Volltext Seite (XML)
Ä btt ttmr ue, Turn». lohen, 400- rg auf. 8m a, «rardeile! ues" (Stud- tzturnen für ver: ^Flug- as Kleister- en Genossen- 20252 40614 72935 90112 h StAhoch, lhtg ^Il.'stlge mg Meixner- en e), Kammer- -er (Klavier) 9 113980. 5917 37051 B04 102777 eter erzielen, m Hochform, > des Wei!- .167 Punkte, l (Prof. Di vde Grande' !4371 3477! >7814 70145 5805 11864« 8111. .7139 >7308 »519 MIO 885 119350 -671. rnItz-Gablenz känwfem an. Nachmittage tderballwutt, ben-Leipzig n Male der Zum sechsten r ein heißes . Dl« junge etem Können itz mit 2044 Nr. SIS Mittwoch, den is. öeptember 1S2S 24. Zahrgaog Sn der Grundlage de» Hasterülassuag io b« Bomdenangelegenhett Der unter dem Veracht.ö« Bettsti^ng « d« Douchen- »dLÄL a^e MetallarbeilerWhrer Wieder-Duisburg am der Vorteil -er viele« vateriäaöer Nationalsozialistisch« Anfrage an die mecklenburgisch« Staats regierung gilt bis zum 31. März 1931. 2. Auf Gründ des 8 ö, Absatz 2 können Anordnung« schon vor dem 1. November 1929 erlassen werben. Gegenüber der ursprünglich« Regierungsvorlage, bi« zur Deckung des Defizits «ine Lücke von 47 Millionen gttassen Hal, kommt dieser neue Defetzentwurif In feiner finanziellen Aus- Wirkung zu einem aus Mehreinnahmen und Minderausgaben zu sammengesetzten neugewonnen« Betrag von 41 Millionen. Im einzelnen soll« dl« Bestimmung« des 8 2 11 Million«, di« des §36 Million« und die des 8 5 24 Millionen ergeb«. Da außerdem di« ursprüngliche Regierungsvorlage Ersparnisse von 92 Millionen erzielt und die allgemein« Beitrags erhöhung von k v. H. die Summe von 106 Millionen, so ergeb« die beiden kombiniert« Gesetzentwürfe zur Deckung d« Gesamidefizits von 279 Million« den Betrag von 273 Millio nen. Es bliebe also ein letzter Fehlbetrag von 6 Million«, von dem man aber annimmt, daß er gleichfalls durch bi« Beseitigung von Mißständen noch abgedeckt werb« kann. /kmahme -er firbeltslofenverstcherungsreform im Relchseat Die Regelung der Arbeitslosenversicherung Vie «reuen Vorlage» an bas mecklenburgssch-schwerinsche Staatsministerium ein« An frage gerichtet, in der sie dagegen protestiert, daß, wie die Fraktion erklärt, seit Wochen in Schwerin, Ludwigslust und vor allem in Parchim sich bauernd preußische Kriminalbeamte aufhalt«, bi« insbesondere bi« Mitglieder der Partei zu überwach« schei nen. .84. Abweichend von 8 1S3 Wsatz 8 und 8 24Ü des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeits losenversicherung beträgt der Betttag zur RetchSanstalt für das Reichsgebiet einheitlich 3,5 v. H. des maß, gebenden Arbeitsentgelts. Die 88 161 und 163 des Gesetzes finden Anwendung. Z 5 In Beruf« oder Gewerben, in den« eine regelmäßig wiederkehrende Arbeitslosigkeit berufsüblich ist, ist der Beitrag zur Reichsanstalt für Arbeitsvermittelung und Arbeitslosenver sicherung um 1 v. H. des maßgebenden Arbeitsentgeltes höher als der Beitrag, der im übrigen zur Reichsanstalt zu «Nicht« Ist. Das gilt nicht für die Land- und Forstwirtschaft. Der Dermal- tungsvat der Reichsanstalt kann weitere Berufe und Gewerbe, deren wirtschaftliche Lage diese Erhöhung des Beitrages offenbar nicht zu läßt, von der Erhöhung ausnshmen. Er kann für Be rufe und Gewerbe, deren wirtschaftliche Lage offenbar ein« Er höhung um 1 v. H. des Arbeitsentgeltes nicht -uläßt, «ine ge ringe Erhöhung vorschreiben. Di« Anordnung« des Verwal- tungsrates bedürf« der Zustimmung des Reichsarbeitsministers. 