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/luer Tageblatt Nr. 200 Zreitag» äen 2S. Nugust IS2S 20. Jahrgang hl liegt. Die ahrloser ihre orden sind, ch im Ein andel uni» ausgestellt ermittlung ld Rechtsan« bezahlen. ntt der be- ii kann. wieder mit n erneuter E tusch rei- PE»»>U Ml «« M« «,» «»»«-»« w « «i» «e««!» Nwu,«,« «auch, s-m « «»ltpf,»»,,«. e,„g»a«m,: rav'dlatt Snihaltruö -i» amtlichen Sekaaatmachongr« -es Kal«« -« Sta-t an- -r« ^mtsgaricht» ^a». p»M)«k-nem», MM L»tPPg a». ,««, RMM MnZeiger für -as <krzgebirge 192S. >. rserösfnung die Städte — 78 An- igels Masse m betrafen esellschaften zg auf den f die Land* konkurZver- Zwangsver-- gon Masse isbeschlusses tsaussich^en lwqelcknt ' 3 Einzel- Industrie uif sonstige id zwar W ährend bei lehünnngen entstanden Z 82,W I, bei der haben sich ns in der iza such reu. iniing die n Werten ich heute ich, sodaß namentlich >rvor. An Wrng da- Spezial and chin- le lebhaft en Kurs uarkt und 'r Sckiijf- di'erhäli- sich auf rozent. Wenn rtörende nen an- il wird, bist du ct, noch Aligen riegte," nit der f- — Hat fite! - ue ge- ihren. mn du S Buch een." es der ibe Be reiches re sich ifäden ganz cden!" Die französische Antwortnote. Berlin, 26. August. Tie dem Reichsaußenmintster von dem französischen Botschafter am Montag überreicht« Role lautet in der UeberMung wie folgt: Indem die Französische Regierung von der deutschen Note vom 20. Juli 1S2Ü Kenntnis nimmt, stellt sie gern die Ueberetnsttmmung der Anschauungen zwischen den beiden Regierungen fest, die in gleicher Weise be strebt sind, den Frieden Europas auf eine.Verständi gung gestützt zu sehen, die den Völkern ergänzende SicherheitSgarantten verschafft. Tie Französische Re gierung sieht mit Genugtuung, datz die Deutsche Regie rung nach assumer Prüfung der k.anzvsischen Note vom 16. Juni it, - r Ueberzeugung Ausdruck gibt, datz eine Einigung möglich ist. Zn dem Wunsche, die Stunde der Einigung nicht hinauSzuschteben, wird sich die Französische Regierung auf die Darlegung derjenigen Bemerkungen beschrän-- kcn, zu denen sie in lleberetnsttmmung mit ihren Alli ierten durch die Prüfung der drei wesentlichen Punkte der deutschen Note veranlaßt wird. Ta diese Note sich zu gewissen in der französischen Antwort vom 16. Juni aufgeworfenen Fragen nicht äußert, will sie anscheinend zu erkennen geben, daß die Deutsche Regierung insoweit keine grundsätzlichen Bedenken hegt und sich nur die Er örterung von Einzelpunkten vorbehält. < > I. Mit Befriedigung hat die Französische Regierung festgestellt, daß die Deutsche Regierung nicht beabsichtigte, den Abschluß eines Sicherheit-Paktes von einer Aende- rung der Bestimmungen des Friedensvertrages abhängig zu machen. Jedoch lenkt die Deutsche Negierung zweimal die Aufmerksamkeit darauf, daß die Möglichkeit gegeben sei, die bestehenden Verträge auf dem Wege der Verein barung neuen Verhältnissen anzupasfen, wobei sie auch auf gewisse Bestimmungen der Völkerbundssatzung hin weist. Ebenso bringt sie den Gedanken einer Aenderung des OkkupationsregimeS in den Rheinlanden in An regung. Frankreich ist sich bet seiner Achtung vor den inter nationalen Verpflichtungen der Vertragsbestimmungen, auf welche die deutsche Nate anspielt, durchaus bewußt und hat nicht die Absicht, sich irgend einer Bestimmung der Völkerbundssatzung zu entziehen. ES erinnert aber daran, daß diese Satzung in erster Linie auf der gewissen haften Achtung vor den Verträgen beruht, die die Grundlage des öffentlichen Rechts Europas bilden, und daß sie für den Eintritt eines Staates in den Völker bund die aufrichtige Absicht der Innehaltung seiner internationalen Verpflichtungen zu« ersten Bedingung