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Lchsische Malsjeitung Zeitweise Nebenblätter: Landtagsbellage, Synodalbeilage, Ziehungslisten der Verwaltung der Staatsschulden und der LlterS- und Landeskulturrentenbank, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der LandeS-BrandversicherungSanstalt, Berkaufsliste von Holzpflanzen auf den Staatsforstrevieren. Nr. 268. Beauftragt mit der Oberleitung (und preßgesetzlichen Vertretung): Hofrat DoengeS in Dresden. ----------- Sonnabend, 16. November abends 1918. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Geschäftsstelle, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 5 M. vierteljährlich. E nzelne Nummern 10 Pf. —Erscheint nur Werktags. Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. 21295, Schriftleitung Nr 14574. — Postscheckkonto Nr. 26956. Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im Ankündigungrteile 50 Pf., die 2spaltige Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 1 Mark, unter Eingesandt 2 Mark. Preisermäßigung auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vormittags 10 Uhr. Tie lurz vor Beginn des Druckes eingehenden Meldungen befinden fich auf Seile7 dieser Ausgabe. * Die Reichsrcgierung erklärt, daß sie leine Beschlag, «ahme von Bant- oder Sparlassenguthabrn, von Vorräten an Geld, Banknoten, Wertpapieren oder sonstigen Depot, sowie keine Ungiiltigkeitsellmnmg der Kriegsanleihen be absichtigt. * Auf eine Anfrage des Reichstagspräsidenten Fehren bach te ltc die Reichsleitung mit, daß der 1812 gewählte Reichstag nicht mehr zusammentrcten kann. Das preußische Abgeordnetenhans ist ausgelöst worden. * Zum Schut; der östl chen Provinzen Deutschlands wird in weinet' schast mit dem zustandben Arbeiter- und Soldaten rat das ALK. Heimatschut; Ost gebildet. * Der frühere König von Ungarn hat ans jeden Anteil an der Führung der Staatsgeschttste verzichtet. * Heute ist die ungarischrRepublikseierlich verkündet worden. * Die F iedcnskonfcrenz wird anfangs 1918 in Versailles zusammentreten. * Die deutschen Druppen haben Antwerpen geräumt. Amtlicher Teil. Lekanntmachung über Fortführung derVienstgeschäfte. Tie Übernahme der Geschäfte durch die neue Regie rung hat eine Änderung der Zuständigkeiten in der Be- hö denorganisation zunächst nicht zur Folge. Insbesondere bleibt die bestehende Uber- und Unterordnung der Be hörden bis auf weiteres unberührt. Die nachgeor neten Behörden erhalten bindende Ver fügungen ausschließlich von den zuständigen Ministerien. Örtliche Arbeiter- und Soldatenräte hab n leine Befug nis, dei; Behörden Befehle zu erteilen, die mit den Ver ordnungen der vorgesetzten Dienstbehörden in Widerspruch stehen. Uber die Befugnisse der örtlichen Arbeiter- und Soldatenräte »vird eine für nächste Woche in Aussicht ge nommene Versammlung entscheiden, zu der Abgeordnete der Arbeiter- und Soldatenräte aus dem ganzen Lande zusammentreten. Bis dahin beschränkt sich die Tätigkeit der Arbeiter- und Soldatenräte auf die Kontrolle der einzelnen Verwaltungsbehörden bei der Durchführung der von der Zen ralbehörde ergehenden Verord nungen. Ihre Vertreter sind daher bei allen wich tigeren Verhandlungen zuzuziehe». Die Form wird sich bei gegenseitiger verständnisvoller