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Freitag. Erste Ausgabe, -»»mittags II Uhr. is. Dccembcr L8SL. ' - —- Nr. 039. —— täglich LM- Deutsche Mgemm Zeituug. *r«I4 für d,« Nlertrljahr IV.THlr.i jede einzelne Stam mer 1 Ngr. -Wahrheit Utld Recht, Freiheit und Eesehl» Zu teztehen »urch «lle Past- tmter del In und Auilaude« sowie durch die vrpeditioncu in /Leipzig (Querstraße Nr. «> und Dresden (bet E Höckner. Neustadt, A» der Brücke, Ne. U). I«s«rti»n4ge»abr für den Siaum einer Zeile I Ngr. Aö r ^ch ls « ». Frankfurt a. M., 16.'Dec. Ari« den Verhandlungm der Bun- VeSversammlung wirb jetzt der in der'Sitzung vom 7. Nov. gefaßte Beschluß über den Entwurf einer Uebereinkunft zwischen den deutschen Bun- desstanttn zur Beförderung des Handels und Verkehrs, veröffentlicht. Er lautet, Llif Grund'eine« von dem handelspolitischen Ausschuß in der Sitzung vom 7. v. M. erstattete Vortrage ward endlich mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen: „Die höchsten und Hohen Regierungen zu ersuchen, über die Annahme der zu Dresde^ auSgcarbeiteten und revidirtcn , und nunmehr auf GrUnd des Protokolls der Sachverständigen yom 16. , 2V und 21. Oct. d. I. superreviditten Entwürfe «iNer Uebertlnküüft zwischen den deutschen Bundesstaaten zur Beförderung de« Handelst'und Verkehrs und ihrer Anlagen in der BundeSversamiNlung innerhalb vier Wochen in so bestimmter Weise sich zu erklären, daß die Uebereinkunft und ihre Anlagen zum Abschluß gebracht werden können." — vr. Jucho in Frankfurt a. M. seht in einem länger« Artikel im Frankfurter Journal das Verhältniß in Betreff des Nachlasses der deut schen Nationalversammlung der Wahrheit gemäß auseinander. Nach dem der Senat der freien Stadt einen ihm im Februar 1850 von vr. Jucho gemachten Anträge, Alles, was von der Nationalversammlung herrühre, auf zubewahren, unberücksichtigt gelassen hatte, erhielt vr. Jucho im April des- selben Jahres von der damaligen Bundescentralcommission die Auffoderung, an sie die Bibliothek, die Acten und das Mobiliar der Nationalversammlung zu überliefern, vr. Jucho weigerte DaS, in Berücksichtigung des nahcbevor- stehenden Erlöschens dieser Commission. Die Commission blieb aber fortbe- stehen und erneuerte im April 1851 dieselbe Foderung, die vr. Jucho aber- mals zurückwies, da dieser Commission die Anerkennung oder doch wenigstens der ausdrückliche Auftrag vieler deutschen Regierungen noch fehlte. Endlich, nach im Mai 1851 reactivirtem Bundestage, foderte dieser durch das Mit tel de» frankfurter Senats „das Bundeseigenthum, welches zum Gebrauche der vormaligen Nationalversammlung angoschafft worden", oder „das von der vormaligen Nationalversammlung benutzte Bundeseigenthum" zurück. Abgesehen davon, sagt vr. Jucho, daß er die Wiederbelebung desBundestags in den Jahren 1850 und 1851 als auf rechtlichen Grundlagen beruhend nicht betrachte, und abgesehen davon, daß das „Anschaffen aus Bundesmitteln" vielleicht einen Än- spkUch'a»fErsah der Verwendungen, nicht aber einen Anspruch auf die angeschaff- ten Sachen selbst zu begründen vermöchte- sei aber zu Vieles, was er unter seiner Obhut hatte, nicht „aus-Bundesmitteln zum Gebrauch der National versammlung angsschafft", und namentlich gelte dies von den Acten dersel- den. Daher habe er die Auslieferung, insbesondere der Acten, verweigert. Nachdem nun so alle Bemühungen, ihn zur Herausgabe der betreffenden Sachen zu bewegen, gescheitert seien, habe man den Weg der Unterhandlun gen verlassen und zwar nicht den Rechtsweg, wol aber die via lsoti, den polizeilichen Weg bettetenund ihm am 