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Staatsanzeiger für das Königreich Sachsen. Zeitweise Nebenblätter: LandtagSbeilage, Synodalbeilage, Ziehungslisten der Verwaltung der K. S. Staatsschulden und der K. Alters- und La»de-lulturrentenbank, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Landes. BrandversicherungSanstalt, Verkaufsliste von Holzpflan-^en auf den A S. StaatSsorstrevieren. Rr. 27Z. Beauftragt mit der Oberleitung (und preßgesetzlichen Vertretung): Hofrat DoengeS in Dresden. Freitag, 24. November abends 1916. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Geschäftsstelle, Große Zwingerstraße 18, sowie durch die deutschen Postanstalten S Mark SO Pf. vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint nur Werktags. —Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. St 2SS, Schriftleitung Nr. 14 574. Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im AnkündigungSteile Sü Pf., die Sspaltige Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 75 Pf., unter Eingesandt 150 Pf. Preisermäßigung auf GeschäftSanzeigen. — Schluß der Annahme vormittags 11 Uhr. Tit l«rz dar Beginn des Druckes eingehenden M rldnngen befinden sich auf Seite 7 dieser Ausgabe. * Wie aus London bekannt wird, sind nach englischen rlnfzeichnnngen in den letzten sechs Monaten 1V Truppen» trausportdampfer mit mehr als je 1VVV Mann Truppen verloren gegangen. Tie rnmünische Regierung hat die Altersgrenze für den Landstnrmdienst auf die Fünfzigjährigen ausgedehnt. Bei der Ersatzwahl im Reichstagswahlkreise Oschatz— «rimma wurde Fabrikbesitzer vr. Wildgrube»DreSden skons.) gewählt. Amtlicher Teil. Ministerium des Innern. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Postassistenten und Feldwebelleutnant a. D. Ernst Krause in Leipzig für die von ihm am 1b. November 1914 nicht ohne eigene Lebensgefahr bewirkte Errettung eines Offiziers vom Tode des Erdrücktwerdens durch einen auf ihm liegenden Kraftwagen die bronzene Lebens- rettungsmedaille mit der Befugnis zu verleihen, sie am weißen Bande zu tragen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Unteroffizier Hermann Wilsdorf aus Riesa für die von ihm am 13. September 1915 nicht ohne eigene Lebensgefahr bewirkte Errettung eines Knaben vom Tode des Ertrinkens in dem Orzycfluß in Polen die bronzene Lebensrettungsmedaille mit der Befugnis zu verleihen, sie am weißen Bande zu tragen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Armierungssoldaten Otto Oskar Mätzelt aus Dresden für die von ihm am 1. August nicht ohne eigene Lebens- gefahr bewirkte Errettung eines Kameraden vom Tode des Ertrinkens in dem Maaskanal bei Sivoy die bronzene Lebensrettungsmedaille mit der Befugnis zu verleihen, sie am weißen Bande zu tragen. Nichtamtlicher Lett. Bom Königlichen Hofe. Dresden, 24. November. Se. Majestät der König nahm vormittags die Vorträge der Herren Staatsminister und des Kabinettssekretärs entgegen. Tie Kriegsvolkszählung am I.Dezember 1916. In zahlreichen Fällen traten die Behörden in den letzten Jahren bereits an bestimmte Kreise der Bevöl kerung mit der Aufforderung heran, durch Eintragung in Listen oder Zählblätter Angaben zu liefern, die zur Lösung der durch den Krieg erwachsenen Verwaltungs ausgaben benötigt wurden. Nun muß aber auch der Gesamtbestand der Bevölkerung selbst festgestellt werden, und zu dem Behufe findet am 1. Dezember 1916 eine Krieasvolkszählung statt. Rascher als je müßten alle Vorbereitungen getroffen werden, um die Zählungslisten — es sind fast Mil- lonen in Sachsen allein — rechtzeitig herzustellen, zu versenden und zu verteilen. Nachdem dies erledigt, gut cs, nicht nur aus den Kreisen der Beamten, der Geist lichen, der Lehrer, der Schüler Hilfskräfte zu gewinnen, sondern auch möglichst viele andere, hinreichend gebildete Personen beiderlei Geschlechts anzuwerben, die bereit sind, als Zähler mitzuwirkeu; denn je mehr Zähler zur Verfügung stehen, desto Keiner können die Zählbezirke gebildet werden, desto mehr wird die Arbeit des ein zelnen Zählers erleichtert und darum das Gelingen der Zählung gewährleistet und ihre Erledigung beschleunigt. Bei rem so oft betätigten Gemeinsinn unserer Be völkerung ist zu erhoffen, daß es den Gemeinden, denen die Ausführung der Zählung in ihrem Gebiete und die Anwerbung der Zähler obliegt, gelingen wird, die er forderliche kleine Hilfsarmee von Zählern zu gewinnen. Tas übrige hängt dann wesentlich von dem Zusammen wirken der Zähler mit den Haushaltungsvorständen ab. Es handelt sich nämlich darum, daß die einzelnen Zäh- luugsüsten von der Bevölkerung so genau und vollständig »usgefullt werden, daß sowohl die Zähler als auch die mit der Fertigung der ersten Auszählung beauftragten und dafür verantwortlichen Gemeindebehörden sich den ihnen hiermit zu fallenden weiteren Aufgaben sofort wid men können, ohne erst durch allerhand Mängel, die sich in den ausgefüllten Listen finden, gehindert und aus gehalten zu werden. Vor allem darf erwartet werden, daß kein Haus haltungsvorstand durch Gleichgültigkeit oder durch irgend welche ganz unangebrachte Bedenken die Ausfüllung ver schleppt oder gar dem wahrhaftig genügend in Anspruch ge nommenen Zähler mit Mißtrauen begegnet; denn nach den Bestimmungen des Bundesrates ist es unzulässig, daß von den Angaben, die in die Listen eingetragen werden, ein anderer Gebrauch gemacht wird als zur Herstellung der notwendigen statistischen Tabellen. Besonders werden die Zählungslisten zu Steuerzwecken in keiner Weise ver wendet. Es muß sich jeder vergegenwärtigen, daß er bei der Ausfüllung der Listen großen Aufgaben dient, deren schleunige Lösung im vaterländischen Interesse ge boten ist. Es sind das Aufgaben der Vorsorge und der wirtschaftlichen Fürsorge, die ohne genaue Kenntnis der Zahl der Bevölkerung und ihrer Zusammensetzung nach Alter, Geschlecht, Beruf, Staatsangehörigkeit usw. nicht mit hinreichender Sicherheit von den Verwaltungen gelöst werden können. Sehen wir uns die Haushaltungsliste an, die in den nächsten Tagen jedem Haushaltungsvorstand zugestellt wird, damit er die Angaben über sich und seine übrigen Haushaltungsmitglieder darin eintragen kann. Ta finden wir 17 Spalten mit Fragen. Die meisten sind solche, auf die für jeden einzelnen Menschen irgendeine Antwort gegeben werden muß; nur am Schluß kommen auf Militärverhältnisse und auf Kriegsgefangene bezügliche Fragen, die nur von den Personen auszusüllen sind, für welche die Fragen zuireffeu. Zur Erleichterung der Aus füllung sind die Angaben für zwei Musterfamilien vor gedruckt, die eine mit gewerblichem, die andere mit land wirtschaftlichem Beruf. Natürlich kann eine solche Muster ausfüllung zwar einen Anhalt, für die Art gelen, wie die Angaben einzutragen sind; aber das, was für die Mnsterfamilie in den einzelnen Spalten eingetragen ist, trifft natürlich nur bei einem ganz verschwindenden Bruch teil der Bevölkerung so genau zu, daß es einfach ab geschrieben werden kann. Es ist daher davor zu warnen, daß man sich