8 6. 1. In welch« Beruf« und Gewerben ein« regel mäßig wibderkehrende Arbeitslosigkeit berufsüblich ist, bestimmt sich nach der Verordnung über berufsübliche Arbeitslosigkeit vom 18. Dezember 1928 (Reichsarbeitsblatt I, 282) und der Anord nung über berufsübliche Arbeitslosigkeit vom 18. Dezember 1928 (Reichsarbeitsblatt I, 282). Das Weiche gilt für Zeitraum, Be- ginn und Ende der berufsüblich« Arbeitslosigkeit. Die Reichs regierung kann nach Anhörung des Verwaltungsrates der Reichs anstalt Abweichendes bestimm«. Eine interessante Erklärung -es Ehrhar-tkrekfes Eine Berliner Korrespondenz veröffentlicht fol gende Zuschrift, die ihr aus dem Büro EhrHardts zu gegangen ist: „Kapitän Ehrhardt Hatte am Sonntag,eine Ta gung seiner Vertrauensleute sowie seiner Politischen Freunde nach Berlin einberufen, um zu den Presse angriffen gegen ihn und seinen politischen Kreis Stel lung zu nehmen. Obgleich durch die Haussuchung auf dem Büro des Kapitäns Ehrhardt und die Verhaf tung des Bürochef» PlaaS die Tagung empfindlich ge stört war, hatten mit wenigen Ausnahmen sich alle Geladenen.eingefunden. In schärfster Form wurde ge gen die Angriffe von Teilen der Presse gegen Kapitän Ehrhardt und seine politischen Freunde Stellung ge nommen. Gegen einige Zeitungen hat Kapitän Ehr hardt Strafantrag gestellt. Es wurde festgestellt, daß bisher keiner der Verhafteten, außer Plaas, zu den Politischen Anhängern Ehrhardts gehört. Bei Plaas besteht aber keinerlei Zusammenhang mit den Atten taten. Einmütig werden die Bombenattentate als zwecklose und unüberlegte Handlungen Einzelner be urteilt, die der guten Sache der Landvolkbewegung nichts nützen, sondern schaden werden. G« wurde be schlossen, insbesondere die junge Anhängerschaft ein dringlichst vor Beteiligung an derartigen Unterneh mungen zu warnen. Ebenso einmütig wurde jedoch das Verhalten eines Teiles der nationalen Presse und Adolf Hitler» verurteilt, die die Bombenattentäter wie ge meine Verbrecher abzuschütteln versuchten, und dem Staate, den sie sonst in schroffster Form bekämpfen, so gar durch Aussetzung von Geldprämien zur Ergreifung der Täter Hilfe leisteten. Kapitän Ehrhardt will seine politische Arbeit Mnmehr in verstärktem Matze auf nehmen, zumal durch die Polizeiaktion auf seinem Büro einige politische Freunde de» weiteren Kreise etwas ängstlich geworden sind. Lite gesund« Landvolk bewegung wird vom Ehrhardtkretse nicht abgelehnt, wie so plötzlich andere Kreise die» belieben. Der Ehr- hardtkreis steht dieser Bewegung, soweit sie sich in einem Rahmen hält, der gegen Recht und Gesetz nicht Verstbtzt, durchaus sympathisch gegenüber." Nur noch zwei ungeklärte Mentale Lieber die Untersuchung der Bombenattentate verlautet, daß Er der Verhaftet« in der letzten Nacht ein Geständnis ablegt«, bas d« Bombenanschlag in Niebüll betraf. Dam» wären nur > noch die beiden Anschläge in Lüneburg und am Reichstagsgebäude Die „Frankfurter