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Dienstag. Eetpzfg. Die Zeitung erscheint mit »««nähme »e« Sonntag« tLglich zwei mal und wird auigegeben in L«ip< gig Vormittag« ll Uhr, Abend« « Uhri in Dr«»d«« Abend« i Uhr, Vonntttag« 8 Uhr. Erste Ausgabe, «-mittags II W. zg. November I8S1. Nr. 585. . Deutsche Mgemkine Zeitung. Au beziehen durch alle Post ämter de«Jn- undAu«lande«, sowie durch die Expeditionen in Leipzig (Querstraße Nr. «> und »retde« (bei E. Höckner, Neustadt, An der Brücke, Nr. H. Preist für tr« Vierteljahr N/.THlr.; jede einzelne Num mer I Ngr. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Jns«rti»n«gebühr für de» Raum einer Zeile u Ngr. Deutschland. Aus Frankfurt a. M. theilt das Dresdner Journal mit, daß man noch nicht so bald auf die Veröffentlichung der BundestagSver- Handlungen zu rechnen habe. Dasselbe Blatt stellt ferner in Abrede, daß eine Revue der Bundesreserve-Infanteriedivision beabsichtigt sei, sowie daß die bekannten Eingaben de- Generals v. d. Horst bei der Bundesversamm lung bereits eine Erledigung gefunden hätten. ^.Berlin, 17. Nov. Wie man vernimmt, wird der König die auf den 27. Nov. einberufenen Kammern in Person eröffnen. — Gestern haben sich die Mitglieder deS hier versammelten PostcongresseS nach Stettin begeben, von wo sie einen Ausflug nach der Insel Rügen gemacht haben. Heute werden sie dem Diner beiwohnen, das die Stadt Stettin ihnen zu Ehren veranstaltet hat. — Unsere Position zu dem gegenwärtigen dänischen Cabinet hat sich noch immer nicht geändert und die unzweifelhaft auch von den außerdeut- schen Mächten dem dänischen Ministerium gemachten Vorhaltungen, die Dinge nicht auf die Spitze zu treiben, haben bisjetzt erkennbare Frücht nicht getragen. — Am 26. Nov. wird der Hassenpflug'sche Proceß zur Verhandlung kommen. Dem Rechtsanwalt vn. Anders hat auch diesmal der kurhessische Ministerpräsident, wie wir hören, seine Verthcidigung übertragen. — Es ist sehr zu bezweifeln, daß einem Anträge auf Verbot des Branntwein brennens aus Kartoffeln, wenn ein solcher bei dem Zusammentritte der Kammern gestellt werden sollte, die Zustimmung der Regierung zu- theil wird. — Prinz Adalbert von Baiern, der präsumtive Thronfolger in Griechenland, wird bekanntlich hier erwartet, um die Verlobung mit der Prinzessin Luise von Preußen zu feiern. Wie mehrfach verlautet, ist die Schwester der Braut, Prinzessin Anna, dem Prinzen Friedrich von Hessen zugesichert. . s- Aus der Provinz Sachsen, 14. Nov. In Seehausen ist neuerdings derselbe Kall vorgekommcn, wie im Jahre 1846 in Naumburg: die Stadt verordnetenversammlung nebst den Stellvertretern Ist aufgelöst worden we gen pflichtwidrigen Benehmens. In Naumburg geschah das, weil die Ver sammlung die Beschickung des Provinziallandtags durch einen Deputirten verweigerte.— Mit dem 15. Nov. wird, wie es heißt, in Erfurt ein neues Blatt demokratischer Färbung erscheinen, vorerst jedoch wegen der hohen Caution nur dreimal in der Woche.