Volltext Seite (XML)
> 4 Uhr. n Thar- betreibt oännisch« nk. wo 'trtsthast. Meder- tn Luk en An- . 17«, italischer Wetter . 19.30 Wieder- arl Trb , ri.oo. Muer Tageblatt Donnerstag» äen 15. September 1932 M-W Anzeiger für -as Erzgebirge MM ««ievnnnme: Lag^la« EttthaUen- Sie amMchen vekanatmachungea -es Rate» Ser StttSt uns -es Amtsgerichts Aue. P-M.«.e»«wr Ml m.199» Nr. 217 27. Jahrgang Die Entwiülung -es Konfliktes Minne SS 33 30 M . 1 73870 12817 <1318 105916 140020 <3 ! «18 23937 3715» 88225 9928g 23851 38818 49180 vld IO . 12.00 14.30 » Lauch- 17.00 d ihrer . 19.0» für die lner — atchten. 12241 24187 80486 37887 47200 SK328 k130l L837 17602 »261 l8l03 MS 8818 ^4413 5305 U 11 10 t8 iS il iö « s 0 0 7 r o i 7 5 2 A» Streit m dm MnmAWWW Goering erkennt die Rechtsgüttigkeit der ReichstagsauflSsung an dah nach der Wrtmckvun- de» -leichrkanzler, «in Antrag «nf namentliche DMmmun-g au« d<m Kaufe gestellt »urd«. E» sieht weiter fest, dah der Präsident diesen Antrag Melassen hat und daß er da« Hau« noch darüber befragt hat, ob di« Abstimmung über die Aufhebung der Notverordnung mit der Abstimmung über den Mißtrauensantrag verbunden werden solle. Tine Abstimmung kann er beginnen, nachdem festgestellt ist worüber und in welcher Form abgestimmt werden soll. Dementsprechend bestimmt der 8 105 der Geschäftsordnung, dah eine namentliche Abstimmung „bi, zur Eröffnung der Abstimmung beschloss«»" werden kann. Sie kann somit nicht mehr nach Eröffnung der Abstimmung be schlossen werden. Wenn der ReichstagsprLstdent nach der Wort meldung de« Reichskanzler» nach «inen Beschlich auf namentliche Abstimmung herbeiführte, so ergibt sich daraua mit völliger Klar heit, daß die Abstimmung bet der Wortmeldung de« Retchikanzler« noch nicht begonnen hatte und dah der Präsident selber di» Ab stimmung al» noch nicht begonnen ansah. Damit steht fest, dah dem Reichskanzler geschäftsordnung»- und verfassungwoldri- da» Wort versagt worden ist. Infolge dies«, Verhalten« de« Relchstagsprästdenlen war de« Reichskanzler genötigt, di« verordnuug de« Kerm Reichspräsiden ten, dis di« Auflösung d« Reichstage» »arstlgti, in dar weis« de» —...... ..... ' daß Sie, Herr Reichspräsident, entsprechend den Vorschrif ten der Reichsverfassung die von der Abstimmung des Reichstages betroffene Notverordnung unverzüglich außer Kraft setzen werden. Die selbstverständliche Folge der An nahme de» Mißtrauensvotum» wird der unverzügliche Rück tritt der Regierung Papen sein, da eine Regierung, die zu 95 Prozent das deutsche Volk gegen sich hat, weder weiter die Politik im Innern bestimmen, noch Deutschland in der jetzigen schwierigen Lage dem Ausland gegenüber vertreten kann. Nach beiden Seiten hin fehlt der Regierung Papen jegliche Legitimation des deutschen Volkes; besonders im Hinblick auf die derzeit schwebenden Verhandlungen mit dem Ausland würde eine Regierung, die fast von dem ge samten deutschen Volk durch schärfstes Mißtrauen abgelchnt wird, eine unmögliche Verhandlungsbasis besitzen. Dem deutschen Volk muß daraus schwere Schädigung erwachsen." — Der Brief schildert dann ausführlich den SitzungSver- lauf. — Goering gibt dann zu, daß formal der Reichstag im Augenblick nach der Abstimmung ausgelöst worden sei. Er fügt hinzu: Gegen die Begründung dieser AuflösungS- order muß ich jedoch als Präsident der deutschen Volks vertretung Verwahrung einlegen. Gewiß ist es in das