allzu genau an die Musterausfüllung halte; nur das, was ist, soll eingetragen werden. Abkürzungen aller Art werden in manchen Spalten notwendig sein; doch möchten sie nur da gemacht werden, wo kein Miß verständnis entstehen kann. Was die Reihenfolge der Eintragungen betrifft, so soll zuerst der Haushaltungsvorstand kommen, dann seine Ehefrau, die Kinder, andere Anverwandte usw. in der Reihenfolge, wie es vorgedruckt ist. Die Hauptsache ist, daß niemand weggelassen wird, der zur Zählungszcit, das ist in der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember, in der Haushaltung anwesend war; es ist dabei gleich gültig, ob der einzelne dauernd zur Haushaltung gehört oder nur zu vorübergehendem Aufenthalt da war. Bei früheren Zählungen hat es sich öfters herausgestellt, daß man ganz kleine Kinder nicht mit in die Zählungslisten eintrug in der irrigen Meinung, sie kämen dafür noch nicht in Betracht; die Eintragung der kleinen Kinder ist aber gerade so unerläßlich wie die der Erwachsenen. Den schwierigsten Teil der Eintragungen bilden die Spalten für den Beruf. Es wird nämlich einerseits ge fragt, welchen Beruf, und in welcher Stellung (als selb ständiger Unternehmer, Handwerker, Hausgewerbetreiben der usw., als Angestellter^ als Heimarbeiter) ihn jede männ liche oder weibliche Person am 1. Dezember 1916 ausübt, und in welcher Art von Betrieb sie beschäftigt ist. Dabei sollen diejenigen, die überhaupt keinem Beruf angehören (in der Hauptsache also Kinder und manche Ehefrau), „ohne Beruf" einschreiben oder allenfalls auch „erwerbsunfähig"; es empfiehlt sich dabei, diese Eintragung durch alle drei ge nannten Spalten (für die Berufstätigkeit, die Stellung im Beruf, die Art des Betriebes) durchzuschniben. Dieje nigen, die einen Beruf ausüben wollen und ausüben können, aber am Zählungstage arbeitslos oder krank find, sollen die Fragen nach der Berufstätigkeit und der Stellung im Beruf ausfüllen, in der Spalte 13 aber, die für die Art des Betriebes bestimmt ist, „arbeitslos" oder „ohne Erwerb" oder zutreffendenfalls auch „krank" einschreiben. Frauen, die ihren beim Militär befindlichen Ehemann in seinem Gewerbe vertreten, wollen dies angeben. Weiter wird auch danach gefragt, wie die Berufs- Verhältnisse bei den einzelnen Personen bei Kriegsbeginn, d. h. vor dem 31. Juli 1914. gewesen sind. Al ch die Antworten auf die,e Frage sollen dazu dienen, etwaige M. ß> ahmen der Wirtschaftsvorsorge für die - ge- gesamte Bevölkerung des Reiches zu ermöglichen. Es ist allgemein bekannt, daß unsere wirtschaftliche Be tätigung sich während, des Krieges sehr stark geändert und den neuen Verhältnissen angevaßt hat; daß bei dieser gewaltigen Verschiebung, die m der HauptW^he nicht planmäßig vorgenommen werden konnte, manches nicht so ging, wie es bei sorgfältiger Vorbereit' ng hätte ßemacht werden können, ist klar. Die Feststellung der früheren Berussverteilung im Vergleich mit der jetzigen, soll nun dazu dienen, die spätere Rückbildring in Friedensverhältnisse vorzubereiten, wie ja auch bereits eine eigene Reichsstelle für Übergangswirtschaft geschaffen worden ist. Besondere Fragen werden an die im wehrpflichtigen Alter stehenden männlichen Personen gerichtet, die deutsche Reichsai!gehörige sind; sie sind in getrennten Spalten zu beantworten, je nachdem die Betreffenden dem Heere an gehören oder nicht. Dazu kommt eine Frage für die in diesem Kriege Beschädigten. Von der Riesenarbeit, welche die Bearbeitung der Statistik aus den zu sammelnden