macht. Zn Uebereinstimmung mit ihren Alliierten ist die Französische Regierung der Ansicht, daß weder der Friedensvertrag noch die Rechte, die nach diesem Ver trage Deutschland und den Alliierten zustehen, beein trächtigt werden dürfen. Ebensowenig wie der Vertrag dürfen auch die Garantien für seine Durchführung oder die Bestimmungen, welch« die Anwendung dieser Ga rantien regeln und in gewissen Fällen ihre Erleichte rung vorsehen, durch die in Aussicht genommenen Ab machungen geändert werden. Wenn die Note vom 16. Juni -evvvrgehoben hat, daß der StcherhettSpakt „weder di« Bestimmungen des Vertrags über die Besetzung de» linken Rhetnussr» noch die Erfüllung der in dieser Hinsicht im Rheinlandab, kommen festgesetzten Bedingungen berühren darf", so besagt das, daß Frankreich, so sehr e» auch bereit ist, die schwebenden Verhandlungen in liberalem Geiste und mit friedlichen Absichten soctzusetz«n, nicht auf seine Recht« verzichten kann. Im übrigen wiederholt Frank reich zu seinem Teil« die bereit« von den Alliierten abgegeben« Erklärung, da- si« di« Absicht haben,. stzch gewissenhaft an ihre Verpflichtung«« zu halten. - H. D<« Alliierten sind nach wie vor überzeugt, daß die Zugehörigkeit zum Völkerbund für Deutschland, nachdem e» seinen Eintritt vollzog«« hat, da« sicherste Mttel sein würde um sein« Wünsch« zur Geltung zu bringen, wie die» ander« Staaten threrseit» getan ha ben. L«r Eintritt Deutschland« in den Völkerbund Ist die einzige dauerhaft« Grundlage einer gegensetttaen Garantie und eine« europäischen Abkommen». Tn der Tat kann ein «tast Vorbehalte nicht von außen -er wirksam zum Ausdruck bringen, da st« dadurch den Cha rakter von Bedingung«« annehm«n würden. Erst inner halb de» Bunde» kann er sein« Wünsch« dem Rat unter- breiten, tnd«m er von einem Rechte Gebrauch macht, da» allen dem Bund« angebvrenden Staaten Susteht. Au» diese» Grund« habe« wir mit Bedauern dis Ävv behalte d«r deutschen Note gelesen, wonach di« Frag« d«S Eintritts Deutschland- in den Völkerbund noch der Klärung bedürfte, da das Schreiben des Völkerbunds- rateS Vom 13. März 1925 nach Ansicht der Deutschen Regierung ihre Bedenken nicht aüsgeväumt hat. Die Französische Regierung ist nicht berechtigt, im Namen des Völkerbunde» zu sprechen. D«r Rat, der mit den von Deutschland vorgebrachten Vorbehalten be faßt worden ist, hat der Deutschen Regierung seine Ent scheidung mitgetetlt, die sich, auf den Grundsatz der Gleichheit der Nationen stützt, einen Grundsatz, der für keine von ihnen eine Ausnahme oder ein Vorrecht zulstßt Tie alliierten Regierungen können sich, was sie angcht, nur aus ihre früheren Erklärungen beziehen und nur wiederholen, daß nach ihrer Auffassung der Eintritt Deutschlands in den Völkerbund nach Maß gabe des allgemeinen Rechtes die Grundlage für jede Verständigung über die Sicherheit bleibt: ES ist ge- rade das Fehlen dieser Sicherheit, da- bis jetzt die all gemeine Abrüstung verhindert hat, die in der Völker« bundssatzung vorgesehen ist, und auf die die deutsch« State anspielt. IU, Die Deutsche Regierung hat hinsichtlich der Art und der Tragweite der Schiedsverträge, die zwischen Deutsch land einerseits und Frankreich und Belgien al» Signa tarmächten des Rheinpaktes sowie den anderen Deutsch land benachbarten Signatarmächten des Versailler Ver trages anderseits abzuschließen sein würden, Vorbehalte gemacht, die den obligatorischen Charakter dieser Schieds verträge nach dem Muster der von Deutschland bereits mit einigen seiner Nachbarn abgeschlossenen Schieds verträge einschränken würden. Diese letzteren Verträge sehen in allen Fällen die Anrufung einer ständigen VergleichSkommission vor; aber