Volltext Seite (XML)
Schuld welche t." Igers mngen ttllun- eWelt -ervor. t, und llschaft habe. Auto- »gkück- »eroich n und Dättn 'Lagst n die- zweier rwesen gröber thuN. i Ber- ropse« mordete iänäl- Mden ,Fon- »f sich Ber- n die» gegett aß sie iungs- ! Nov. statt- und werde e mit einet : über »it der üffen; rrklär- klichen doyer. ndlgt. tagten , und ) 107»'- »schen- pr.uch armt; chwei»" nt au» grünen r. Er iwardi »dlich- -mehr , zaber. « den «ahm- esem Mgte gnie«^ Gön- » ver- mches bean- ftagte itwor- Dew, große ch mit Mück rthri-- »lrgen SAn- Men hört, ist 10 Mittwoch. sch«t>» d N-l «t «Ein-g« »» Uhr, »-Ü « msti in Lteyt« »Uh-, »-»«likag« « Uhr. . ,fi .... für »«, Birrtiljahr I Lhlr.; jed« rknzrlne Rüm mer l Rgr Erste Ausgabe. MmittagS ll Uhr. 18. Juni 18S». Zn bezirhen durch »Ne vost- tmter dea In: und Auslände« sowie durch die Arpeditioncn in ikripjig (Ouerftraße Nr «) und »„«d«» (bei A Höckner. Neustadt, An d«r Brückt, Nr. U>. Zlnsrrtione-etühr für den -Wahrheit »«d Recht, Freiheit «ob Gesetz!» Rau««m» Zem r Ngr —- Nr. 309. -— DtuWc Mgemillt Zeitung. sung des Finanzministers v. Rabe ist nunmehr, wie mehrseitig mitge- theilt wird, angenommen und wird der Rücktritt desselben noch im Laufe dieser Woche erfolgen. — Eine in Düsseldorf erfolgte Beschlagnahme von Pulver wird von gewisser Seite nach Kräften auSgebentet. Die Düsseldorfer Zeitung theilt den Thatbestand dahin mit, daß daS Pulver für mehre Scheiben- schützengesellschasten und einen Büchsenmacher angekommen sei, und nur die Nichtbeachtung der polizeilichen Vorschriften wahrscheinlich die Be schlagnahme veranlaßte. SMüncheu, 16. Juni. Gegenwärtig halten in Speier die Jesui ten tägliche Misstonspredigten und findet gleichzeitig daneben eine große Versammlung der protestantischen Geistlichkeit von der strenggläubigen Richtung statt; die Jesuiten halten täglich drei bis vier Predigte» und der Gottesdienst der protestantischen Ultras dauert oft von 10—3 Uhr täglich, wobei sechs und mehr Geistliche der Reihe nach auftreten und sich zum Frommen der Glänbigen hören lassen. — Wie ich höre, geht unser StaatSministerium damit um, von den im October wieder zusam mentretenden Abgeordneten nun doch die Bewilligung eines CreditS für den Kriegsminister in einem bereits ausgearbeiteten Gesetzent würfe zu verlangen. Derselbe betrifft 1'/- Mill. Fl., deren Ausgabe durch die vorjährigen und diesjährige,» Militairaufstellungen herbeige führt wurde ui»d der durch die kurhesstschen JnterventionSentschädigungen gedeckt werden soll, weshalb mit der Creditfoderung zugleich eine Jn- demnitätSbill mit zur Vorlage an die Kammern gelangen wird. Einst weilen wurde diese Summe aus den zu andern Zwecke bewilligten Gel dern unter einstweiliger Zurückstellung dieser Zwecke und Vorbehaltung weiterer Foderungen hierfür bestritte». Oesterreich hat die Entschädi gung für die in Baiern gelegenen Einquartierungen erst zum kleinern Theile liquidirt. «pKafsel, 15 Juni. DaS rechtliche Gutachten, welches die göttin- ger Jurjstenfacultüt in der Untersuchungssache gegen die Mitglieder deS bleibenden. Ständeausschusses zu Kassel auf Ansuchen der Ver- lbeidiger von diesen im vorigen Monat erstattet hat, ist bereits in meh ren Blättern erwähnt worden, und eS ist deshalb kein Grund mehr vor handen, den Inhalt desselben noch länger geheim zu halten. Dasselbe schickt zunächst eine ausführliche Darstellung deS Thatbestandes voraus, und zwar sowol was das Verhältniß KurhessenS zur Bundesversamm lung, als was die