Volltext Seite (XML)
Sächsische Staats;eitung Zeitweise «ebenblätter: Lantztag-beHage, Stznoda»e«a«e, Zi«ß»uBch-» »« Verwaltung »er StaMchulden und »er «ter»- und Lande-tutturrentend««!, J«hre«»erzch< und «echnung-abkchluß der LandeS-Branbverstcherungsemflalt, »erkauftltße von Holzpflanze« auf den Staatlforflreviere«. Nr 12. I veauktra-t mit de, Oberleitung (und Preßgesetzlichen Vertretvng): Hofrat Doenges in Dresden. Donnerstag, 16. Januar nachmittags MS. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Geschäftsstelle, Große Awingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten d M. vierte!jährlich. Einzelne Nummern lOPf. —Erscheint nur WerltagS. Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. 21296, Schriftleitung Nr 14674. — Postscheckkonto Nr. 26956, Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im AnkündigungSteUe 60 Ps., die 2spalttge Grundzeit« oder deren Raum im amtlichen Teile 1 Mart, unter Eingesandt 2 Mart. Preisermäßigung aus SeschäftSanzeigen. — Schluß der Annahme vormittags A10 Uhr. Alle Anzeigen, Bekanntmachungen und sonstigen Mitteilungen, die für die nachmittags erscheinende Ausgabe bestimmt find, müssen bis vsnilittU-s 7-10 Uhr in unseren HLuden sein. Schriftlttt»s ««d Geschäftsstelle der Sächsische« Staatszeitnng An der Turnlehrerbildungsanstalt zu Dresden findet von Mitte Juni 1919 bis Ostern 1920 ein Lehrgang zur Ausbildung von Turnlehrern statt. Gesuche um Zulassung ind unter Beachtung der 8Z 3 und 4 der Bestimmungen mm 12. November 1912 (G-- u. B.-Bl. S. 488) bei der Direktion der TurnlehrerbildrmgSanstalt, Carusstraße 30, bis zum 15. März 1*1» einzurctchen. Die Aufnahmeprüfung findet um 12. April statt. Dresden, den 10. Januar 1919. 4S 8«m Mi«ifterittm de- Kult«- und -fferMicheir Unterrichts. Amtlicher Teil. DaS Ministerrum des Innern hat unter dem 21. De zember 1918 die nachstehende Verordnung über Beamten- autzschüsse und Dienstaufsicht erlassen, der sich die übrigen Ministerien angeschlossen haben. Dresden, am 1b Januar 1919. Tie nächste pharmazeutische varprüf««- findet hier im März dt^r» Jahre» statt. Gesuche um Zulassung sind unter Beifügung der vorgeschriebenen Nachweise spätestens bis zum 1S. Februar diese» Jahre» von dem betreffenden Lehrherrn anzubringen. 627 Bautzen, am 13. Januar 1919 3311 Sreisha«ptma««schaft» Gesamtmi«ifteri«m. Buck. Fleißner. Geyer, vr. Gradnauer. LipinSki. Schwarz. l. 1. Ber allen Behörden der inneren Verwaltung, bei denen e ne größere Zahl von Beamten dauernd be schäftigt ist, werden Beamtenausschiisse gebildet. 2. Die Zahl der Mitglieder und die Zusammensetzung der Ausschüsse wird von den Beamten oer Behörde selbst nach dem örtlichen Bedürfnis fcstgestellt. Die ver schiedenen Gruppen der Boomten mit Einschluß der aka demisch gebildeten sollen in den Ausschüssen gesondert vertreten sein. 3. Der A wschuß besteht aus mindestens drei Mit gliedern. Bei kleineren Behörden, bei denen von der Wahl eines Ausschusses abgesehen wird, hat die Gesamt heit der Beamten die gleichen Rechne wie ein Ausschuß. 4. Der Vorstand der Behörde und f in Stellvertreter können nicht Mitglieder de- Beamtenansschusses sein und sind nicht wahlberechtigt. 5. Ter Ausschuß wird von den Beamten nach Gruppen getrennt, durch Mehrheitsbeschluß bei geheimer Abstimmung gewählt. Wahlberechtigt und wählbar sind in ihrer Gruppe alle dauernd äugest llten männlichen und weiblichen Be amten und Diätarier. 