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'' 2S. Zahrgang /luer Tageblatt -^-ZM /lnzeiger fiir -as Erzgebirge W -^'-raomu! LagMoa ftu««ss.un. Enthalte«- -lr amtllchra vekanntmachuuge« -es Rate» -er Sta-t IM- -es Amtsgerichts fiue. p»sftcheck-«.nt»r MM tt»BeM.ieee Sonntag» äen t2. August 1S2S SroKcleullcblanä, ein I)orl cies frieciens. Eine veutzernng znr Anschlußfrag«. In der nächsten Nummer der katiholtschen Wochen- schrtft ,M» «ene Reichl" setzt sich dessen.Herausgeber, der al» Vertreter altüsterreicht scher Tradition bekannte Prälat Dr. Aenrtlian 'Schoepfer mit den Alarmrufen gegen den Zusammenschluß Deutschland» und Oester reich« auseinander, die infolge der Kundgebungen betml 10. Deutschen SüngerbundeSfest in Wien besonder» in der französischen und tschechischen Presse laut geworden sind. Au» diesen Protesten, sagt Schoepfer, spricht vor allem eine ungeheure Angst vor dem, deutschen »oll. Angst ist immer da» Bekenntnis der Schwäche. Die Sieger fürchten sich aber auch vor den notwendigen Fol gen ihre» eigenen Steges. Sie haben Oesterreichs-Ungarn ich Ramien de» RatlonaLttLtenprin-tp» und de» Selbstbesttmimungsrechte» zerschlagen und fürchten sich mm, daß diese ihre Grundsätze auch auf da» deutsche Volt Anwendung finden sollen. Sie haben aber dem Rumps-Oesterreich eine Gestalt und Ausdehnung gegeLen, die eil zumi Zusammenschluß mit h«j PMschm «sich* g-rader« v«tyid«r-L»Mch . , nm, , , recht gestriche eingehend eine Entsch rüstung aller Lände» besiegten, hin. Die En Sozialismus die Pflicht Da» RetchSkabtnett beschloß in seiner gestrigen un ter dem Vorsitz de» Reichskanzler- abgehaltenen Sitzung, den Bau de» Panzerschiffe« in Angriff zu neh men. Zu diesem Beschluß ist die ReichAregterung ge langt, nachdem festgestellt wurde, daß die durch den Bau des Panzerschiffes entstehenden Mchrau-gaben in den folgenden Jahren durch entsprechende Ersparnisse bei sonstigen Ersatzbauten wieder eingebracht werden. Da» RetchSkabtnett erhöht« ferner dis Ber- stcherungSPflichtgrenze in der Mngestell. tenverstcherung von 6000 auf 8400 RM und be schloß u. a., dem MeichStag die RatisizierungSgesetze über drei internationale llebereinkammen betreffend die Seeschiffahrt vorzulegen. Wie die „Germania" tzvrt, ist tM Kabinett der Beschluß, den Bau de» Panzerkreuzer» A in Angriff zu nehmen, einmütig gefaßt worden. Dem ,Lokalan- zeiger" zufolge nahm di« Beratung über di« Erhöhung der VersicherungSgrenze in der Ungestelltenversicherung einbarten Äerfaffung vom 31. Jä te an Stelle des allgemeinen Wahlrechts nwahlrecht verankerte. Ein Jahr der alte deutsche Bundestag wiederum längere Zeit in Anspruch, «ach SV de» Angestellt«- versicherungsgesetze« ist der RetchSarbettSminister ev- mächtigt, diese Grenz« festzusetzen, so daß da« Kabinett! gestern einen entsprechenden Beschluß fassen konnte. Hierzu ist nur eine Verordnung notwendig. Set dyn in der amtlichen Mitteilung erwähnten internationalen Abkommen Aber dl« Seeschiffahrt handelt e» sich, wie da» Blatt schreibt, um Abkommen von Genua dvm Sichre 1926, von Genf vom Jahve IS21 und von Genf vom Jahre 1920. Dies« Abkommen beziehen sich anf die Beschäftigung von Jugendlichen und auf die ärzt liche Untersuchung. Diese Angelegenheiten sind in d« deutschen SeemannSordnung bereit» geregelt. Trotzdan