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ZMe Ausgabe. AnidS K Uhr. Mittwoch. 23. Juli 18SI. DLlHtßM. Hit Z,iw»ß »r. scheut »glich zw»i mil un» «k» au«g.gk»tn in »<ip,iK »«ruiittag, ll Uh«, As«»»« « Uh«; in Dr««d«» Aden«, » Uh«, Vormittag« 8 Uhr. Drei» stt Birrteltaht > LHIr.; j«»r rinztlnr NÜm- m» l Ngr. » Rr. 374. -— DeiWt MMNN Ztitmg. «Wahtheik und Rechts Freiheit und GefthI» Zn bkjiehen durch alle Pust« ämter de«3n- und AuUandc«, somit durch dic Äthrdittoüen' in LÄipgiü (Querstraße N«. «) und »rtsdtn (del «. HLcknet, Neustadt, An der Brücke, Nr. U). Insertkokhgeiahr für den RaLM einer Zeile I Ng«. «ö Abermals ist di« Beschlagnahme' einer Ntimimr uüserS BlakleS erfolgt. DaS Vereinigte Criminalamt der Stadt Leipzig hat heilte früh Nr. 372 der Deutschen Allgemeinen Zeitung (22. Juli, Zweite Ausgabe) auf Grund Artikel 92 des Criminalgesetzbuchs vorläufig mit Beschlag belegen lassen. Wie wir hören, hat eine unter „Großbritannien" ent haltene Notiz, Hrn. Gladstone'S Sendschreiben an Lord Aberdeen über die neapolitanischen Zustände betreffend, Veranlassung zu dieser Maß-» regel gegeben. De« tfchl a «v. O Frankftrrt a. M., 19. Juli. Nm den vielen Eönjektur«n° und falschen Berichten über Preß-, Sicherheits- und sonstige Anträge, die bei dem Bundestage eingebrächt oder gar schon berathen sein sollen, ein Ende zu machen, befinde ich mich in der Lage, Jhsten den Antrag, welcher am 10. Juli von Seiten Oesterreichs und Preußens gemein schaftlich beim Bundestage eingereicht worden, wörtlich mitzntheilen. Es ist biSjetzt noch nichts hierauf Bezügliches geschehen; doch dürfte viel leicht schon in den nächsten Tagen die Commission zur Begutachtung jenes Antrages, sowie zur Einbringung von-Vorschlägen in Bezug hier auf gewählt werden. Ich muß jedoch bemerken, daß eS auch hier we gen der sich mannichfäch häufenden Geschäfte nicht so schnell gehen dürste, und daß bei endgültiger Beschlußfassung die fatale UnaniMität unumgänglich nothwendig ist, daß aber noch unter den 36 Staaten einige sind, die nicht so leicht alle und jede Polizeimaßregeln, die noth- wendigerweise die innere Autorität und das Ansehen der Regierungen gänz lich untergraben müssen, genehmigen werden. Wenn demnach schon ei nige Zeitungen davon sprechen, daß mit diesem Anträge eine voll- ständMe Mediatisirung der Klein- und Mittelstaaten durch Oesterreich und Preußen bewerkstelligt werden wird, so sind dies wieder ängstliche Phantasiebilder oder eine unnöthige Einschüchterung der Kleinstaaten, die, soweit es eben auf dem Wege der Gesetzgebung deS Bundes möglich ist» für ihre Selbständigkeit schon Sorge tragen werden, da jetzt die gefährlichste Klippe umschifft ist. Der Antrag bei der Bundes versammlung lautet, wie ich Ihnen vollständig verbürgen kann, fol gendermaßen: Die hohe Bundesversammlung wolle durch einen ausdrücklichen Beschluß ihre Bcfugntß anerkennen, auf Grund des Art. Il der Deutschen BüNdesacte und des Art. 1 det Wiener Schlußakte und in Gtmäßheit dir von der zweiten Commission der Dresdener Conferenzen' unter s bis o erklärten Grundsätze an die Regierungen jener Bundesstaaten, deren innere Züstäflde für die allgemeine Sichirhiit des BM- des bedrohlich erscheinen, nöthtgenfülls die Altffüderung zu richtens die Bestimmun gen der in diesen Staaten zur Geltung gekommenen Verfassungen und Gesetze, sowie ihr eigenes Verhalten in Fragen der öffentlichen Ruhe und Ordnung mit den Grundgesetzen des Bundes und mit der bundesgemäßen Verpflichtung, die all gemeine