Zusammenarbeit llicht finden lassen. Das Ziel ist unbedingte Fernhaltung jeder Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Zu allen Sitzungen der Bezirksausschüsse sind Vertreter des Arbeiter- und Soldat nratcs zuzuziehen, der für den Ort des Sitzes der Behörde zuständig ist. Es ist erwünscht, daß bei jeder Kreis- und Amtshaupt mannschaft ein Vertreter des örtl chcn zuständigen Arbeiter und Coldatenrals ständig als Kon rollorgan tätig ist. Mit Rücksicht auf die Notwendigkeit, die Rechts- gültigkeit der Beschlüsse gegenüber den ordentlichen Ge richten und den Verwaltungsgerichten sicherzustellen, ist in jedem Fall, bis zum Erlaß weiterer Gesetze festzu stellen, daß oie Beschlüsse in der von den geltenden Ge setzen vorgeschricbenen Form zustande gekommen sind. Eine Zuziehung von Vertretern der Arbeiter- und Soldatenräie zu den Sitzungen der Kreisausschüsse er scheint nicht als erforderlich. Die Vertreter der Arbeiter- und Soldatenräte haben für die Teilnahme an den Sitzungen Anspruch auf Ver gütung. Dieselbe beträgt für die Stunde 2 Mark bis zum Höchst betrage von 15 Mark für den Tag. Eine Ver- sügung über die Kassen der staatlichen Behörden und Ge meinden steht den Arbeiter- und Soldatenräten nicht zu. In Anschriften, Unterschriften, Briefköpfen usw. h t die Bezeichnung der Behörden als „Königliche" zu unter bleiben, in Vordrucken ist sie zu streichen. Statt „König reich Sachsen" ist zu setzen: Republik Sachsen. Vor handene Siegel, Stempel, Verschlußmarken usw. mit dem sächsischen Wappen und der Bezeichnung: „Königreich Täcksen", „Königliche Kreishauptmannsckast" usw. sind vorläufig weiter zu verwenden, soweit nicht die alte Be zeichnung auf einfache Weise z. B. an Gummistempeln geändert werden kann. Anträge auf Verleihung von Titeln und tragbaren Ehrenzeichen, auch des Feuerwehrabzeichens und der Lätiensr.ttungsmeda.lle, haben zu unterbleiben. Solche VEethnngen sind abgeschafft. Müe Behörden und Beamte werden erneut auf- S^bokvert, ihre amtliche Tätigkeit zur Aufrechterhaltung gWndueter Verhältnisse weiterzu führen, wogegen chnmshre,gesetzlichen Ansprüche unverkürzt gewahrt bleiben. Die iwlitische Gesinnung und ihre Betätigung ist für Mmmten frei. Ein Gewissenszwang wird nicht aus- yellvt u»erdcn, insbesondere sind keine ehrenwörtlichen Erklärungen über Betätigung einer bestimmten politischen Gesinnung zu fordern. Doch wird gegen passiven Wider stand in; Amt sowie gegen jede Tätigkeit oder Versuche von Beamten, die Ergebnisse der Revolution gewaltsam zu beseitigen, unnachsichtlich von Amts wegen eingeschritten. Dresden, am 16. November 1918. Das Gesamtministerium. Lipinski. Geyer. vr. Gradnauer. Schwarz. Buck. Fleißner. Air die Behörden und Dienststellen ini Geschäftsbereich sämtlicher Ministerien. 5231 Tie nachstehende Verfügung der Reichsleitung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Die durch Verordnung des Bundesrats vom 24. 10. 1918 für den 4. Dezember 1818 anberaumtc Volkszählung findet hiernach nickt statt. Die auf sie bezügliche Verordnung des Mi nisteriums des Innern vom 11. dss. Mts. (Sächsische Staatszeitung Nr. 265) hat sich erledigt. 2486 »III ä Dresden, den 15. November 1918. 5221 Ministerium -es Inner». Der Staatssekretär Berlin IV. 8, Mohrenstr. 