bedürfen die entsprechenden internationalen Wkamma» noch der Ratifizierung. »aut „Rassischer Zeitung" ist der «aRnettlksMug eine Besprechung de» gegenwärtigen Stande« der deutsch-rumänischen yinanzverhandlungen Vorau «gegan gen. Die Von der rumänischen Regierung ^entsandt« Unterhändler sind jetzt in Berlin eingetvoffen. Der Panzerkreuzer wird gebaut Die gestrige Nabinettsfitzung Vie ganze Mell verurteilt äen Krieg. Spitzfindigkeiten Pokneareea. Ministerpräsident Pvineare« hat bet einer PrsiS- verteilung Vor den Schülern de» Dorfe» seine« ^Som- rneraufenthalte», Samptgnh, «ine Ansprache gehalten, in der er auch auf den Kriegsächtungspakt einging. Heute, so erklärt« er, verurteilt die ganze Welt den Krieg, und Man muß sich darüber freuen. Tun wir alle», was von un« abhängt, damit er niemals Wie derkehr«. ^Netzen wir sogar noch weiter, Versuchen wir, unsere Leiden zu vergessen und zu Verzeihen, wa» un» angetan worden ist. Aber, damit Frankreich voll kommen vor unverschuldeten Abenteuern geschützt bleibt. Muß e» die Mittel in der Hand halten (l), um sich gegebenenfalls gegen diejenigen zu wehren, die in einer Stunde der Verirrung seins Ruhs zu stören versuchen sollten. hlndrängt. Und dies« Zusammenschluß OVstewwiW Mit Deutschland wird kommen; er ist ja auch nur die Wiederherstellung eine» geschichtliche» Zustande«, der bi« 1866, al» Oesterreich au- dem Deutschen Reiche MnauSgeworfen wurde, also -iS vor sechzig Jahre», jahrhundertelang gedauert hat. Gelingt e» dem deut schen Bolle, schließt Schoepfer seinen Artikel, die alte ,Mermania" mit ihrem geschichtlichen Kultur- «rd FrtedenSberuf wieder in neuen, modernen Formen z» gestalten, dann brauchen die Franzosen von einem sol chen großen Deutschland nicht» zu fürchten. Wenn e» dann Hesvnder» feinen weltgeschichtlichen Beruf .»ach deM Osten und Südosten erfaßt und damit di« historische Sendung Oesterreich« in sich aufnimmt, wird ein sol che» geeintes Groß-Deutschland ein starker Hort d«E Frieden» und wahrer Kultur sein. dmMze Abrüstungskonferenz. Der internationale Gozialistenkoagreß. In der gestrigen Sitzung des internationalen Sozialisten- kongrefles wurde die allgemeine Aussprache über die politische Lage beendet. De Broucköre-Belgien begründete einen Antrag des Vollzugsausschußes, in dem die sozialistischen Parteien aus- gefordert werden, in allen Ländern, in denen die Todes strafe noch besteht, alles zu tun. damit sie au» dem Straf recht gestrichen werde. Der Kongreß erörterte fern« ' ' "" "ließung, in der e» heißt: Die Ab- , sowohl der siegreichen al» auch der tschlteßung sagt zum Schlüsse, daß der .. , habe, die Böll« davon zu Überzeugen, wie unnütz Konferenzen zur Einschränkung d« Rüstungen seien, wenn die daran teilnehmenden Regierungen fortfahren, eine KriegSpolttik zu betreiben. Gefährlich« deutsche Nationalhymne. Bor dem französischen Kriegsgericht in Kaiserslau tern hatten fick zwei Deutsche wegen „Provokation der Be satzungstruppen" (durch Singen de» Deutschland liedes) und neun wegen verbotenen Waffentragens zu ver antworten. Sie wurden sämtlich zu Gefängnisstrafen von 15 Tagen und zu Geldstrafen von 850 Mark verurteilt. EualischchmuziisisHe Manöver d» Rheinland. Amtlich wird mttgetetlt, daß bei den kommenden französischen Manö- vern im Rheinland ein britische» Kavallerteremment