die schiedsgerichtliche Regelung im eigentlichen Sinne erstreckt sich, wenn sie auch aus die meisten Fälle Anwendung findet, nicht auf die wichtigsten Fälle, nämlich die politischen Fälle, also gerade diejenigen, die zum Kriege führen könnten. Dadurch würden die im ersten deutschen Memoran dum vom 9. Februar 1925 ins Auge gefaßten Bestim mungen, die den Abschluß vyn Schiedsverträgen zur Sicherstellung einer friedlichen Lösung der politischen sowie der rechtlichen Konflikte ins Auge faßten, in be denklicher Weise eingeschränkt werden. Nach Ansicht der Alliierten wäre ein auf diese Weiss eingeschränkter Schiedsvertrag, der sich nicht auf alle Streitigkeiten zwi schen den einander benachbarten Ländern arstreckt, als Friedensgarantie ohne hinreichenden Wert, da er für Kriegsgefahren Raum lassen würde. Was wir vor al lem wollen, ist das, daß unter den in der , Note Pom 16. Juni angegebenen Voraussetzungen jede neue An wendung von Gewalt durch, eine für alle Fälle obliga torische friedliche Regelung unmöglich gemacht wird. Ter Grundsatz eines derartigen SchiedSgerichtSobligatortum» ist nach unserer Ansicht die unerläßliche Bedingung für einen Pakt, wie ihn die Deutsche Regierung in ihrer Note vom 9. Februar vorgeschlagen hat. Die von der Deutschen Regierung hinsichtlich der Garantierung eine» Schiedsverträge- hervorge'hobenen Befürchtungen können einer objektiven Prüfung nicht standhalten. Nach dem in Aussicht genommenen System entscheidet der Garant nicht frei und einseitig darüber, wer der Angreifer ist. De« Angreifer bezeichnet sich selbst durch die bloße Tatsache, daß er, anstatt sich auf eine friedlich« Lösung etnzulassen, zu den Waffen greift oder eine Verletzung der Grenzen oder, am Rhein, der demilitarisierten Zone begeht. ES liegt auf der Hany, daß der Garant, der da» größte Interesse daran hat, derartig« Verletzungen von der «inen wie der anderen Sette zu verhindern, beim ersten Anzeichen -einer Ge fahr nicht unterlassen wird, zu diesem Zweck« seinen ganz«« Einfluß geltend zu mach««. Im übrigen wird «» nur von d«n «inand«r benachbarten Rationen selbst abhängen, daß diese» Garantiesystem, da» zu ihrem gegenseitigen Schutz« geschaffen wird, nicht zu ihrem Nachteil in Funktion tritt. Wa» da» System der Ga rantierung «ine» Schiedsverträge» anlangt, so geht «» unmittelbar von einem Gedanken au», der von der Völkerbund-Versammlung auf ihrer letzten Tagung in Genf al».mit dem Geist« der Satzung übereinstimmend anerkannt worden ist. «» erscheint nicht unmöglich, Bestimmungen zu for mulieren, di» da» yunktionwren der Garantie (gleich viel. wer der Garant ist, und Mchvtel, ob sich die Garantie auf die Grenz« od«r auf di« SchtedSsprechung bezieht) der Art der Verletzung, den Umständen Le» Falle» und dem durch die unmittelbar« Anwendung d«r Garanti« erfordert«» Grad« d«r Schnelligkeit an- passen. An diesem Sinne könnte man untersuchen, ob e» nicht möglich wär«, Mittel und Weg« in «uestcht zu nehmen, um die Unparteilichkeit der Entschließungen sicherzustellen, ohne der Unmittelbarkeit und Wirksam kett der Garantie zu schaden. Zusammenfassend kann die Französisch« Regierung gegenüber den drei wesentlichen Punkten der deutschen Note vom 20. Juli 1925, in Ueberetnsttmmung mit ihren Alliierten, .und ohne sich der rechtmäßigen An wendung irgend einer Bestimmung per Völkerbund*. satzung entziehen zu wollen, nur ihr« vorstehenden Be merkungen über die Notwendigkeit einer gewissenhaften Achtung vor den Verträgen bestätigen. Sie ist nicht berechtigt zur Erörterung der Fragen, die sich, auf die Zulassung Deutschland» -um Völkerbund beziehen, und über die sich der vvlkerbundSrat au»g«sproch«n hat. Endlich