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Freitag. Nr. 99. 29. April 18S» c Fabrik von kn i» Aachen Nr. 31. üidvi'i» s. lioio-2i; Stntiken in w »riikl Mutz «. besin- i die Säle, ttaskünstler. SÜH. n: lMt «e Um reibung der Deinach, r Touristen Ngr. aus Will bad id einzigen iner Menge N bewirkt. mdep. »ach Stettin U. und 3) Abdö enberg. si.plp- ^»s d>/« u. und itz, über Rieft, IU, ebenso nach ch ten in Prag; ; 3) Nachm. 27, rssso. SsknUf Eisenach u. lebernachten n und Kssssl: und Umgehung i und Umgehung und Umgehung und München t Uebernach- orsvtu üsNnN s gl. nach Bern> eig, Hanno- mch Meckjen- 7. U.; 2> MrgnS -annover und in i Uebernach- Ind. Ssknkol.I l —1 Uhr. i, 1—3 Uhr. geöffnet täg- - und Privai- phenstationen. >ms, Lskivei S Badehauses Hohe Lilie, 2—7 Uhr. lle), 8-6 U. icktölvLäel lylllrLUuiUe bis Abends in. enthalgasse I. ten. mit Frl. L, mit Frl. M. da mit Fran i Schneeberg >ke jun. in ein ein Sohn, inn inDreS- er, in Dip- en. — Fran Major a. D- ss138ö! hältniffe uni d wieder die mittelren di- s sehr ernst« Ausdehnung md beseitigt, machte, daß . Pr. Z-) Leipzig, viegtlim» «schein» mss «Mitch«» d- Montags täglich und wirb Nachmittags 4 Uhr a»S- gegebm- Preis für da» Viertel- ahr 1'/, Thlr.; jede ein zelne Nummer 2 Ngr. Mutsche Allgemeine Zeitung. »Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Zu beziehen durch alle Postämter des In- und Auslandes, sowie durch die MWedition in-Leipzig (Querstraße Ar. 8). AnsertionsgehüSr filr den Raum einer Zeile 2 Ngr. Deutschland. -je Aus Süddeutschland, 26. April. Eine der kölner gleicht Kata strophe zwischen den Stqatsrcgierungen und dem römischen Epi- skopat bereitet sich in diesem Augenblicke, wie damals am Niederrhein so seht am Oberrhein, vor ober sie ist bereits so weit gediehen, daß sie ohne eine Niederlage der einen von den streitenden Mächten nicht mehr beseitigt n,«r- den kann. Herausfodernder hatte selbst der damalige Erzbischof von Köln die preußische Regierung nicht behandelt, als dies seht der Erzbischof von Freiburg sammt den Bischöfen von Rottenhurg, Mainz, Fulda und Limburg der Staatsgewalt in Württemberg, Baden, beiden Hessen und Nassau gegen über thun. Unter dem von damals her noch wohlbekannten Feldgeschrei: Man muß Gott, d. h. dem aus dem Mittelalter hcrrührenden römischen Kirchcnrecht, welches die Jesuiten jetzt überall restauriren wollen, mehr ge horchen als den Menschen, d. h. der duldsamen religiösen Gesetzgebung des 19. Jahrhunderts, kündigen die obengenannten Prälaten offen ihren Regie rungen den Gehorsam auf, wenn man sie nach ihrem römischen Kanonen- rechte nicht gewähren läßt, und deuten ziemlich deutlich auf die daraus ent-> stehenden Folgen hin. Das ist der Dank, welchen jene Staatsbehörden da für ernten, daß sie der römischen Kirche eine freiere Bewegung als früher gestatten wollen. Werden di« Negierungen dem UltramontaniSmus noch weiter »achgeben? Werden sie jetzt, wo den politischen Wühlereien mit Recht mit so großer Energie entgegengearbcitet wird, es dulden, daß die Hierar chie der Staatsgewalt ihre Autorität raube? Schon hat der König von Württemberg diesen ebenso unzeitigen als ungerechten Anmaßungen mit der an ihm bekannten Thatkraft geantwortet. Ein Gleiches hat Baden gethan und die übrigen Regierungen werden diesem Beispiele folgen. Sie können dies, ohne befürchten zu dürfen, daß ihnen aus ihrem Widerstande gegen die Hierarchie ähnliche bittere Früchte erwachsen würden als Preußen beim kölner Streit. Dies muß aus StaatSklughcit schon die Misstimmung sei- »er fast sechs Millionen Katholiken möglichst vermeiden. Was haben aber die Mittelstaaten von einer etwaigen Unzufriedenheit des bigoten Theils ihrer katholischen Unterthemen zu fürchten? Keine deutsche Negierung, selbst keine katholische würde eine Revolution in der Kutte unterstützen. Die hierarchische Opposition kann daher leicht vorausschen, welche Folgen ihre Schilderhe bung haben würde. Deshalb wird sie auch