— Den 16. Nov. wird die Freie christ liche Gemeinde zu Magdeburg ihr neues Gemeindehaus einweihen. Nach einem Gemeindcbeschluffe soll die Feier sowol Vor- als Nachmittags statt finden, nur mit dem Unterschiede, daß früh den Hauptvortrag Uhlich, Nach mittags Sachse hat. Die Gemeindeglieder, die nur gegen Vorzeigung einer Karte Einlaß erhalten, können bei ihrer großen Zahl nur zur Hälfte auf einmal Platz bekommen. — AusDelitzsch vom 12. Nov. wird gemeldet: Inder letzten Versamm lung der Freien Gemeinde stellte der erschienene Polizeibeamte das Ver langen, die Kinder und Lehrlinge zu entfernen, dem bald darauf die Auf- lösung der Versammlung folgte. — Aus Posen schreibt man der Kölnischen Zeitung: Hier ist jetzt ein interessanter Proceß gegen einen Landtagsdcputirten angestrengt worden. Der Kammerherr Graf Heliodor Skorzewski, der bekanntlich zum Vicemarschall des diesjährigen Posener Landtags ernannt war, hatte sich nämlich die ihm zugetheilten Arbeiten, Berichterstattungen über Regierungsvorlagen rc. durch einen hiesigen Privatgelehrten machen lassen, und jetzt klagt der Letztere we- gen des Honorars, indem er darauf angetragen hat, daß die Landtagsacten, in welchen sich die von ihm als die seinigen bezeichneten Schriften befinden, cingefodert und Sachverständigen zur Begutachtung vorgelegt werden. Die Sache macht natürlich einigen Scandal. 4 s Ansbach, 14. Nov. Von hier sind in diesen Tagen zwei interessante neue Regierungserlasse ausgegangen. Der eine bezieht sich auf das Ihnen schon früher mitgethcilte Ministerialrescript, worin zur Theilnahme an dem Dombauvereine ausgefodert wurde, und befiehlt sämmtlichen Amtsvorständen und Behörden des Kreises, Subskriptionslisten für das nächst- kommende Jahr 1852 wegen Beitrittserklärungen zum bairischen Vereine für den Ausbau des kölncr Doms nach Maßgabe der im Kreisintelligenz- blatte vom Jahre 1842 Nr. 9 bekannt gemachten Vereinssatzungcn vom 20. Jan. 1842 bei ihren Nebenbeamten und den ihnen untergeordneten Be- Hörden des königlichen und gemeindlichen Dienstes der inner« Verwaltung in Umlauf zu bringen, um auf diese Weise in den Besitz eines vollständi gen und evidenten Namcnsverzeichnisses aller wirklichen Vereinsmitglieder aus dem mittelfränkischen Beamtcnstandc zu gelangen. Diese Listen sind un fehlbar bis zum 25. Nov. an das königliche Regierungspräsidium einzusen den. Am Schlüsse heißt eS: „Der Unterzeichnete gibt sich der zuversicht lichen Hoffnung hin, daß sämmliche Bedienstete den von Sr Maj. dem König für die Förderung dieses großen Bauuntcrnehmens allerhöchst ausge sprochenen Wunsche durch regste und werkthätigste Theilnahme an diesem großen Nationalwerke freudig entgegcnkommcn werden." Während also das nämliche Ministerialrescript seine Auffoderung erst ganz im Allgemeinen hielt, stellt dieses Ausschreiben die ganz bestimmte moralische Zwangspflicht der Beamten zu Beiträgen wieder her, wie sie vor dem März 1848 bestanden hatte. — Das zweite Rescript ist vom 10. Nov. datirt und lautet: „An sämmtliche Stadtcommissariate und Polizeibehörden des mittelfränkischen Krei ses. Nach einer an das königliche Staatsministerium des Innern gelangten Mittheilung soll von den Leitern der Umsturzpartei der Beschluß gefaßt wer den, fortan alle Volksfeste, namentlich aber die Jahrmärkte, wie bisher die Turn- und Gesangvereine, für ihre Zwecke zu benutzen, und bei dieser vortheilhaften Gelegenheit insbesondere die Verbreitung revolutionärer Bil der und Schriften gehörig zu organisiren. Den untengcnannten Behör den wird hiervon mit dem Auftrage Kenntniß gegeben, den Handel mit Schriften und Bildern bei Volksfesten und Jahrmärkten sorgfältigst zu über wachen und allenfallsige besondere Wahrnehmungen ungesäumt hierher zur Anzeige zu bringen." Merkwürdig ist an diesem Erlaß, daß, ihm