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Nr. 94 21. Jahrgang Sonnabenä. äen 24. April 192S des steht wie weit die Kompetenz des ReichssondergerichpeS reichen soll. ' Eine neue Sitzung' de» NechtSauSschusseS ist zwar für morgen nachmittag anberaumt worden, aber sie soll nicht der sachlichen Weiterberatung des Kompromiß? entwurfes dienen, sondern lediglich einer Besprechung der Geschäftslage im Ausschuß, selbst. Der Reichskanzler, der unmittelbar nach Schluß der Sitzung von den Vorgängen unterrichtet worden war, beraumte für den Nachmittag die Besprechung mit den Vertretern der Koalitionsparteien an. ES war ja klar daß e» sich hier um eine Frage handelte, die nicht im RechtSauSschutz, sondern nur in Verhandlungen zwischen Regierung und Karteien poli tisch gelöst werden konnte. Das Ergebnis der Besprechung iM Reichskanzler- Palais ist noch nicht bekannt, es ist unwahrscheinlich, daß ein Ergebnis schon auf den ersten Anhieb erzielt» werden wird, denn der Reichskanzler wird auch mit den Sozialdemokraten und den Deutschnattvnalen Rücksprache nehmen wollen. Aus jeden Fall erwartet man von diesen Besprechungen eine Klärung. Im Reichstag war die Meinung überwiegend, daß RetchSregterung und KoalttionSdarteten sich unzweideutig in dem Ginne aus» sprechen werden, die Mehrheit für das yürstenabfin- dungsgesetz müsse mit Hilfe der Sozialdemokraten ge schaffen werden. Eine Ne-e Lor- Ercils. London, 23. April. In einer Rede in Leeds sagte Lord Ceetl aus einer Versammlung der Liga für Völkerbund, der Völkerbund sei der Mittelpunkt der Außenpolitik der britischen Regierung. Er könne sich nicht vorstellen, daß ein Außenminister irgendein« wich tige politische Frage erwäge, ohne zu prüfen, wie die Wirkung auf den Völkerbund sein wird. Der Völker bund richte sich gegen niemand. ES sei wahr, daß „ Rußland fürchte, der Bund sei gegen es gerichtet aber ehemals regierenden Fürstenhäusern und damit auch! die» sei vollkommen falsch. * t auf da» derett» laufende VottSgesetzgebungSverstchvm - Hpine Anwendung finden lams. C twurf eines Gesetzes über äen Volksentscheiä. ein volksrntschei- über -kr Kuftvertung unmöglich. Der Reichstag hat da» folgend« Gesetz beschlossen, mit Zustimmung des Reichsrates hiermit verkün- das mit Zustimmung des Reichsrates hiermit verbün det wird, nachdem feftgestellt ist, daß die Erfordernisse verfas ungSändernder Gesetzgebung erfüllt sind: Artikel l Du» Gesetz über den Volksentscheid vom 27. Juni 1921 (RetchSgesetzbl. S. 790) erhält im - 1 «Vs. 2 folgenden neuen Satz Lr „Al» Gesetz« im.Sinn« dieser Vorschrift gelten auch Gesetz«, di« die Folge« derl Geld entwertung regeln." Artikeln - Neber «in Gesetz zur Aenderung oder Aushebung diese» Gesetze» kann nur der Reichspräsident einen Volks entscheid veranlassen. - Artikel HI Diese» Gesetz tritt mit dem auf di« Verkündung folgenden Lage in Kraft. Segrün-ung. Nach Reich-recht ist der weg der volkHefetzgebung insofern beschränkt, al» über den Haushaltplan, über Abgabengesetz« und Besoldunabordnungen nur der Reichspräsident einen Volksentscheid veranlass»« kann (Art. 78 Abs. 4 der RetchSverfasfung und 8 1 Ws. g de» Gesetze» über den Volksentscheid VVM L7.. Juni 1921, RetchSgesetzbl. G. 790). Damit