Er messen des Herrn Reichspräsidenten gestellt, den Reichstag aufzulösen, jedoch niemals aus dem gleichen Anlaß. Tat- sächlick ist jedoch der Reichstag bereits am 4. Juni 1932 aufgelöst worden, mit dem tatsächlichen Sinne, daß die Negierung Papen nicht das Vertrauen der deutschen Volks vertretung gefunden hätte. Tatsächlich ist auch der neue Reichstag ausgelöst worden, weil die Regierung Papen wiederum kein Vertrauen gefunden hätte. Der Gedanke der Volkssouveränität, so heißt eS weiter in dem Briefe, und des ersten Grundsatzes unserer Verfassung: „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus", würde durch eine derartige Haltung verletzt. Ich sehe mich daher verpflichtet, hochverehrter Herr Reichspräsident, gegen die Begründung de» Auflösungsdekrets vor dem ganzen deut- scheu Volke feierlichst Protest einzulegen. — Der Reichs- tagSpräjstdent weift 'dann daraus hin, daß der Reichstag spä ter gewählt worden sei, als der Reichspräsident, und daß auch die Wahl de» Reichspräsidenten mit Hilfe der Par- teien bewerkstelligt sei. Die politische WillenSkündung der Nation könne sich verfassungsmäßig nur durch Parteien dokumentieren. Wolle man die politischen Parteien restlos ausschalten oder vernichten, so schaltet man praktisch den Volkswillen selbst aus und wendet sich damit gegen Geist und Sinn der deutschen Reichsverfassung. Zum Schluß schreibt Goering, so wertvoll die Autorität Ew. Exzellenz für eine Regierung sein mag, so darf nicht übersehen wer den, daß das Vertrauen des Reichspräsidenten zur jeweili- gen Regierung seine Ergänzung finden muß in dem Ver- trauen des deutschen Volke». Ich darf daher der berechtig- tdn Hoffnung Ausdruck verleihen, daß Sie, hochverehrter Herr Reichspräsident, die zu Recht erfolgte Abstimmung berücksichtigen werden und einer Regierung, die vom deut- > schen Volke mit überwältigender Mehrheit abgelehnt wird, ebenfalls Ihr Vertrauen entziehen." verlin, 18. September. Der Retch,tag«a«,schich zur Wah rung der Recht« der Dolk«vertr«tung trat am Dienstag vormittag unter dem Vorsitz de« Abg. Löb« zusammen. Die Beteiligung der Parteien war außerordentlich stark. Auch Reichrtag-prästdent Goering nahm an der Sitzung teil. Ebenso «arm die Länder durch zahlreiche Gesandte vertreten. Bon d«r Reich-regierung war zunächst nur Ministerialdirektor Gottheiner vom Reichsinnen. Ministerium erschienen. Dieser gab zu Beginn der Sitzung «ine Erklärung ab» in der «, u. a. heißt: „Die Reichsregierung hält daran fest, daß daS Bor gehen de» RetchStagSpräfidenten in der gestrigen Sitzung deS Reichstages mit der RetchSverfaffung und mit der Geschäftsordnung des Reichstages nicht vereinbar ist." Nach Artikel 33, Absatz 3 der Reichsverfassung haben di« Vertreter der Relchrregierung das verfassungsmäßige Recht, auch außerhalb d«r Tagesordnung, d. h. auch nach Schluß der Debatte und zu jedem btlt«big«n Gegenstände da» Wort zu evgr«tf«n. Ent- a«a«n dieser Bestimmung hat der Reich,mgipräsident trotz wieder- Holter Wortmeldung dem Reichitanzler da« Wort nicht erteilt, obwohl ein« Abstimmung «och »tcht begonnen hatte. «» steht fest, Was nun? Die Reichsregierung wartet zunächst ab Berlin, 13. Sept. Im Reichstage war e» heute, obwohl daS Parlament aufgelöst ist, durch di« Sitzungen des UeberwachungsausschusseS und einzelner Fraktionen recht lebhaft. Allgemein stellt man natürlich die Frage nacb der wetteren politischen