gibt st« sich der Hoffnung hin, daß di? in Au», sicht genommenen Garantien in Formeln gebracht Wee den können, die gerecht und vernünftig sind und zu gleich mißbräuchlich« und ungerechtfertigt« Auslegungen und Anwendungen ausschließen. Die Französische Regierung ist sich, in Uebereinstim mung mit ihren Alliierten, der Schwierigkeit und der Verzögerung bewußt, die die Fortsetzung einer v«chand- lung über so delikate Fragen auf dem Wege deS Noten wechsels mit sich bringt. Aus diesem Grunde beschränkt sie sich unter Hinweis auf ihr« Rote vom 16. Juni auf diese allgemeinen Bemerkungen, ohne auf weiter« Ein zelheiten einzugehen. Nach diesen in Aufrichtigkeit dargelegjten vorberei tenden Ausführungen, die zur Vermeidung jeden Miß verständnisses bestimmt sind, ladet di« Französische Re gierung, in Ueberetnsttmmung mit ihren Alliierten, die Deutsche Regierung ein, auf diesen Grundlagen in eine Verhandlung einzutreten, mit dem Willen, zu einem Vertrag« zu gelangen, dessen Abschluß Frankreich zu seinem Teile lebhaft wünscht. gwei Erklärungen zur Antwortnote. Die deutsche Antwort erfolgt bereit» heut«. Berlin, 26. August. Wie verlautet, hat der fran zösische Botschafter die Uebergab« der Antwortnote, in der SicherheitSsrage durch die beiden folgenden Erklä rungen ergänzt, die durch gleichlautende Erklärungen des englischen Botschafter- und de- belgischen Gesandten bestätigt worden sind: 1. Frankreich und sein« Alliierten, würden Ä fcho zweckmäßig halten, wenn die juristischen Sachverstän digen der Außenministerien von Deutschland, Belgien, Frankreich und Großbritannien sobald als möglich -u- sammenträten, um dem Vertreter d«S Deutschen Rei ches die Möglichkeit zu geben, di« Ansichten der alli ierten Regierungen über die juristische und -ie tech nische Seite der zur Erörterung stehenden Fragen ken nen zu lernen. 2. Nachdem diese Vorarbeit erledigt ist, könnten die Außenminister Deutschlands, Belgien»,. Frankreich» und Großbritannien» eine Zukunft verabreden, von der die alliierten Mächte ein« Beschleunigung der endgültigen Lösung der vorliegenden Fragen erhoffe» Die deutsche Antwort auf die französische Sicherheitsnote wird heute abend «ach Part» übermittelt werden. Der Wort laut wird nach Uebergatbe veröffentlicht. Zelerllch« Kunögebung zur Räumung Düsseldorf». Düsseldorf, 26. August. Heute früh find 173 Mann Schutzpolizei eingerückt, di« aber nur Berettschaft-dtenst ver sehen. Bet ihrem Eintreffen am Hauptbahnhof wurde sie von einer großen Menschenmenge stürmische begrüßt. Die blaue Polizei, die nach Ausweisung der grünen Polizei jahrelang ihren schweren Dienst tat, wird vorläufig weiter im Dienst bleiben. Sie trägt sei« heute früh den Tschako, den die Fran zosen seinerzeit verboten hatten. Di« städtischen Gebäude und viele Prlvathäus« haben reichen ylaggenschmuck angelegt. Di« Stadtverwaltuna v«r- anstaltet au» Anlaß der Räumung Düsseldorf» am nächsten Sonntag mittag auf dem Marktplatz vor dem Rathaus« «in, feierliche Kundgebung. Bürgermeister Dr. Vehr wird vom Balkon de» alten Rathauses eine Ansprache halten. Der Oberpräsident der Rhetnprovtnz und die Spitzen der Düsse? dorfer Behörden sind zu der Kundgebung etngeladen worden- GchtWW Aufammrnsi--» In vulsbuifg. Vui »bürg L6. August, Heute nacht ereigneten sich heftige Zusammenstöße -wischen Angehörigen de» Roten Fronkämpfer-Bunde» und Deutschnationalen und Völkischen, wobei Mttwlieder de» Frontkämpfer-Bunde» von Gummi knüppeln, Ctsenstangen und Gpazierstücken Gebrauch mach ten. Mehrere Personen wurden verletzt. Die Polizei schritt wiederholt ein und macht« schließlich die Straße fett. St« Mitglied de» Fronkämpfer-Vunde» wurde festgenommen.