Mit wirken wirb. Da» geschehe auf Grund ein« Einladung der französischen Behörden, die England anaawrmmp -ab». lung des ,re 1871 «klärt das Deutsche ser beruhte auf einem Ver sen« 26 deutschen Gebiete, die den .. Die Retchsgewalt lag bet den ver- ÄniÄen LLnderregterungen im Bundesrat. ^ Rechte des VundespräsidtumS, des Kaisers sowie ^ Doll^ntretung, des Reichstages, waren in der Verfassung streng umrisien. Das Organe de« Reichskanzler» ohne Mintsterstellung waren. . _ Diese staatsrechtliche Struktur des Reiche» drängte schon » r2.em Welttriege nach einer Weit«entwicllung. Diese war im Frühjahr 1917 so dringlich geworden, daß sich Wilhelm II. U der Lsterbotschaft vom 7. April entschloß, die den Reichskanzler beauftragte, „den Erfordernissen der neuen Zeit mit den rechten Mitteln und zur "Hten Stunde zur Erfüllung zu verhelfen und die Formen de- Staatswesen» so auSzu- bauen, daß für die freie und freuotgeMit- arbeit aller Glieder de» Bolte» Raum ge schaffenwerde." Dieses Versprechen wurde nicht sofort, sondern erst im Sommer des nächsten Jahres unter dem Druck einer ungün- fttgen militärischen Lage und einer drohenden innerpoltttschen Zuspitzung verwirklicht. Durch die RetchSgesetze vom 28. Ok- tober 1918, die uns die Parlamentarisierung der Reichsregierung, die Erweiterung der Zu ständigkeit de» Reichstages und die Unter- vemlcklsnä» staatsrechtliche Entwicklung. 8«» 11. AUMst 1928. -- «K« ohne Kenntnis der staatsrechtlichen Entwicklung Deutschlands während der letzten Jahrhunoerte. Sie soll in großen Um rissen hier gegeben werden. " ° n e utsche Reich war ein Einheitsstaat. An sein« Spitze stand als gewählter Herrscher der römische Kaiser deutscher Nation. Seine Ge- walt war mcht absolut, sondern beschränkt durch den ständi- scherl alten Reichstag, der sich aus Vertretern des Grundadels, der Gelstlichkelt und der Bürgerschaft zusammensetzte. Wäh rend nun in England und Frankreich die staatsrechtliche Ent- nncklung dahin ging, daß die Zentralgewalt der Monarchen auf Kosten der Stande und der Territorien wuchs, haben wir bei uns leider eine entgegengesetzte Entwicklung zu verzeichnen. Die Karsermackt nahm allmählich zu Gunsten der einzelnen Länder ab und diese entwickelten sich langsam aus ständischen U abso uten Monarchien. Verfassunasreckstlich schloß der Westfalische Friede diese Entwicklung ab, indem er den Terri- torialfursten die Landeshoheit gab, und mit ihr das Recht, Krieg zu führen sowie Verträge und Bündnisse zu schließen. Mitder Einheit d e s al t en D e u t s ch en R e i ch e s war es damit vorbei. Was übrig blieb, war ein völ kerrechtlicher Sammelbegriff. Aber auch dieser Schatten ver schwand, als Kaiser Franz II. im Jahre 1805 die Kaiserkrone ntederlegte, nachdem zuvor im Anschluß an den Frieden zuPreßburg 16 deutsche Fürsten sich unter französischem Protektorate zum Rheinbund zusammensetzten. In Preußen hatte schon der Große Kurfürst den Land ständen wenig Beachtung geschenkt. König Friedrich Wilhelm I. kümmerte sich gleichfalls wenig um sie und Friedrich der Große räumte ihnen keine Stimme mehr ein. D« absolute Charak ter der preußischen Monarchie fand in dnn allgemeinen Land recht vom Jahre 1794 feinen Niederschlag. In ihm wird näm lich bestimmt, daß in der Person des Königs alle Rechte und