Zeitung- meldet au» Berlin: tzkr» Ergebnis der Besprechungen, die in den letz ten Tagen über die Arbeitslosenversicherungsreform ge- Mrt worden sind, ist. datz die Regierungsvorlage, die ^t dem ReichSrat und auch dem sozialpolitischen Au», schütz des Reichstage» Vorliegt, in zwei Gesetzentwürfe geteilt wird. Alle schwierigen Punkte, die Gegenstand all der biAerigen Debatten unter den Koalition-Par teien de» Reichstages waren und ja auch noch sind, wie die Frag« der Anwartschaft der Satsonberufe, der Let- sttrngen und der Beitragserhöhung, wurden aus der Regierungsvorlage herausgenommen. Sie bilden nun- mHr einen besonderen Gesetzentwurf, befristet bis zum 31. März 1931. Erst zu diesem Zeitpunkt soll dann endgültig entschieden werden, in welcher Form auch diese Fragen für dauernd in das Gesetz für Arbeits vermittlung und Arbeitslosenversicherung htneingear- bettet werden können. Meser neue Gesetzentwurf pro visorischen Charakters über befristete Aenderungen der Arbeitslosenversicherung hat nach, der Meldung der „Frankfurter Zeitung" folgenden Wortlaut: 8 1. Während einer berufsüblichen Arbeitslosig keit erhalten Arbeitslose au» Berufen und Gewerben, in denen eine regelmäßig wiederkehrende Arbeitslosig keit berufsüblich ist, in der Lohnklasse 7 die Unter stützungssätze der Klasse 6, in den Lohnklasfen 8 und 9 die Unterstützungssätze der Klasse 7, in den Lohnklasfen 10 und 11 die Unterstützungssätze der Klasse 8. 8 2. Für Arbeitslose der Lohnklassen 7 bis 11, die da»-45. Lebensjahr nicht vollendet haben und keine -uschlagSberechttgte Angehörige haben, bestimmt sich die Unterstützung auch dann nach 8 1, wenn eS sich um eine berufsübliche Arbeitslosigkeit handelt, aber der Arbeitslose in den letzten zwei Jahren vor der ersten Arbeitslosmeldung, die dem Erwerb der Anwart schaft auf die Unterstützung folgte, nicht mehr al» 52 Wochen oder, wenn das Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen war, nicht mehr al» 12 Monate in einer versicherungSpflichtigen Beschäftigung gestanden hat, ohne daß chm zwischen Beginn und Ende der Beschäf tigung eine Arbeitslosenunterstützung gewährt worden ist. I 2) Hat der Arbeitslose Unterstützung nach den Sät zen des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeits losenversicherung bezogen, ohne seine Ansprüche zu er schöpfen, und wird er nach einer Beschäftigung, auf Grund deren ihm nur die Unterstützung nach Absatz 1 zustände, erneut arbeitslos, so behält er den Anspruch auf den Unterstützungssatz nach dem Gesetz über Ar beitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung für die Zeit, für die er ihn hätte beziehen können, wenn er arbeitslos geblieben wäre. 3) Zeiten, die nach dem Gesetz über Arbeitsver mittlung und Arbeitslosenversicherung einer Versiche rungspflichtigen Beschäftigung für den Erwerb der Anwartschaft auf Arbeitslosenunterstützung gleichstehen, stehen ihr auch für die Bemessung der Unterstützung gleich. z ,3. 