find auch Gesch- entwürfe der bezeichneten Art dem Antrag auf Volk», entscheid nach Art. 7S Abs. 2 der Reichsverfassung und dem Volksbegehren nach Art. 78 Abs. S Satz 1 der- Reichsverfassung (Volk-initiative) entzogen. Di«» g«ht au» den Beratungen der Nationalversammlung (Proto kolle de» BerfassungSauSschusse» S. 298, S10, S12) her» vor, wird In der staatsrechtlichen Literatur überein stimmend angenommen und entspricht auch der bishe rigen Praxi» der Reichsverwaltung. Haushaltplan, Abgabengesetze und BesoldungSord- nungen sind der Volk-initiative entzogen worden in dtp Erwägung, daß hei Gesetzen finanzieller Natur e» nicht schwierig sei, au» den Rethen der unmittelbar betroffen nenLnteressenten die erforderliche Zahl von Unterschrif ten zu erhalten, und daß derartige Gesetze auch nicht au» dem Zusammenhang Mit dem gesamten Steuer- und WtrtschaftSplan herausgenommen werden könnten (vgl. Protokoll de» BerfassungSauSschusses S. 810-312). Der Bestimmung liegt der Gedanke zugrunde, daß nicht ein Teil der Bolksgesamtheit die Initiative ergreifen soll, um zuungunsten de» anderen Teile» über die Verteilung wirtschaftlicher Lasten Bestimmungen zu treffen. Infolge der Geldentwertung ergab sich die Not wendigkeit, die vor und während der Geldentwertung begründeten Rechtsverhältnisse im Aufwertungsgesetz und im Gesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen im Zusammenhang zu ordnen sowie im Finanzausgleichs gesetz eine neue Grundlage.für die öffentliche« Hau«- . halte zu schaffen. Der Gesamtkomplex dieser Gesetze bildet die Grundlage nicht nur für die öffentliche Wirt schaft; er bedingt maßgebend den Haushalt de» Reiche», der Länder und der Gemeinden, den Finanzausgleich zwischen Reich, Ländern und Gemeinden wie überharrpt das gesamte öffentliche Finanzwesen. Gr ist insbeson dere auch die Grundlage unserer Währung. Solch« Ge setze müssen, wenn nicht die ganze deutsche Wirtschaft er schüttert werden soll, dem RetchShauShaltplan und den Abgabengesetzen gleichgestellt werden. Bei sinngemäßer Auslegung des Art. 73 Ahs. 4 der ReichSverfassung dos neue duellgefetz km Neichsrat angenommen. Das Duellgesetz ist in der neuen Fassung, die für Zivil beamte, wie Re chswehrangehörige die D «nstentlassung be' Duellvergehen fakultativ macht, vom Reichsrat angenommen worden. der frühere Reichskanzler dr. Wirth kn Moskau. Moskau, 28. April. Der frühere Deutsch« Reichskanzler Dir. Wirch ist gestern in Moskau ringe- troffen. Er erklärte Pressevertretern, er freue sich der Möglichkeit, Mit den Staatsmännern der Sowjet union wieder zusammenzukommen, um die Zusammen- arbeil de» beiden Lünder weiter »u fürder». haben. > l Zur Vermeidung von Zweifel« empfiehlt sich eine Klarstellung durch ausdrückliche gesetzliche Bestimmung, wie sie im Art. 1 de» Gesetzentwürfe» vovgeschlage« wird. Um den erstrebten Erfolg auch für die Zukunft zu gewährleisten, wird da» dorgeschlagene Gesetz selbst hinsichtlich seiner Aenderung oder Aufhebung d«r Boiksinitiative entzogen, wa» durch Art. 2 de» Gesetz entwürfe» zum Ausdruck gebracht wird, der sich in sei nem Wortlaut dem Art. 78 Ws. 4 der Reichsverfassung anpaßt. , Ausdrücklich bemerkt wird, daß da» dorgeschlagene Gesetz entsprechend dem