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Spanien. (»Paris.) — Großbritannien. — Urankreich. (fi* Paris.) — Niederlande. (->-Amsterdam.) — Deutschland, (sMün chen; * Bergzabern; -Aus dem Badischen; "Kiel; /^Hamburg.) - Preußen. (°°Aus Preußen; 4s Berlin; * Berlin; -Bonn.) — Schwe- den und Norwegen, (k Stockholm; -Christiania ) — Handel und Industrie. - Ankündigungen. der Zurückgezogenheit in der Stimmung einer melancholischen Consti tution zubrachte. Mein sehr ehrenwerlher Freund erinnert sich ohne Zweifel eines Briefes, den er während dieser Zeit schrieb (der letzte an Mistriß Thrale), und in dem derselbe mit Nachdruck seine Dankbarkeit aussprach für eine Freundlichkeit, di« 20 Jahre eines Lebens milderte, dessen übrige Dauer in Kummer verfließen sollte. Die Gründe, welche aus vr. Johnson's Leben und Meinungen hcrgcnommen werden, liefern aber weit bedeutendere Veranlassung zur Annahme als zur Verwerfung der Bill. Wie schmerzlich würde der Gedanke für ihn gewesen sein, daß die Umstände seiner Noth zu einem Grunde für die Verlängerung der Geld verlegenheiten ähnlich gestellter Mänkcr verdreht werden könnten. Aus den verschiedenen Gründen, die ich angeführt, hoffe ich, daß sich jetzt mehr Manner im Parlament finden werden, die der von mir einge brachten Maßregel günstig find, als früher. In der jetzt vorliegenden Bill hat eine sehr wesentliche Abänderung stattgefunden, denn statt auf 60 Jahre, beantrage ich, die Frist blos auf 25 Jahre zu bestim men. Eine andere Clausel verfügt, daß die ganze Dauer des litera rischen Eigenthumsrechts nie unter 30 Jahre betragen soll. Indem ich diese Verkürzung der Zeit in Antrag bringe, wünsche ich mich gegen den Verdacht zu sichern, als hätte ich den frühem Antrag irgendwie für unbillig gehalten. Ich und meine Freunde haben eine Beschrän kung vorgcnommen, weil wir hoffen, daß die Maßregel dann um so cher angenommen werde. Bei einer frühem Gelegenheit schlug Lord Campbell als Generalanwalt vor, statt einer gesetzlichen Ausdehnung des literarischen Eigenthumsrechts dem geheimen Rath eine freie Be- fugniß zur Verlängerung desselben zu erthcilen. Ich hatte eine Unter redung mit Lord Campbell über diesen Gegenstand, und der edle Lord erkannte die verschiedenen Einwürfe gegen seinen Plan an und erklärte, nicht darauf bestehen zu wollen. Wenn die Sache von dem geheimen Rath abhängig wäre, würden die Schwierigkeiten, welche sich aus den widersprechenden Anfoderungen ergeben müßten, gar kein Ende nehmen. Bei wissenschaftlichen Werken könnte der geheime Rath sich allerdings an die Royal Society wenden; bei Werken, die auf das Alter, thum Bezug hätten, könnte er die Hülse der Society for Antiquaries in Anspruch nehmen: allein bei Unterhaftungsschriften vermöchte kein bestehen des Institut dem geheimen Rath Hülfe zu gewähren. Außerdem könnten Zeiten wiederkehren, jedenfalls sind sie schon da gewesen, in denen alle Talente der Nation in politischer Hinsicht arößtenthcilS für die eine Seite gewonnen wären. Einst waren alle Dichter in Schottland jacobitisch. Was würde die Folge sein, wenn solche Gedichte dem geheimen Äa- the vorgelegt werden müßten? Sicher würde dieser, um Gerechtigkeit zu üben, ungerecht werden. Man wendet ein, daß eine längere Dauer des literarischen Eigenthumsrechtcs den Preis der Bücher erhöhen würde. Daß dies zum Theil der Fall sein werde, stelle ich nicht in Abrede, allein ist es in dem Sinne, wie die Gegner meinen, oder in dem Grade, wie sie es angcben, nachthcilig? Wenn es auch in einigen Theilen der Literatur richtig sein mag, so ist doch in andern grade das Entgegengesetzte der Fall. Es ist bekannt, daß mit Karten oder Kupferstichen geschmückte Werke, wenn Jemand das literarische Eigen thumsrecht allein besitzt, in vielen verschiedenen Formaten erscheinen können, um sich dem Geschmack und dem Vermögen verschiedener Käu fer anzupassen, sodaß in diesem Falle die Dauer des literarischen Ei- genthumSrechtes wohlfeilere Preise zur Folge hat. Populuire illustrirte Werke dagegen, auf die Niemand ein literarisches CigenthumSrecht be sitzt, machen für jeden Verleger bei jeder neuen Ausgabe besondere Karten und Kupferstiche nöthig, statt daß diese allgemein zu benutzen wären. Vor einigen Tagen hat einer der ausgezeichnetsten Männer des Landes, dessen Name, wenn ich ihn nennen wollte, von beiden Seiten des Hauses mit allgemeiner Ehrfurcht ausgenommen würde, in einem Briefe gesagt: «Einige nehmen an, wenn auch von Seiten der Erben eines Schriftstellers nicht eben ein nachtheiligeö Monopol zu be fürchten sei, so würde dieses doch sicherlich eintreten, sobald das lite rarische EigcnthumSrccht in die Hände von Buchhändlern käme. Ich glaube nicht, daß dies der Fall sein würde. Erziehung und Geschmack am Lesen sind so allgemein verbreitet und werben sich so gewiß noch mehr ausdchnen, daß kein Buchhändler verkennen kann, wie niedrige Preise für die Menge seinem Vortheile mehr entsprechen als hohe Preise für Einzelne, und in diesem Umstande liegt eine genügende Antwort Spanien. 