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/luer Tageblatt 0-7« «tzm«, «» N-Nil,»» a»t fd» N»»»<rt1i« »i« «nl«»««». — m«k«I,Uch, k»rnsi>r»ch-ktnschlo- M. «, Anzeiger Mr Sas Erzgebirge «»»»«-» V pst»»',«, si»ktzu»v«m- »-«k »» pf«»L>^. »—»«rll,» *««». ««, l k«tch«m°ck, «MUch« -»U, » L,IV«««: Ca-»«a« su»n?a»«»M Enthalten- -le amtUchra vekaaatsmchua-ea -es Rate» -er Sta-t rm- -r» Amtsgerichts )lue. pvM'ck-e-at»: Fnu t*tps>» a». I*ee Nr. 300 Dienstag» äen 25. Dezemberl92S 23. Jahrgang Endlich Einigung dle Sll-uag -e» Soch»e»stLa-l-e«au»lchusse» für -le Reparatisasfrage« Verbandlmwen zwischen d«r deutschen Regierung und die kommenden Finanzverhandlungen einzuschcrl! m Genfer Beschluß beteiligten Ms Gläubiaerregi«- hat Frankreich ein politisches Eisen mehr im Feu d nunmehr zum Abschluß gekommen. Der Auftrag, tert werden dadurch die Verhandlungen zur vollst iten. Damit wer. Erleich» , ... . vollständigen und endgültigen Regelung deS ReparationwroblemS nycht. Luch merkt man garnichtS von dem guten Willen, von dem in die sen Weihnachtstagen so viel di« Rede ist, und der den Menschen auf Erden den Frieden bringen sollen. An den frau-S fischen Frieden haben die Engel aus Bethlehems Fluren sicherlich nicht gedacht. ver -«utfch-frcazSfikdr Mrtaungvaustavkh ln -er Reporatloasfeagr Zu einer französischen Erklärung, nach der die französische Regierung sn einem Aide-Memoire vom 30. Oktober den anderen Wäubigerregierungen di« vor- auSsetzungen mitgeteilt habe^ von denen ihre Zustim mung -u jeder Reparationsregelung abhäng«, und daß dieses Aide-Memoire auch Deutschland zur Kenntnis Di«a den an dem , _ , , „ . . rungen find nunmehr zum Abschluß gekommen. der der Sachverständigenkommission gegeben wird, lautet wie Mgt: »Die Deutsche, Belgische, Französische, Großbritannische, Italienischs und Japanische Regierung haben im Verfolg des Genfer Beschlusses vom 16. Septeniber 1988, in dem di« Ein setzung eines Ausschusses von unabhängigen Finanzsachver ständigen vereinbart worden ist, beschlossen, dem Ausschuß den Auftrag zu «teilen, Vorschläge für «ine bollstän- s?!'«und endgültige Regelung desRepara- .inS Problems auszuarvei ten. Die Vorschläge sollen eine Regelung der Verbindlichkeiten umfassen, di« sich aus den zwischen Deutschland und den Gläubigermachten be stehenden Verträgen und Abkommen ergeben. Der Ausschuß wird seinen Bericht den an dem Genfer Beschluß beteiligten Regierungen sowie der Reparationskommifston erstatten. Ueber das Ergebnis der Berhandlungen im ganzen gibt die nachfolgende von den beteiligten Mächten vereinbarte Veröffentlichung Aufschluß: „Die Regierungen der sechs Mächte haben im Verfolg der Besprechungen, di« über di« Einsetzung des Sachverständigen« ausschusses geführt wurden, beschlossen, die folgende Erklärung zu veröffentlichen: „Herr Raymond PvincarS, Präsident des Minister rats, und Herr von Hoesch, Deutscher Botschafter in Paris, haben die Frage der Einsetzung des Sachverständigenausschusses, wie er in dem Genfer Beschluß vom 16. September 1928 Über die Regelung des Reparationsproblems vorgesehen ist, geprüft und sind hierbei über folgendes überelngekommen. 1. Es ist im allseitigen Interesse außerordentlich wün schenswert, daß sich außer den Sachverständigen, die von jeder der an dem vorerwähnten Genfer Beschluß beteiligten sechs Regierungen zu bestimmen sind, auch Staatsangehö rige der VereinigtenStaatenanden Arbeiten des Sachverständigenausschusses beteiligen. 