Vorgänge in der SteuerverwilligungSfrage bis zur Ver ordnung vom 4. Sept. v. I., und die Thätigkeit deö bleibenden Aus schusses seit dem 2. Sept. v. I. betrifft. Bei der Darlegung der juristischen Grundsätze, welche bei Beurthei- lung deS Verhaltens deö ständischen Ausschusses zu Grunde zu legen sind, geht daS Gutachten zwar lediglich vom criminalrechtlichen Gesichts punkte auS, jedoch ist der staatsrechtliche insoweit berücksichtigt worden, als dies die verfassungsmäßige Stellung und Zuständigkeit deS Ausschusses unumgänglich erfodert. Von besonderm Interesse ist die Beurtheilung des verfassungsmäßi gen Wirkungskreises des bleibenden Ständeausschuffes. Daß derselbe auf dem Grundsätze einer ununterbrochenen Repräsentation beruht, aber nicht alle Befugnisse der Ständeversämmlung selbst einschließt, mußte sowol nach der VerfaffungSurkunde als nach vorliegenden Erkenntnissen des OberappellationSgerichtS zu Kassel anerkannt werden. Am wichtig sten sind die beiden Fragen: welche Mitwirkung dem Ausschüsse verfas sungsmäßig bei Ausnahmemaßregeln zusteht, und: von welcher Beschaf fenheit sein Anklagerecht gegen StaatSdiener wegen Verletzung der Lan desverfassung ist. In Bezug auf die erstere dieser Fragen kommt das Gutachten durch eine Reihe interessanter Schlüsse zu dein Ergebniß, daß in 8- 95 der kurhesstschen VerfaffungSurkunde ein ZüstimmungSrecht deö bleibenden Ständeausschusses zu außerordentlichen Maßregeln nicht be gründet ist, wie mehre kurhesstsche Gerichte angenommen haben. Wenn in drei Fällen die kurhesstsche StaatSregierung selbst die Zustimmung des Ausschusses eingeholt habe, so könne das auch nur auS politischer Zweckmäßigkeit geschehen sein, »,nd beweise für die rechtliche Ansicht nichts. Jene Fälle seien nur von Gewicht für die strafrechtliche Beur- thrilung deS Verhaltens deS Ausschusses. Dagegen erkennt das Gut achten aber auch in der Ml- wie das Ministerium in» September v. I. die Zuziehung des bleibenden Ausschusses hat bewirke» wollen, keine verfassungsmäßige Zuziehung an, denn offenbar sei nach den Worten des Gesetzes der'Ausschuß alS GanzeS (nicht dessen einzelne Mitglieder), als Subjekt der Mitwirkung anerkannt, der erstere könne aber als mo ralische Person erst durch geschästsord'nungSmäßige Berathung und Ab- Deotfchland. Frankfurt a. M-, 14. Juni. Die Siebener-Commission be ginnt ein« sehr rege Thätigkeit zu entwickeln. Schon vor einigen Ta gen empfahl sie dem Engern Rqthe, den Bundesstaaten den Befehl z»w kotnmeü zu lassen, ihre BundeScontingente in Bereitschaft zu halten, «m in acht Tagen marschfertig zu sein. Ich glaube, daß der Engere Aach diese Befehle schon ertheilt hat. Außerdem sind auf den Rath der Commission Befehle erlassen worden, die Bundesfestungen auf den KriegSfuß z» setzen, mit Proviant für mehre Monate zu versehen und alle nöthigen Reparaturen ohne die geringste Zögerung zu vollziehen. Infolge dieser Befehle sollen schor» jetzt Arbeiter in und um Landau be schäftigt sein. Diese Maßregeln sind in der Actensprache der Commission mit dem Titel ,^Vorbereitungsmaßregeln" bezeichnet worden. Nachdem die Commission diese Vorbereitungsmaßregeln empfohlen hatte, ist sie zur Berathung der vorgeschlagenen Aenderungen in der Militairorgani- ssttion übergegangen. Im Laufe der DiScussion haben zwei häufiger erwähnte Gerüchte officielle Bestätigung erhalten. DaS erste betrifft die Aufstellung von zwei Observationsarmeen. Oesterreich und Preußen häben eine Nebereinkunft getroffen, eine österreichische Armee