Entwickelung. Diese ist aber noch nicht zu beantworten, da die ReichSrogieruna zunächst ab- wartet und ihre Entschlüsse erst in den nächsten Tagen treffen wird. In RogierungSkreisen wird ledialtch betont, daß streng verfassungsmäßig vorgegangen wird, und daß die Reichsregierung nicht die Absicht hab«, vor den Wahlen Verfassungsänderungen herbeizusühren. Vielmehr werde der Entwurf einer neuen Verfassung, den der Kanzl«: in seiner gestrigen Rede ankündtgte, unabhängig hiervon Mck>- gearbettet werden. I . „ An sich besteht für die Regierung Yin« Veranlassest, zu schnellen Maßnahmen. Sie hat sogar für die Fest setzung deS Wahltermins vier Wochen Zeit. Sind die Wah len unter der gestern vom Reichsinnenminister gekennzeich- neten Voraussetzung der Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung möglich, so würde in erster Linie der 6. Novem ber in Frage kommen. Unsicherheit wird in diese Situa tion vor allem auch durch die angekündiate Klage beim Staatsgerichtshof hineingistvageN. Bisher hat der Staats gerichtshof eine Klage noch nie von vornherein abgewiesen, sondern die Dinge immer erst sehr genau geprüft und auch erst dann eine etwaige Unzuständigkeit sestgestelt. Bleibt eS bei dieser Praxis, so könnte schon einige Zeit vergehen, ehe eine Klärung dieser Frage herbeigefübrt ist. Natürlich gehören diese Dinge auch zu dem Komplex der Probleme, zu denen die RetchSregierung, wie oben gesagt, in den nächsten Tagen Stellung nehmen wird. Er umfaßt weiter wohl auch die Möglichkeiten, die sich für eine Aenderung des Wahlrechts auf Grund deS Artikels 48 ergeben. E» gibt eine Reihe von Punkten deS Wahlgesetzes, in denen Aenderungen möglich sind, ohne daß die verfassungsmäßige Grundlage dadurch berührt wird. DaS alles aber sind Fra gen, über die sich heute noch nichts sagen läßt, weil die RetchSregierung selbst sie ja zunächst einmal prüfen muß. Diesem Briefe war, wie da» Nachrichtenbüro des VDZ. erfährt, die kurze Mitteilung des Beschlüsse» de» Heber- wachungSauSschusseS des Reichstage» vorangegangen. Auf diese ohne Höflichkeitsformeln ergangene Mitteilung hatte Reichspräsident von Hindenburg kurz, wie oben berichtet, geantwortet. Die Antwort des Reichspräsidenten hat sich mit dem ausführlichen Brief GoeringS gekreuzt. ReichS- tagSpräsident Goering hat dann nach dem Eingang de» Schreibens von Hindenburg noch einmal einen Brief an den Reichspräsidenten gerichtet, in welchem er diesen Sach verhalt klavzustellon versucht und dem Reichspräsidenten mitteilt, daß er besten Änvwort an den Borsitzenden de» UeberwachungsausschusseS weitergeleitet habe. — Der Dor sitzende des UeberwachungsausschusseS, Abg. Löbe (Soz.), hat daraufhin sofort diesen Ausschuß für Mittwoch, nach mittag 3 Uhr, zur Beratung deS Briefwechsels zwischen Goering und von Hindenburg einberufen. wirft der Regierung Bersasiungsbruch oor — Mdendnrg hinter der Reichrregierung — Die Regierung wartet ad Briefwechsel zwilchen Hindenburg nnd Goering ... Go„,n, hat an den Reichspräsidenten einen Brief geschrieben, in dein er dagegen protestiert, daß die RetchSregierung ihr Er- A^envor d-m UeberwachungSauSschuß von Bedtngun- gen abhängig mache. Er ersucht den Reichspräsidenten, wte das in der Entscheidung des Ausschusses geschieht, die mnN " "»"st »ur Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Pflichten anzuhalten. — Darauf hat der Reichspräsident in einem Schreiben