12. Dec. eine Verfügung des Polizeiamts mitgetheilt, daß er binnen 24 Stunden sämmtliche von der Nationalversamm lung hrrrührenden Acten, Urkunden und sonstige Gegenstände an den Bevoll mächtigten der hohen Bundesversammlung, Hrn. Rausck, zu übergeben habe, hei Äfsidung, daß er cxecutorisch durch Polizciofficianttn aus dem Besitze die ser Gegenstände und Acten gesetzt und solche durch das Polizeiamt dem Be vollmächtigten der Bundesversammlung übergeben würden. So seien ihm denn alle Widerstandsmittel abgeschnitten gewesen und habe er zu erwarten ge- Habt, ob man die Drohung vollführen werde. Dies sei geschehen, und so seien denn am 15. Dec. der Polizeiamtsassessor vr. Beer und Polizei- amtsactuar vr. Gravellius mit dem „Bevollmächtigten der hohen Bundes versammlung" Hr. Expeditor Rausek, Hr. Bundeskanzleiregistrator Leut heußer und einem Diener in seine Wohnung gekommen und haben sich, nach dem er einen feierlichen Protest übergeben, in den Besitz der Acten der Na tionalversammlung, die er schon vor längerer Zeit in seine Wohnung habe dringen lassen, sowie der Schlüssel der Paulskirche, in welcher sich dieNeichs- Ltbliothek und das gesammte Mobiliar der Nationalversammlung befinden, gesetzt. Die Rechte des Bibliothekars der Reichsbibliothek, Hr. vr. Plath, de« Hrn. v. Reden nnd der deutschen Buchhandlungen, welche durch ihre patriotischen Gaben die Reichsbibliothek gestiftet, habe er unter diesen Um ständen in irgend einer Weise zu wahren oder gar sicherzustellen nicht vermocht. A Berlin, 18. Dec. In der I. Kammer sind heute wieder verschiedene Anträge aufRevision einzelner Verfassungsartikel gestellt worden. Dieselben gthen sämmtlich von der Rechten aus. Sie können sich also denken, in welchem Sinne die Revision verlangt wirb. Zwei beinahe gleichlautend« Anträge betreffen den Art. 40 („Die Errichtung von Lehen und die Stif- ^tung von Familienfidricommiffe ist untersagt. Die bestehenden Lehen und Familienfideikommisse sollen durch gesetzliche Anordnung in freies Eigrnthum umgestaltet werden. Auf Familienstiftungen finden diese Bestimmungen keine Anwendung"). Abg. Graf Jhenplitz beantragt, diesen Artikel bis auf die Wörter „Die Errichtung von Lehen ist untersagt", ganz zu streichen und bemerkt in den Motiven, daß die Rechte bereits gelegentlich der Verfas- sungsrevision den betreffenden Artikel als einen unbegründeten Eingriff in Privatrecht und Eigenthum und als eine Maßregel der Gleichmacherei be> kämpft habe; einzelne Uebrlstände könnten im Wege der Specialgesehgebung beseitigt werden. Abg. v. Kleist-Retzow, der denselben Antrag stellt, moti- virt denselben durch „die Freiheit des EigenthumS und die Unschädlichkeit resp. Nützlichkeit der Lehen und Fideikommisse". Ein dritter Antrag ist vom Abg. v. Gaffron eingebracht; er verlangt im Art. 78 den zweiten Ab satz zu streichen, welcher lautet: „Beamte bedürfen keines Urlaubs zum Ein tritt in die Kammer." Die Theilnahmc und Mitwirkung der Staatsbeam ten, meint der Antragsteller, sei zwar vermöge der ihnen beiwohnenden Fäch- kenntniß für die Kammern nützlich, ja nothwendig, auch in mehren Län dern hergebracht; es sei aber der Ordnung im Staatsdienst entgegen, wenn sie des Urlaubs nicht bedürfen sollen. Gerade im konstitutionellen StaatS- leben sei eine kräftige Administration erfoderlich, welche durch andauernde Entfernung vieler Beamten von ihrem Wirkungskreise beeinträchtigt werden könne. Es müsse daher dem Ermessen der Minister überlasse« sein, ob Staatsbeamte für die Dauer der Kämmersitzungen in ihren AmtSverrich- tungen entbehrt werden können, und ihnen