11/12, des Kriegsernährungsamts. den 13. November 1918. L 6 8572 7506 8t. I,. 18 An die Bundesregierungen (in Preußen den Herrn Staatskommissar für Volks- Jn allen . mtsblättern abzudrucken. Ortsausschüsse zur Sicherung der volkseruährung. 8 i. In Übereinstimmung mit der neuen Reichsregierung, dem Kr egsernährungsamt und den berufenen Organi sation n der sächsischen Landwirtschaft wird die Bildung von Ortsausschüssen zur Sicherung der Volksernährung für alle Genie.»den «»geordnet. Kleinere Gemeinden können zu diesem Zwecke zusammengeschlosscn werden. Tie Rittergüter haben sich mit der Gemeinde zu ver einigen. Tie Bildung von Ortsausschüssen kann untelbleiben in den bezirkssreien Städten und in den Gemeinden ohne nennenswerte Landwirtschaft. 8 2. Die Aufgaben der Ortsausschüsse sind: 1. Erfassung der abzuliefernden Lebensmittel, 2. nachdrückliche Bekämpfung des Schleichhandels, 3. Sicherung der Fortführung der landwirtschaft lichen Betriebe, 4. Schaffung sofortiger Arbeitsgelegenheit, 5. Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung, 6. Sicherung von Person und Eigentum. 8 3. Die Ortsausschüsse werden von den Erzeugern und Verbrauchern in getrennter Wahlhandlung gewählt. Die Wahlversammlungen sind von der Ortsbehörde zu be rufen. Wahlberechtigt sind alle über 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Gemeindeeinwohner. 8 4. Die Ortsausschüsse sind paritätisch aus Erzeugern und Verbrauchern zusammcnzusetzen und müssen min destens aus 3 Erzeugern und 3 Verbrauchern bestehen. Sie wählen einen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden; beide dürfen nicht derselben Gruppe an gehören. Dresden, am 15. November 1918. 5219 Arbeitsmiviftertum. ernährung) sowie den Herrn Etat Halter in Ellaß-Lothringen und an die Statistischen Zentralstellei» sämtlicher Bundesstaaten und den Herrn Präsidenten des Statistischen Amtes. Da unter den gegenwärtigen Verhältnissen die Durchführung einer Bolkszähl ng sowie die Durch führung der Fortschreibung der Ziv lbevölkerunq auf Schwierigkeiten stoßen und keine zuverlässigen Ergebnisse liefern würden, auch die dafür erfo derlichen Arbeits kräfte für andere dringendere Arbeiter» in Anspruch zu nehinen sei»» dürsten, werden die Bundesrats, ero?o- nungen vom 24. Oktober 1918 s) über die Vornah,ne einer Volkszählung am 4. Dezember 1918 (Reichs gesetzbl. S. 1261), b) über die Fortschreibung der Zivilbevölkerung zum Zwecke der Lebensmittelver sorgung (Reichs-Gesetzbl. S. 1263) nebst den dazu er gangenen Aussührungsbestimmungen nicht in Wirk amkeit treten. Tie beteiligten Dienststellen sind möglichst schnell zu benachrichtigen, die für die Volkszählung und die Fortschreibung eingeleiteten Vorbereitungen einzustellen. Etwaige, dafür schon fertiggestellte Drucksachen, Er- hebungspapiere, Vordrucke uiw. sind aufzubewahren, um für später anzuordne'nde Erhebungen der gedachten Art möglichst noch Verwendung finden zu können. Die Reichsleitung. (gez.) Ebert. Nichtamtlicher Teil. Deutsches Reich. Zur Erfüllung der Waffenstillstandsbcdingungen. Die Räumung der besetzten Gebiete. Berlin, 15. November. Die Räumung der be setzten Gebiete im Westen geht bisher, soweit es sich um den Abmarsch geschlossener Truppenteile handelt, plan