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, Nr. 2) en e. Ion uttrago» ete ^us- wUräe. den ver- og«n (36 > Medici- lnländer). 851). 9). 849). von s«i- schcn Gc> erhalten. >elchen er M Unter- eine in- , von de- Laa <Ie »auSsprech- »kratisch- ist, stellen -her über och Bisam m Feinsten ibekannt Umgegend lis^, öuchhand» r. em Verlast von dem rden, daß ", gewiß ltercs und dem dü- r berliner a«s. Freitag. Erste Ausgabe. Bormittags 11 Uhr. 18. Juni 1852. EetPzig. Die Zeitung er scheint mit Ausnahme des Eoemtag« tilglich zwei mal und wird »»«gegeben in >«ip- gig Vormittag« ll llhr Abend« I Uhr j in Dr«4dei« Abend« b Uhr, Vormittag« « Uhr. —Rr. 281 -— Deutsche Allgemeine Zeitung. Zu beziehen durch alle Post ämter de« In- und Auslandes, sowie durch die Expeditio nen in Leipzig (Querstraße Nr. 8) und Dretde» (bei iS. Höckner, Neustadt, An der Brücke, Nr. I). für da« Vierteljahr l>/,Thlr.! jede einzelne Num mer l Ngr. «Wahrheit u»d Recht, Freiheit avd Ceseß!» Zlnsertt»n«gebühr für den Raum einer Zelle 2 Ngr. Die Zollvereinsconfereuzen in Berlin. -«-Berlin, 16. Juni. Dit handelspolitischen Fragen der Gegenwart haben auch, in dem umfassenden und allgemein interessanten „Bericht der Aeltesten der Kaufmannschaft über den Handel und die Industrie von Berlin in den Jahren 1850 und 1851" eine Würdigung gefunden, deren Bedeutung man im jetzigen Moment nicht unterschätzen kann. In Betreff einer Zolleinigung oder eine- Handelsvertrags mit Oesterreich schließt sich der Bericht überall den von der preußischen Regierung abgegebenen Er klärungen an und spricht sich zugleich entschieden für die Erhaltung und Erweiterung de- Zollverein- aus. „Ein vorzügliche- Augenmerk — heißt «S darin — hat der Handel-stand von Berlin auf die Erhaltung und fernere Entwickelung des Zollvereins gerichtet, weil «in Verfallen desselben unsern Platz wesentlich benachtheiligen würde, und wenn auch das Band, welches alle seine Glieder umschließt, in den gegenseitigen Verhältnissen drS ganzen deutschen Verkehrs seine naturgemäße Begründung hat, so blickt man doch von hier aus nicht ohne Brsorgniß auf die Möglichkeit der Ablösung auch nur einzelner Glieder de- Vereins, welche mannichfache dahinzielende Bemühungen und Jntriguen in Aussicht haben. Selbst eine Trennung des Nordens und Süden- von Deutschland würde bei den Verbindungen, die sich in einer Reihe von Jahren zwischen ihnen angcknüpft haben, und bei ber natürlichen Ergänzung, welche sie sich gegenseitig darbietcn, sehr zu be- klagen sein." Hierauf führt der Bericht unter der Voraussetzung der Er haltung deS Zollvereins auch in der Verbindung, welche Preußen jetzt mit Hannover und dem Steuerverein getreten ist, folgende Wünsche des hiesigen Handelsstandes für einzelne innere und äußere Einrichtungen desselben auf: 1) Die Einführung eine» gleichen Maßest, Gewichts und einer gleichen Münze; 2) Verwandlung der bisherigen dreijährigen Steuerperiode in eine fünfjährige, um der aufkeimenden Industrie im Zollverein mehr Sicherheit zu gewähren und ihr dadurch mehr Capitalien zuflicßcn zu lassen; 3) Aufhebung de§ laufenden Con- tirungSsystemS für Leipzig, Frankfurt a. O. und Braunschweig oder Gewährung desselben auch für Berlin, weil der Handel deß letzter» durch die Nähe von Leipzig sehr beeinträchtigt wird, indem der ganze Verkehr in ausländischen Waaren nach dem AuSlande sich dorthin gezogen hat, und Leipzig dadurch auch zum Stapelplatz für verejnSländische Fabrikate geworden ist; 4) Regelung deS McßverkehrS, indem Leipzig und Frankfurt a. O. jedes eine Messe aufgeben und die Dauer derselben für Leipzig auf drei Wochen und für Frankfurt a. O. auf zwei Wochen bestimmt -würde; 5) Erhaltung der bisher üblichen GewichtSverzollung; 