2. Der Ausschuß soll nach dem Vorgang des Im November 1923 eingesetzten ersten Sachverständigenausschusses aus un abhängigen Sachverständigen bestehen, die internationales Ansehen und Autorität in ihrem eigenen Lande genießen und die an keinerlei Instruktionen ihrer Regierungen gebunden sind. Di« Zahl der Mitglieder soll zwei für jedes Land betragen. Es besteht jedoch Einvernehmen darüber, daß die Sachverständigen Ersatzmänner hinzuziehen können. 3. Der Ausschuß wird sobald als möglich zusammen treten, und gworvorläufiginParilS. Die endgültige Ausscheidung über die Wahl des Tagungsortes bleibt dem Ausschuß Vorbehalten. 4. Der Ausschuß wird von den sechs Regierungen ent- sprechend der vorerwähnten Genfer Vereinbarung vom i6. September 1928 -den Auftrag erhalten, Vorschläge für eine vollständige und endgültige Regelung des Reparationsproblems auszuarbeiten. Diese Vorschläge sollen eine Regelung derjeni gen Verpflichtungen umfassen, die sich aus den zwischen Deutsch land und den Gläubigermächten bestehenden Verträgen und Abkommen ergeben. Der Auchchuß wird seinen Bericht den an dem Genfer Beschluß beteiligten Regierungen sowie der Repa- rationskomMisston erstatten. 5. Was di« Ernennung der Sachverständi ge n betrifft, so soll in der folgenden Weise verfahren werden: Die Sachverständigen der an dem Genfer Beschluß 'beteiligten Gläubigermächt« werden von den Regierungen dieser Mächte bestimmt und nach dem Belieben dieser Regierungen entweder von ihnen selbst oder von der Reparationskommiffion ernannt. Die Sachverständigen Deutschlands werden von der Deutschen Regierung ernannt. Die sechs beteiligten Regierungen wer den in geeigneter Weise feststellen, wie di« Beteiligung der ame rikanischen Sachverständigen am zweckmäßigsten fichorgestellt wird/ « Dom deutschen Standpunkt aus kann man im allgemeinen den getroffenen Vereinbarungen beipslichten. Bedenken er regen nur zwei Punkte. Der FinanzsachverständigenauSschuß soll sobald als möglich zusammentreten, und zwar vorläufig in Paris. Daß Ministerpräsident PoinearS sich jetzt noch nicht airf einen bestimmten Termin festlegen konnte, ist weniger zu beanstanden, als daß er Paris zunächst als Tagungsort Ausschusses durchdrückt«. Die Pariser Atmosphäre hat t» LK», sailler FriebenSbiktat ihren klassischen Niederschlag gesunde«. Ihre Spuren erschrecken! Immerhin dürfte es den Finanz sachverständigen möglich sein, wenn sie an einem anderen Ort« tagen, sich von der üblen Pariser Atmosphäre zu befreien. Sie sind ja in ihrem Urteile völlig selbständig und lediglich an den Auftrag gebunden, Vorschläge für «ine vollständige und end gültige Regelung deS Reparationsproblems auszuarbeiten. Der Finanzsachverständigenausschuß soll seinen Bericht, den er am Ende seiner Tätigkeit abfaßt, den sechs Regierun gen erstatten, die an 'dem Genfer Beschluß vom ilä.SösNember >928 sich beteiligten — sowie der ReparativnSkom- Mission. Aus dieser Formulierung der amtlichen Verlaut barungen erhellt, daß es dem französischen Ministerpräsidenten geglückt ist, die ReporationSkmumtsfiu, Äs PÄMR Fr--«* oertrw-es in «Lee Form »Msni» ins Ech« M ms» «jtz in gebracht worden sei, wird folgende» mttgetetltr „SS ist richtig und in der Oeffentlichkeit bekannt, daß der deutschen Regierung diese» an di« übrigen Gläubigerregierungen gerichtet« Aide-Memoire später auch mitgetetlt worden ist. Ebenso ist bekannt, daß di« deutsche Regierung ihrerseits in einem Memorandum der französischen Auffassung die deutsche Auffassung gegenübergestellt hat. Die deutsche Auffassung ist sei nerzeit von dem ReichSaußenmtntster in seiner Reichs- tagSrede am IS. November dargelegt worden. Er hat damals der deutschen Regierung voll« Entschließungs freiheit für den Zeitpunkt nach Erstattung pe» Sach verständigengutachten» ausdrücklich Vorbehalten und fest gestellt, daß eine wirkliche Lösung der Reparations frage nur dann vorliegen könne, wenn sie die wirt schaftlich« Leistungsfähigkeit Deutschland» nicht über steigt, d. h., wenn sie un» die Erfüllung unserer Ver pflichtungen dauernd au» eigener Wirtschaftskraft und ohne Gefährdung der Lebenshaltung unsere» Volke» er möglicht. E» ist beabsichtigt, diesen Austausch von Memo randen im Einvernehmen mit den übrigen Regierun gen zur gegebenen Zeit zu veröffentlichen." Amerika g»g»a Frankreich Di« Frage der Teilnahme Amerikas an den Reparation»- Verhandlungen Reuter berichtet au» Washington: Sehr große« Interesse wurde durch die Erklärung de» Präsidenten Soolidg« hervorgerufen, daß die amerikanisch« Re gierung eine Einladung der europäischen Regierungen zur Teilnahme an den Beratungen de» Sachverständi- gena^Sschusse» sympathisch! gegenüberstehen würde. Prä sident Tooltdge vertrete aber nachdrücklich die Ansicht, daß di« Sachverständigen auf der Konferenz frei ihr Urteil abgeben müßten. Er sei der Ansicht, daß e» zwecklos für Amerika sein würde, Vertreter in irgend einer Eigenschaft zu entsenden, wenn die franz ösi- sch « n Delegierten vorher an irgendeine endgültige Re« parattonSgesamtsumm« gebunden wären, unter die fie nicht gehen dürsten. politisch» Veihnachtsruhe Da» Reichskabinett hat sein« Beratungen bi» nach Neujahr vertagt. Laut „Montag-Post" verbringt der Reichspräsident di« Fetrrtag« in Berlin im Kreis« seiner Familie. Ebenso bleiben Reichskanzler Müller, Reich-außenmintfter Dr. Stresemann und di« meiste« Mitglieder der Regierung während der Feiertage in Berlin. Die politisch« Fertenrvhe wird Vi» zu« Jahreswechsel dauer«. Dann will da» Kabi nett zunächst an di« dringliche Verabschiedung de» Reichsetat» für 1S2V gehe», der spätesten» Anfang Febuar vo« R«t-b»i»L dem Retchärat zugeleitet werden mutz. dl» Untersuchung gegen -k» verhafteten Mainzer -»amten Rechtsanwalt Dr. Firehr, der die Verteidigung der deut schen ^Angeklagten im besetzten Gebiet allgemein übernimmt, versucht«, «vom französischen Kriegsgericht Auskünfte über die Verhaftungen beim ReichSvermögenSamt zu erhalten. ES wurde ihm dabei aber in höflicher Form erklärt, daß er aus Grund der gesetzlichen Vorschriften keinerlei Einsicht in dis Akten nehmen könne. Di« Verhaftete« find nach wie uor vo« dar Umwelt gtsttMtz abgeschattü«. Die Uawchichmq dürft» W»-l «ach WS-wm KtzsWaw t« Pchtzmch Whmm» vr«» Simons b-karrt auf feinem Rücktritt D-- Empfang des «etchSg-richt^r^^^utt«. Der Reichspräsident empfing am Sonnabend vormittag 11 Uhr den RÄchsgetichtspräsidenten Dr. Simon« zu einer Aussprache über den -wischen dem Staatsgerichtshof und der ReichSregierung entstandenen Konflikt. An der Besprechung, die bis nach 12 Uhr dauerte, nahmen ferner der Reichskanzler, der Reichsjustizminister sowie Statssekvetär Dr. Meißner teil. Am Schlüsse der Aussvrachs erklärt« Reichsgerichtspräsi- deut Dr. Simons, er sei zwar nach den Darlegungen deS Reichspräsidenten, des Reichskanzlers und des ReichSjustiz- Minister» überzeugt, daß die Absicht einer Mißachtung deS Staatsgerichtshofs und seiner Entscheidung seitens der Reichs« regierung nicht vorläge, müsse aber dennoch mit Rücksicht aus die von ihm von Anfang an eingenommene grundsätzliche Stellungnahme aus seinem Abschiedsgesuch beharren. Gleichzeitig erklärte sich der ReichsgerichtSprüfident auf Wunsch des Reichspräsidenten und der Reichsregierung und im Hinblick aus die Geschäftslage des Reichsgerichts bereit, sein Amt bi« zum April kommenden Jahres weiterzuführen. Der Anschlag auf sackst Persönlichkeit und Beweggründe des Täter». Benoit, der am Freitag auf den ehemaligen Ve- neralstaatSanwalt in Kolmar, Fachot, «inen Anschlag verübt hat, erklärte nach seiner Selbststellung, er habe seine Tätigkeit al» Schlächter wegen Krankheit aufgeben müssen. Während seiner Krankheit hab« er die Be richte über den Kolmarer Prozeß gelesen und sich da bei die Auffassung gebildet, daß Generalstaatsanwalt Fachot für die Festnahme der Autonomsten verant wortlich sei. Er gestehe zu, Autonomist zu sein, je doch treibe er nicht aktiv Politik. Er habe geglaubt, in Fachot die Ursache allen Unheil» zu beseitigen. Die ser Gedanke sei bald stärker hervorgetreten, bald wie der zurückgetreten. Er habe dann in Straßburg ge arbeitet und geplant, «ine Stellung als Fleischer in Madagaskar anzunehmen, die Berhandlungen seien aber gescheitert. Er sei am 17. November nach L« Man» gefahren, wo, wie ihm zu Ohren gekommen sei, Fachot die Leitung einer Pulverfabrik übernommen haben sollte. Bon dort habe er zwei Briefe an zwei auto- nomistische Zeitungen geschrieben, daß er den General staatsanwalt suche, um ihn zu töten. Wenn er festge« nommen werden sollte, möge man sich um da« Schick sal seiner Frau kümmern. Alsdann habe er sich nach Pari» begeben. Bereit» am 19. und 20. Dezember habe er vergeblich in der Wohnung, die Fachot be ziehen wollte, nach diesem gefragt. Benoit, der während seiner Vernehmung weint« und nachdrücklich betonte, daß er unabhängig sei und keiner politischen Gruppe angehör«, hat zu seinem Ver teidiger den Rechtsanwalt Klein, der auch im Kol marer Autonomistenprozeß Verteidiger war, gewählt. Auszeichnung Fachot». DaS Befinden des ehemaligen GeneralstaatSanwalt» in Kolmar, Fachot, wird für befriedigend erklärt, wenngleich die Aerzte noch nichts Endgültiges sagen können. Fachot wurde vom Minifterrat zum Kommandeur der Eb-enlegion ernannt. Haussuchungen in Straßburg. „Havas* meldet aus Straßburg: Auf Antrag der Pariser Staatsanwaltschaft sind in autonoMistifchen Kreisen von Straß burg Haussuchungen vorgrnommen worden, um iesizustellen, ob Georg Benoit, der das Artentat auf Fachot verübt hat, Be ziehungen zu den Führern der Autonomistenbewegung hat. Der Vater des Täters soll übrigens Bürgermeister de» Heimat ortes Walburg sein. deutscher Protest gegen Parste» S -tt»? Wie dir „Vvsfifche Zeitung" erfährt, hat hi« deut sch« Botschaft in Pari» beim französische« Außenmini sterium g«gen di« Sprache mehrere« Pariser Blätter, di« in ihren Kommentaren zu dem Attentat auf den ehemaligen Kolmarer Oberstaatsanwalt Fachot eine mo ralisch« Mitschuld Deutschlands zu konstruieren ver suchten, nachdrücklichsten Protest erhoben. Vie Lage in Afghanistan Entfernung der Frauen und Kinder au» der britische« Gesandtschaft tu Kabul. Die afghanische Regierung hat «iwgewilligt, baß britische Luftstreilkräfte die britischen und indischen Frauen und Kinder au» der drei Kilometer außerhalb Kabuls gelegenen britischen Gerätschaft in Sicherheit bringen. Vier Europäerinnen, drei Kinder und vierzehn Fvaurn indischer Staatsangehörig keit wurden gestern früh «st Flugzeugen von PMl nach