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27. Jahrgang Die Umwandlung in Preutzen hre all gSvereinl sichende« mit Kar- 7 gleicher heft de« » 85 M 1.80 RM »gen oder Dresden. Starken nan bet« , Namen md des drtch der ner Ein- lsfestlich. wank der nner der re eigen» wen, mit en gutte linl" ltuvhtstv- ittelbarer sächsischer Weithin « dieses »gerichtet, esen wa- ich« Por- »lge der U König Daß. die r, die ta t-wurde, rin schon >ern auch idenschaft e. Hier mächtigen in Gold K' T' mittelbaren Staatsbeamten in den Nnhesmno vom^v. Landwirtschaft, Domänen und Forstun, Krüger. Ner diese«' „MünchnN und See in Stunde» touorn d«< > di» O»i«l u-stellt. und die Provinz Brandenburg gibt be« Verordnung. Grund der Verordnung des Reichspräsi- 20. Juli 1932 verbiete ich jegliche Art Zr- an jenen ei Jahr- !. Nicht re Mini» oenn der cher noch tachfolger nvvrt, er em Kur in Leben rem viel- worden. ng seiner ,en Tage der Welt Staatssekretär im Ministerium flir Handel und Ae. werbe Dr. Staudinger, der Staatssekretär im Ministe- Bert..., -- , ordnung betreffend die einstweilige Versetzung der un mittelbaren Staatsbeamten in den Ruhestand vom 26. stau «pA, a». . portal de» , das voi Wilhelm I. »ut wurde, ikolattirche. hloß untei n Knobels- gebaut und wolle Er in der der ier au« dir leitete. Verbot der Aiilforderimg zum Generalltreil Berlin, 21. Juli. Der MilitärbefehlShaber für Groß-Berlin kannt t WeWgeil in den einilioeiligen MWd in Preußen NN. -l. IM. - ° »er. L 1. Auf denten vom der Aufforderung.zum Generalstreik durch Wort oder Schrift einschließlich der Herstellung und Verbreitung von Druckschriften, die derartige Aufforderungen ent halten. 2. Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 8 der obigen Verordnung de» Reichspräsidenten bestraft. 3. Die Verordnung tritt mit der Verkündung in Kraft. De« MilitärbefehlSHaber (gez.) von Rundstedt, Generalleutnant. Zum Strasantrag gegen Erzesinsll. Weitz und tzeinmnnrberg Berlin, 21. Juli. Der MilitärbefehlSHaber für Groß-Berlin und di« Provinz Brandenburg hat an den Generalstaatsanwalt beim Landgericht I Berlin folgen den Brief gerichtet» Der bisherig« Polizeipräsident Grzesinski, der bisherige Vizepräsident Weiß und der bisherige Kommandeur der Schutzpolizei Berlin, Hei- mann-berg, haben der von mir an sie gerichteten Auf forderung, sich jeder weiteren dienstlichen Tätigkeit zu enthalten, keine Folge geleistet und dadurch gegen 8 8 der Verordnung de» Reichspräsidenten vom 20. Juli 1932 zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Groß-Berlin und Provinz Branden burg verstoßen. Ich ersuche, gegen die Genannten straf rechtlich einzuschreiten und mir von dem Au-gang des Verfahrens Kenntnis zu geben. Die Tatsache, daß sie nach erfolgter Verhaftung »reiner Aufforderung nach? gekommen sind, ändert daran, daß sie sich strafbar ge macht haben, nichts. Der MilitärbefehlSHaber. (gez.) von Rundstedt. Eine neue Verhaftung Berlin, 22. Juli. Der ehemalige Kommandeur der Berlin«, Schutzpolizei, Oberst HeimannSberg, sowie Polizeimajor Jnle und das Mitglied des Reichsbanners, Earlbergh, sind hmte früh in Haft genommen worden wegen Tatverdachts der Zuwiderhandlung gegen die Notverord- nun« de» Reichspräsidenten vom 20. Juli 1S32. Die An gelegenheit wird nach den gesetzlichen Bestimmungen weiter behandelt werden. Die Verhafteten wurden in die Militär- arrestanstalt nach Moabit gebracht. Antwortschreiben de» Reichskanzler» an Dr. h. e. Braun Berlin, 21. Zult. Reichskanzler von Papen hat an den Ministerpräsidenten a. D. Dr. h e- Otto Braun folgende» Antwortschreiben gerichtet » Auf Ihr gestrige» Schreiben beehre ich mich zu erwidern, daß Deutsche Reich ist Verhandlungstermin über den Antrag de» bisherigen preußischen TtaatSministeriumS auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung auf Sonnabend, vormittag 10 Uhr, anbrraumt worden. Den Vorsitz wird in Ber- tretung de» beurlaubten ReichSgerichtSprLfidenten Dr. Bumke VenatSprästdent Oegg führen. Der preußische