Volltext Seite (XML)
2 Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff 27 1918 im Sparkassenzimmer im Registraturzimmer Brotkart.-Nr. von zu Der Gemeindevorstand. erfolgt an die Haushaltungen des nachm. von II. Bezirks Narb HI. Bezirks IV. Bezirks nach sich. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 4. Juli 1918. ülol/ Reichenbrand, am S. Juli 1918. Der Gemeindevorstand. (gez.) Vogel, Gemeindevorstand. r-r. (Q. 8.) Der Gemeindevorstand. zen^ 6 6 180 800 450 600 750 Sonnabend, den 6. Juli 251 — 300 301 — 350 351 — 400 401 — 450 451 — 550 für die vorstehenden Ausgabezeiten die etwa stattgefundenen Ilmzügen besonders ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — 2. .3. 1— 151— 301— 451— 601— . Al.' ittliL setzu«- rbeb' 2 — 3 3 — 4 2 — 3 3 — 4 2 — 3 3-4 2 — 3 3 — 4 Die Ausgabe der Brotkarten Freitag, den 12. Juli 1918 abends 7—8 Uhr 751— 900 901—1050 1051—1200 durch die Vertrauensmänner in den bekannten Ausgabestellen Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 4. Juli 1918. Reicheubrand, 5. Juli. Das Herrn Ernst Heil mann bisher gehörige Fabrikgrundstück, in welchem Herr Franz Brautlacht vor zwei Jahren eine Kleiderfärbere! und chemische Reinigung errichtete, die sich unter seiner tüchtigen fachmännischen Leitung gut entwickelte, ging heute durch Kauf in den Besitz des Herrn Brautlacht über. Rabenstein. Am kommenden Sonntag vorm. V28 Uhr findet die letzte diesjährige Christenlehre mit jungen Mädchen statt; sie werden hiermit besonders dazu eingeladen. — Für ein neues Kirchengeläut wurden jüngst 1000 Mk. gestiftet; Es wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Nummern der Brotkartenheste maßgebend sind, was bei zu beachten ist. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, an die pünktliche Abholung der Brot- rc. Karten zu erinnern. Neustadt, am 4. Juli 1918. ! im Meldeamt t im Sparkassen- l zimmer t im Gemeindekassen: / zimmer. cs 1— 50 51 -100 101 —150 151 —200 201 -250 gsa^ Kan«' ab-">' Parochie Rabenstein. Am 6. Sonntag n. Trln., 7. Juli, Vorm. Vs8 Uhr Christenlehre mit den Jungfrauen: Pfarrer Kirbach. Vorm. 9 Uhr Predigtgottesdienst: Derselbe- Vorm. ^11 Uhr Kindergottesdienst: Derselbe. Abends 8 Uhr Versammlung des ev. Jünglingsvereins. Dienstag Vs9 Uhr Bibelstunde der landeskirchl. Gemeinschaft im Pfarrsaale. Mittwoch 8 Uhr Versammlung des eo. Jungfrauenvereins I. Abteilung. Freitag V»9 Uhr Kriegsbetstunde: Pfarrer Kirbach. Wochenamt: Derselbe. Königliche Amtshauptmaunschaft (gez.) I. A-: Pause. An Kinder können Brotkarten nicht ausgehändigt werden. Ausnahmen von vorstehenden Bestimmungen werden nicht zugelassen. Die obengenannten Zeiten sind streng einzuhalten, außerhalb derselben werden Brotkarten nicht ausgegeben. Volksbücherei Rabenstein. Geöffnet an jedem Sonntage mit Ausnahme der Ferien vorm. von Vs11—12 Uhr. (Neue Schule, Erdgeschoß.) Nächste Bücherausgabe (letzte vor dem großen Ferien!) Sonntag, am 7. Juli. Auch steht von dieser Zeit an die Wanderbücherei zur Ausleihe bereit. Verzeichnis siehe im Inseratenteile des Wochenblattes! Rabenstein, am 1. Juli 1918. Die Büchereiverwaltung. 2 N1^ und zwar I. Bezirks Brotkartenheft Nr. 1 im Meldeamt Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe- jwum) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen (als °lche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungs- *vrstande ausgestellten Ausweises. An Kinder können Brot- und Fleischkarten nicht ausgehändtgt werden. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Brot und Fleischkarten nicht ^sgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — die pünktliche Abholung der Brot- und Fleischkarten zu erinnern. Kundenlisten. Die Eintragung in die Kundenlisten bei den Fleischern erfolgt Momtag, Len 8. Juli 1918. Fleischkarten und Brothefte sind vorzulegen. Nichtanmeldung zieht den Verlust des Fleischbezugs in? -rdi< awi^ köE . Kal^ d°-? Besitzsteuer. Der 3. Termin Besitzsteuer ist fällig und bis spätestens den 10. Juli d. I. an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 5. Juli 1918. Bekanntmachung. , Der nachstehende I. Nachtrag zum Regulativ, Anstellungen, Pflichten und Rechte der Schornstein- 'Her betreffend, wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, am 1. Juli 1918. Der Gemeindevorstand. I. Nachtrag zum Regulativ, Anstellungen, Pflichten «nd Rechte der Schornsteinfeger betreffend, vom 34. April 18SS. Die in 8 15 festgesetzten Kehrtaxen werden auf die Dauer des Krieges um 20"/« erhöht. Der Kehrlohn beträgt hiernach -für das 1. Stockwerk mindestens 15 Pfg. Für das Reinigen jeder einzelnen in 8 6 aufgeführten Anlage ist eine Gebühr von 30 Pfg. zu bezahlen. Dieser Nachtrag tritt mit dem Tage seiner Bekanntmachung in Kraft. Reichenbrand, am 10. Mai 1918. Der Gemeinderat. Gänse. Diejenigen Einwohner, welche Zucht- und Nutzgänse wünschen, wollen sich Montag, de« 8. Juli, vormittags 9—IS Uhr im Rathause, Zimmer 5, melden. (Stück ca. P Mk.). Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 4. Juli 1918.. Bekanntmachung. Den seitherigen Betriebsinspektor beim Gaswerk in Bautzen Herrn Paul Ulrich wir heute als Gasdirektor für unser Werk in Pflicht genommen. Siegmar, am 1 Juli 1918 Verbandsgaswerk Siegmar und Umgegend Gemeindevorstand Klinger, Verbandsvorsitzender. , Die Amtshauptmannschaft mit dem Bezirksausschuß hat den vorstehenden 1. Nachtrag zum Regulativ Gemeinde Reichenbrand, Anstellung, Pflichten und Rechte der Schornsteinfeger betr., genehmigt. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehefrauen), „ erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen (als solche gelten Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgestellten Ausweises. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbraud. Am 6. Sonntag n. Trin., den 7. Juli, Vorm. Vs9 Uhr ^digtgottesdienst: Hilfsgeistlicher Schwarze. Vorm. Vr11 Uhr Kindergottesdienst: Derselbe. Dienstag Abend 8 Uhr Jungfrauenverein. Mittwoch Abend 8 Uhr Kriegsbetstunde: Pfarrer Rein. ^Donnerstag 2 Uhr Großmütterchenverein, Abend 8 Uhr Amtswoche: Pfarrer Rein. Ast- M FKWsrteMWe in MMM. Die Ausgabe der Brot- rc. Karten auf die nächste Versorgungszeit an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brothefte Freitag, den 12. Juli 1918, im hiesigen Rathause Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die Gemeindevorstände zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 5. Juli 1918. Fleischzulage an Erntearbeiter. Auf Grund der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 2. Juli 1918 — 3495 1". I.. ri. III — soll den Erntearbeitern während der Erntezeit eine besondere Fleischzulage gewährt werden. Die in der Ernte tätigen Personen sollen deshalb für die Dauer von 4 Wochen bezüglich der Fleisch- Mlage den industriellen Schwerarbeitern gleichgestellt werden und für diese Zeit insgesamt eine Fleischzulage »on 600 erhalten. Zulage ist zu gewähren an alle in der Ernte hauptsächlich tätigen Personen, einschließlich der ^arbeitenden Betriebsinhaber, des Gesindes und für die Erntezeit dauernd angenommenen Hilfskräfte, nicht zulageberechtigt sind dagegen diejenigen Personen, die nur vorübergehend tage- oder stundenweise als Hilfskräfte beschäftigt werden. Ls mutz unbedingt darauf gesehen werden, datz wirklich nur diejenigen Personen, die die Zulage erhalten sollen, sie auch tatsächlich erhalten, da die Inangriffnahme unserer Viehbestände größte Sparsamkeit nach wie vor zur Pflicht macht. Die landwirtschaftlichen Betriebsinhaber haben bis zum IS. Juli 1918 dei der Ortsbehörde die Zahl der für die Zulage in Frage kommenden Personen anzumelden und hierbei vnzugeben, ob die Zulage aus Selbstversorgervorräten gewährt werden soll oder ob die Versorgung durch den Fleischer erfolgen soll. Chemnitz, am 4. Juli 1918. 1087 V. Der Kommunalverband der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Brotkartenausgabe in Neustadt. Die Ausgabe der Brot- rc. Karten auf die nächste Versorgungszeit an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brothefte Freitag, den 12. Juli 1918, im hiesigen Rathause. Die Ausgabe der Karten erfolgt in folgender Weise: 2um dritten klale stellen rvir blauend an einem Oclden^rabe: ^m 28. ^uni 6. j. bei bei ^.brvebr eines teindlicben ^n§riftes ttkri- Lkdrei' MM INkI, beutnant ri. F. in einem Eren.-Fekt. Inti. ck. k. ll. II. uns ckef ssf.-üux.-IVIelj. in Silben. Vom 6. ^uni 1913 bis 22. r^u§. 1914 rvar er an unserer Lcbule tatiZ. Vor ikm Ia§ eine boftnun^sreicbe 2ubunft. Wir betrauern in ikm einen boebZesekätrten Oebrer und Mitarbeiter, Obre seinem Andenken! ver Zekuivoi'Zlanä unä Hk I.eki'si'sekAfl 2U kLb6N8t6M. Oie öftentliebe Vrauerteier findet NitNvocb, den 10. juli, vorm. 9 Obr statt- Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Bezugspreis: Vierteljährlich 30 Pf. — Anzeigen werden außer in der Geschäftsstelle (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11) von Herrn Friseur Weber in Reichenvrand und von Herrn Kaufmann Emil Winter Rabenstein entgegengenommen und die Ispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 20 Pf. berechnet. Schluß der Anzeigen-Annayme Freitags nachmittag 2 Uhr. — Fernsprecher Amt Siegmar 244. Vereinsinserate können nicht durch Fernsprecher aufgegeben werden. — Postscheckkonto Leipzig Nr. 12559, Firma Ernst Flick, Reichenbrand. Vt9- V-9 Uhr, Vs9-»/.9 VJ9- 9 „ , 9--/410 , , -/.10-V210 „ . Besitzsteuer Die 3. Rate Besitzsteuer ist fällig und längstens bis 15. Juli 1918 die hiesige Steuerkasse abzuführen. Siegmar, 5. Juli 1918. (I.. 8.) 341 - c.