zur Obser vation an der Schwelzergrenze uud eine preußische zur Observation an der französische«» Grenze, d. h. in den Rheinprovinzen, zwischen Mainz Und Koblenz aufzustellen. DaS andere Gerücht, welches Bestätigung gefunden hat, betrifft die Militairconventionen zwischen Preußen und meh ren der kleinen Staaten, die zur Union gehörten. Graf Thun hat näm- llch ausdrücklich namens seiner Regierung verlangt, daß die frühere Or- ganisation der BundeSarmee, namentlich ihre Eintheilung in zehn Ar- MeecorpS auf aste Fälle beibehalten werde. Die Absicht dabei ist offen bar die, daß die Contingente der kleinen Staaten von den preußischen getrennt bleiben, und daß der Einfluß, welcher Preußen auS den Con ventionen erwachsen könnte, vernichtet Die Contingente von Braunschweig/und Mecklenburg gehören zum zehnten Armeecorps, daS unter hannöverscher Führnüg steht. Ein Beschluß in der Sache soll, noch nicht gefaßt sein, aber eS steht zu erwarten, daß der Graf Thun mit Etfolg die Ansicht seiner Regierung geltend machen wird. Wie ich höre, ist eS den Bevollmächtigten zur Pflicht gemacht wor den, nichts von den Verhandlungen deS Bundestags verlauten zu lassen und auch'so weit wie möglich zu verhindern, daß irgend richtige Kunde davon den Gesandten Englands und Frankreichs gegeben. wird. Die Herren thun zwar sehr geheimnißvoll, aber es ist dennoch die Frage, ob eS ihnen gelinge» wird, ihre Geheimnisse zu bewahren. Der Engere Rath, der allein bisjetzt Sitzungen gehalten, hat beschlossen, die Administration der Verhältniffe deS Bundes kräftig in die. Hand zu nehmen. Vor allem sollen die Matricularbeiträge, welche noch rückständig sind, sogleich erhoben, die Schulden des Bundes und die allgemeine Consusston in der BundeSkaffe beseitigt werden. Auch soll, versucht werden, eine Regelung der Flußzölle herbelzgführen. An dere Eingriffe in die materiellen Interessen deS Bundesstaaten werden nach den Worten des Grafen Thun ebenso wie die Aenderungen in dem AbstimmungSmodüS bis zg einer paffenden Zeit verschoben. (Hamb.N.) Frankfurt a. M., 15. Juni. In der gestrigen Sitzung der Bun desversammlung kam äußerlichem Vernehmen nach die kurhessische Angelegenheit zur Verhandlung. Dieselbe soll, wie von verlässiger Getto hjnzugefügt wird, zu einem definitive», Ergebniß geführt haben, in dessen Gemäßheit einer Räumung des Kurstaats durch di« Bundes truppen demnächst entgegengesehen werden darf, doch würden auf aus drückliches Vorlangen deS Kurfürsten selbst ein preußisches und ein öster- refchischeS Bataillon noch eine Zeit lang in der Hauptstadt Kassel ver bleiben, ohne daß jedoch den Bürgern irgend eine außerordentliche Last dadürch erwüchse (N. Pr. Z.) Berlin, 17. Juni. Seitens der Staatsregierung scheint man die Opposition, welche sich in den westlichtn Provinzen' gegen die Wieder einführung der Kreistage herausstellt, nicht erwartet zu haben, und zwar um so weniger, als das Ministerium durch dle bekannte Verord nung gerade in der Rheinptopinz die für daS Einschätzungsgeschäft nothwendigen Kreisco»Nmisstonen, welche bisher, nicht bestanden und nicht notwendig wäre»/ erst einführen wollte und ihre Wahl den Kreistags» übertrug. ES wird unö versichert, daß dor Oberprästdent v. Auerswald sowie der Oberprästdent der Provinz Posen, Hr. v. Bonin, sich mit dem Ministerialrescript« nicht einverstanden erklärt haben. (Corr.-B<7 -u- DerKriegSiniNisttt General v. Stockhausen soll seiner geschwäch ten GesNndheit wegen stine Entlassung gefodert haben. — Die Entläs-