6) Zuziehung von Sachverständigen bei Abänderung der Tarifsätze; 7) Ausdehnung der Gültigkeit der Patente auf neue Erfindungen auf das ganze Gebiet des Zollvereins, sowie Erlaß eine« Gesetzes über den Musterschutz für dasselbe; 8) Anstellung von Con- Luln an allen Plätzen, welche in einer bedeutendern Beziehung mit unserm Handel stehen, und bei Ernennung von Consuln einen zu häufigen Wechsel in den Per sonen zu vermeiden; 9) die Wiederherstellung ber leichtern Praxis, welche die Äteuerämter früherhin in den Fällen beobachtet haben, wenn vercinstländische Waa ren außerhalb det Zollvereins versandt worden sind und vom Absender zurückge nommen werden müssen, während jetzt die Steuerbehörden sich vielfach weigern, dergleichen Waaren unversteuert zurückgchen zu lassen; 10) Ermäßigung der Zölle auf Roheisen, vorerst in der Weise, wie sie der belgische Vertrag für den Import über eine einzelne Grenze gewährt, später aber eine gänzliche Aufhebung der Ei fenzölle; 11) Gleichstellung des Colonial- und Rübenzuckers und Abwendung des MiSbrauchst, welcher bei dem Import von Syrup zu dem Steuersätze von 2 Thlrn. gegenüber der Steuer von 5 Lhlrn, vom Rohzucker leicht eintreten dürste. — In einer der letzten Sitzungen der kürzlich geschlossenen alten bur- gischen Landschaft wurde von einem Abgeordneten auch die Betheili gung der Regierung an den Berliner Zollconferenz en zum Gegen stände einer Interpellation an das Ministerium gemacht. Minister Son nenkalb beantwortete dieselbe dahin, daß, wenn auch das Festhalten an dem hannoverisch, preußischen Vertrage einige Opfer erheischen sollte, die Regie rung doch entschlossen sei, fest zu Preußen zu stehen, und daß daher der diesseitige Abgeordnete auch instruirt sei, nur in diesem Sinne seine Stimme abzugebrn. Deutschland. Frankfurt a. M., 16. Juni. Die Frankfurter Postzeitung sagt: Nach einem hiesigen Blatte soll die Bundesversammlung in ihrer letz- ten, von uns bereits erwähnten Sitzung beschlossen haben, vom I.Aug. an achtwöchentliche Ferien anzutreten. Wir können diese Mittheilung als eine völlig unbegründete erklären. In der wol angeregten Vertagungsfrage ist biSjeht noch kein Beschluß gefaßt worden. Die Bundesversammlung beschäf- tigte sich in dieser Sitzung nur mit laufenden militärischen Angelegenheiten. — Gestern ist der Prinz Christian von Schleswig-Holstein-Glücks- bürg aus Kopenhagen hier eingetroffen. Berlin, 17. Juni. Der König und die Königin sind gestern von der Reise nach Schlesien im Schlosse zu Charlottenburg eingetroffen und ha ¬ ben sich heute nach Schloß Sanssouci begeben. — Der Staats-Anzeiger enthält das Regulativ vom 10. Juni 1852 für die Erhebung der Stem pelsteuer von inländischen, politischen und Anzeigeblättern. 0 Berlin, 17. Juni. Wie wir erfahren, ist in Bezug auf die bevor stehende Erhebung der Zeit ungs steuer in Frage gekommen, wie es mit denjenigen Exemplaren gehalten werden soll, welche in Gemäßheit des Preß- grsetzeS bei der Ort-polizribehörd« hinterlegt werden müssen. Es scheint die Meinung, daß für diese Exemplare, sofern sie stempelpflichtig sind, die Steuer außer Ansatz zu bringen sei, nicht adoptirt werden zu sollen. — Aus Dessau geht die Nachricht ein, daß das herzogliche Ministerium ernst lich damit beschäftigt ist, einen StaatSrath für das Herzoglhum bal digst zu constituiren und sollen die betreffenden Vorschläge bereits dem Her zoge unterbreitet sein. — Der Preßproceß gegen den Literaten Simon und den Re dacteur der Constitutioncllen Zeitung Lindow, iü welchem bekanntlich der Staatsanwalt gegen das freisprcchende Urtel des Criminalgerichtö die Ap pellation eingelegt hatte, wurde heute beim Criminalsenat des Kammerge richts in zweiter Instanz