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Nr. 247. Montag, 27. Oktober, nachmittags Amtlicher Teil chaften ermächtigt. In sämtlichen Amtsblättern abzudrucken. 3. tAmlliche Bekanutn-ack ungen erscheinen auch imAukündiguuzrt-tle.! Nichtamtlicher Teil. 4 6oU»rgotum 10 * Vreoavtal *3ockotorwium pulv * 3ockokorwog»n * Böckum * 3otbion . * Kalium ^octatum *kre«otulu cardovicum *Xatrium ^ockatum 6 3 3ocki *Linotui» * Vinvtura 3cx1i cleeolorata die Versorgung des Marktes mit ant», Unzuonlum kalii jockati . sängen durch die Ostseesperre verhindert sind. r Tiefe Verordnung tritt mit dem Tage der Ber Landeslebensmittelamt. 554 IV öld. Leipzig, am 2b. Oktober 1919. 11753 Die Areisha«pt»annschaft. «uw 45 30 60 daß die Fischerflottillen in der Ostsee an der Teilnahme an den nunmehr beginnenden Herings- und Sprotten- 8 68 2 23 4 32 6 52 91 2 23 75 50 35 95 15 10 05 50 4 37 1 8 1 12 10 1 10 1 3 1 10 19 1 1 8 *6ooainum b^ckrovblorioum SS »» *6oOLÜrum nitrioum , . iächs. über 1915 3093 VI. b 11742 . 10 . 100 8irupua kkrri jockati . . . »» ,» SS s s s liuvtur» ?vrri cowpoait» . 200 g 500 g Die Reichshauptkasse hat für die unter D aufgeführten Gemeinden Geldbeträge als Vergütung für Leistungen nach § 3 Ziffer 1 und 2 des Krieg >eistung?gesetzeS vom 13. Juni 1873 in den Monaten März 1918, Dezember 1918, Januar 1919 und April 1919 hierher überwiesen. Den Gemeinden wird über die Höhe der Beträge Satzungen (Ordnungen) der Einiaungsämter sind ent prechend zu ergänzen. Zur Gcneymigung der er orderlichen Ergänzungen werden die Kreishauptmann. die anderen Spirituspräparate und Spiritus selbst je nach dem Gehalt der zur Abgabe gelangenden Arznei an Spiritus von 90—91 Volumprozent für je 10 g um - M. 30 Pf., , 10 . 1« . 100 . 100 . 200 . 500 . 10 . 100 . 200 . 10 . 10 . 100 In allen Amtsblättern abzudrucken. Verordnung über -ar Lnchenbacken in gewerblichen vetrieden. . 10 . 100 . 200 Die Anweisung vom 20. Juni 1917 (Sächs. Staats zeitung Nr. 149 und Leipziger Zeitung Nr. 150), nach der die Ortspolizeibehörden die Militärbehörden auch über Ansbruch und Erlöschen von Milzbrand, Tollwut, Räude der Einhufer, Gchirnrgüeumark-entzünduug und Gehirnentzündung der Pferde zu benachrichtigen haben, und die Verordnung vom 1. Dezember 1918 (Sächs. Staatszeitung Nr. 283) zur Verhütung der Verschleppung von Tierseuchen infolge der Demobilmachung des Heeres werden von heute ab außer Kraft gesetzt. Dresden, den 25. Oktober 1919. 840 V V. Wirtschaft-Ministerium. N783 In sämtlichen Amtsblättern abzndruüen. Tie Preise für Spiritus und spiritushaltigc Arznei« mittel, die in der Deutschen Arzneitaxe 1919 und deren Nachtrag in Abschnitt 6 „Bestimmungen über die Preis berechnung homöopathischer Arzneien" und in Abschnitt L ..Preisliste der Arzneimittel" festgesetzt sind, oder die nach Abschnitt „Allgemeine Bestimmungen" der Deutschen Arzneitaxe auf Grund eines 15 M. 10 Pf. nicht über steigenden Einkaufspreises für 1 kg Spiritus von 90—91 Volumprozent berechnet wurden, erhöhen sich vom 20. Oktober 1919 ab um folgende Zuschläge: Die Tinkturen, mit Ausnahme von Dinctur» kerri composita, Tinktur» kerri pomuti und Tinotur» Utrvi vino8», die Fluidextrakte, die Spirituspräparate von 0,1 « 1 „ 0.01 „ 0.1 .. 