Sicherheit nicht zu gefährden, in Einklang zu bringen. Die hohe Ver sammlung wossc einen eigenen Ausschüß bestellen, welcher über die zu einer sol chen Einwirkung sich eignenden Frille schlkünigsten Bericht zu erstatten habeä wird; auch je nach Crfoderniß der Umstände' den hierdach zu erlassenden Aufföderungen befriedigende Folge, weNN sie nicht bettitrvlllig geleistet würbe, durch die ihr ge eignet scheinenden bundesrechtlich zulässigen Mittel, insbesondere und vorerst auch durch Entsendung von Comnnffären mit geringerer oder größerer Machtvollkom menheit verschaffen. Ferner wird der hohen Bundesversammlung anheimgestellt, mit Vorbehalt allgemeiner Bestimmungen über die Presse sofort ein grundsätz liches Verbot aller derjenigen Zeitungen und Zeitschriften zu beschließen, welche socialistische oder kommunistische odtr auf derr UNistitiz der Monarchie gerichtete Bestrebungen verfolgcn, auch einen zu ernennenden Ausschuß mit deN Vorschlä gen über die Mittel zu beauftragen, diesem Grundsätze die allgemeine Anwendung und Durchführung zu sichern: Was demnach die Grundzüge der Modifikation von Verfassungen und Gesehen betrifft, die in den Einzelstaaten nach Maßgabe der Bun desgesetzgebung festgesetzt werden sollen, so ist für jeden besondern etwa vorliegenden Fall ein Antrag von dem Ausschüsse zu stellen. ES wird also jedenfalls hier von einer betheiligten Seite ein Antrag auögehen müs sen, wie etwa jetzt zwei: einer voll der hannoverschen Ritterschaft und einer von einer kleinen Zahl Hamburger erbgeseffener Bürger, dem Bundestage vorliegen worauf ein Commissionsantrag und dann end lich die Entscheidung des Bundes erfolgen würde. Was dagegen den zweiten Theil des Antrags, ein grundsätzliches Verbot von Zeitungen und Schriften, anlangt, so ist dieser sehr allgemein gehalten und hat jedenfalls lediglich Bezug auf Schriften, die kürzlich in einigen kleinen Staaten verlegt und versandt wurden, ohne daß Reklamationen von Seiten größerer Staaten etwas dagegen auSrichten konnten, da die Poli zeirequisitionen in jenen Staaten nach bestehenden LandeSgesetzen bei Haussuchungen oder ConfiStationen als nicht genügend zarückgewtesell wurden. Hier dürfte denn das einzig« AuSküüftSmittel seln, beim Bünde selbst ein Organ zu etablireü) welches die säMMtlichen Preßerzeugtttsse sür ganz Deutschland beaufsichtigt und dessen Reklamationen in allen Einzelstaaten Folge'gegeben werden müßte: Daff'eS vielleicht nach län gen Schwierigkeiten dahin kommen kann, möchte ich nicht gerade bezwei feln. Ist eS jedoch den einzelnen Staaten mit der Erhalmng-ihier innerüAu- torirät Ernst, so werden sie auch diesen Eingriff in ihre SouverainttätS« rechte durch die Mittel, die ihnen di«'Bundesverfassung selbst gibt, ab« z »wessen wissen. Berlin, 22. Juli. Man widmet hier den Reformplanen, die in Wien für'die österreichische Flotte'beliebt weiden, ziemlich viel Auf merksamkeit. ES stehen diese Plane unverkennbar in innigem^ Zusam menhänge mit den Vorschlägen, welche die österreichische'Regierung in Bezug auf die deutsche Flotte inteNdirt. Es ist nicht zu verkennen, wie bei den Reformintentionen für die österreichische Flotte die GermanlsirüNg derselben in bedeutendem Maßstäbe ein HauptMchishunst geworden ist. Dadurch aber glaubt man in Wien, und wol nicht mit Unrecht, dell mehrfach beregten Plan Oesterreich- für die Organisation der gesamm- ten deutschen Flotte (die Dreithellung in ein« Flotte im Adriatischen Meere, eine iü der Ostsee und eine in der Nordsee) züt