6. Der Behördenvorstand hat den Ausschuß vor all gemeinen Anordnungen über den inneren Dienstbetrieb gutachtlich zu hören. Die Ausschüsse haben das Recht, den Behördcnvorstand in allen Angelegenheiten, die den Beamten gemeinsam sind, Anregungen zu geben Bei Angelegenheiten, die nur eine Gruppe der Beamten an- geheu, können diese Gruppen gesondert vorstellig werden uno kann sich der Behördenvorstand auf Gehör der Ver treter dieser Gruppe im Beamtenausschusse beschränken. 7. Die Entschließung auf die Anträge und Vorschläge des Beamtenausschusses bleibt dem Behördcnvorstand Vorbehalten. Er hat jedoch Gesuche des Beamten- ausschusses oder einer Gruppe, denen er selbst nicht statt- geben kann oder will, der nächsthöheren Dienstbehörde vorzulcgen. II Berichte und Äußerungen an vorgesetzte Behörden über die dienst! che und außerdienstliche Führung eines Beamten sind künftig vor Abgang diese«, Beamten vor zulegen, um ihnen Gelegenheit zu geben, sich über die Beurteilung durch ihre vorgesetzte Behörde zu unter richten und nach Befinden das zu ihrer Entschuldigung Dienliche geltend zu machen. Der Beamte hat das Recht der Gege üußerung, die auf seinen Antrag mit etn- znberichten ist 1168 l ü Dresden. 21. Dezember 1918. " 558 Ministerin«, des Innern. Ernennungen, Versetzungen usw. im öffentlichen Dienste. Im Gejchuftsüereich« de« Ministerium« de» Kult«» uud öffentlichen Unterrichts find «veiler auf dem Felde der Ehre gefallen: a) Lehrer der Volksschulen. Lehrer Hain inChcmnitz, Hilss!. Hahn in Limbach, Lehrer Reinhard in Langebrück, Hilisl Schäfer in Rähnitz, Lehrer Brodaus in Großraschtttz. Vikar Geißler in vbereberSbach, Hilfst. Härtelt in Gröba, Freudenberg in Wiesa, Lehrer Otto in Leipzig, Weber in Cradefeld, Vikare Bräuer in Schönbrunn u. Kovcu inMauers- bcrg, Hilfsl. Gläser in Markneukirchen, Kirchschull. Henker in Grvßböhla, Hilfst. Häßner m Strehla, Lehrer Schierge in Mittweida, Lämmel in Schönheide; o) noch »licht im Schul dienste verw Schulamtskandidatcn: Wachs vom Sem. in Borna, Wilke vom Sem. in Annaberg. Zu besetzen: KirchschMslcllc zu Livpersdorf i. Lrzg. Aicher fr. Wohnung und Gartcnmltznng 1636 M. vom Schul- und 492,98 M. voin Küchendienst. Außerdem Bezüge für Verwaltung, Fortbildungsschulunterricht und Turnen. Koll.: oberste Schulbehörde. Gesuche bis 10. Febr. an den Bezirks- schuliusvektor zu Marienberg; — Kirchschul- und 1 Lehrer- stelle in Stadt Wehlen. Koll.: oberste Schulbehörde. 1500 M- vom Schill', 1305,32 M- vom Kirchendienst u. 450 M Woh- nüngsgeld Bewerbungen mit den erford. Beil, bis 25. Jan. an den Bezirksschulinspeltor zu Pirna; — ») Lehrerstclle an der vierst Schule zu Kühnhaide. Gesetz!. Bezüge vom Schul dienste, für Fortbildungsschule, Turnen und Verwaltung, 100 M. für kirchendicustl. Verrichtungen, fr. Wohnung; d) Lehrerstelle an der achtst Schule zu Jahnsdorf. Besoldung nach den landcSgesetzl. Bestimmungen. Wohnuugsgeld: 400 M. für Bcrh., 200 M für Unvcrh.; v) Lchrcrstelle an der achtst. Schule zu Zwönitz Grundgehalt 1600 M nach erf. 26. Labcnsj., 1700 M und weiter nach je drei I. ansteigend sechsmal um 200, cinma! um l50 M. und zweimal um 100 M, also bis 3250 M; hier über Wobnungsgeld 350 M nach erf. 34. LebenSj. 400 M. Bc- welbungen zu n bis v bis 31. Jan. an den BezirkSschulinspcktvr für Chemnitz ll, Chemnitz, Knffhäuserstr. 15; — Lehrerstelle an der kalb. Schule in Zwickau. AnfangSgehalt einschl. WohnungS- geld 2100 M, Endfleh. m. WohnungSg. 