gewiß unterbleiben. Jndeß wird diese neue Auflehnung gegen die Staalsgesetze dazu nützen, den Cha rakter der ultramontanen Partei immer mehr zu enthüllen, ihre Schwäche furchtlosen Gegnern gegenüber darzuthun und sie aus der Offensive, die sie seil einiger Zeit ergriffen, in die Defensive zurückzuwerfen. Preußen. Berlin, 27. April. Die I. Kammer hat gestern über die abweichenden Beschlüsse der II. Kammer in Betreff der Slädtcord- nung für die sechs östlichen Provinzen berathen und wat fast überall den selben bei. Auch der Grundsatz der Unzulässigkeit der Progressivsteuer fiel, nachdem noch einige Redner den wol nicht ernsthaft gemeinten Versuch, ihn aufrecht zu erhalten, gemacht hatte». Der Wegfall wurde einstimmig beschlossen. Bei dem H. 62 ging die Kammer unter Ablehnung des Be schlusses des andern Hauses auf ihren frühem Beschluß zurück, mit dem sich der Minister cinverstandcv erklärte und der den Polizeianwaltcn eine „angemessene Entschädigung" zusagt, während die II. Kammer dieselbe aus drücklich „aus der Staatskasse" gewähren wollt? Eine Einigung über die jetzt noch bestehenden Abweichungen scheint zweifellos. — In dec II. Kam mer war, wie schon erwähnt, eine von sqmmtlichen Abgeordnete» Berlins und außerdem unter Andern von Alexander v. Humboldt unterzeichnete Pe tition um Aufrechthaltung des Art. XII der Verfassung, Gleichstellung der Recht« sämmtlicher Staatsbürger in religiöser Beziehung und Zulassung der Juden zu Staats- und Gemeindeämtern eingegangen. Da dieselbe in dieser Session nicht mehr zur Erledigung kommt, so beantragte der Präsi dent die Verlesung derselben. Abg. v. Kleist-Retzow war gegen diesen Antrag. Er könne nicht ejnsehen, warum man eine Petition, trage sie auch den Na men eines Schuhmachers, anders behandeln solle als diese, die den Namen Humboldt's führe. Namen dürften hier nicht entscheiden. Der Präsident erklärte aber, daß ihm der genannte Name allerdings höher stehe, und brachte seinen Antrag zur Abstimmung. Er wurde angenommen und die Petition demgemäß verlesen. Während dessen entfernten sich eine große Anzahl der Mitglieder der Rechten. Die Regierungsvorlage über die Eheschließungen preußischer Uu- terthanen in außereuropäischen Ländern durch die preußischen Consuln ! hat auf gewisser Seite Bedenken erregt, weil man darjn eine theilweise Einführung der Civilehe erkannte. Bei der Bcrathung in der Justizcom- i Mission der I. Kammer wurden diese Bedenken durch den Geh. Oberjustiz- ! rath Bischof widerlegt, indem er aus die zahlreichen Fälle hinwies, dcüen durch das Gesetz eine angemessene Abhülfe verschafft werden solle. Man ! ging deshalb auch auf den Gesetzentwurf schon im Interesse der preußischen Handelsverbindungen näher ein, weil di« preußischen Consuln durch die Ueber tragung der Functionen von CivilstandSbeamten an Ansehen gewinnen wür den. Der Kammer ist die Vorlage mit mehren Fassungsänderungen zur Annahme empfohlen worden. — Das berliner Correspondenz-Bureau weiß mit Beziehung auf die Mit theilung von dem in Betreff der gemischten Ehen erlassenen päpstlichen Breve ganz bestimmt, „daß in Preußen, und noch vor wenigen Tagen in Berlin, Aufgebote konfessionell gemischter Brautpaare ohne alle Schwierig keit von der katholischen Geistlichkeit bewirkt wurden, und daß so wenig ei» Dispens als ein Eid oder sonstiges Gelöbniß in Betreff der Religion, in welcher die aus der zu schließenden Ehe etwa hcrvorgehenden Kinder crzo gen werden sollen, gefodert wurde". — In den Sitzungen der 4. Deputation des Crimiyalgerichts am 19- und 26. April ist ein Proceß gegen den ehemaligen Literaten Ad. Streck- fuß wegen des von ihm verfaßten und mit Beschlag belegten Wecks „Die französische Revolution" verhandelt worden. Die Anklage lautet auf ei» Vergehen, das erst in das neue Strafgesetzbuch h. 87 ausgenommen ist : auf öffentliche Rechtfertigung und Anpreisung verbrecherischer Handlungen. Diese Bestimmung deS Strafgesetzes kommt im vorliegenden Falle zum