Pflichten des Staates vereinigt sind, so daß dem König das Recht zusteht, Gesetze und L rordnungen zu erlassen, Steuern und Abgaben zu erheben. Die Hoffnung der besten Deutschen, daß aus dem Frei heitskrieg der deutsche Nationalstaat bervorgehen würde, trog. Der Wiener Kongreß (1814/15) bescherte uns nur einen machtlosen völkerrechtlichen Staatenbund, besten Organ der alte Bundestag war, in dem Oesterreich den Vorsitz führte. Die Mitglieder des Staatenbundes sollten Konstitutio nen (Verfassungen) einführen, die Mehrheit von ihnen sah aber davon ab und begnügte sich mit den landständischen Ver fassungen. Dies gilt vornehmlich von Preußen. In keinem größeren deutschen Staate blieb die Entwicklung so zurück wie hier. Als die Nationalversammlung in Frankfurt a. M. 1848 zusammentrat, erkannte Friedrich Wilhelm IV. die Notwen digkeit der Ausgestaltung Deutschlands zu einem Bundesstaat unter Einführung einer wahrhaft konstitutionellen Verfassung an. Wie dann aber die Nationalversammlung mit ihren Ar beiten nicht vorwärts kam und innerlich zusammenbrach, ging die preußische Monarchie nicht an die Verwirklichung dieses Versprechens, sondern zur Oktroierung der Verfassung 30. Mat 1849, die zur vereinbarten Verfassung vom 31 nuar 1850 führte, bi, das Dretklassen später wurde auch eröffnet. Verfassungsrechtlich blieb dies« Zustand bi» zum Jahre 1866 erhalten, bis zum Prager Frteden.der dem Preu- ßisch-österreichtschen Kriege ein Ende machte. Kraft d« Frte- densbedtngungen trat Oesterreich aus dem Bunde aus und er kannte schon rm Vorau» den zu gründenden Norddeutschen Bund unter preußisch« Führung an. Dieser trat im MH- ahr 1867 in Erscheinung und zwar als Bundesstaat aufkon- titutioneller Grundlage. Mitten im deutsch-französischen kriege führten Verhandlungen mit den süddeutschen Ländern zu Verträgen, die den Eintritt dieser Länder in den Norddeut- schen Bund herbeiführten. D« so erweiterte Bund erhielt kn Namen Deutsches Reich. Der Präsident deS Bun- des, der Träger der preußischen Krone, erhielt den Titel Deutscher Kaiser. Die Bemühungen, die staatsrecht lichen Grundlagen deS Reichs zusammenzufasten, fanden ihren Abschluß in dem Gesetz, betreffend die Verfassung deS Deutschen Reiches, vom 16. April 1871. Die Reichsverfasfw Reich zu einem Bunde! trag der Fürsten Bundesstaat bildeten. stellung der Kommandogewalt de» aatser» unter die parlamentarische Kontrolle de» Reichstages brachten, trat das deutsche Kaiser reich staatsrechtlich in die Reihe der parlamentarisch regierte» Staa ten ein. Unsere staatsrechtliche Entwicklung wurde ab« iähunt«- krochen durch die Ereignisse des Novembers 1918. fisch rufst« schein Muster traten Arbeiter- und Eoldatenräte in Erschei nung, ein Vollzugsausschuß dies« Räte als Zentralorgan und ein Rat der Volksbeauftraaten. Au» den Kämpfen d« demo kratisch gesinnten Sozialisten mit den sogenannte» Unab hängigen, den Spartakisten und Kommunisten ging die ge mäßigtere Richtung al» Sieger hervor. So kam e» am 18. Ja nuar 1919 zu den Wahlen zur gesetzgebenden Nationalver sammlung und bald daraus auch zum Zusammentritt der ver- sastunggebenden deutschen Nationalversammlung in Weimar. Deren bedeutungsvollstes Werk war die parlamentarische Ver abschiedung der Reichsverfassung, deren neunjährigen Bestand wir heute feiern.