Antrag Leipzig, 21. Juli. Wie der ReichSgerichtSdtenst des WTB. von zuständiger Stelle erfährt, lautet der vom bisherigen preußischen Staatsministerium unter Bezug- »ahme auf die gleichzeitig damit beim Staatsgerichtshof für baS Deutsche Reich eingeretchte Klage gestellte Antrag da hin: Im Wege der einstweiligen Verfügung anzuordnen, daß sich der durch die Verordnung d-eS Reichspräsidenten vom 20. Juli für da» Land Preußen eingesetzte Reichs- kommissar einstweilen jeder DienstauSübung. zu enthalten hat. gesunden habe. Nach einem erneuten, Protest gegen die Vorgänge und einer Polemik g^en die°Begrün- in Preußen wird in dem Bericht v ederholt, daß die Gewerkschaften jede unbesonnene Hand« lu"g der Arbeiterschaft für falsch hielten und hinzugefügt, .Iuli'verd-e allen Verantwortung». ^butschen insbesond^ der deutschen Arbeiter, schäft, Gelegenheit geben, ihren staatspolitischen Willen «in- deutig zum Ausdruck zu bringen. Staatssekretär Dr. Weißmann au» dem preußischen StaatSministerium auSgeschieden , 1 u 21. Juli. Das preußische StaatSministe« rium hat dem Anträge des Staatssekretär» Dr. Weißmann, ihn aus Gesundheitsrücksichten die Entlassung au» dem preußischen Staatsdienst zu bewilligen, entsprochen. Erklärung der Deutschen VolkSpartei Berlin, 21. Juli. Die Reichs-Parteileitung der Deutschen VolkSpartei betont in einer Grflärung zur innen- politischen Lage u. o., die Einsetzung eines Reichskommissar» sei eine einschneidende Maßnahme, die nach Lag« der poli tischen Verhältnisse nicht zu vermeiden gewesen sei. Der neue Preußische Landtag habe sich als arbeitsunfähig er. wiesen. Die Autorität der alten Regierung vor dem Lande sei erschüttert gewesen. Wohin da» Anwachsen der extremen politischen Parteien und d-aS Spiel mit dem Bürgerkrieg führen müsse, hätten die letzten Ereignisse deutlich genug bewiesen. Es -genüge aber nicht, daß die RetchSreoierung dieser Entwicklung entschlossen «irren Riegel vorgeschoben habe, eS sei auch notwendig, daß die besonnenen Kräfte im Lande sich der Bedeutung der Stunde bewußt seien. Die nächsten Wahlen müßten dafür sorgen, daß die Elemente der sachlichen Verantwortung und der politischen Vernunft wieder zur Geltung kämen. Erklärungen des badischen Staats präsidenten Karlsruhe, 21. Juli. Staatspräsident Dr. Schmitt gab heute mittag in einer Presiebejpyechung Erklärungen folgenden Inhalt» ab» Die badische Regierung steht treu auf dem Bode« der Reichsverfassung und wird all« Notverordnungen von Berlin, auch wenn sie gegen den Inhalt (Be denken politischer und rechtlicher Art hat, durchführen, insbesondere alle Anordnungen, die die öffentliche Rühe und Sicherheit angehen. Die Regierung wird alle» unternehmen, um zu verhindern, daß Blut fließt, daß die öffentliche Rühe und Ordnung gestört wirdT^Be- sondere Maßnahmen sind für den Wahltag und den folgenden Tag getroffen worden. Wir haben die Kräfte, die wir brauchen, um die Rühe und öffentliche Ord nung im Staate aufrecht fsu erhalten. Der StaaW- präsident begrüßte im weiteren Verlauf seiner Dar- legungen das Verbot der öffentlichen Aufzüge, mit dem sich die Reichsregierung auf den Standpunkt der drei süddeutschen Minister und Staatspräsidenten ge- stellt habe, und kündigte an, daß die badische Regie rung erneut, und zwar schriftlich, an die RetchSregie- rung wegen des Uniformverbots herantreten werde. Zu den Maßnahmen in Preußen erklärte der Staatsprä sident, das Staat-Ministerium habe, wie schon bekannt, beschlossen, einen eigenen Klag<eantrag telegraphisch an den Staatsgerichtshof zu richten, der eine Feststellung darüber begehre, welche Rechte durch Artikel 48 gegen über den Länderregierungen möglich sind, wir schlie ßen uns, so fügte Dr. Schmitt hinzu, der preußijschen Klage nicht an, weil wir de« Sachperhalt nicht g». nügend kennen» auch erheben wir «in« andere Klag« al» Bayern. Wir erkennen an, daß die Reich-regio- rung grundsätzlich da» Recht hat, «inen Retchskommissar auf Grund des Artikel» 48 «inzusetzen. des Reichspräsidenten