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j trag 100 Mi -aftstesch««- lö. Jahrgang. Vonnerstag, öen 1. September 1-21. vochengeld m gelb mindest« rg. vl. «. 11SSs «ochenfittso, orden. -lern! »nick. V Vu,' »n»ck. u. Villa,»,ifi1lm»ft>>>.»L. Nu». Eiliaiamm « A»r»ff»l I„.diu« tz»»,»,»»>«,». I,rnspk,ch . Nnschluz Nt. I» I, m'in-lil-d S.5» m,»k. «,«,«!»« >«,»» In »IN Nsckmitt-a«. I, Pf,., -»»»um,« Nn,.I,.n ,» p',.. N.kinm«p.lI«>i>I.S.-Ma''. ^l^">liu »ntfp«*»^^ uns..' r.Uu..».°u»„S-.. un» Nu.,.d.s..u.n, s°»>. »UI Nn».i,.nnnn°hm. Ist"' uer Tageblatt::'.VSL »U'ch uns»» -»«»» f»»I In» H«u» »inntll» , « Maik. »il t». v,schlf«»ft»u» «»,»»»1« manaMch k Mait. *»I ti» p»st »»still« »I»n.u«d,ttck >».»» Mail, m»n,«tt» 5.1» m,,r. «,stt>«I»t In »IN NackmMa,»' ndin «n Nu»nadm» »»n «»»n. UN» l«likt«,in. ::: - »»stnnstait.n un» »il.st.öa». nidmin »inillunaia ini,«,in. Nr 204. >m angehörend , gern bereit. irr «sw. der V .60 Mark tSgll setz Anträge a ,inderbemtti«lt nicht in Betra g«amt zu steil, minderbemitte imen oder, sofe dem Jahre od ion 10 000 Mc t sich für jed Das Wichtigste vom Tage. Bei der gestrigen Beerdigung Erzbsrger» elt der Reichskanzler Tr. Wirth eine länger« nspräche? die Feier dauerte etwa drei Stunden. * Tie gestern im ganzen Reiche veranstalteten nndgebungen für die Republik sind, soweit ch bis jetzt übersehen läßt, überall ruhig ver- aufen. ' > , Nack Meldungen aus Genf.soll die endgültige kn tschetdungdeS Völkerbundes in der obe r- chlesischen Frage nicht vor Anfang Okto ber erfolgen. eMe» Schwärzender ihender. väfthen erei Nach einer Meldung aus Belfast sind dorr neue Inruhen aus gebrochen. Das Militär hat die Kontrolle über die Stadt übernommen. » Die Arbeitszeit äer gewerblichen Betriebe. Li« geplant» Neuregelung. l. >en,Hau»wSsch mg. Ligen Bleichmitttl ?be ausgeschlossen lmgcllung. Erzgebirgii Sciüklll 38 inei sen. empfiehlt Aue cnsprecher Nr. 87 mr Mark 3.S' rur Mark L.S< ingetroffen: ami-Vurst. W. Men Meh nd netto ik. 84.- ation Aue un tto Mk. 440 - ! derselben soso« andernfalls 40.- .'anLesvroittltte. stat. Meistml. bett. aa S—11 un aisvk.Verkan Hofes statt. zählt vorzuleger !II!!III!I!IIIII!I!II!!IIIII!! Behandlung wir isch« MSNUN«^ r u. tiefer gemach W«W«M k und Haar str. «8. mg, liefert 'r ten tz Nr. ÄMNiie, »roher Küchen >d< billig zu ver IS, II«, Nnk». ! M.H. Ein lang gehegter Wunsch der Arbeiterschaft der Achtstundentag ging als Folge der Stacusumwäl- 'u^7 im Nouemb"r 1918 in Erfüllung. Durch Anord nung .des damaligen Temobilmachungsamtcs vom 28 November 161» wurde die Begrenzung der all^emei neu Arb-itS'.eit auf acht Stunden gesetzlich eingeführt Dr e glnordnuna beschränkte sich indessen nur darauf, t'e bereits beredenden gesetzlichen Vorschriften insoweit a s;er Kraft zu setzen, als sie den Bestimmungen der neuen Anordnungen zuwider liefen. Den Temobilma- chungstominissaren wurde die Befugnis erteilt, Ausnah men von der Beschäftigungsbeschrünkung unter gewissen Voraussetzungen zu erteilen. Diese vorläufige Regelung sä'- zu allerhand Schwierigkeiten geführt, da es nicht immer