tresden und den bisherigen Vortragenden Rat im Finanzministerium Geh. Rat vr. Dähne zum Präsi denten des Landesfinanzamts Leipzig ernannt. Deutsches Reich. Die neue Rote LlemeneeauS. Berlin, 27. November. Ter deutschen Regierung ist in Paris am 25. November abends 8 Uhr folgende Note zugestellt worden, die infolge der telegraphischen Störungen am 26. d. M. abends in Berlin ein gegangen ist: Paris, 22-November 1919. Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 21. November zu bestätigen, worin mil geteilt wird, datz Hr. v. Simson zu Besprechungen mit der deutschen Regierung über die Art und Weise der Inkraftsetzung d-s Vertrages nach Berlin abgereist ist, und daß für die zu schließenden Abkommen die Zustimmung der deutschen National versammlung erforderlich ist. Rach dieser Mitteilung muß ich zweifeln, daß die Unter zeichnung des Ratifikationsprotokolls des Friedensv-rtrages, zu deren Vornahme sich die alliierten und assoziierten Regierungen für den 1. Dezember vorbereitet haben, an die'em Tage statt finden kann, und zwar infolge der Haltung der deutschen Regierung, die sich schon seit dem 1. November im Besitze der Rote der Verbündeten und des ihr beigefügten Protokolls befindet. Eine solche Verzögerung der Ratifikation des Beitrages wäre um so bedauerlicher, als sie Zweifel an der Aufrichtigkeit der Absichten Deutschlands hinsicbtlich der Erfüllung seiner Ver pflichtungen aus dem Waffenstillstand und aus dem Friedens- Verträge wachrufen könnten. Es dürfte aber im allgemeinen Interesse und vor allem im Interesse des deutschen Volkes liegen, datz eine schnelle Inkraftsetzung des Vertrages den Frieden und alle sür die ganze Welt damit verbundenen Möglichkeiten der Wiederausrichtung zurückbringt. Die Unterzeichnung des Ratifikationsprotokolls ist insbesondere für den Zeitpunkt der Rückkehr der Kriegsgefangenen nach Deutschland maßgebend. Ich lege in dieser Hinsicht besonderen Wert darauf, die in ihrem gestrigen Schreiben wiederholte un richtige Behauptung zurückzuweifen, daß die französische Regierung ein Versprechen gegeben und nicht gehalten babe. Tie Wahrbeit ist ganz anders. Am 28. August hatte der Oberste Rat den Ent wurf einer Erklärung über die Kriegsgefangenen gutgeheißen, wonach der Zeitpunkt der Ratifikation des Fricdcnsvertrages, so weit die Heimschaffung der Kriegsgefangenen in Betracht kommt, vordatiert werden und die Heimschaffung sofort beginnen sollte. Dieser Beschluß ist sofort auSgcführt worden und die Heim- schaffung der Kriegsgefangenen hat begonnen. Demgemäß sind die von der britischen, amerikanischen und belgischen Armee ge machten Gefangenen in voller Übereinstimmung mit der franzö sischen Regierung nach Deutschland zurückgeführt worden. Aber die Entscheidung besagte weiter, daß die Fortsetzung dieser wohl wollenden Politik davon abhängen sollte, daß die dentscde Regie rung und das deutsche Volk olle ihnen obliegenden Verpflichtungen erfüllen Die Mitteilung der alliierten und assoziierten Regierungen zeigt einmal, mit welcher Geduld die Verbündeten daraus ge wartet Haven, datz Deutschland seine Verpflichtungen erfüllt, und stellt ferner fest, datz diese Verpflichtungen von ihm in einer ge wissen Anzahl sehr wichtiger Punkte gröblich verletzt worden sind. Deutsche Spar - Prämienanleihe 1-1- ihr Besitz erleichtert Deine Steuer«; 1996»