Haushaltungslisten macht, soll hier nicht die Rede sein. Es sei nur noch mals mit Nachdruck auf die ernste Bedeutung hingewiesen, welche die sorgfältige und streng wahrheitsgemäße Aus füllung der Listen für die Brauchbarkeit der Zähluugs- ergebuisse Hot. Darum möchte alles geschehen, um die jenigen Volkskreise, die einer Aufklärung darüber be dürfen, bei der Ausfüllung zu unterstützen; Schulen und Vereine werden sich ein besonderes Verdienst erwerben, wenn sie sich der Sache annehmen, damit die Millionen kleiner Bausteinchen, aus denen sich das Gebäude unseres Wirtschaftslebens zusammenfetzt, richtig dargestellt werden und in ihrer Gesamtheit einen Überblick bieten, der den weiteren sachgemäßen Ausbau unserer Kriegsorganisation ermöglicht. Dazu kann ein jeder zu seinem Teil beitragen, wenn er seine Liste sorgfältig ausfüllt. Zum Ableben deS Kaisers Kranz Joseph. Unseren gestern mitgeteilten Daten aus dem Leben des Kaisers Franz Joseph ist noch hinzuzufügen, daß der erlauchte Verblichene Inhaber des Haus-Ordens der Rautenkrone und des Großkreuzes des Militär-St. Hein rich-Ordens gewesen ist. Berlin, 23. November. (Amtlich.) Das Armee- Verordnungsblatt gibt folgenden Armeebefehl bekannt: Nach Gottes Ratschluß ist am gestrigen Tage des Kaisers von Österreich und Apostolischen Könios von Ungarn Majenät nach einer fast 68 jährigen reich ge segneten Negierung aus einem arbeitsvollen Leben geschieden. In aufrichtiger Trauer vereint mit seinem uns in Freundschaft so eng verbundenen Volke, mit seiner Armee, die mit deutschen Truppen auf zahl reichen Schlachtfeldern dieses Weltkrieges in treuer Waffenbrüderschaft gefachten, geblutet und gesiegt hat, stehe ich mit meinem Hause, meiner Armee und dem ganzen Vaterlande aufs schmerzlichste bewegt an der Bahre dieses edlen Monarchen und treu bewährten Bundesgenossen. Meinem in Gott ruhenden Herrn Großvater in wahrer Freundschaft zugetan, war der hohe Entschlafene mir ein lieber väterlicher Freund und Berater. Tief wurzelt in unser aller Herz das Ge denken an ihn. Seine hehre Herrschergestalt steht leuchtend in der Geschichte aller Zeiten. Als General- feldmarfchall und Chef zweier Regimenter seit langem m nahen Beziehungen zu meiner Armee stehend, ver liert diese in dem verewigten Kaiser einen hohen Gönner, dessen zahlreicher Beweise günstigen Wohl wollens und lebhaften Interesses sie in steter Dankbar keit eingedenk bleiben wird. Es wird ihr ein tief empfundenes Bedürfeis sein, auch die äußeren Trauer zeichen anlegen zu dürfen. Ich befehle: 1. Sämtliche Offiziere des Feld- und Besatzungs heeres legen, soweit es die gegenwärtigen Verhältnisse gestatten, auf 14 Tage Trauer an. 2. Bei meinem Großen Hauptquartier, dem Kaiser-Franz-Garde-Grenadierregiment Nr. 2 und dem Husarenregiment „Kaiser Franz Joseph von Österreich, König von Ungarn" (Schleswig-Holsteinsches) Nr. 16 währt diese Trauer drei Wochen. 3. Während der ersten drei Tage dieser Trauer a) flaggen sämtliche militärischen Tienstgebäude in der Heimat halbmast, b) ist ebendort — außer bei Feuerlärm und Alarm — von den Truppen kein Spiel zu rühren. 4. An den Beisetzungsseierlichkeiten haben Abord nungen — Felduniform mit Helmüterzug — der vor genannten leiden Regimenter und des 2. Westfälischen Husarenregiments Nr. 11 in folgender Stärke teil zunehmen: Vom Ersatzbataillon des Kaiser-Franz-Garde-Grena- tierregiments Nr. 2: ein Stabsoffizier, ein Hauptmann, ein Ober leutnant, ein Leutnant; von den beiden Kavallerieregimentern: