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ng für M- ikeln ku»g, Scher»- , Willkommen» onsetti, Lust» Tanzblumen a, empsohlen. orgi. Fernruf 550. Bk. :gung. !,«en. » IIL »r, - iss. Dienstag, äen l2. Januar 192S 20. Jahrgang Nr. 10 Mer Tageblatt ----M-s Anzeiger für üas Er-saebirae «el,,romme, «ng,blatt ftuea^geblrgu. Enthalten- -i» amtlich»« -rkaantmachung»« -«» Nato -er -ta-t««- ü»» stmt»g«rlcht» fi«e. pasych«».K«tta, ftmt «pst, a». 2ur k)ypotkekenaufrver1ung. von Assessor Dr. jur. Sieber, Aue. Ain» der wichtigsten Kragen tnnerpolittscher Na tur, mit deren Lösung sich der neue Reichstag zu be schäftigen Haden wird, ist die MustvertungSfrage. In deut erst kurz hinter uns liegenden Wahlkampfe nahm st« «ine« breiten Raum ein und die Abgeordneten fast aller politischen Richtungen haben sich für eine baldig« endgültige Regelung eingesetzt. Zn dem gesamten Fra- genkomplex sicht besonders die Aufwertung der Hhpo- Hefen im Mittelpunkt des Interesses. Tte jetzt be stehende Regelung, die ihre gesetzliche Grundlage in der Dritten Steuernotverordnung vom 14. Februar 1924 (3. St. N. B.) gefunden hat, ist durchaus unbefriedigend. Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind schr unglücklich gefaßt und schwer ausgulegen. Im Folgenden sollen die jetzt geltenden Bestimmungen der 3. St. N. B. und ihre Interpretation durch die deutschen Obergerichte kurz gestreift werden. Es soll hierbei nur auf die juristisch technische Seite, nicht auf die .sozial-politische Bedeu tung dieser Fragen eingegangen werden. Von grundlegender Bedeutung für daS gesamte Hh- pothek en recht ist die scharfe Trennung zwischen der Geld forderung eines Gläubigers gegen seinen persönlichen Schuldner und der zur Sicherung dieser Forderung aus einem Grundstück ruhenden dinglichen Last (Hypothek). „Hy, othek" ist ein juristisch streng bestimmter Begriff — sogen, terminus technttns — und wird nur für das auf dem Grundstück ruhende Pfandrecht gebraucht. An Laienkreisen findet man ost eine Vermengung beider Be griffe. Die Trennung zieht sich auch durch die ganze 3. St. N. V. hindurch; A 1 Absatz 2 Ziffer 1 erwähnt die durch Hypotheken gesicherten Forderungen. Beide unterliegen nach Maßgabe des Gesetzes (8Z 2, 3 der 3. St. N. V.) der Aufwertung. Besondere Bedeutung gewinnt die Unterscheidung in dem viel umstrittenen 8 11 der 3. St. N. B. Dieser Paragraph ist dahin auszulegen: , > Der Gläubiger kann eine Aufwertung nicht mehr verlangen, wenn er ohne Vorbehalt seiner Recht« a) die Löschung der Hypothek iM Grundbuche be willigt, V) die von dem Schuldner bewirkte Zahlung an genommen hat. ES ist sonach eine verschiedene Rechtslage möglich!. 1. Der Gläubiger hat die ihm von dem Schuldner angebotene Zahlung vorbehaltlos angenommen und wei terhin ohne Vorbehalt in die Löschung der Hypothek iM.Grundbuchs bewilligt: eine Aufwertung ist nach den setzt geltenden gesetzlichen Bestimmungen auSge« schlossen. ' , 2. Tier Gläubiger hat ohne Vorbehalt die Hhpo- !thek im Grundbuche löschen lassen, sich aber bei An nahme der Zahlung eine Aufwertung Vorbehalten: Der Gläubiger hat Anspruch auf Aufwertung dieser Forde- derung nach Maßgabe von 8 3 der 3. St. ,N. V. 3. Der Gläubiger hat ohne Vorbehalt die Zahlung zuM Nennbeträge in Papiermark angenommen, die Lö schung der Hypothek aber im Grundbuch noch nicht be iwilligt oder nur unter Vorbehalt bewilligt: Hier ge- Istaltst sich die Rechtslage komplizierter. Die Frage, ob Iunter diesen Umstünden noch eine Aufwertung möglich set, war bis in die neueste Lest im Schrifttum und in der Rechtsprechung aus Gründen juristisch-technischer Art Istark umstritten. So verneint