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MchM MÄrch ThuM, Wn, Iikkilk^ii md die UwWodcL AmLsbtcltL fir die Kgl. Kmtshauptmannschüft zu Meitzen, das Kgl- Amtsgericht und den Siadkath zu Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. - Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montag« und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. AZ. Freitag, den 27. November 1883. Bekanntmachung, die Aufzeichnung der Pferde und Rinder betreffend. Unter Hinweis auf die Verordnung vom 4. März 1881, die nach dem Reichsgesetze vom 30. Juni 1880 für die wegen Seuchen getödteten Thiere zu gewährenden Entschädigungen betreffend, werden die Herren Bürgermeister zu Wilsdruff und Siebenlehn sowie die Gemeindevorstände hiesigen Bezirks hierdurch aufgefordert, eine genaue Aufzeichnung der in ihrem Orte vorhandenen Pferve und Rinder in nerhalb der letzten 14 Tage des Monats Deeember dss. Js. nach Maßgabe der in der Eingangs angezogenen Verordnung erlassenen Vor schriften vorzunehmen und die hierüber anzufertigenden Verzeichnisse in den Spalten 1, 2 und 3 ausgefüllt sofort nach der Aufzeichnung und spätestens dis zum 8. Januar 1886 anher einzureichen. Meißen, am 21. November 1885. Königliche Amtshauptmannschast. I. V. : Gilbert, Reg.-Ass. Bekanntmächung. Mit Schluß dieses Jahres haben aus dem hiesigen Stadtgemeinderathe die Stadtverordneten Herr Steümachermeister Knhann Gottfried Dinndorf, Herr Scilermeister Mdolf Eduard Major und Herr Sattlermeister Friedrich Wilhelm Schmidt auszuscheiden und ist deßhalb eine Ergänzungswahl zu veranstalten. Zu wählen sind zwei angesessene Stadtverordnete und ein unangesessener Stadtverordneter sowie zwei angesessene Stadtverordneten-Ersatzmänner und ein unangesessener Stadtverordneten-Erfatzmann. Als Wahltag ist Dienstag, der 8 Deeember d. I., bestimmt. Unter Hinweis auf die Bestimmungen in den HZ 45, 46, 53 und 54 der Städteordnung vom 24. April 1873 und mit Bezugnahme auf die im hiesigen Rathhause aushängende Wahlliste werden daher sämmtliche stimmberechtigte Bürger hiesiger Stadt aufgefordert, an dem gedachten Wahltage in der Zeit von Bormittags s bis Mittags 1 Uhr auf dem hiesigen Rathhause im Sessionszimmer vor dem Wahlausschüsse bei Verlust des Wahlrechts für gegenwärtigen Fall persönlich ihre Stimmzettel, auf welche vier ansässige und zwei unan sässige wählbare Bürger so zu verzeichnen sind, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt, abzugeben. Stimmzettel werden ausgegeben. Wilsdruff, am 26. November 1885. Der Bürgermeister. Ficker. Bekanntmachung, die Declaration des Einkommens betreffend. Da im Laufe nächster Woche von uns die Austragung der Aufforderungen zur Declaration des Einkommens behufs Anfertigung des Einkommensteuercatasters für das Jahr 1886 besorgt wird, so machen wir gemäß der Bestimmung des § 33 der Ausführungsverord nung zum Einkommensteuergesetze vom 11. October 1878 hierdurch darauf aufmersam, daß es auch denjenigen einkommensseuerpssich- tige» Personen hiesiger Stadt, welchen eine solche Deelarationsausfor-erung nicht eingehändigt wird, freisteht, eine Declaration bis zum 16. Deeember b. sF. bei uns einzureichen, zu welchem Behufe von uns Declarationsformulare unentgeldlich auf Verlangen verabreicht werden. Gleichzeitig fordern wir alle Vormünder, ingleichen alle Vertreter von Stiftungen, Anstalten, Personenvereinen, liegenden Erb schaften und anderen mit dem Rechte des Vermögeserwerbes ausgestattete Vermögensmassen hiermit auf, für die von ihnen bevormundeten Personen bez. vertretenen Stiftungen, Anstalten und dergleichen, soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen haben, Einkommensteuer- Declarationen auch dann binnen der obgedachten Frist bei uns einzureichen, wenn ihnen deßhalb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Wilsdruff, am 26. November 1885. Der Stadtg Ficker, EageSgeschichte. Berlin, 23. November. Die sozialdemokratische Fraktion des Reichstages brachte einen Gesetzantrag ein, wonach die Legislaturperiode des Reichstages zwei Jahre dauern soll und eine Auflösung des Reichs tages nicht stattfinden kann. Auf die Richtung, in welcher die Vorberathungen wegen der Er höhung der Branntweinsteuer sich bewegen, lassen einige Aeuße- rungen des Fürsten Bismarck schließen, die dieser, wie der „Nat.- Ztg." aus parlamentarischen Kreisen mitgetheilt wird, vor Kurzem in einer Privatunterhaltung gemacht hat. Die Persönlichkeit mit welcher der Kanzler das Gespräch führte, hatte sich zu Gunsten einer erhebli chen Erhöhung der Branntweinsteuer, namentlich auch behufs der Ein schränkung der Trunksucht geäußert; Fürst Bismarck bestritt, daß diese so verbreitet sei, wie vielfach behauptet werde, und berief sich dabei auf seine persönlichen Erfahrungen unter der ländlichen Bevölkerung, wenn er auch zugob, daß in anderen Landestheilen der Mißbrauch des Branntweins vielleicht größer sei. Mit einer Steuer-Erhöhung, wel che die Belastung des Branntweins ungefähr verdoppeln würde, schien Fürst Bismarck indeß einverstanden zu sein, wobei er annahm, daß der Schankwirth, der jetzt unbillig viel verdiene, die Erhöhung theilweise e m e i n d e r a t h. Brgmstr. tragen würde; er sprach deshalb auch sein Bedauern darüber aus, daß s. Z. das Schanksteuergesetz nicht zu Stande gekommen ist. In die düstere Angelegenheit der Verhaftung von 15 Zahl meistern kommt jetzt endlich einiges Licht. In Hildesheim ist ein Armeelieferant Namens Wollank verhaftet worden. Er hatte die Ver pflegung von 34 Bataillonen der Armee übernommen gehabt und soll diese zum Nachtheil der Mannschaften ausgeführt haben. Schon seit vergangenem Montag mußten alle für Wollank ankommenden Brief schaften der Staatsanwaltschaft seitens der Post ausgehändigt werden, während am Dienstag die Geschäftsbücher desselben beschlagnahmt worden sind. Wollank lebte anscheinend in sehr guten Vermögensver hältnissen und plante noch in letzterer Zeit größere Bauten. Verhaf tungen von Zahlmeistern sollen auch in den letzten Tagen in Berlin und Halle vorgekommen sein. Urheber der ganzen Geschichte soll ein entlassener Commis des Hildesheimer Lieferanten sein, der diesen we gen Uebervortheilungen bei der Militärbehörde denunzirt hat, und da raufhin soll die Verhaftung derjenigen Zahlmeister, welche mit dem Betreffenden in Verbindung gestanden haben, angeordnet worden sein. Es sollen Zahlmeister von sechs Armeecorps in Mitleidenschaft gezo gen sein.