Volltext Seite (XML)
Dienstag Nr. 326. 22. November 1842. KM Leipziger Allgemeine Zeitung. MU «nd Ausland-«. . - ,2 Ngr. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Sroßmachte zur Abschüe das französische Ministe >um er- Mutterlandes zurückzusehncn, welches sie so leichtsinnig im Stiche ge lassen. Sie schlossen sich nicht an England an, dachten aber auch nicht daran, mit Frankreich wieder anzuknüpfen; man hatte sie an Herren abgetreten, denen sie nicht hold waren, aber sie erkannten auch Die jenigen nicht mehr für ihre Mitbürger, welche sie verrätherischerweise von sich gestoßen. In dieser Stimmung hätten sie vielleicht offen die Partei der englischen Regierung ergriffen, hätte sich diese nicht so über alle Maßen zweideutig benommen und allerlei Winkelzüge gemacht, welche die Colonie von vorn herein warnten und überzeugen mußten, daß von dieser Seite nichts zu hoffen sei. Im Versailler Friedensver lrage hatte nämlich England den Canadiern gleiche Rechte mit den bri tischen Unterthanen, d. h. ein eignes Parlament mit Abgeordneten und Selbstregierung in provinziellen Angelegenheiten zugesagt; aber mehre Jahre verstrichen, ohne daß das Versprechen gehalten wurde, und man überließ die Colonistcn, ohne Rücksicht auf ihre Einwände, der Willkür der englischen Gouverneure, die weder von den Landesgesctzen noch von den Landessitten Notiz nahmen. Inzwischen brach der amerikanische Aufstand aus; die englische Regierung begriff die Gefahr des benach barten, bösen Beispiels und suchte durch eiliges Zugcständniß der lange gelobten, aber seither vergebens gehofften Rechte dem Ausbruche des NiSmuths und Aufruhrs in Canada zu steuern. Wicwol diese späte Gerechtigkeit augenscheinlich bloS Folge der augenblicklichen Verlegen heit und lediglich nur von eigennütziger Berechnung cingegcbcn war, o bewiesen sich doch die französischen Canadier erkenntlich dafür und ehntcn alle Einflüsterungen der benachbarten Insurgenten ab. Als aber der amerikanische Freiheitskrieg entschieden war, bereuete dasCa- >inet von St. James die ihm zu Gunsten der französischen Colonistcn in Canada durch die Zeitverhältnisse abgedrungcnen Zugeständnisse, und die Fehde zwischen den französischen Einwohnern und englischen Statt haltern entspann sich von neuem. Da brach die französische Revolution os und nöthigte die englische Regierung abermals, in ihren Colonien nen Augenblick nachzugeben. Man bewilligte den Canadiern neue Rechte, die ihnen sogleich wieder streitig gemacht wurden, als England it dem Contincntalkriege fertig war und von seinen überseeischen Pro vinzen nichts mehr fürchtete. Aber durch die neuen Rechte hatten die Kolonisten einen Zuwachs an Kräften erhalten; sie wußten, wie sie mit dem neuen Mutterlande daran waren, und kehrten nun, ohne weitere Erkenntlichkeit für dje ihnen in egoistischer Absicht und Besorgniß zu- gcstandcnen Freiheiten, Lie zu Gebote stehenden legalen Waffen gegen die Regierung. Das Nepräscntativspstem hatte in den Sitten der Ca nadier nichts verändert, aber in ihren Einsichten eine Umwälzung hcr- ordnung von demselben Tage wird der bisherige Einfuhrzoll au Kupfer um etwa den vierten Theil herabgesetzt. — Die Deputirten Don Fernandez de los Rios und Don Esteban Pastor haben an ihre ministeriellen College» eine Einladung zu einer Versammlung erlassen, in welcher man sich über die Maßregeln bcrathen will, durch welche der bevorstehenden Session der Cortes eine dem Lande möglichst nütz liche Richtung gegeben werden könne. — Dem barcclonescr Blatte La Verdad zufolge tritt nicht nur der Graf Perscnt, sondern auch der älteste Sohn des Infante» Don Francisco de Paula als Bewerber um einen Platz im Kongreß auf. Die beiden catalonischen Deputirten Jaumer und Llinas haben ihre Stellennicdergelcgt, die übrigen Vertreter des Fürstcnthums sind zuni Theil unter feierlichem Geleite und rauschenden, Ehrenbezeigungen ihrer Committentcn nach Madrid abgereist, wo ihnen während der bevorstehenden Session eine wichtige und einflußreiche Rolle Vorbehalten zu fein scheint. — Aus den andalusischen Küstengegenden laufen betrübende Nachrich ten über die Wirkungen ein, welche der letzte Sturm in den spanischen Häfen am mittelländischen Meer angerichtet hat. Viele Schiffe sind verloren gegangen, eine noch größere Zahl hat mehr oder weniger große Havarie erlitten. An der Küste von Conil wurden drei Fahrzeuge ans Land getrieben, deren eins, mit 1600 Säcken Mehl beladen, von den Bauern der Umgegend angefallen und nach einem Kampfe mit den dasselbe vertheidigcnden Zollwächtern geplündert wurde. Bald nachher schritt indessen die bewaffnete Macht, unterstützt durch die National garde von Chiclana, ein und verhaftete die Anstifter und Hauptthcil- mhmcr dieses Versuches der Erneuerung des Strandrechts. Spanten. (AParis.)