0.1 .. Ministerium des Inner«. 11747 führungsverordnung vom 18. Dezember 1915 (S Staatszeitung Nr. 294) zur Bundesratsverordnung die Bereitung von Kuchen vom 16. Dezember (RGBl. S. 823) werden aufgehoben. 8 5. I'k. 60 80 10 60 35 90 20 50 10 90 05 50 1b 60 70 55 05 30 55 55 80 55 20 3b 35 95 50 8b SO 40 1b Dresden, am 17. Oktober 1V1S. Ministerium Ye- Inner« Ernennungen, Versetzungen usw. im öffentlichen Dienste. Am Geschäftsbereiche d,S Ministerium» der Justiz. Dee Rechtsanwalt Justizrat vr Eugen Friedrich Wilhelm Fred er« king in Dre-den ist zum Notar für Dresden auf so lange Zeit, al» er dort seinen Amtssitz haben wird, ernannt worden. . 10 . 100 . 1 . 10 . 100 - - 100 8 - 2 - - - 200 8 ' 4 - - - 500 g ' 8 - Dresden, am 17. Oktober 1919. Pad Lausick, Beiersdorf, BerbcrSdorf, Böhlen, Borna, Buch heim, Burgstädt, Burkersdorf, Tanitz-Vasewitz, Earldorf, Dewitz, DiethenSdorf, Döbeln, Etzoldsha n, FremdiSwalde, Gedersbach, Grimma, Grobpötzschau, Großstorkwitz, Gundorf, Hartha, Hohen dorf, tzohnstädt, Königshain, Markersdorf, Massanei, Mittweida, Niederfrankcnhain, Oschatz, Paunsdorf, Pegau, Püchau, Rochlitz, Taucha, Taura, Terpitzsch, Thanimenoam, Thekla, Vahren, Wald heim, Vurzen, Zedtlitz-Naupenhain, Zeicha kündung in Kraft. Dresden, am 24. Oktober 1919. Wirtfchaftsmi«isterirtm Ausführungsverordnung M Kleingarten- und Lleinpachtlandordnuug vom 31. Juli 1919 (RGBl. S. 1371). 1. Untere Verwaltungsbehörde im Sinne der Ordnung ist die Amtshauptmannschaft, in Städten mit Revi dierter Städteordnung der Stadtrat, höhere Verwaltungs behörde die Kreishauptmannschaft. S. Die Entscheidungen über Streitigkeiten, die sich aut der Anwendung der 88 1 bis 3 ergeben, werden gemäß 8 6 Abüch 1 den Einigungsämtern über »ragen, soweit sie der nachstehenden Anforderung entsprechen. Als Eini- . 10 . 100 müffen H'kfte mter gelten auch die MieteinigungSämter. Die r drS EinigungSamteS (PachteinigungSamtes V«e Hälfte dem Kreise der Kleingärtner, zur tem der Grundstücksbesitzer augehören. Die Ankündigungen: Di« Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im AnkündlgungSteile 1 M-, di« Sspalttg« Grundzeit« oder deren Naum im amtlichen Teile 2 M, unter Eingesandt 3 M. Preisermäßigung aus GeschästSanzeigen. — Schluß der Annahme vormittag» H10 Uhr. Deutsches Reich. Graf Veruftorff über Vie künftige AuStaudSpolitik Deutschlands. Berlin, 27. Oktober. In Magdeburg sprach gestern in öffentlicher Versammlung vor beinahe 4000 Persone« Gras Bernstorff über unsere Ziele. Zunächst müssen wir uns im Innern selbst helfen, sagte er, und uns durch Arbeit läutern. In der Anknüpfung wirtschaftlicher Be ziehungen zu allen Staaten der Welt, auch zu unseren bisherigen Feinden, liegt die Möglichkeit zur Arbeit. DaS nächste Ziel unserer äußeren Politik erschöpft sich in dem einen Worte „Rohstoffe". Ohne die Gewälruug auswärtiger Kredite ist deren Beschaffung unmöglich. Wir müssen auch schleunigst erfahren, was die Verbands mächte unter Wiedergutmachnngssorderungen verstehe«. Liese beiden Punkte biiden die Grundlage für die Hoff nungen, de sich zusammenfassen lassen in den Worten „Revision des Versailler Friedens". Die Wirkungen der Ostfccsperre Siel, 26. Oktober. Lie Wirkungen der Ost eesper- e nrachen sich in den Hafenplätzen der westlichen Ostsee von Tag zu Tag fühlbarer. Auch der Schiffsverkehr zwischen den Küstenplätzen, der die Eisenbahn bisher wesentlich entlastete, ruht vollkommen, sodaß die An stauung der zur Verschiffung bestimmten Güter in den Häfen einen immer größeren Umfang annimmt. Die Minenräumverbände sind nach der erzwungenen Eiu- stellung ihrer Tätigkeit nunmehr vollzählig in die deutschen Häfen zurückgekehrt. Bon einschneidender Bedeutung für Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Geschäftsstelle, Große Zwingerstraße 16, sowi« durch die deutschen Postanstälten6 M. vierteljährlich. Einzelne Nummern 15 Pf. —Erscheint nur Werktag». Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. 21295, Schristleitung Nr 14574. — Postscheckkonto Nr. 26956. noch schriftliche Mitteilung zugehen. Gegen Rückgabe der mit Empfangsbescheinigung zu versehenden Vergütunasanerkenntniffe sind die Vergütung-- betrüge nebst Zinsen bei der in der Mitteilung bezeich neten Kaffenstelle in Empfang zu nehmen. II0 5072 Der Zinfenlauf hört Ende Oktober 1919 auf. Wische staatsjeitung Zeitweise Nebenblätter: Volkskammer-Beilage, Gynodal-Beilage, Ziehungslisten der Verwaltung der Staatsschulden und der LandeNulturreMenbank, Jahresbericht und NechaungSabschluß der Landes-Brandversicherungsanstalt, Verlaufsliste vou Hol-pflanzen aus den Staatsforstrevieren ,,, > Beauftragt mit der Oberleitung (und pretzgesetzlichen Vertretung): Hofrat Doenges in Dresden. > . - — Die Anerkennung* als gemeinnütziges Unternehmen zur Förderung des Kleingartenwesens im Sinne von 8 5 erfolgt durch die für deren Sitz zuständige Krrishaupt- Mannschaft. Ohne besonderen Antrag werden als solche gemein- nützige Unternehmen die dem „Landesverband Sachsen, Thüringen und Anhalt de» Zentralverbandes Deutscher Arbeiter- und Schrebergärten" angehörenden Vereine anerkannt. Die der Anforderung des Punktes 2 gemäß zu- sammengesctzten Einigungsämter (Pachteinigungsämter) werden zu den Befugnissen nach § 6 Absatz 2 Nr. 1—3 ermächtigt. Bis zur Genehmigung der nach Punkt 2 abzuänderndcn Satzungen können diese Befugnisse von den Einigungsämtern in ihrer bisherigen Zusammen setzung ausgeübt werden. Soweit keine Einigungsämter bestehen, werden die Befugnisse nach 8 6 Absatz 2 der unteren Verwaltungs behörde übertragen. 5. Weitere Regelung erfolgt durch Dienstanweisung. Dresden, am 25. Oktober 1919. 1.^^111203» Ministerium de- J««er«. 11797 Die bayerische Regierung und die VertchrSnot. München, 26. Oktober. Tie Korrespondenz Hoff mann meldet amtlich: Zufolge eines Beschlusses des Ministerrates ist an den Reichskanzler sowie an den Rcichswirtschaftsminister in Berlin je ein Telegramm gerichtet worden, worin der bayerische Ministerrat seine Auffassung kundtut, daß die in Süddeutschland herrschende Kohlennot zur Katastrophe führen muß, wenn nicht die Einstellung deS Eisenbahnpersonenverkehrs auf zehn bis vierzehn Tage erfolgt. Gleichzeitig wird ersucht, zur Beratung und Beschlußfassung über diese Maßnahme die Berkehrsminister der einzelnen Länder sofort nach Berlin zu berufen. Die Versuche zur Einigung der Sozialdemokratie. , Berlin, 27. Oktober. Die zweite Delegierten versammlung der Zentralstelle für die Einigung der So zialdemokratie nahm gestern einen Bericht über die Auf stellung von Richtlinien für ein Einigungsprogramm entgegen. In diesen Richtlinien ist besonders bemerkens wert, schreibt die „Freiheit", daß selbst diese EinigungS- sreunde von einer Verschmelzung der verschiedenen Parteien absehen und nur eine Arbeitsgemeinschaft Vor schlägen. Generalfeldmarschall Graf Häseler s. B e r l i n, 27. Oktober. Im Alter von beinahe 84 Jahren ist gestern der Generalfeldmarschall Gaff Häseler auf seinem Gute in HarnScop bei Wriezen plötz lich an Herzschlag gestorben. Dem preußischen Heere, sagt die „Vossische Zeitung" ist einer seiner großen Erzieher im Tode gefolgt. Im Weltkriege führte er kein Kom mando mehr. Aber er nahm trotz seines hohen AlteG am Kriege teil. Lange Zeit hat er kaum mehr als ei« einfacher Kämpfer die Geschicke der 5. Armee geteilt. Die Frage der «burtciluug de» frühere« Kaiser». Amsterdam, 26. Oktober. In einem Aufsatz über die gerichtliche Verfolgung des früheren Kaiser- schreibt da- „Alg. HandelSbl.": Wenn die Verbündeten beschlossen hätten, einen hochstehenden, unparteiischen Gerichtshof zu ernennen, um zu untersuchen, wer die Schuld am Welkriege hat, so würde Holland seine Mitwirkung nicht versagen können. Aber der Kaiser wird von denen an- geNagt, die ihn auf dem Schlachtfelde besiegt haben. Sie sind eS auch, die über Schuld und Strafe entscheiden werden. Richt einmal den Völkerbund hat man heran gezogen. In Londoner Kreisen scheint man fest über zeugt zu sein, daß Holland bald um die Auslieferuug ersucbt werden wird. Wir sind noch immer davon über- 1 - 75 « 3 - - - 6 - - - Die nachstehend unter O ausgeführten Änderungen einiger Preise der Deutschen Arzneitaxe 1919 treten als vorläufiger Nachtrag zur Deutschen Arzneitaxe am 20. Oktober 1919 in Kraft. 554 IV Ub 11746 In Betrieben, in denen Schwarzbrot, Weißbrot oder Zwieback aus Getreidemehl hergcftcllt oder verkauft wird, ist eS verboten, Küche« aus Getreidemehl herzustellen, feil zuhallen oder zu verkaufen. L 2. Als Getreidemehl im Sinne des § 1 gelten: Roggen mehl, Weizenmehl und Gerstenmehl, gleichgültig, ob aus- oder inländischen Ursprungs. 8 3. Zuwiderhandlungen werden gemäß § 67, 80 Nr. 12 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1919 vom 18. Juni 1919 (RGBl. S. 525, 535) bestraft. 8 4. Tie Verordnung des Ministeriums des Innern vom 6. April 1917 (Nr. 80 der Sächs. Ctaatszeitung vom 7. April 1919) und die Bestimmung unter Nr. 1 der Aus- 8piritu8 »etkoreuZ Seite 108 der Deutschen Arzneitaxe bis 8piritu3 Vmi poruvisuus Seite 110 und die homöo pathischen Urtinkturen und Verdünnungen, ohne Rück sicht auf den Gchalt an Spiritus, für je 10 g nm — M. 25 Pf., - - 100 8 ' "