4300 M. Bewerbungs- gefnchc mit den gesetzt, vorgeschr. Unterlagen bi« 5 Febr an das Avollol. Vikariat in Dresden ^Amtliche Vekauntmachnngen erscheinen auch imAnkündigungSteilc. Nichtamtlicher Teil. Deutsch«» «Keich. Selumv1m«chlmg. Von der in Berlin weilenden Mission ber E«1e«tc» staaten ist mit Genehmigung des sächsischen Ministeriums für Milttürwesen eine Kommission des Röten Kreuze- nach Dresden ent andt worden, um die in den sächsischen Kriegsgefangenenlagern befindlichen Kriegsgefangenen mit Liebesgaben ihrer Staaten zu versehen und bei dem Abtransport der Kriegsgefangenen zu helfen. Die Kommission besteht au- einem dämschen, englischen, französischen und italienischen Offizier. Die Offiziere find mit entsprechenden Ausweisen versehen. Sie stehen unter dem Schutze des Ministerium- für Militärwese«« und des Roten Kreuzes. Es wird dringend gebeten, jede Belästigung dieser Offiziere zu vermeiden. Der Po ksveaustragte: Fleißner. 519 Zu den Waffeustiltstauds- ««» Friedeusverhaudluugen Erneute Einsprüche Erzberger- bei den Verhandlungen zu den Waffenstillstands- bediuguugen. Trier, 15. Januar. Die Ansprache des Vorsitzenden der deutschen Waffenstillstandskommission, Staatssekretär Erzberger, bei Eröffnung der Bcrhandluuflen zur Ber- längerung des Waffenstillstandsabkomme«- enthielt folgende Gedanken: Das deutsche Bolk will Friede«. Die verbündete« Regierungen haben es anders gewollt. Sie sprechen auch heute noch nicht vom Frieden, sondern nur von der Ber längerung des Waffenstillstandes. Das deutsche Volk ha nicht den Willen und nicht die Kraft, den länger - als 50 Monate geführten blutige« Wafiengang zu erneuern. Die Demobilmachung de- deutschen Heere- ist beendet, >ie deutsche Armee ist so gut wie verschwunden. Das beste deutsche KriegSgerät ist dem Verbände übergebe« n orden. Die Übergabe diese- im Waffenstillstand-vertrage geforderten deutschen Sriegsgerätes ar» die Verbündete»: )at sich trotz vieler Schwierigkeiten nahezu restlos durch- ühen lassen Die kleinen Beanstandungen werden beseitigt werden. Die Abgabe des Verkehrsmaterials war nur mög lich infolge der angespanntesten Tätigkeit aller deutschen Kräfte. Am 5. Januar waren von den Verbündeten über- nommen: 1821 Lokomotiven und 63 304 Wagen, zur Über nahme vorgeführl aber waren 4907 Lokomotiven und 105523 Wagen. Die Rückbeförderung sämtlicher Kriegsgefangene« der Verbündeten ist am 13. Januar beendet. Die Rück gabe der Dokumente und Werte aus den ehemals be setzten Gebieten vollrieht sich mit größter Beschleunigung trotz der durch die Waffenstillstand^bestnnmungen erzwun genen übereilten Rückführung und Demobilisierung der deutsche Dienststellen. Die Kohlenlieferungen Deutfch- lands nach Elsaß-Lothrinaen und Luxemburg nehmen täglich an Umfang zu, während namentlich das südliche Deutschland de« größten Kohlenmangel erleidet. Ebenso sind die der Marine auferlegten Waffenstillstandsbedin gungen restlos erfüllt. Es kann nicht oft und nicht scharf genug betont werden: DaS deutsche Volk hat die Waffe«» - stillstandsbedlngungen bis zur Grenze de- Möglichen er füllt Wo die Bedingungen nicht eingehalten worden siAd, tragen unsere Gegner fast ausschließlich die Verant wortung, so namentlich in der Frage der Abnahme des Verkehrsmaterials. Die deutschen Eisenbahnbehörden, sämtliche deutsche Lokomotivwerkstätten und Wagenbau- anstalten haben seit acht Wochen nur für die Verbün dete« und ihre Anforderungen gearbeitet. Doppel - schichten wurden in den Fabriken eingeführt, bestehende Betriebe vergrößert, neue Betriebe für Lokomotiv- und Wagenbau herangezogen und der Verkehr auf da- geringst