21 Paris, 10. April. Baron Solar verwahrt sich in einem Schrei ben aus Gibraltar gegen die Anklage, daß er in jener Stadt die Rolle eines Agenten der christinisch-carlistischen Conspiration spiele. „Die wahre Verschwörung, welche hier stattfindet, sagt er, ist gegen die Indu strie und gegen den Reichthum unserS Landes gerichtet, denn die abscheu liche Contrebande, die man von hier aus treibt, vernichtet die erstere und zerstört den zweiten. Tag für Tag werden viele Schiffs - und Wagen ladungen Baumwollenwaaren, Taback und andere Gegenstände von hier nach Spanien geschickt. Wollte der Himmel, daß jener Eifer, der scheinbar angewendet wird, um Gefahren zu entfernen, die nur in der Einbildungskraft einiger Individuen existircn, daß jener Eifer darauf gerichtet würde, ein Uebel mit der Wurzel auszurotten, welches die Nation demoralisirt und sic zuletzt zu Grunde richten wird. Bei die sem Uebel gehört nichts der Einbildung an; wäre nicht Alles davon wahr und reell, so würden unsere Staatspapicrc höher stehen und der Wohlstand des Landes größer sein. Aus dieser Ursache bat ich die Regierung vor zwei Monaten um die Erlaubniß, Gibraltar verlassen zu dürfen, denn kein echter Spanier, und ich habe diesen Namen nie «erwirkt, kann Das, was hier voraeht, mit Seelenruhe ansehcn, und ich gäbe viel darum, wenn ich den Ministern und den Landesabgeordneten dieses Schauspiel, wenn auch nur auf 24 Stunden verschaffen könnte, damit sie sähen, von wo Spanien Gefahr droht."— Die Klagen über die Invasion des französischen Geldes werden immer lauter, und sie sind allem Anscheine nach so gegründet, daß die spanische Legislatur sehr wohl thun wird, durch Eingehen auf den ihr dcsfalls gestellten An trag diesem täglich wachsenden Uebelstande so bald als möglich abzuhel fen. Das französische Fünffrankenstück wird nämlich im spanischer. Ver kehre zu gleichem Werth angenommen wie der Piaster, obgleich es 5Proc. weniger Gehalt hat. Daher verschwinden denn begreiflicherweise die Pia ster nach und nach aus Spanien, um durch Fünffrankenstückc ersetzt und in Frankreich eingeschmolzen oder nach dem Orient ausgeführt zu werden. Nach einer, freilich wol übertriebenen Schätzung sind zwei Drittel aller in Spanien cursirenden Silbermünze französischen Ursprungs- Um diesem Misbrauche zu steuern, dessen Opfer ganz Spanien ist, wäre eine gesetzliche Feststellung des verhältnißmäßigen Werths der bei den Geldsorten nothwendig, und diese läßt sich in der jetzigen Lage der Dinge billigerweise nicht ohne eine Entschädigung der augenblicklichen Inhaber französischen Geldes treffen. Man nimmt an, daß Spanien wenigstens 20 Millionen opfern muß, um sich des letztem zu entledi gen und weitern Verlusten vorzubeugen. Großvcitannie«. London, 9. April. (Fortsetzung der Rede des Lords Mahon zur Begründung der von ihm eingebrachten Bill über das literarische Eigenthum.) „Mein sehr ehrenwerlher Freund (Macaulay), suhr Lord Mahon fort, hat «der noch einen andern Einwurf gemacht. Er behauptet, es würde sehr unüberlegt sein, die Dauer des literarischen Eigenthumsrechts zu verlängern, da dies sich sehr oft nachtheilig für die Verfasser selbst erweisen mußte. Als ein Beispiel führte mein sehr ehrenwcrther Freund vr. Johnson s Fall an und erwähnte, daß dieser große Schrift steller bei seinem Tode Niemanden hatte, der ihm theurcr war als «der schwarze Frank», daß es dem Doctor wenig Freude gewährt ha ben würde, das Bewußtsein zu haben, «des schwarzen Franks» Erben Würden einige zwanzig Jahre später aus seinen Werken Nutzen ziehen, und daß derselbe ohne Zweifel eine Schüssel Rindfleisch unendlich vor gezogen hätte. In diesem Falle, den mein sehr ehrcnwerther Freund so geschickt gestellt hat, kann aber gar kein Zweifel obwalten, denn vr. Johnson hat, wie Boswell erzählt, sich selbst sehr entschieden für eine lange Dauer des literarischen Eigenthumsrechts, wenigstens auf 100 Jahre, ausgesprochen. Blickt man aber auf die besondern Verhältnisse in 1)r. Johnson's Leben, so wird man sich erinnern, daß derselbe früh heirathete, daß er seine Frau verlor, bevor er die Mitte der Manncsjahre überschritten, und daß er den Rest seines Lebens größtentheilö in lrü- SW Leipziger Allgemeine Zeitung. ZM und AuKlandes. 2 Ngr. « Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!»