freistehe, unter Umständen die Betheiligung an den Kammern zu versagen. Noch ein vierter Anttag trägt den Namen des Abg. v. Zander an der Spitze, ist aber ziemlich von den selben Mitgliedern unterstützt, welche die bereits erwähnten Anträge mit unterzeichnet haben. Dieser Antrag geht dahin: im Art. 62 die Worte „letztere (nämlich die Staatsyaushaltsetats) werden von der I. Kammer im Ganzen angenommen oder abgelehnt" zu streichen. In den Motiven heißt es: „Die Mitglieder beider Kammern sind nach Art. 83 zu Vertretern deS ganzen Volks berufen, die I. Kammer bleibt überdies nach Art. 65 auch fernerhin wenigstens zur Hälfte (für 120 Mitglieder) eine gewählte Kam mer. Es erscheint daher völlig ungerechtfertigt, die Wirksamkeit der I. Kam mer bei der Prüfung und Feststellung des Staatshaushaltsetats, der II. Kam mer gegenüber, zu beschränken; auch liegt der jetzigen I. Kammer, welche bei der Aenderung dieses Artikels für sich nicht betheiligt ist, die Pflicht ob, in dieser Beziehung die Rechte und den Beruf ihrer Nachfolgerin zu wah ren." Sämmtliche Anträge fanden ausreichende Unterstützung und wurden einer aus 15 Mitgliedern durch die Abtheilungen zu bildenden Commission zur Vorberathung überwiesen Außerdem wurden noch folgende Anträge ver lesen: 1) Antrag der Abgg. v. Brünneck und v. Vincke: „zu erklären, daß die durch Circularverfügung des Ministers deS Innern vom 15. Mai 1851 angeordnete Uobertragung der einstweiligen Kreisvertretung, unter Ausübung der Befugnisse der Kreisversammlungen, an die früher» Kreis tage mit der Verfassung und den bestehenden Gesetzen in Widerspruch stehe". 2) Antrag der Abgg. v. Brünneck und v. Vincke: „zu erklä ren: die durch die königliche Staatsregierung bewirkte Wiedereinberufung der vormaligen Provinziallandtage steht mit der Verfassung und den Be stimmungen der Kreis-, Bezirks- und Provinzialordnung vom 11. März 1850 in Widerspruch." ES entspinnt sich eine Debatte darüber: ob diese Anträge der Commission für die Gemeindeordnung oder einer besonder» Com mission zu überweisen. Abg. Denzin beantragt Ersteres. Abg. v. Vincke: Diese Commission sei so mit Geschäften überhäuft, daß die Anträge, wenn sie ihr überwiesen würden, als begraben angesehen werden könnten. ES kommt zur Abstimmung. Das Bureau erklärt: die Majorität sei sür Ueber- weisung der Anträge an die Commission für Gemeindeordnung. Abg. Herr mann beantragt Zählung der Stimmen. Der Präsident erachtet dies nach der Geschäftsordnung unzulässig. Berlin, 16. Dec. Der Minister des Auswärtigen hat einer De putation aus Pommern erklärt, daß er die freihändlerische Reform des Tarifs zur Cabinetsfrage machen werde, und in den Kammern macht sich eine entschiedene Majvrität in gleicher Richtung geltend. Den Vertrag mit Hannover werden die Kammern aus politischen Rücksichten gutheißen, dabei aber der ökonomischen Frage nichts vergeben. AVer auch von außen zeigen sich ganz merkwürdige Zeichen, welche den handelspolitischen Verhältnissen in Deutschland eine andere Entwirrung bereiten dürften, als man in Wien glaubt. Nicht daß die Aussichten für den Zollverein sich ge- btspft hätten , nicht daß Hr. v. Herrmann zöger« wird, in den wiener Conferenzen voll Äkiten BäiernS unbedingte Annahme aller österreichischen Projecte in Aus sicht zu stellen, aber gerade Baiern ist am weitesten hiervon entfernt. Baiern, so wird weNigstenS bestimMt versichert, wird näMich vdrlaufig weder mit Preußen noch'mit Oesterreich sich einlassen, e-' wird vielmehr mit Württemberg, Baden und vielleicht auch einigen andern angrenzenden Ländern wieder einen rigr-