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Wochenblatt 1918 21 Sonnabend, den 25. Mai „ , „ , . >er in Reichmbrand und von Herrn Kaufmann Em!il Winter n und die Ispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 20 Pf. berechnet. Schluß der Anzeigeu-Annahme Freitags nachmittag S Uhr. — Fernsprecher Amt Siegmar L44. Vereinsinserate können nicht durch Fernsprecher aufgegeben werden. — Postscheckkonto Leipzig Nr. 12559, Firma Ernst Flick, Reichenbrand. für Reilhenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein nnd Rottluff Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. dezngspreis: Vierteljährlich 30 Pf. — Anzeigen werden außer in der Geschäftsstelle (Reichenbrand, Nevoiatstraße 11) von Herrn Friseur Web Nabenstein entgegengenommen und die Ispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 20 Pf. berechnet. Schluß der Anzeigeu-Annahme Freitag Wohnungszählung am 30. Mai 1918. Die durch Bundesratsbeschlutz angeordnete allgemeine Wohnungszählung findet in Sachsen gemäß "er vom Königlichen Ministerium des Innern hierzu erlassenen Ausführungsverordnung am 30. Mai dieses Jahres statt. Die Erhebung erstreckt sich auf alle Gemeindm mit über 8000 Zivileinwohnem, sowie auf eine Anzahl kleinerer Gemeinden, die in Industriebezirken liegen, oder für die Befriedigung °es Wohnungsbedürfnisses benachbarter größerer Städte von Bedeutung sind Die Zählung geschieht Uttels Grundstückslisten. Für jedes Hausgrundstück, das mindestens eine bewohnte oder leerstehende Wohnung enthält, also auch für öffentliche Gebäude, Anstalten (Wohnungen des Anstaltspersonals), chrchen, Türme usw., falls sich Wohnungen darin befinden, ist eine Grundstücksliste nach Maßgabe der M beigefügtül Anleitung auszufüllen. And zwar obliegt die Ausfüllung den Vermietern oder ihren Stellvertretern, denen die Wohnungsinhaber alle zur Eintragung in die Listen erforderlichen Angaben KU machen haben. Wer die Auskunstserteilung oder die Ausfüllung der Grundstücksliste verweigert oder wer vorsätzlich wahrheitswidrige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft. Anzu- üebm sind für jede einzelne Wohnung in je einer besonderen Zeile der Grundstücksliste, deren Straßen Und Stockwerklage, Größe (nach der Zahl der heizbaren Zimmer, der nicht heizbaren Zimmer und Kammern Und dem Vorhandensein einer besonderen Küche), der Jahresmietpreis, die Zahl der Bewohner, bei leer stehenden Wohnungen die Dauer des Leerstehens, der Name des Wohnungsinhabers und die Art der wit der Wohnung etwa verbundenm Gewerberäume, wie Laden, Kontor, Werkstatt usw. Ferner ist bei Wohnungen, die zurzeit nicht zu Wohnungszwecken benutzt werden (z. B. als Büro- und Lagerraum oder dergl.), dies sowie die Dauer dieser anderweitigen Benutzung einzutragen. Am einen annähernden Anblick in die voraussichtliche Höhe des Wohnungsbedarfs nach dem Kriege zu gewinnen, ist weiterhin unzugeben, ob in der Wohnung außer der Ehefrau des Wohnungsinhabers oder der Haushaltführenden kine verheiratete oder verwitwete Frau sich aufhält, die zurzeit keine eigene Wohnung hat, aber nach dem Kriege mit ihreni Ehemann oder ihren Kindern oder allein eine besondere Wohnung beziehm wird. Bejahendenfalls ist auch der letzte Wohnort des Ehemannes nach Gemeinde und Amtshauptmannschaft iu verzeichnen. Von der Bevölkerung darf eine sorgfältige Beantwortung aller dieser Fragen und eine genaue Beachtung der zu dem Zweck der Grundstücksliste aufgedruckten Erläuterungen erwartet werden^, denn nur dann wird es möglich sein, die gegenwärtige Lage des Wohnungsmarktes und dessen voraus sichtliche Weitergestaltung zu überblicken und die sich als notwendig erweisenden Vorkehrungen zur Ver hütung oder Linderung einer etwa drohenden Wohnungsnot rechtzeitig in die Wege zu leiten. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 24. Mai 1918. Die Gemeindevorstände. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Generalverordnnng, Lie Sicherung einer Umsatzsteuer ans Lurusgegenstande betr., dei den unterzeichneten Gemeindeverwaltungen ausliegt und während der üblichen Geschäftszeit eingesehen werden kann. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 22. Mai 1918. Die GemeindevorstSnde. Bekanntmachung, öffentlicheJmpfung betreffend. Der unterzeichnete Gemeindevorstand macht hierdurch auf Grund von 8 11 Absatz 4 der zum ^eichs-Impfgesetze vom 8. April 1874 erlassenen Ausführungsverordnung vom 14. Dezember 1899 bekannt, "atz die diesjährigen öffentlichen Impfungen wie folgt stattsinden: In der Schule: Wiederimpfungen: 6. Juni 1918 nachm. Vr4—Vs5 Ahr für Knaben, Vs5—Vs6 Ahr für Mädchen; Nachschau: 13. Juni 1918 nachm. Vs4— 4 Ahr für Knaben, 4—Vs5 Ahr für Mädchen. Im hiesigen Gasthofe: Erstimpfungen: 7. Juni 1918 nachm. Vs4—VrS Ahr; Rachschau: 14. Juni 1918 nachm. Vs4—Vs5 Ahr. Impfpflichtig sind im laufenden Jahre: 1 diejenigen Kinder: welche im Jahre 1917 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern . überstanden haben, "-> welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Impfgesetze schon vor dem laufenden Jahre impfpflichtig waren, jedoch bis zum Jahre 1917 der Impfpflicht noch nicht vollständig genügt hatten, erfolglos geimpft worden waren oder wegen Krankheit nicht geimpft werden konnten; 2 . diejenigen SchuMnder: * > welche im Jahre 1906 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten 5 Jahren . die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind, °'> welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Impfgesetze schon vor dem laufenden Jahre - wiederimpfpflichtig waren, jedoch bis zum Jahre 1917 der Wiederimpfpflicht noch nicht vollständig genügt hatten, erfolglos wiedergeimpft worden waren oder wegen Krankheit nicht wiedergeimpft werden konnten. . Eltern, Pflegeeltern und Vormünder von Impfpflichtigen werden hierdurch aufgefordert, zu den «»beraumten Impfterminen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen zur Impfung und die geimpften Kinder in demselben Impfzimmer zur Nachschau zu bringen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztlich Zeugnisse nachzuweisen. Die Kinder müssen zu den Impfterminen mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht uzerden, und wird hierbei noch besonders auf die zur Verteilung gelangenden Impfvorschristen hingewiesen. Aus einem Hause, in welchem nach ärztlichem Zeugnisse ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtherie, Krupp, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen vorkommen oder die nätürlichen Pocken herrschen, dürfen Kinder zum öffentlichen Impf termine nicht gebracht werden. Diejenigen, welche trotz erfolgter amtlicher Aufforderung ihre Kinder oder Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund der Impfung und Nachschau entziehen oder die behauptete Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nicht nachweisen, werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Reichenbrand, am 25. Mai 1918. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Nachdem die Heberolle der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Jahr 1917 eingegangen ist, liegt dieselbe 2 Wochen lang und zwar vom 22. Mal bis 6. Juni 1SI8 zur Einsichtnahme der Beteiligten öffentlich im hiesigen Rathause (Gcmeindekasse) aus und sind etwaige Einsprüche der Anternehmer gegen Höhe der Beiträge re- innerhalb einer weiterm Frist von 2 Wochen direkt an die Geschäftsstelle der Genossenschaft, Dresden-A., Wienerplatz 1, zu richten. A Die Beiträge sind auch trotz erhobenen Einspruchs bis längstens den K. Juni 1918 an die hiesige Gemeindelasse abzuführen. Reichenbrand, am 22. Mai 1918. Der Gemekndevorstand. Staatseinkommen- und Ergänzungssteuer. Der 1. Termin Staatseinkommen- und Grgänzungssteuer ist fällig und bis spätestens den 2l. Mai 1918 an unsere Steuerkasse abzuführen. Siegmar, 16 Mai 1918 Der Gemeindevorstand. 2. Termin Gemeinde-Einkommensteuer 1918. Der 2. Termin Gemeinde-Einkommensteuer 1918 ist fällig und bis spätestens den 30. Mai 1918 an die hiesige Steuerkasse abzuführen. Siegmar, 16. Mai 1918. Der Gemeindeoorstand. Siegmar — Kriegsunterstützung. Die nächste Auszahlung der Kriegsunterstützung erfolgt bereits Freitag, den 3l. Mai 1918 vorm. 8-10 Uhr. Mtetzinsbücher sind unbedingt vorzulegen. Siegmar, 25. Mai 1918. Der Gemeindeoorstand. Familien-Unterstützung. Die Auszahlung der Reichsunterstützung und der Sonderunterstützung an die Familien der zum Heeresdienst etnberufenen Mannschaften für dm Monat Juni 1918 soll am Donnerstag, den 30. Mai d. I. von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber 1—260 und nachm. 