— Grntzvrttannien. (VLondon.) — Frankreich. ("Paris; -j-Paris.) — »«utschlan». (-München; -X-Dresden; Göttingen; Karlsruhe.) — Kreutzen. (^Berlin; OBerlin; ^Berlin.) - Italien. ("Messina.) — Serbien. (Von der türkischen Grenze.) Türkei. (V Konstantinopel.) — Han»«» und Industrie. (Leipzig.) - Ankündigungen. Spanien. Hparis, 14. Nov. Durch Decket des Regenten vom 3. Nov. wurden Hr. Alvaro Gomez Becerra zum Präsidenten und dicHH. Jose Landcro Corchado und Joaquin Perez de Necocchea zu Vice- präsi deuten des Senats ernannt. Dieselben Männer bekleideten diese Acmtcr während der vorigen Session. Durch eine andere Vcr Aulaire auf, die Note zurückzunehmen, und versprach, sie als nicht empfangen zu betrachten. Es sei besser, daß Hr. Guizot in einer ein fachen Note, und ohne irgend einen Grund anzuführen, auf Schlie ßung des bisher noch offenen Ratificationsprotokolls antrage. In die sem Falle werde wenigstens das englische Cabinet nicht nothig haben, eine solche unangenehme Antwort zu erthcilen. Diesen Rath befolgte Hr. Guizot. Er nahm die zuerst übergebene Note zurück und über sandte eine neue, wie ihm empfohlen war. Demgemäß wurde das Ratificationsprotokoll am 7. Nov. geschlossen und die Nichtratification ist also vollendet. Hr. Guizot beabsichtigt jetzt auch die Verträge von 1831 und 1833 aufzuhcben, da das Bestehen des Ministeriums von der Beseitigung des Durchsuchungsrechts abhängt. Selbst die eifrig sten Anhänger des Cabinets haben schon ausdrücklich erklärt, daß sie ihm nur unter dieser Bedingung in der bevorstehenden Session ihre Unterstützung gewähren würden. VLondon, 14. Nov. Die Franzosen in Canada, scheint etz, haben einen tiefen Groll im Herzen behalten wegen dcs ihnen im Frieden zu Versailles (10. Fcbr. 1763) angcthancn Schimpfes; denn wenn sie sich auch in ihrem langen rastlosen Ringen gegen die englische Herr schaft zuweilen ihrer alten Heimat erinnert, so ist es ihnen doch nie in den Sinn gekommen, sich wieder nach dem dirccten Schutze des Großbritannien. London, 15. Nov. Di( Morning Post berichtet in einem vom II. Nov. aus Paris datirtcn Schreiben in Bezug auf den Schluß des Ratifications- protokolls für den Vertrag über das Durchsuchunqsrecht: „Vor etwa 14 Tagen beauftragte Hr. Guizot den Grafen Ste.-Äu- laire, eine Note Nn Lord Aberdeen zu übergeben, in welcher das fran- zösische Ministerium dem Cabinete von St. James ankündigte, Hr. Guizot sei wegen der politischen Stellung des französischen Ministe riums außer Stande, den Vertrag vom 20. Dec. 1841 zu ratificiren. Die Deputirtenkammcr habe am 24. Febr. sich so klar und bestimmt dagegen ausgesprochen, daß das französische Ministerium nicht wagen dürfe, wieder vor derselben zu erscheinen, ohne ihrem Wunsch entspro chen zu haben. Als Graf Ste.-Aulaire diese Note übergeben, erwi derte Lord Aberdeen, das englische Ministerium werde genöthigt fein, mit Rücksicht auf das Parlament, eine ganz gleiche Note an daö fran zösische Ministerium zu richten. Hr. Guizot habe sich so bestimmt zur Ratification verbindlich gemacht, daß er diese unmöglich verweigern könne. Wäre der Vertrag blos mit England abgeschlossen worden, so würde die Sache weit minder schwierig sein, allein Hr. Guizot habe in Gemeinschaft mit England die nordischen Großmächte zur Abschlie ßung dieses Vertrags veranlaßt, und wenn das französische Ministe rium jetzt einen Verträg, den es selbst beantragt, zu ratificiren ver weigere, so würden die nordischen Großmächte mit Recht England zum Vorwurfe machen, daß es sich Frankreich angeschlosscn, um einen Ver trag zu empfehlen, den Frankreich selbst nicht wolle, sodaß England dadurch bei diesen Mächten compromittirt wäre. Lord Aberdeen fügte hinzu, daß die Erwiderung der englischen Regierung auf Hrn. Guizot's Note nothwendig eine förmliche Misbilligung gegen dessen Verfahren enthalten müsse, und daß er diese Antwort dem Untcrhause nicht vor- cnthalten könne. Demgemäß fodcrte Lord Aberdeen den Grafen Ste.-