mäßig vor sich. Trotz der großen Schwierigkeiten ist cs bisher auch gelungen, ausreichende Verpflegung heran- zufchaffen. Wenn der Nachschub aus der Heimat ge sichert bleibt und nicht durch Bahnstockung oder Bayn- unterbrechung gefährdet wird, so wird sich der Rückmarsch voraussichtlich auch weiter g'a t ab wickeln. Teile der in» rückwärtigen Gebiete der West front unlergebrachten Truppen haben, beunruhigt du.ch alarmierende Nachrichten unberufener Leute, die sich als Angehörige der heimatlichen Arbeiter- und Soldatenräte auSgeben, tatsächlich aber ihnen völlig entgegenarbeiten, ihre Truppenteile verlassen und strömen der Heimat zu. Sie bilden für tun geregelten Rückmarsch der Mass- des Heeres und für die Versorg»,ng des Heeres in der Heimat eine ernste Gefahr, die nur durch zlelbcwußtes und tat kräftiges Handeln ter Heimatbehörden behoben werde» kann. Tie Räumung der besetzten G b ete und des west lichen Rheinnfers ha: durch Zusatzbestimmungen des Oberkommandos der Verbündeten, die erst nach Ausgabe unserer Marschbefehle bekannt wmd n, eine bedeutende Erschwernis erfahren, die einen geregelten Abmarsch in der festgesetzten Frist völlig unmöglich macht. Tie Oberste Heeresleiti ng ist denn Oberkommando der Ver bündeten ernstlich vorstellig geworden, b Sher jedoch ohne Erfolg. Rach de»» Bestimmungen sollen voi» unseren Genehmigte Sammlungen und genehmigter Vertrieb von Gegenständen. Name des Unternek Sitz mers Kriegswohlfahrtszweck Bezirk und Zeit Äcnehmi- gungsbehörde Verein Kinderbewahr anstalt zu Leipzig- Connewitz Leipzig- Connewitz Haussammlung zur Veranstaltung einer Weih- nachtSbescherung für die Pfleglinge der Anstalt Stadtteil Leipzig-Connewitz bis mit 15. Dezember 1918 KreiSh Leipzig Schrcberverein zu Leipzig- Lindenau Haussammlung zur Veranstaltung einer Weih nachtsbescherung für arme, würdige Kinder dasr lbst Stadtteil Leipzig-Lindenau bis mit 20. Dezember 1918 B Franenverein zu Mittweida Haussammlung zur Veranstaltung einer Weih nachtsbescherung für alte, arme Leute in Mittweida Stadtbezirk Mittweida bis mit 31. Dezember 1918 B Christbescherungs- ansschuß der Markus- gemeinde Leipzig- Reudnitz Haussammlung zur Veranstaltung einer Weih- nachtSbeschcruna für würdige Kinder der Mid kuSgcmeinde Stadtteil Leipzig-Reudnitz bis mit 15. Dezember 1918 B Verein „Stammtisch zum Kreuz Nr. 88" Leipzig- Connewitz Haussammlung zur Veranstaltung einer Weih- nachtsbcschernng für arme, würdige Kinder und hilfsbedürftige Einwohner von Leipzig- Connewitz und Lösnig Stadtteile Leipzig - Connewitz und Lösnig bis mit 21 Dezencher 1918 B Cbristbescherungs- komitee zu Leipzig Neustadt Haussammlung zur Veranstaltung einer Weih- nachtsbescherung für arme, würdige Kinder in Leipzig-Neustadt Bezirk der Kreuzkirchgemeinde bis mit 31. Dezember 1918 B Pfarramt der Erlöser kirche zu Dresden Veranstalt,mg einer Haussammlung zürn Besten ihrer Gemeindcdiakonie Kirchgemeinde der Erlöserkirche während des Jahres 1919 KreiSh. Dresden Unterausschuß des Schulansschusscs der Stadt Zwickau Zwickau Veranstaltung einer Christbescherunq für arme Schulkinder in Zwickau 1918 Stadtbezirk Zwickau bis 15. Dezember 1918 Sreish. Zwickau Dresden, am 15. November 1918. Ministerium -es Innern. 5222 827 b II I.