Inhalt sttne» Art. 1 auf die Regelung der Au»einandersetzung der Länder mit den presseftlmmen zum Abbruch -er verhan-lungen. Berlin, 23. April. Die „Vosstsche Zeitung" Weitz als wichtigstes Resultat der gestrigen Besprechung gen des Reichskanzlers mit den Vertretern der Koalt- ttonSparteien über 8 2 des Kompromißentwurfes die Anberaumung einer Aussprache zwischen dem Reichs kanzler, dem preußischen Ministerpräsidenten und dem preußischen Finanzmintster zu melden, die Heute Vor mittag erfolgen soll. Gelingt es, in dieser Konferenz,, so schreibt da» Blatt, eine einheitliche Plattform für, Reichskabinett und preußische Regierung zu schaffen.' dann ist auch die politische Voraussetzung für eine Mehrheitsbildung in der Frage der Fürstenabfindung gegeben. Auch die „Germania" betont: Wenn die Preu, ßische Regierung, an der die Sozialdemokraten beteiligt sind, dem Kompromiß zustimmt, dürfte die sozial demokratische Reichstagsfraktion kaum anders können. ES scheint also nicht unmöglich, eine Mehrheit von der Sozialdemokratie bis zur Deutschen Volkspavoi herzu stellen. ' Zu der Frage einer deutschnationalen Mitwir kung bet der Verabschiedung dos Kompromißentwurfes äußert sich da- Zentrumsblatt dahin, daß auf der Ba sis der jetzigen Haltung der Tteutschnattonalen eine Mehrheitsbildung mit ihnen für das Zentrum sine glatte Unmöglichkeit sei. Ueber dis Haltung der Sonialoemo- kraten schreibt der „Sozialdemokratische Pressedienst": Tie Sozialdemokratie lehnt das Fürstenabfindungskom promiß ebensowenig grundsätzlich ab, wie sie es in seinem jetzigen Inhalt nicht grundsätzlich anzunehmen gedenkt. Aber sie ist nach wie vor zur Mitarbeit bereit und ge willt. dem Gesetze ihre Zustimmung zu geben, wenn hierzu die notwendigen Voraussetzungen geschaffen wer den. Zu den Presseerörterungen über eine mögliche Re gierungskrise im Zusammenhang mit der Frage der Fürstenabfindung erklärt die „Tägliche Rundschau" daß „ „ . .... die Frage der Fürstenentschädigung von der ReichSre-' müssen daher Gesetze, die die Folgen der Geldentwer- gierung nicht als eine Koalittonsangelogenheit ange- tung regeln, hinsichtlich der Volk-initiativ« den glei chen werde. Es sei allerdings nicht zu verkennen, daß chen Bestimmungen unterworfen fein, wie Gesetzen^- die Lage nach dem gestrigen Ablehnungsbeschluß im würfe, die den Haushaltplan, die Regelung der Abga- Nechtsausschuft de» Reichstage» einigermaßen schwierig! ben oder die Besoldung unmittelbar »um Gegenstand geworden sei. Sie sei aber keineswegs so, daß ,nan ir-' " gend welchen Anlaß hätte, Krisenbefürchtungen Raum zu geben. /luer Tageblatt MM? Anzeiger für öas Erzgebirge kelegrmmmr ««»,»>«« «enge Enthalt»«- -i» amtlich»« Vekaaotmachoag»« -»» Rat»» -»» Sta-t ««- -»» M»t»g«icht» Mu», Postscheck-».