ersten mal zur Anwendung; es wird ferner das Vergehen in der Art und Weise der Darstellung historischer Thatsachen gefunden; endlich bildete das incriminirte Werk schon einmal den Gegenstand einer vor dem Schwurgerichte verhan delten Anklage. Zu der ursprünglichen Anklage ist noch infolge des bereits in einem früher» Audienztermine vom Angeklagten erhobenen Einwandes, daß die 6. Lieferung der zweiten Auflage des incriminirlen Werks nicht ver breitet worden sei, ein Nachtrag von dec Staatsanwaltschaft eingereicht wor den, inhalts dessen sich zwar allerdings Exemplare dieser Lieferung im Pu blicum nicht hätten ermitteln lassen, daß jedpch, wie in den polizeilichen Ver handlungen, das Verfahren wider den Buchhändler Neste wegen Conces- flonsentzichung betreffend, sich herausgxstellt habe, 1060 Exemplare dieser Lieferung gedrückt und 500 dann dem Angeklagten gefalzt zugegangen seien, deren Verbleib nicht hat »achgewicsen werden können, und daß die bringende Vermulhung für deren Verbreitung streite. Der Angeklagte, der ohne Ver- theidiger erschienen war, machte im Audienztermine zwei Präjudicialein- wände: einmal den, daß bereits ein Urtel des Schwurgerichtshofs vorhanden sei, wonach er wegen des Inhalts ebendesselben Werks von der damals ge gen ihn erhobenen Anklage freigesprochen worden, sodaß er keinen Anstand genommen, eine zweite Auflage von dem Werke zu veranstalten und hier bei sogar die Vorsicht beobachtet habe, die Einleitung zur ersten Auflage, aus der viele Stellen incriminirt gewesen seien, bei der zweiten Auflage ganz wegzulassen. Der zweite Einwand betraf die nach Behauptung des Ange klagten nicht geschehene Verbreitung der 6. Lieferung zweiter.Auflage im Sinne des Gesetzes. Der Angeklagte ließ sich sodann auch über den Inhalt des Werks selbst aus, widerlegte die von der Staatsanwaltschaft aus den incriminirten Stellen gezogenen Schlüsse und suchte auszuführen, daß der Thatbestand des tz. 87 ikiel. nicht vorliegc. Der Staatsanwalt Adler war in seinem Plaidoyer überall bei den Ausführungen der Anklage sichen geblieben und hatte außer auf Confiscation des Werks gegen den Ange klagten auf ein Jahr Gefängnißstrafe mit Uebergehung der Geldbuße an- getragen. Der Gerichtshof hatte die Publication des Urtels bis zum 26. April ausgesetzt, weil nach Erklärung des Vorsitzenden die Mitglieder des Gerichts behufs Beurtheilung der Sache das Werk zuvor vollständig durch lesen müßten. Die Urtelspublication fand heute statt. Das Gericht hat den Angeklagten zu sechs Monaten Gefängnißstrafe verurthcilt und außer dem die Vernichtung der 1. bis 5. Lieferung zweiter Auflage und der 12 bis 14. Lieferung erster Auflage ausgesprochen, dagegen den Staatsanwalt mit seinem Anträge auf Vernichtung der 6. Lieferung zweiter Auflage zu- rückgewicsen, weil in dieser Beziehung eine strafbare Verbreitung nicht für »achgewicsen erachtet worden war. Den Hauptpräjudicialeinwand, daß juäieuta vorhanden sei, widerlegte das Gericht dadurch, daß es in den Ur telsgründen auSführle, derselbe sei factifch nicht richtig, da dem schwurgerichk- lichen Urtel nur die erste Auflage des quiescirtcn Werks unterbreitet ge wesen und hiernächst eine zweite Auflage veranstaltet worden sei, welche als eine neue Druckschrift zu betrachten und da sie nach Einführung des neuen Strafgesetzes erschienen, auch nach diesem zu beurtheilen sei. Nücksichtlicb des Inhalts des Werks hieß es in den Urtelsgründen, daß dasselbe seinen: ganzen Zusammenhänge nach pur ein Tcndenzwerk sei, und der Verfasse: damit die Wissenschaft nicht habe bereichern wollen. Eben dieser Zusam menhang ergab aber auch eine systematische Verherrlichung der Revolution und eine eben solche Herabwürdigung des Königthums. Als Beleg hierfür wer den die Schilderungen des Verhältnisses des dritten Standes zum Adel, die Verherrlichungen der von der Sache des Königs abgefallenen Soldaten ic bezeichnet. Ueber den gemeingefährlichen Inhalt des Werks ist übrigens