verhandelt. Die Anklage in jenem Proccsse war nämlich wegen eines Artikels in Nr. 41 der Constitutionellen Zeitung vom 15. Jan. d. I. erhoben, der, anknüpfend an einen kurz vorher in der We ser-Zeitung erschienenen Artikel, die Behauptung desselben, die Mitglieder der Opposition würden aus der Kammer treten, bestritten und nachzuweisen versucht hatte, daß die Opposition jetzt mehr wie jemals die Pflicht habe, in der Kammer auszuharren. In diesem Artikel hatte der Staatsanwalt den Thatbestand des im tz. 101 des Strafgesetzes bezeichneten Vergehens gefunden. Vor dem Kammergericht führte heute der Vertreter des Ober staatsanwalts, Assessor Stegemann, aus, daß er nicht im Stande sei, die Appellation zu rechtfertigen, da er den Artikel überhaupt nicht unter An klage gestellt haben würde, indem der Inhalt desselben nicht strafbarer Na tur sei. Es seien darin weder Thatsachen erdichtet, noch aber auch wahre Thatsachen entstellt, sondern der Artikel bestehe hauptsächlich aus Raisonne- ments, die cs sogar unklar ließen, ob die preußische Regierung darunter ver standen sein solle. DaS Kammcrgerichl trat dieser Ansicht des Staatsan walts überall bei und bestätigte das erste freisprechende Urtel. — Gegen den srühern Literaten, jetzigen Tabackshändler A. Streck fuß ist abermals ein Preßproceß eingeleitet, der am 26. Juni zur Ver handlung kommt, wegen desselben Werkes („Die französische Revolution"), wegen dessen der Verfasser schon einmal im September v. I. vor dem Schwurgericht stand und freigesprochen wurde. Damals lautete die Anklage auf ein Preßverbrechen (Aufreizung zum Hochverrath), diesmal kommt nur ein Preßvergehen (Verherrlichung von Thatsachen, welche in den Gesetzen als Verbrechen bezeichnet sind) zur Frage. — Die Neue Preußische Zeitung hört mit Bestimmtheit, daß die ber liner Constitutionelle Zeitung mit dem 1. Juli zu erscheinen auf hören werde. — Man berichtet der Allgemeinen Zeitung äus Berlin: Kaum ist der katholischen Kirche vom Könige die Erlaubniß geworden, die hiesige evan gelische Garnisonskirche für den katholischen Militärgottes dienst zu benutzen, so hat sich auch schon ein Zerwürfniß zwischen dem be- treffenden katholischen Klerus und dem evangelischen Vorstande genannter Kirche herausgestellt. Der katholische Divisionsprediger Kraus machte schon vor einiger Zeit den Versuch, sich Rechte über die Kirche zuzueignen, die ihm vom Kirchenvorstand verweigert wurden, da er gleich bei Ueberweisung des Gotteshauses dahin bedeutet war, daß er nicht zum Kirchenvorstand gehöre. Seitdem der katholische Feldpropst Menke aus Münster hier eingctroffen ist, hat der Divisionsprediger Kraus die Kirche nicht blos zu dem Militär gottesdienst benutzt, sondern täglich Messe darin gelesen, wiewol nur in einigen wenigen Fällen etliche Militärpersonen, sonst immer Civilisten darin waren, und selbst die Nächte hindurch die „ewige Lampe" in der Sacristei brennen lassen. Der evangelische Kirchenvorstand glaubte ganz in seinem Rechte zu sein, wenn er die Kirche nur zu dem bestimmt bezeichneten jZwccke abtrctcn zu dürfen meinte, und dieselbe für die andern Functionen unter Schloß und Riegel nahm. Hr. Kraus federte darauf die Kirchenschlüssel und führte, da die Herausgabe verweigert wurde, Beschwerde beim Kriegs ministerium, das von der Stadtcommandantur, die zum Kirchenvorstande der Garnisonskirche gehört, Bericht sodcrte. Letzterer sieht es als einen Eingriff in das Recht des Besitzes an, daß der katholische KlcruS die Schlüs sel behufs beliebigen Gebrauchs der Kirche verlangt, und die ganze Ange legenheit dürfte erst vor dem Forum des evangelischen OberkirchcnrathS zur letzten Entscheidung kommen, da der evangelische Kirchcnvorstand sich nicht