««» WM LeW» «,.,««, Die VerWIuiWil über Has WmbWWMstz abgckoW. Der strittige 8 2. Berkin, 23. April. Auf Einladung des Reichs-' Ihre Fortsetzung hätte ja auch keinen Sinn gehabt, so kanzler» Dr. Luther haben sich gestern nachmittag die lange nicht Klarheit über die wichtige Bestimmung be- Vertreter der KoalitionSparteien bet ihm zu einer Be- - - - . — - sprechung zusammengefunden, zu der von der preußi schen Regierung auch Ministerpräsident Braun und Fi- nanzminister Hötzker-Aschoff geladen waren. Tie po litische Bedeutung dieser Besprechung zwischen Regie rung und Regierungsparteien wurde gekennzeichnet durch die Vorgänge im RechtSauSschutz des Reichstage», dessen Beratung des KompromitzenyvuefeS über die Fürstenabfindung auf da» tote Geleise geriet, nachdem Mit d>«n Stimmen der Sozialdemokraten der 8 2, in dem der Wirkungskreis de» ReichSsondergertchteS um- schrieben wird, abgelehnt worden war. Regierung und Koalition sehen sich jetzt vor die Frage gestellt, mit wel cher Mehrheit das Fürstenabfindungsgesetz im Reichstag parlamentarisch durchgebracht werden soll. Da» Reichskabinett vor allem wird jetzt klar Stellung nehmen müssen. Und davon hängt nicht nur da» Schicksal des Gesetz entwürfe», sondern auch die innerpoltttsche Orientie rung für die nächste absehbare Zeit ab. Der Zwischenfall ist gestern im RechtSauSschutz des Reichstage» schon bet der Beratung des 8 2 de» Kompromißentwurfe» eingetreten. Ter 8 2 handelt von der Zuständigkeit Reichssondergerichtes. Sein erster Absatz lautet: „Für «ine Gesamtauseinandersetzung, wenn eine solche Nicht bereit» nach der GtaatSumwälzung des Jahres 1918 durch Gesetz, Schiedsspruch, Vertrag oder Vergleich erfolgte, ist da» Reichssondergericht ausschließlich zu ständig. Ob eine vorausgegangene Regelung eine Ge- samtauseinandersetzung ist, entscheidet da» ReichSson- dergertcht nach freiem Ermessen." Die Goztaldemvkraten hatten beantragt, in diesen Absatz etnzuschalten: „Borbchaltltch der Bestimmungen im Absatz 2." Und für diesen Absatz 2 hatten die Sozialdemokraten einen Antrag gestellt, der sich auf d'e Rückwirkung bezog. Nach dem Kompvomitzentwurf war vorgesehen, daß bereits erledigte Abfindungsversahren nur auf den Antrag beider Parteien wieder ausgenommen werden sollten. Tie Sozialdemokraten verlangen, daß diese Rückwirkung auf Antrag eines Landes erfolgen soll. Labet ist in der Hauptsache an Braunschweig gedacht, wo im vergangenen Jahre ein Vergleich mit dem Für. stenhau» mit einer Stimme Mehrheit gegen die gesamte Linke angenommen worden ist. Hier wollen die Sozial demokraten 'dje Möglichkeit einer neuen? Entscheidung lediglich auf Antrag des braunschweigischen Landtages bezw. der braunschweigischen Regierung. Bet der Abstimmung über den Absatz 1 des 8 2 stimmten mit den drei Kommunisten und den Völkischen die sieben sozialdemokratischen Mitglieder des Ausschus ses Mit Nein, während Zentrum, Deutsche Volkspartei, Demvkraten und Wirtschaftliche Vereinigung mit Ja stimmten und die Deutschnationalen Stimmenthaltung übten. Infolgedessen wurde der,Absatz '1 des 8 2 ab gelehnt. Abgeordneter Freiherr v. Rtchthofen erklärte namen» der Demokraten, daß nach der Ablehnung des 8 2 die Fortsetzung der Beratung keinen Zweck habe. Er sprach sich für den Abbruch der Beratungen au». Ihm schloß sich für da» Zentrum der Abgeordnete Sch ulte- BreSlau an. während der deutschnattonale Redner er. klärte, daß er sich namens seiner Fraktion alle Ent scheidungen Vorbehalte, aber im Interesse der Sache au» rein formalen Gründen die Fortsetzung empfehle. Ohne daß ein Beschluß de» Reichstage» gefaßt wor den wäre, wurde« di« Verhandlungen de» Recht-anSschusse» (tatsächlich abgebrochen.