z. B. das Kamme rge- Irichit die Möglichkeit einer Aufwertung (Urteil vom.3. lAvril 1924), während sie u. a. vom OberlandeSgericht Izu Breslau (5. Zivilsenat, Urteil vom 21. Juni 1924) Ibejaht worden ist. In einer am 3. Dezember 1924 »ergangenen Entscheidung hat nun der 5. Zivilsenat des IReichkgerichtS zu dieser Frage grundsätzlich Stellung ge« Inommen (Aktenz. V 83/24). Das Reichsgericht nimmt »den gleichen Standpunkt ein wie das OberlandeSgericht «Sreslau und sagt grundsätzlich: Hat der Gläubiger den Nennbetrag einer Forderung pH ne Vorbehalt angenommen, aber die Löschung der ^Hypothek noch nicht bewilligt — daA Gleich« gilt natür- Uich, falls die Löschung unter Vorbehalt bewilligt ist R- so kann er noch Aufwertung der Hypothek hiS auf Ri 5 v. H. ihre» GoldmarkbetrageS verlangen. Neben dieser eben erwähnten Streitfrage bestehen insbesondere noch Meinungsverschiedenheiten über die »dH e der Aufwertung. Hinsichtlich der Hypothek ist di« Mechtslage durch g 2 der 3, St. N. D. geklärt, der »ine Aufwertung bi» -u 15 v. H. des GoldmarkbetragS Uulätzt. Ander» ist e» bei einer Aufwertung der persön- Wchen Forderung. Hier greisen nach,8 8 der 3. Pt. N. M. die allgemeinen Grundsätze Platz. An sich ist hier« Wlso «ine Aufwertung über 15 d. H. de» Goldmark. Metvages üröglich. Run verbietet aber im Widerspruch Mieczu der ß 7 der ersten Durchführungsverordnung zur M. Mt. R. V. — abgesehen Von Familien- und Erbrecht»- Protestkundgebungen gegen die Mumungsoemeigerullg. In Köln. Köln, 11. Jan. Zu machtvollen Kundgebungen ge- statteten sich die Versammlungen, zu denen die politi schen Parteien Kölns ihr« Anhänger für Sonntag vor mittag Zum Einspruch gegen die Verlängerung der Be setzung aufgeboten hatten. Lite Beteiligung war überall sehr stark. Den Versammlungsleitern war pon der Besatzungsbehörde zur Pflicht gemacht worden, dafür zu sorgen, daß Ruhe und Ordnung nicht gestört würden. Zu Ausschreitungen kam e» nicht. Tie Teutschnationalen hielten im überfüllten.Gaal de» Gürzenich» ihre Versammlung ab. Nach einer An sprache, die Dr. von Drhander hielt, wurde eine Ent schließung einstimmig angenommen, in der es heißt: „Bor aller Welt erheben wir am heutigen Tage unsere Stimme, um Widerspruch gegen da» Vorgehen unserer Gegner zu erheben. Wir erwarten von den Regierun gen de« Reiches und Preußen», daß sie, dem einmütigen Willen de» gesamten deutschen Volke» entsprechend, nichts unterlassen, was geeignet ist, Recht, Würde und Ehre unseres Volkes zu wahren* An der Versammlung der Deutschen Volkspartei sprach in der „Lese" Professor MoldSnhauer und wie» nach, daß wir nach dem FriedenSpertrage ein Recht aus die Räumung hatten und nicht um Gnade zu bitten brauchen. Es wurde ebenfalls einstimmig eine Entschlie ßung angenommen, daß Deutschland auf Kosten seiner eigenen Gesundheit jahrelang versucht hat, die ungeheu ren Vertragsperpflichtungen auStzuführen. Kein Staat Europas ist so wehrlos inmitten waffenstarrender Mächte, wie das angeklagte Deutschland. „Wir Bürger amRhein wagen noch einmal die Hoffnung austzusprechen, daß «S klugen und gerechten Staatsmännern gelingt, diesen un glücklichen 10. Januar 1925 nicht zu einem.schwarzen Tag» in der Geschichte Europas werden zu lassen. Keine Enttäuschung, keine Verbitterung wird uns au» unserer Mäßigung und Zurückhaltung herauSreißen, weil wir am Rhein aushalten für Unsex Preußen und Deutschland." In der Versammlung der Demokraten sprachen der Abgeordnete Ziegler und Justiziar Falk, die sich gleich falls gegen die Behauptungen wandten, daß Deutsch land noch nicht abgerüstet habe. In der einstimmig an genommenen Entschließung wird scharf Einspruch gegen die vertragswidrige Fortdauer der- Besetzung der nörd lichen Zone erhoben. Eine ähnliche Entschließung iurhm die WirtschastSpartei des deutschen Mittelstände» an, wo Landtagsabgeordneter Dr. Klant sprach In der Zentrumsversammlung im vollbesetzten Retchhallei'thectter svrach Redakteur Horndasch von der „Kölnischen Volkszeitung". Er erklärte, es sei schmerz lich. daß die Jahrtausendfeier der Rheinlands mit einem Protest beginnen müsse. In der Entschließung des Zen trums heißt es: „Da» Verhalten der Siegerstaaten, das Abkehr von der soeben angebotenen Berständigungspoili- tik und Rückfall in die alte Methode der Sank ions- und Dtktatpolittk bedeutet, ist geeignet, die staatliche Sicher heit und Freiheit Deutschlands, die Befreiung Europas und die Gesundung der Weltwirtschaft aufs schwerste zu gefährden." Die Sozialdemokraten hielten am Nachmittag eine Einspruchskundgebung ab. In Serlkn. Berlin, 11. Jan. Am Sonntag nachmittag fand auf Einladung des RechtsauSsch-usseS deutscher Verbände und des deutschen Frauenausschusses zur Bekämpfung der Schuldlüge eine Protestkundgebung gegen die weitere Besetzung der Kölner Zone statt. Der Präsident Dv. Kaufmann, -er Vorsitzende d«S Retchckderbandie» <d«r Rheinländer, -«tont« di« beispiellose Loyalität, Mtt d« die Rhetnländer dt« vertragliche Besetzung ihres Lande» auf sich genommen hätten. Der Ehemalig« Gouverneur Dr. Schnee stellt« dt« juristische Bedeutungde» Recht bruches fest. Gantz abgesehen davon, daß bei dem heu tigen Stand der Entwaffnung an «ine« Angriffskrieg Deutschland» nicht mehr zu. decken wär«, hätte« Mtzh tzahlveich« prominente Vertrete» der! Ententestaateu zu gegeben, daß Deutschland vollkommen entwaffnet set. Nach Dr. Schnee sprach UniversttätSprofessor Geheimrat Diekmann, der einen Ausspruch de» jetzigen englischen Schatzkanzler» Churchill zitterte, daß e» unmöglich sei, Deutschland in dauernder Unterjochung -« halten. Di« Versammlung beschwß eine Resolution, jn der die wet tere Besetzung der Kölner Zone all» RechtSbruch hpn un geheurem Ausmaß charakterisiert wich. In -er Reichskanzlei. Berlin, 10. Januar. Sonnabend vormittag ist in der Reichskanzlei eine Abordnung der rheinischen Bevölkerung unter Führung des Kölner Oberbürgermeisters Dr. Adenauer erschienen, um der Reichsregierung anläßlich de» heutigen be deutungsvollen TageS für hje besetzten Gebiete deren Empfin dungen und Wünsche zum Ausdruck zu bringen und da» Treue» gelöbnis der Bevölkerung zum Reich zu wiederholen. Auf die Ansprache des Oberbürgermeister» Dr. Adenauer antwor tete Reichskanzler Dr. Marx, der den Standpunkt der ReichS- regierung zu der Räumungsfrage zum Ausdruck brachte. Er bat die Vertreter der Rheinlandbevölkerung, den Rheinlanden die aufrichtigen Wünsche der Regierung und deren Zusiche rung zu übermitteln, daß alles geschehen werde, um dte rechtswidrige Aufrechterhaltung der Besetzung mit aller Be schleunigung zu beenden. An der Kundgebung nahmen fast sämtliche Regierungsmitglieder und die Abgeordneten der be setzten Gebiete teil. Halbmast geflaggt. Das Berliner Rathau» hatte gestern au» Anlaß der Nichträumung von Köln halbmast geflaggt. «OG. vernünftige englische Stimmen. London, 10. Januar. Mehrere Wochenzeitschriften be fassen sich erneut mit der letzten Note der Alliierten Über dte Nichträumung Kölns. Der „New Statesmann" führt aus, die Beschuldigung der Note der Alliierten gegen die deutsche Regierung-- sei zum Teil nicht Überzeugend und zum andern Teil trivial. Sie bildeten keinerlei gerechten oder genügenden Grund für einen so ern sten Bruch des Vertrages, wie er die Nichtanerkennung de» Artikels -129 ist. Man könne sich nicht vorstellen, daß es eine einzige unterrichtete Persönlichkeit außerhalb der alliierten Länder gebe, die nicht der Ansicht sei, daß in dieser besonderen Frage die Deutschen im Rechte seien. .Die alliierten Regierun gen hatten sich zweifellos in den Augen der gesamten Welt ins Unrecht gesetzt. Es sei natürlich vollkommen richtig, daß die Deutschen ihre legalen Entwaffnungsverpflichtüngen nicht buchstäblich erfüllt hätten. Einige ihrer Verpflichtungen seien vollkommen undurchführbar. Wenn dte Engländer daher in Köln bleiben müßten, bis die deutsche Regierung den letzten Buchstaben Mer technischen Verpflichtungen erfüllt habe, so würden sie dort für immer bleiben müssen. Dem deutschen Volke scheine die Zurückweisung des einzigen Artikels deZ Bettrages, der ihm Aussicht bot, eines TageS wieder Herr im eigenen Hause zu sein, natürlich unerklärlich, außer unter der Annahme, daß die Alliierten weiter im geheimen an dte Grundsätze PoincareS gebunden seien. Die „Saturday Review" sieht das Gute der alliierten Note darin, daß sie durch die Nennung bestimmter Verfehlun- gen als Gründe für die Nichträumung Kölns die poinearistische Theorie umflöße, die Besetzungspertode gemäß dem Vertrage habe noch nicht zu laufen begonnen. fällen sowie bet den nach dem 31. 12. 1918 hypothe karisch gesicherten Restkaufgeldern — eine Aufwertung über 15 v. H. de» GoldmarkbetrageS. Die sehr zwei- felhafte — u. a. auch vom Reichsgericht verneinte — Rechtswirksamkeit dieses S 7 ist durch eine Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund von Artikel 48 der Reichsverfassung gestützt werden (RetchDgefetzblatt 1924 Teil l S. 765). Mit Recht wird in der Literatur au» staatsrechtlichen Gründen dte Gültigkeit dieser Verord nung in Zweifel gezogen? in Artikel 48 der Reich-Ver fassung findet sie keinen genügenden Stützpunkt. Schon au» diesen kürzen Ausführungen ist dte Man gelhaftigkeit de» jetzt bestehenden Zustandes Nar zü er kennen. Rasche und gründliche Abhilfe ist erforderlich, wenn nicht dte bestehende RechMmstcherYeit immer mehr auswachsen soN. Blättermeldungen zufolge finden im Reichsftnanzmtnisterium auch bereit» Verhandlungen mit beteiligten Wtrtschastskretsen über den Neuentwurf zu« Regelung de- Aufwertungsproblem» statt. De« Gläu bigem und Schuldnern ist unter diesen Umständen anzu raten, jetzt «och bestehend« Meinungsverschiedenheiten di» zur endgültigen gesetzlichen Uegeümg pchs» S» stchtzn. Demokratischer stuftvertungsantrag. Die demokratische ReichstagSfraktion beantragt, einen besonderen Ausschuß zu bilden, der dte gesetzliche Lage der Aufwertung, wie sie durch die dritte Steuernotverord nung und die zugehörigen AufwertungSbesttmmungen entstan den ist, erneut darauf zu prüfen hat, inwieweit unter Berück sichtigung der Finanzen des Reiche» und der übrigen in Be tracht kommenden Schuldner der Aufwertungssatz erhöht und den Vorschriften rückwirkende Kraft verliehen werden kann. Ferner haben dte Demokraten noch eine Anzahl von Au» trägen eingebracht, die sich mit sozialen und wirtschaftlichen Fragen beschäftigen. Sie fordern dte Wtedervorlage der Ent wurfes eines Gesetzes zur Bekämpfung der Ge schlechtskrankheiten, die dem zuständigen ReichS- tagsausschuß schon vorgelegen hat, ein Gesetz betr. die recht liche Stellung der unehelichen Mutter und ihre» Kindes, sowie eine Untersuchung über die wittschastliche Lage des WelnbaiiseH, Neuregelung de» MtnanzauSi- gleich» zwischen Reich und. Ländern, bescheuntgte Umar beitung der Gesetzentwürfe über -Beruf»au»bildung Jugendlicher und eia» sytziale« MSgeftchtung de» Restchrknap-Vchafttzg-s-tze», vMr sie bestimmte Entwürfe vorlegen. )