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m rr Art ebirNiu- ericht«-, bitten ing !eie> rblatl. > Dum«a N. Vrtkat l «nog.^aibt n»nn,8«e- n «ti. L8. x l^imeü ttvlr.il vkne Ver- «Stabeel», «tr 4L /»*/« «»- »., »m p»a »1»« —II«d,lIch ,,^s ««I», »»"«lUch »^» Mait, «»fitz«Int »irtttattch. ssirasprech»ftnschluß Ur. «, Lilrsramm», rag«btatt Fm«iM»»ttg«. Mzeiger für -as Erzgebirge /tnz,l,«nai>iia-m« »I« sptztistan» dieses Slati erühält Sie amtlichen Sekanntmachungen -es Nates -er Stadt Nur. pogscheck-xonto, flm?L«°°pzig'Nr. i,„ Nr. 300 Dienstag» äen 27. Dezember i92i 16. Jahrgang Das Wichtigste vom Tage. Dir s«prratistisck>« unk «nglandfrrund- licht Bewegung Helgoland«, die sogar zur Ent- endung einer Delegation nach England geführt hat, gilt als beigelegt. Die Helgoländer Gemeindevertretungen haben die Vorschläge der preußischen Negierung über die Steuergesetzgebung in Helgoland angenommen. Dem Sntransigeant zufolge wird der Ob «rst« Nat für den 4- Januar nach Cannes «inberufen. DI« Orient-Konferenz der drei Minister des Aeußern soll nach dem Trmp» am S- oder 10. Januar in Paris stattfinden. « Auf der Washingtoner Konferenz wurde eine Resolution angenommen, die die Revision der Regeln für den U-Boot-Krieg fordert. Der Ausbau äer zerstörten Gebiete. w.^v. Nach einer Mattn-Meldung vom 16- d. Mts. hat da« Aktionskomitee für den Wiederaufbau der zerstörten Gebiet« «in« Sitzung abgehalten, in der «in« Entschließung angenommen wurde, dahingehend daß bei der augenblicklichen finanziellen Lage das Werk eines völligen Wiedrraufbau«« Frankreich» nur ausgeführt werden könne, wenn man von Deutschland eine effektive Mit arbeit verlange. Hierauf wurde eine Kommission von vier Vertretern ernannt, mit dem Auftrage ein Wiederauf bauprojekt auszuarbriten, in dem die deutsche Mitarbeit eine wichtige Rolle spielen soll. In Kreisen gewisser französischer Großindustrieller ist man nach wie vor strikt gegen jede Be- teiligung deutscher Arbeit an dem nun schon seit Jahr und Tag aber erst zum allergeringsten Teil in Angriff genommenen Wiederaufbau der zerstörten Gebiete. Man hat, wie Poincare einmal sagte, überhaupt nicht die Absicht, diese klaffende Wunde am Körper de« französischen Volkes sich schließen zu lassen, da die furchtbaren Wundmale zu jeder Zeit der ganzen Welt die «ntsetzltcheu Leiden zeigen sollen, die ihm der deutsche Bar barismus geschlagen hat I Hierdurch wurde bisher verhindert, daß Tausenden und Abertausenden wieder Heimstätten geschaf fen wurden. Ein wichtiger Teil de« sog. Wiesbadener Abkommens zwischen Deutschland und Frankreich (Rathenau und Loucheur) beschäftigt sich bekanntlich besonders mit der von Deutschland gegebenen Zusage, mit deutschen Hilfskräften den Wiederauf bau in den zerstörten Gebieten nach Kräften zu fördern. Es wurde schon damals von fachmännischer Seite darauf hin gewiesen, daß diese» Anerkenntnis auf französischer Sette gewiß nur theoretischen Wert besitze und kaum zu einer prak tischen Auswirkung gelangen werde. Ende November fanden nun allerdings einige Besprechungen bet Loncheur statt, in deren Verlauf« der Abordnung des Aktionskommitees für die zerstörten Gebiete mitgeteilt wurde, daß der Aufbau von zu nächst 11 Dörfern unier Heranziehung von deutschen Arbeits- kräften vorgenommen werden sollte, wenn die Bewohner des in Frag« kommenden Grbietr» von Chaulnes durch «ine Abstimmung ihr« Genehmigung zur Zulassung deutscher Arbeiter «rteilen würden. Gehr bald setzt« sodann «in« leb haft« Gegenpropaganda von französischen Industriellen und chauvinistisch gerichteter politischer Seite «in. Diese Agitation wurde besonders auch von den französischeu Krtegervereinen der zerstörten Gebiete ausgenommen. Ueberall wurden in den Frontorten Versammlungen abgehalten, um die Bevölke rung gegen die Deutschen umzustimmen. Der Terror ging soweit, daß Unternehm«,.-, die deutsche Arbeiter annehmen wollten, von allen kommunalen Arbeiten ausgeschlossen werden sollten; Einige Dörfer im Sommegebiet stimmten jedoch an gesichts der dauernden Notlage teilweise sogar mit 99 °/o für den deutschen Wiederaufbau, und einige Gemeinden in -er Gegend vom Damenwegr bezeichneten die Mitverwendung deutscher Arbeitskräfte und deutscher Materialien als unerläßlich. Hiergegen «rhoben wieder di« großen Untrrnchmerverbände Protest, und der Präfekt des Aisnrdepartementv, Morain, hielt im Auftrag« Loucheur« zahlreich« Reden, um die Be völkerung darüber aufzuklüren, welche Folgen die Heranziehung deutscher Arbeitskräfte habe. Einig« Stimmen auc d->m Volk« sind bezeichnend. Verschiedentlich wurde, besonder? von Frauen gerufen; Keine Bosch«»! Auch Drvhruf«, daß man jeden Bösche töten würde, wurden laut. Daneben wurden auch ander« vernünftiger« Meinungen laut. Do sagt« ein alter Mann: Ich habe genug von den Worten und Versprechungen — ich brauche «in Hau»! Ich stimme nicht für die Bösche« — son- dern dafür, daß ich «in Hau« bekomm«. — Das letzt« Wort in dtrsrr gewiß wichtigen Angelegenheit wird Loucheur zu sprechen hab«n. Man kann ihm trotz seiner Billigung gewisser deutscher Vorschläge in Wiesbaden kaum ein« un parteilich« Entscheidung zutrauen, da er in seiner nichtamtlichen Eigenschaft Führer einer einflußreichen Jndustriellen-Grupp« ist, die zweifellos ihre Interessen wahrzunehmen suchen wird. Der Steuerabzug in seiner enägültigen Iurm. (Gültig vom 1. Janus» 102») Mr lassen im folgenden einen zweiten Aufsatz zur Klärung der wichtigen Frage des Steuerabzug,?» folgen, nachdem bereit« kn einem ersten Artikel in Nr. 288 des Auer Tageblatt«» der Stemrabzug im allgemeinen, die Berechnung d«, Abzug» und die Steuerbücher behandelt worden find. Wse wkrö -er Steuerabzug vorgenommen t Dec Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber sein Steuerbuch bet jeder Lohn- oder Gehalts zahlung vorzuletzen. Weigert er sich, so hat der Arbeitgeber den Steuerabzug ohne Berücksichtigung der Ermäßigung vorzunehmen. Er kann das Steuerbuch auch dem Arbeitgeber zur Aufbewahrung überlassen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, von den bei ihm be schäftigten Arbeitnehmern für deren Rechnung bei je der Lohnzahlung einen Betrag von 10 Prozent des Arbeitslohnes unter genauer Berücksichtigung der auf dem Steuerbuch festgesetzten Jähresgesamtermätzigung einzubehalten. Tie dem Jahresbetrag entsprechenden Sreuerermäßigungen für dir einzelnen Lohnzahlungen sind aus der auf der Rückseite des Steuerbuches be findlichen Umrechnungstabelle leicht zu ersehen. Tie Ver wendung der einbehaltenen Steuerbeträge kann ie nach Wahl des Arbeitgebers durch Steuermarken oder aber durch Einzahlung bzw. Ueberweisung er folgen. Im zweiten Falle ist ein entsprechender Antrag beim Finanzamt erforderlich; die bisher erteilten Ge nehmigungen bleiben jedoch in Kraft. Falls die Vornahme des Steuerabzugs durch Kle ben von SteUermapfen erfolgt, so hat der Arbeit geber für den einbehaltenen Steuerbetrag Steuern marken in die losen Einlagebogen des Steuerbuches einzukleben und durch Niederschrift des Tages der Ver wendung zu entwerten; in eine andere Spalte des Bo gens wird der Verdienst des Arbeitnehmers und der Wert der verwendeten Marken eingetragen. DieS hat bei jeder Lohnzahlung zu ersolgen. Doch kann das Fi nanzamt aus Antrag des Arbeitgebers gestatten, die S> euer marken nach Ablauf des Monats, jedoch spätestens bei Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem ArbeftS- verhältnis, einzukleben und zu entwerten. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers ist ein neuer Einlagebogen zu verwenden. Bei unständig beschäftigten Arbeitern kann dies jedoch unterbleiben. Ter Arbeitgeber hat nach Ablauf des Kalendervierteljahres oder bei Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem ArbettSverhältniS die Ein lagebogen dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Die Ein lagebogen sind im Januar eines jeden Jahres von dem Arbeitnehmer dem Finanzamt einzusenden; an SteNe des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber die Ein sendung der Einlagebogen übernehmen. Falls die Vornahme des Steuerabzugs durch Ein zahlung oder Ueberweisung erfolgt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, für jeden Arbeitnehmer ein UeberweisungS- blatt zu führen, in das er bei jeder Lohnzahlung Lohn höhe und Steuerbetrag einträgt. Tas Finanzamt kann auf .Antrag gestatten, daß Vie Eintragungen erst am Schlüsse des Kalendervierteljahres, und zwar spätestens bis Lum Ablauf des darauffolgenden Monats, vorge nommen werden. Die Einzahlung oder Ueberweisung der einbehaltenen Steuerbeträge an die Finanzkasse hat- in kürzester Frist nach jeder Lohnzahlung zu erfolgen, und zwar in einer Summe, ohne Bezeichnung der ein zelnen Arbeitnehmer. Das Finanzamt kann auf Antrag genehmigen, daß die Ueberweisung erst innerhalb der ersten zehn Tage nach Ablauf des Monats oder Kalen dervierteljahres erfolgt. Jedoch sind die Arbeitgeber im Falle vierteljährlicher Ueberweifungen verpflichtet, monatliche Abschlagszählungen in Höhe von einem Drit tel des überschlägig zu berechnenden Vierteljahrsbetrags zu leisten. Bleiben die Abschlagszahlungen hinter dem wirklich a bzuführenden Betrage erheblich zurück, so kann daß Finanzamt die Genehmigung zur vierteljährlichen Abführung zurück ziehen. , Dio Finanzämter verzeichnen die eingehenden Be träge in einem ArdeitgeberkontolmH, '.'n dsür jeden überweisenden Arbeitgeber ein befand. vierteljähr lich abzuschltetzendeS Konto angelegt if Die Arbeit geber müssen die UeberweisungSblätter vierteljährlich abschließen und neue sür das folgende Kalenderoter.el- jahr anlegen. Die Summe der Steuerbeträge der ein zelnen UeberweisungSblätter sind in sogenannte Nach weisungen und von diesen wieder in eine sogenannte Zusammenstellung zu übertragen. UeberweisungSblätter Nachweisungen und Zusammenstellung müssen spätestens Vis zum Ablauf de» auf den Schluß de» Kalendervter- teljahre» folgenden Monat» geordnet dem Finanzamt rin.«li^'rt werden. Der Arbeitgeber hat dem Arbelo« nehmer auf -essen Verlangen vierteljährlich oder bei Ausscheiden au» dem ArbettSverhältniS eine Bescheint gung über den einbehaltenen und abgeführten Steuer betrug .puSzustellen. — Das Finanzamt überwacht die ordnungsgemäße Durchführung des Steuerabzugs. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, den Kontrollbeamten Ein blick in die. Steuerbücher, Lohnbücher usw. zu gewähren. Entsprechende Verpflichtungen liegen den Arbeitnehmern ob. , Wann erfolgt trotz -es Steuer abzuges eine Veranlagung! Steuerpflichtige, deren gesamtes steuerbares Ein kommen in einem Kalenderjahr den Betrag von 24 000 Mark (mit Rücksicht auf die fortschreitende Geldentwer tung wird die Grenze vermutlich aus 40 000 Mark hin- aufgesetzt werden) nicht übersteigt, brauchen keine Steuer erklärung abzugeben, wenn dieses Einkommen nur aus Arbeitslohn oder aus Arbeitslohn und einem sonstigen Einkommen bks zum Höchstbetrage von 600 Mark besteht. Jedoch kann jeder Steuerpflichtige seine Veranlagung zur Einkommensteuer beantragen, wenn seine WerbunqSko- sten den Betrag von 2700 Mark übersteigen und nicht schon beim Steuerabzug berücksichtigt worden sind: fer ner-wenn besonders, die Leistungsfähigkeit des Steuer pflichtigen wesentlich beeinträchtigende wirtschaftliche Verhältnisse (8 26 des Einkommensteuergesetzes, zum Beispiel außergewöhnliche Belastung durch Unterhalt und Erzieh?, z der Kinder, durch Verpflichtung zum Unter halt mittelloser Angehöriger,, durch Krankheit, Ver schuldung, Unglücksfälle usw.) vorliegen oder Anspruch auf- Anrechnung der Kapitalertragssteuer (8 44 des Ein kommensteuergesetzes) besteht; und endlich, wenn die zu lässigen Ermäßigungen beim Steuerabzug nicht voll be rücksichtigt worden sind. Findet eine Veranlagung auf Antrag des Steuerpflichtigen Pütt, so wird stets das ge. samte steuerbare Einkommen veranlagt. Tritt zu dem Arbeitslohn noch sonstiges Einkommen, das veranla gungspflichtig ist. hinzu, fo ist zwecks Prüfung, ob das gesamte steuerbare Einkommen nicht den Betrag von 24 000 Mark übersteigt, die Höhe des Arbeitslohnes mit anzugeben. Bei der Veranlagung dieses sonstigen Ein kommens kommen Steuerermäßigungen nur dann in Be tracht, wenn diese beim Steuerabzug nicht voll berück sichtigt worden sind. Im übrigen kann das Finanzamt jckden Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Steuererklä rung auffordern, insbesondere dann, wenn der Steuer abzug nicht ordnungsgemäß vorgenommen ist oder irr tümlicherweise eine unberechtigte Erhöhung der Steuer ermäßigung vorgenommen' wurde oder die vorgeschrie benen Belege über den Steuerabzug nicht vorgelegt wor den find. Ein Arbeitnehmer, bei dem im Laine de» Kalenderjahres für den Nest des Kalenderjahres der Bezug von Arbeitslohn infolge Aenderung der Erwerbs^ Verhältnisse wegfällt, hat dies dem Finanzamt anzu zeigen und gleichzeitig die in seinem Besitz befindlichen Einlagebogen mit entwerteten Steuermarken einzurei ch en. Tas Finanzamt fetzt hierauf die vorläufige Steuer schuld für das betreffende Jahr nach dem vermutlichen Jahresbetratze des steuerbaren Einkommens fest. Auf diese vorläufige Steuerschuld ist nur der Betrag zu ent richten, um den diese Steuerschuld den vollzogenen Steuerabzug übersteigt. Ergibt die Veranlagung, daß dis durch Steuerabzug etnbehaltenen Beträge über die endgültige Steuerschuld htnausgehen, so sind die ent sprechenden Beträge bei der endgültigen Veranlagung bar zu erstatten. Auch ohne Veranlagung kann beim steuerbaren Einkommen unter 24 000 Mark eine Er stattung Linbehaltener Steuerbeträge stattfinden, wenn infolge teilweiser Erwerbslosigkeit die Steuerermäßi gungen nicht voll in Anrechnung gebracht sind ; hierzu ist ein besonderer Antrag notwendig, der erst nach Ab- lauf eines Kalendervierteljähres, spätestens bis zum 15. des auf den Ablauf des Vierteljahres folgenden Mo- natS, beim Finanzamt etngereicht werden mutz. Raitlstnau beim Kanzler. Sofort nach Rückkehr in vorgerückter Abendstunde erstattete Dr. Rathenau am Sonnabend dem Reich»- kanzler Bericht, an dem sich eine Besprechung mit dem Reichs präsidenten anschloß. Di« Londoner Vorbesprechungen hatten das Ziel sür die am tt. Ja^mar in Cannes beginnenden Be ratungen der Alliierten Unterlagen zu schaffen, voraussichtlich wird dort ein« Entscheidung darüber getroffen werden, wie die Reparation »lasten Deutschlands zunächst für da, ganze Jahr 1922 wirtschaftlich erträglich gestaltet werden können. Neu, Ausweisungen a«, dem Elsaß. Der Straßburger A -- meldet aus Pari»: Die sechs Monate ruhenden Anweisungen au» dem, Elsaß haben kur, vor Weihnachten wieder begonnen. Die Präfektur Straßburg; hat 1v Familien den Ausweisung«- befehl zugestellt, weil st, entgegen allen polizeilichen Ermittlungen al» ,1;eg»wand«rt« Deutsch« festgestrllt word«n sakw -u,ao»« LtrafverLtlßung. M« verlautet, wird Traugott vowJago-laM.in.r^.rfUaung, die der pr.ußtsch« Justi». minist« auf, «im «»frag« dm Lb-r-etchaanstalt» erlass« -al,