1. Während einer berufsüblichen Arbeit»- losigkeit dauert die regelmäßige Wartezeit bei Ar beitslosen der Lohnklassen 7 bi» 11 1) drei Wochen, wenn sie keinen zuschlag-berechtigten Angehörigen ha ben? 2) z wei Wochen, wenn sie einen, zwei oder drei zuschlag-berechtigte Angehörige haben; 3) eine Woche, wenn sie vier oder mehr -uschlagSberechttgte Angehö rige haben- 2. Die Wartezeit de» Absätze» 1 verkürzt sich in den Fällen de» 8 110 b Absa« 2 de» Gesetze» über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung bet Arbeitslosen ohne zuschlagsberechtigten Angehörigen auf zwei Wochen, bei Arbeitslosen mit einem, zwei oder drei -uschlag-berechtigten Angehörigen auf eine Woche und bei Arbeitslosen mit vier oder mehr zu schlag-berechtigten Angehörigen auf drei Tage. Auch sonst.kann in Fällen besonderer Notlage die Stelle, dtt zur Entscheidung über die Unterstützung zuständig ist, die Wartezeit bi» auf diese Grenze herabsetzen.- 3. Erstreckt sich die Wartezeit über den Zeitraum der beruf-üblichen Arbeitslosigkeit htnau« und hat sie bereit» solange gedauert, wie in 8 110 b Absatz 1 oder 2 de» Gesetze» über Arbeitsvermittlung und Ar- beitSloseNversicherung vorgeschriüben ist, so endet sie mit dem Ablauf der beruf-üblichen Arbeitslosigkeit. dem Ablauf de» Tage», um oem ° lieber auf frei« Kuß gesetzt worb«. Ver zwölfte Kongreß -er christliche« Gewerksthoften Am zweit« Tage des 12. Kongresses der christlich« Gmxrk- schalsten erstattete der Gesamtverbandsvorsitzenbe Otw-Derlm «inen Bericht des Ausschusses des Geskmtverbanbe» der christ lichen Gewerkschaft«. Er führte darin u. a. aus: Di« Aufgabe der Gewerkschaft« siegt auf dem Gebiete der in der Gestaltung der Arbeitsverhältnisse. Di« orgai Wickelung der christlichen GöwerffchM« P eine fm Dies gilt auch von der finanziell« Entwickelung der ecknnung der Mißstände d, der Arbeitslosem)«, wir dennoch an dm Grundlagen der Dersicheri promitzvorschtag, der u. a. Mr die Saisonverufe den Beitrag um IN Prozent erhöht, mit 32 gegen 31 Stimmen bei zwei Ent haltungen in erster Lesung angenommen. Die Sitzung wurde dann unterbrochen. Nach Wiederauf nahme der Sitzung wurde dem Kompromißoorschlag in -weiter Lesung zugestimmt und das durch dieses Kompromiß ergänzt« Hauptgesetz in der Schilußabstimmung mit 42 gegen 21 Stim men angenommen. Auer Tageblatt Anzeiger für -as Erzgebirge Postscheck-Ront»; ftsULetpstgtk-iee- chreitende. Sewegung. Li senverstcherung werd« der Versicherung nicht rütteln lass«. Das Arbeitsgerichtsgesetz und die Berreichsichung der Landesarbeits- und Arbeitsämter war« von echMicher sozial- bk, s-b Anfeindungen der letzt« Jahr« auch weiterhin im Rahmen chrer Grundsätze arbeiten werb« und stK^prech^ chrer Grtstellung ASL.SLL-W Netz von Kartell« innerhalb des ganzen Reiche« »u kmawn, r>a» «in« arößer« Klarheit ln den Beziehung« der christlichen und ermög- erklärte der tm di« «in- Es geht gegen yln-enborg Der Nationalsozialist und Reichotagsabgeordnet» Dr. Goeb bels schreibt anläßlich der Kundgebung des Reichspräsident« zu dem Ergebnis vom Haag in seiner Kampfschrift ,/ver Angrifft': Mir sind erbarmungslos und werd« ln unserem Kamps gegen die Versklavung des deutsch« Volkes auch vor der Autorität de» Generalfeldmaischalls nicht Halt mach«, wenn er sich al» Präsi dent dieser Republik zum Popanz der schwarz-rot^gelb« Ver- räterpolitik degradier« läßt."