2—5 Uhr für die Markeninhaber 261—Ende im hiesigen Rathaus und zwar gmau der Markennummer nach erfolgen. Der Gemeindevorstand z« Rabenstein, am 23. Mai 1S18. Bekanntmachung. Nachdem die Heberolle der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Jahr 1917 eingegangen ist, liegt dieselbe 2 Wochen lang und zwar vom 1. Juni bis 18. Juni 1918 zur Einsichtnahme der Beteiligten öffentlich im hiesigen Rathause (Gcmeindekasse) aus und sind etwaige Einsprüche der Anternehmer gegen Höhe der Beiträge rc. innerhalb einer weiteren Frist von 2 Wochen direkt an die Geschäftsstelle der Genossenschaft, Dresden-A., Wienerplatz 1, zu richten. Die Beiträge sind auch trotz erhobenen Einspruchs bis längstens den 18. Juni 1918 an die hiesig« Gemeindekosse abzuführen. Rabenstein, am 23. Mai 1918. Der Gemeindevorstand. Volks- und Fortbildungsschule Rabenstein. Die Nachfeier des Geburtstages Sr. Majestät des Königs findet Mittwoch, den 29. Mai, vorm. 10 Uhr statt. Hierzu ladet im Namm der Lehrerschaft ergebmst ein Dir. Steinbrück. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am Trinitatisfest, dm 26. Mai, Vorm. Vs9 Ahr Predigt- Kttesdienst: Hilfsgeistlicher Schwarze. Vorm. Vs 11 Ahr Anterredung mit der männlichen Jugend. Dienstag Abend 8 Ahr Jungfrauenverein. Mittwoch Abend 8 Ahr Kriegsbetstunde: Pfarrer Rein. Donnerstag Nachm. 2 Ahr Großmülterchenoerein. Parochie Rabenstein. , Am Sonntag Trinitatis, 26. Mai, Vorm. Vs8 Ahr Christen - mit Jünglingen und Jungfrauen: Pastorllc. Kötzschke-Zittau. Vorm. 9 Ahr Predigtgottesdtenst: Hilfsgeistlicher Leidhold. g. Vorm. 11 Ahr Gustav-Adolf-Festkindergottesdtmst: Pfarrer ^aeck-Markneukirchm. „ Nachm. Gustav-Adolf-Fest des Vereins christlicher Liebeswerke in Mbach und Amgegend in hiesiger Kirchgemeinde: Nachm. 3 Ahr Wgoitesdimst: Pastor - lüc. Kötzschke-Zittau. Musik: Lobt den Mrn, 3stimmiger Ehor von Palme. Kollekte für den Gustav-Adols- Nachm. Vs5 Ahr Nachversammlung im Gasthose „Goldner Löwe", M Vortrag vom Pfarrer Na eck-Markneukirchen: „Einst und jetzt Baltenlande". Abends 8 Ahr Versammlung des ev. Jünglingsvereins. H Dienstag, 28. Mai, Abmds 8 Uhr im Psarrsaale religiöser Ertrag des Herm Sekretär Brück-Chemnitz. . Mittwoch, 29. Mai, 8 Ahr Versammlung des ev. Jungfrauen- Neins I. Abteilung. Freitag, 31. Mai, 8 Ahr Kriegsbetstunde: Hilfsgeistlicher Leidhold. Wochenamt: Derselbe. Neustadt. Mit dem Eisernen Kreuz erster Klasse wurde ausgezeichnet Hans Hofmann von hier; selbiger ist bereits im Besitze des Eisernen Kreuzes zweiter Klasse, der Friedrich- August-Medaille und der St. Heinrichs-Medaille in Silber. Rabenstein. Morgen, Sonntag, den 26. Mai, wird nach längerer Zeit der Verein christlicher Liebeswerke in Limbach und Umgegend wieder einmal in unserer Kirchgemeinde zu Gast sein, um ein Gustav-Adolf-Fest zu feiern. Die Herren Pastor I^ic. Kötzschke-Zittau, der die Festpredigt hält, und Pfarrer Naeck-Markneukirchen, der in der Nach versammlung redet, sind als gründliche Kenner der Gustav- Adolf-Arbeit wie auch als begeisternde Redner bekannt. Ersterer hat es auch übernommen, vorm. V28 Uhr die Christenlehre mit den Konfirmierten beiderlei Geschlechts, also auch mit den Jünglingen zu halten, um ihnen aus der Gustav-Adolf-Arbeit zu berichten. Herr Pfarrer Naeck hält um 11 Uhr einen Gustav-Adolf-Festkindergottesdienst. Die Schulkinder versammeln sich hierzu in den Schulen zu Rabenstein, bez. Rottluff, um von da aus gemeinsam zur Kirche zu kommen. Die Eltern werden herzlich gebeten, auch die Jugend zur Feier desZFesteMnzuhalten. Rabenstein. Nächsten Dienstag, den 28. Mai abends 8 Uhr, werden die nach Ostern hier gehaltenen religiösen Vorträge dadurch eine Fortsetzung erfahren, daß Herr Sekretär Brück aus Chemnitz einen solchen im Pfarrsaale hält. Barmherzigkeit. Novelle von Werner Granville Schmidt. Fortsetzung. Nachdruck verboten. Ein russischer Dreimastschoner lag am Pier vertäut. Auf der Back trocknete die Mannschaft ihre Wäsche. Schlaff und schwer hingen die buntgestreiften Hemden, die derbblauen Hosen in der nebeltrüben Lust. Aus der Kombüse stieg eine Rauchsäule empor, aber der Nebel war stärker; er preßte sie zur Seite, daß sie in langgestreckten, dünnen Schwaden über das Deck hinzog. Hanna Gromann sog dies Bild in sich auf, als müßte alles, was heute an ihrem Auge vorüberzog, eine geheimnis volle, schwerwiegende Bedeutung für sie gewinnen. Wm-WolMN Sicherwirkende Wanzenvertilgungsmittel - hi Drogerie Siegmar Fernsprecher 180. Gkich