an den ReichStagSpräsidrnten geantwortet Borwurf de» BerfassungSbruches durch die RetchSregierung „mit Entschiedenheit" »urülsweift De, Reichspräsident stellt weiter fest, daß die ganzen kom- plikationen nicht entstanden wären, wenn Rerchstagt' räst- dent Goering dem Reichskanzler daS Wort erteilt ätte. Sobald der ReichStagSprästdent die durch die Auflösung geschaffene Rechtslage ausdrücklich anerkenne werde nichts im Wege stehen, daß die RetchSregierung vor dem UeberwachungSauSschuß erscheine. — Außerdem hat der Reichskanzler noch ein Schreiben an den Abgeordneten Dr. Frick als dem Vorsitzenden des Auswärtigen Aus schusses gerichtet. Darin wird die Einladung zur Sitzung deS Ausschusses bestätigt, aber hinzugesügt, sie sei unverein bar mit der Mitteilung deS Präsidenten Goering, daß die Negierung gestürzt sei. Solange der bisherige Reichstags- Präsident diese Auffassung aufrechterhalte, könne der Kanz- ler nicht in den Auswärtigen Ausschuß kommen. tzindenburgr Antwort DaS Schreiben, das der Reichspräsident an den Reichs- tagSprästdente« Goering gerichtet hat, hat folgenden Wort- laut: De« in Ihrem Schreiben vom heutigen Tage gegen den Herr» Reichskanzler und de» Herrn Reichsminister de» Inneren erhobene« Borwurs de» BerfassungSbruches weise ich mit Entschiedenheit zurück. Die Fragen, mit denen sich heute der Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung befaßt hat, wären nie entstanden, wenn Sie, wie eS die ReichSverfaflung vorschreibt, dem Herrn Reichskanzler das Wort zur Verlesung meiner Auflösungs verordnung erteilt oder zumindestens gleich nach Zustellung meiner Verordnung die Sitzurig des Reichstages geschloffen hätten. Sobald Sie, Herr ReichStagSprästdent, und der Ausschuß diese unanfechtbare Rechtslage ausdrücklich an- erkennen, wird, wie die RetchSregierung bereits erklärt hat, einem Erscheinen deS Herrn Reichskanzlers und deS Herrn NeichSministerS deS Innern vor dem Ausschuß nichts mehr im Wege stehen. gez. von Hindenburg. Berlin, 13. Sept. Wie wir zu dem bereits gemel deten Briefwechsel Goermg-Hindenbuvg noch erfahren, ent hält der Brief des Reichstagspräsidenten Goering an den Reichspräsidenten weder eine Anrede noch eine HöflichkeitS- forme! am Schluß. Dies ist, wie unterstrichen wird, daS erstemal, daß dem Reichspräsidenten ein solcher Brief zu- gegangen ist. Nur weil der ReichStagSprästdent in dieser Form geschrieben hat, hat der Reichspräsident in gleicher Weise geantwortet. Berlin, 13. Sept. Zu dem Schreiben de» Reich»- tagSprästdenten Goering an den Reichspräsidenten, in dem, wie gemeldet wurde, die üblichen Höflichkeitsformeln feh len, vetlt die Pressestelle der NSDAP, mit, Reichstags- Präsident Goering stehe auf dem Standpunkt, daß das er wähnte Schreiben kein Brief de» Reichstagspräsidenten Goering sei, sondern daß e» sich um einen amtlichen Bericht eines ReichStagSauSschusseS handele, den er al» RetchstgaS- Präsident pflichtgemäß mit seiner Unterschrift versehen habe. In amtlichen Berichten der Ausschüsse sei eS aber üblich, jede Höflichkeitsformel wegzulassen. Goering als Kitter der »erMng von Weimar Nn w-U-r-, B-I-, dl» an den Reichspräsidenten Berlin, 13. Sept. ReichStagSprästdent Goering hat am Dienstagabend an RetchSpräsident von Hindenburg «in weitere» Schreiben gerichtet, in dem <» u. a. heißt. IoAverehrender Herr «USpAentl Sw. D« Reichstag gibt seiner Erwartung -tevwit Ausdruck,