mögliche Maß beschränkt. Wenn es trotzdem nicht gelungen ist, die schoil bei Abschluß de- Waffenstillstandes wie bei seiner Verlängerung al- unmöglich bezeichneten Termine innezuhalten, so ist das ans eine Reihe von Umständen zurückzuführen, für welche die deutsche Regie rung keine Schuld trifft, und die sie in einer ausführlichen Denkschrift der interalliierten Waffenstillstandskommission dargelegt hat. Außerdem hat die deutsche Regierung wiederholt vorgeschlagen, die Verbündeten möchten Sach verständige nach Teutschland entsenden, uni aus eigener Anschauung die Beweise dafür zu erhalten, daß die eiu- getretene Verzögerung in der Ablieferung des Berkehrs materials auf Gründe»» höherer Gewalt beruht. Daber muß eine Konventionalstrafe deutscherseits abgelehnt und eine weitere Verlängernng der Frist sür die Übergabe des Äerkehrsma'erials gefordert werden. Deutschland ist entschlossen, die Verpflichtungen des Waffenstillstandes loyal zu erfüllen, aber die Verbündeten haben ihrerseits das Waffenstillstaiidsabkommcn systematisch verletzt. Un gehinderter Verkehr und wirtschaftliche Bewegungsfreiheit zwischen den besetzten Gebiete«! und dem übrigen Deutsch land sind vernichtet worden. Das gesamte besetzte Ge biet «vurde seiner Verbindungen mit dem übrigen Deutsch land beraubt und abgejchnürt, und doch hatte Marsch ll Foch zugesagt, i« bezug auf die Verkebrsfrager» groß zügig und entgegenkommend verfahre«« zu wollen. Und auch die verbündeten Vertreter hätten während dec Wirtschaftsverhandluugen in Luxemburg ausdrücklich er klärt, es sei «licht ihre Absicht, die wirtschaftlichen Be ziehungen zwischen dem besetzte«» und » ich»besetzten Ge biet systematisch zu unterbinden. Sie haben im Lu- smumenbange damit betont, daß nur solche Verkehrs- beschränkunge« getrosfeu würden, die durch die militärische Sicherheit der verbündeten Besatzungstruppen erforder lich sind. Demgegenüber muß unermüdlich immer wieder aufs neue betont werden: Die Demobilmachung m Deutschland ist durchgeführt. Aus diesem Grunde und infolge der innerpolitischen Lage Deutschlands kann und will das deutsche Polk au eine Wiederaufnahme der Feindseligkeiten nicht denken. Keine einzige Klage über eine Bedrohung der verbündete« Truppen durch die Be völkerung der b'setzten Gebiete ist bisher von feiten des Pe»bandes laut geworden. Die Sicherheit der ver bündeten Besatzungstruppen ist über jede« Zweifel erhöbe««. Die Bevölkerung der besetzte«» deutsche»» Gebiete trägt mit ruhiger uationaler Wü.de die Last der Besetzung und harrt der baldiger« Befreiung. Es ist also kein Grund vorhanden, den Verkehr und den wirtschaftliche«» Austausch zwischen Links- und Rechtsrhein zu sperre« uud dadurch zugleich die Durchführung de» Waffenstillstandsbedingungen zu erschwere«. Deshalb muß mit doppelter Energie Verwahrung eingelegt werden gegen die Versuche, den administrativen Zusammenhang der besetzte,» Gebiete mit den Zentralstellen in Deutsch land zu zerstören. Trotzdem soll anerkannt werden, daß Marschall Foch für die Wahlen zur Nationalversammlung gewisse Freiheiten des Verkehrs zugesagt hat^ wenn auch die Ausführung durch die Unterorgane hinter den Zu sicherungen des Marschalls zurückblieb. Verstöße gegen das WasfenstittstandSabkommen von selten des Verbands liegen ferner vor durch die Verletzung deS Artikels 6. Ec bestimmt, daß niemand wegen Teilnahme an Kriegs- masmahmcn verfolgt »vcrden darf, die der Unterzeichnung des WafienstillstandSvertrages vorangegango«« sind. Troß-