betreffend die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiete des Lande- Preußen (RetchSgesehblatt 1, Seite 377) er- folgt ist, wie ich mir bereits durch mein Schreiben vom R). Juli 1932 (Rk. 6474) mttzuteilen erlaubt habe Bet der vorübergehenden militärischen Besetzung de» Amtsgebäudes des preußischen Staat»,ninisterium» han delte e» sich um eine Maßnahme de» MilttärbefohlK- Habers, auf den gemäß.8 2 der Verordnung de- Reichs präsidenten betreffend die Wiederherstellung der öffent- ltchen Sicherheit und Ordnung in Groß-Berlin und Provinz Brandenburg vom 20. Juli 1932 (ReichSgeseh- blatt 1, Sette 377) die vollziehende Gewalt übertragen worden ist. Die genannten Verordnungen de« Herrn Reichspräsidenten sind aus Grund des Artikels 48, Absatz 1 und bezw. auf Grund de» Artikel- 48 Ab satz 2 der Reich-verfassung erlassen worden. — Die Gründe für die von Ihnen beanstandeten Maßnahmen habe ich gestern der Öffentlichkeit bekanntgegeben. Auch die Sozialdemokraten klagen Berlin, 21. Juli. Die sozialdemokratische FEton des Landtages hat sich der vom alten preußischen Staats- Ministerium erhobenen Klage und dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung angeschlossen. Sie macht die Anträge der preußischen Regierung zu ihren eigenen. Mit der Wahrnehmung der Klage hat die Fraktion den -preußi schen Ministerialdirektor Dr. -B-adt beauftragt. Zu seinem Vertreter wurde Prof. Waldecker, Breslau, ernannt. Der Beschluß de» sozialdemokratischen PartetauSschusses Berlin, 21. Juli. Partetvorstand und Parteiaus schuß der SPD. faßten am Donnerstag einstimmig einen Beschluß, der gegen daS Vorgehen der Reichsregierung protestiert und -den bisherigen sozialdemokratischen Ministern sowie dem Polizeipräsidenten für ihr Verhalten Anerken nung und Dank auSsprtcht. Der Beschluß wendet sich dann gegen die Generalstreikparol-e der kommunistischen Führer, die seit Jahren Schulter an Schulter mit den National sozialisten den Kampf gegen Braun und Severing geführt hätten. Die deutsche Arbeiterklasse werde sich die Wahl ihrer Mittel und die Stunde ihres Handelns nicht von den Bundesgenossen der Nationalsozialisten im Kampf gegen Braun und Severtng vorschreiben lassen. Es -gelte jetzt in voller Aktivität, Disziplin und Einigkeit alle Kräfte für den Wahlkamps und den Sieg der Sozialdemokratie zusammen zufassen. Die soziald-emokraitsche Fraktion des preußischen Landtags hat sich diesem Beschluß einstimmig angeschlossen. Berlin, 21. Juli. Der GeschästSführende Vorstand der Deutschen Zentrumspartei ist zur Besprechung -der poli tischen Lage am Frettagnachmittag telegraphisch nach Ber- ltn einberufen worden. FeststellungSflage der badischen Staatsregierung beim Staatsgerichtshof Karlsruhe, 21. Juli. Die badische Staatsregie rung hat eine Feststellungskla-ge beim Staats-gerichtshof in Leipzig gegen die Reichsregierung erhoben, in der sie die Berechtigung der gestrigen Maßnahmen bestreitet, -da diese nach Auffassung der badischen Regierung „nicht nötig im Sinne des Artikels 48 der ReichLverfassung seien, jedenfalls nicht dauernd nötig seien und dem bundesstaatlichen Charak ter de» Reiches widersprächen." Der ADGB. und die Vorgänge in Preußen Berltn, 21. Juli. In dem vom Ausschuß des All- gemeinen Deutschen GewerkschastSbundeS herauSgegebenen Bericht über seine heutige Sitzung, die zu den Vorgängen in Preußen Stellung nahm, wird u. a. mitgeteilt, daß die von den Spitzenorganisationen aller Richtungen erlassene Kundgebung an die Arbeiterschaft einmütige Zustimmung Neue Maßnahmen unä neue Proteste Am Sonnabend Verhandlung dar dem Staatrgerichtrhoi Leipzig, 21. Juli. Bom StaatSgertchtShos für das tsche Reich ist Verhandlungstermin über den Antrag bisherigen preußischen TtaatSministeriumS auf Erlaß » einstweiligen Verfügung auf Sonnabend, vormittag tretung des beurlaubten ReichSgerichtSpräfidenten Dr. Auer Tageblatt AnAklgek für üas Erzgebirge «V—e-ch-It.-» «, mnwchM 0«-°°tm-chun„n s.« Dr. Ni Sonnabenä, äen 23. Zull 1932