Reife zu brin gen, indem man die BündesmitMeder auf den erheblichen Gewinn der wohlorganifirtrn österreichischen Flotte verweist. Nach diesem Schritte aber wird die österreichische Regierung ihren deutschen Flöttenplatt auf das eifrigste in Frankfurt betreiben und sie dürfte für den Plan selbst auf nicht allzu große Schwierigkeiten stoßen. Mehr Widerstand macht sich gegen das österreichische Verlangen geltend, daß die Zahlung aller rückständigen Matricularbeiträge unverzüglich betrieben werde. Natürlich schließt sich die österreichische Regierung hierbei selbst aus, indem sie die Stellung ihrer Flotte zur Disposition als Aequivalent auch für die rück- ständigen Matricularbeiträge bietet. Bon Interesse ist es, daß der öster reichisch« Flottenplan für alle drei Flottillen eine Flagge mit den deut schen Farben angenommen wissen will. Die Flotte im Adriatischen Meere soll dabei die österreichische, die in der Ostsee die preußische Flagge tra gen. — Oesterreich drängt überhaupt jetzt in Frankfurt auf eine ange strengte Thätigkeit und auf schleunige Behandlung der Sicherheits- und Ordnungöfragen. So möchte denn in der nächsten Zeit auch der Ausschuß, der sich mit diesen Angelegenheiten beschäftigt, einen Be richt erstatten. — Von Ferien des Bundestags scheint man wenig-' stens für die nächste Zeit zurückgekommen zu sein und erst eine Ordnung der schwebenden Angelegenheiten, namentlich der die Sicherheit und Ord nung in den Bundesstaaten betreffenden, sei eS auch nur eine proviso rische, bewerkstelligen zu wollen. Bis zu diesem Zeitpunkte wird auch der preußische Bevollmächtigte, Hr. v. Rochow, in Frankfurt verbleiben. Hr. v. Bismark wird in wenigen Tagen nach Frankfurt zurückkehren. — Nachdem man mit der Jnspicirung von Ulm und Rastatt begonnen hat, soll eine Jnspicirung aller Bundesfestungen von Seiten derBündes- militaircommission beschlossen sein und nun bevorstehen. (Cvrr.-B.) — Man schreibt der Wkser-Zeitung auS Berlin: Soeben hat uns Graf Hompesch verlassen, welcher hierselbst als preußischer Unterthan gegen dir Gewaltmaßregeln der belgischen Regierung den Beistand und die Intervention des preußischen Staats nachgesucht. Die Angelegen heit erregt um so mehr Aufmerksamkeit, als sich hier zeigen soll, ob die preußische Regierung dem Auslände gegenüber der Interessen ihrer Un- terthaüen sich mit Nachdruck annchmen will; ein Umstand, der wahr lich von'Bedeutung ist für das Nationalgefühl, wie deün eben das Be wußtsein des Schutzes im Auslande bei Engländern und Franzosen das Gefühl einer großen Nation erzeugt. Die Sache ist in aller Kürze fol gende. Die belgische Regierung begünstigte die Cölonie St.-Thomas in CentralaMerika; diese gerieth in eine KtisiS, der Staat erkannte di« Verpflichtung, ihr mit Capital beizustehen, konnte aber im Augenblick ohne die Kammern keine- Anleihe machen. Der gute Wille deS Gra sen Hompeschs suchte die Colonie von dem Untergange zu retten, indem der selbe auf das Wort deS Königs und einen Vertrag der Regierung, wonach diese sich verpflichtet, beim Wiederzusammentritte der Kammern die Au torisation zu einer Anleihe von 3 Mill. Fr. einzuholen, mit seiner und der Gräfin Unterschrift ins Mittel trat und die in Belgien gelegenen Güter der letztem zur vorläufigen Befriedigung der Gläubiger der Com- .pagnie verpfändete. ES war hiernach wol eine Ehrensache der belgi schen Regierung, den Grafen Hompesch nicht im Stiche zu lassen, zuMal da sich schon die Vortheile deS Besitzes der Colonie für den belgischen