zufolge, unser Ministerium des Innern sogar von den erst in Zukunft zu fassenden Beschlüssen „der Leiter der Umsturzpartei" unterrichtet sein soll. * Stuttgart, 15. Nov^ Der vr. Elsner, Redacteur der Deutschen Kronik, ist abermals, wegen Beleidigung der Vcrfaffungscommission der auf gelösten ersten Landesvcrsammlung, zu zwei Monaten Festungsarrest und 70 Fl. Geldbuße vcrurtheilt worden. In einer andern gegen ihn erhobenen Anklage wurde er freigesprochcn. Stühlingen, 13. Nov. Dieser Tage wurde die Frau deS vormali gen Advocaten Grüningcr, welcher sich durch besondere Theilnahme an den Aufständen im Großherzogthume hervorgethan hat, wegen Vermittelung fort gesetzter Agitationen desselben von der Schweiz her aus dem Amtsbezirke verwiesen. (K. Z.) Wiesbaden, 15. Nov. Die Mitglieder der Freien Gemeinden betreffend ist unterm 3. Nov. ein Ministerialrescript an sämmtliche Kreis ämter ergangen, welches Folgendes verfügt: „1) Da die Ehen wesentlich auf einem kirchlichen Acte beruhen und durch ihn allein Existenz und recht liche Wirksamkeit erhalten, so darf nicht zugegeben werden, daß die Einge hung von Ehen ohne die gesetzliche Kenntnißnahme und Mitwirkung der kompetenten kirchlichen Behörde versucht werde. Personen, welche im Wi derspruche hiermit sich anmaßen könnten, Trauungen vorzunehmcn, sind als strafbar gesetzlich zu verfolgen und es ist übrigens auch in Ausfertigung von Proclamations- und Copulationsscheinen mit Vorsicht zu verfahren, da mit Misbräuchen vorgebeugt werde. 2) Dadurch, daß ein Mitglied der evangelischen Kirche die einfache Erklärung des Angehörcns an eine soge nannte Freie Gemeinde abgibt, wird dasselbe nach den im Herzogthum be stehenden staats- und kirchenrechtlichen Grundsätzen nicht von seiner früher» Verpflichtung zur Entrichtung der Kirchensteuer an seine Kirchengemeinde befreit, indem diese Leistung von religiösen Ansichten gar nicht, und von dem äußern Religionsbekcnntniß nur unter bestimmten staatsrechtlichen Bedin gungen abhängt." i * Aus Schwarzburg-Sondershausen, 15. Nov. Die Enthüllungen, welche durch den Streit der hiesigen Parteien über manchen nicht ganz kla ren Punkt unserer Finanzen veranlaßt worden sind, lassen auf die Ver wendung der von den Ständen zu Bauten verwilligten Gelder ein sehr un günstiges Licht fallen. Zufolge der Ucbcreinkunft mit Weimar und Rudol stadt sind wir zu Herstellung der für die neue Gerichtsordnung nothwcndi- gen Räumlichkeiten aus eigenen Mitteln verpflichtet. Das haushälterische Rudolstadt hat diese Einrichtungen mit mäßigen Mitteln ausgeführt; unser an großartige Verhältnisse in Berlin gewöhnter Baurath wird mit der von den Ständen bewilligten Summe von 40,000 Thlrn. nicht ausrcichen, ja kaum mit 80,000 Thlrn. auslangen. Erklärlich ist cs dann, wie andere nöthige Bauten, besonders in unserer Oberherrschaft, unterbleiben müssen, und damit dem genannten Landcstheile neue Veranlassung zu Klagen über stiefmütterliche Behandlung gegeben wird. Man iü sehr gespannt auf das Verhalten des nächsten Landtags, der baldigst berufen werden soll. — Dem „Boten aus Greußen" wird aus Halle geschrieben, daß der ans dem schwarz- burg-sonderShausischen Staatsdienst entlassene Gehcimrath v. Holleuf- fer wegen Duells mit dem Hauptmann v. Wolframsdorff von dem balti schen Schwurgerichte zu viermonatlicher Festungsstrase und zur Tragung der Kosten in eoutumgvigm verurtheilt worden sei.