leicht war,.zu entscheiden, welche bestehenden Vor schriften, z. B. der Gewerbeordnung, neben den Be stimmungen der neuen Anordnungen noch in Kratt wa ren. Ueberdies wurde die Gültigkeit der Anordnung die Zunächst für die Zeit der wirtschaftlichen Demobil machung .erlassen war, .nur bis zum 31. März .1922 beft-istet. Auch aus diesem Grunde stellte sich die Not. wendigkstt heraus, einheitliche und endgültige Bestim mungen über die Begrenzung der Arbeitszeit von Neichs- weien zu erlctisen, in denen auch die bisherigen Er fahrungen mit dem Achtstundentag zu verwerten waren In dem Entwurf eines Gesetzes über die Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter, der so eben durch das Neichsarbettsministerium dem Neichsrat und vorläufigen Netchswirtschafisrat vorgelegt wurde, waren auch >ie Beschlüsse der Internationalen Arbeiterorganisationen in Washington vom November 1919, obschon Deutschland bei der Ab fassung der Beschlüsse nicht mitgewirkt hat, zu berück sichtigen. Ter Entwurf enthält im Einzelnen nicht nur Vorschriften über die Arbeitszeit im eigentlichen Sinne, .sondern auch verschiedene andere Sch u tzv Ur schrift en für Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter hinsichtlich der Nachtruhe und der ununterbrochenen Ruhezeit. Im einzelnen gliedert sich der Gesetzentwurf in verschiedene Abschnitte, die u. a. den Geltungsbereich die Arbeitszeit im allgemeinen, die besonderen Bestim mungen für Kinder, jugendliche Arbeiter und Arbei terinnen. Ausnahmebestimmungen, Strafbestimmungen ulw. umfassen. Der Geltungsbereich crstreckc sich auf die gewerblichen Arbeiter in, allen Gewerbebetrie ben ohne Rücksicht auf die Zahl der beschäftigten Ar beiter, ebenso auf die Betriebe des Resches, .der Län der und sonstigen Körperschaften. Die Arbeiter im Han del und Bergbau sind eingeschlossen, ebenso die Werb meister und Techniker..obschon diese nicht zu den Arbeitern, sondern zu den Angestellten zählen. Trotz dem erschien es zweckmäßig und notwendig, die Arbeits zeit der Werkmeister und Techniker in gleicher Weise zu regeln, weil sie in engen Beziehungen zu der Arbeits zeit der gewerblichen Arbeiter steht. Gewisse Gruppen von Arbeitnehmern sind von den Vorschriften des Entwurfes ausgenommen, .vor allem die Angestellten, das Krankenpflegepersonal, die tzausgehilfen und die im Verkehrsgewerbe beschäftigten Personen. Die Heimarbeiter, soweit sie unselb ständig sind, unterliegen grundsätzlich dem Gesetze, ob schon die Anwendung der Vorschriften aus.diese Arbei ter nicht überwacht werden kann. Selbständig Arbeitende Personen, sogenannte Hausgewerbe-Vetreibeude, find ausgenommen. Für sie wird ein besonderes Gesetz vor bereitet. Dem Verkehrsaewerbe war bereits in der Anordnung pom 23. November 1918 eine besondere Stellung etugeräunft, indem allgemeine Ausnähmen vom Achtstundentag im Wege von Vereinbarungen zwischen den Betriebsleitungen und den, Arbeitnehmerverbänden zugelassen waren. Ter Achtstundentag Pird auch in oem neuen Gesetz grundsätzlich! beibehalten; eilt« gewisse Bewegungsfreiheit hinsichtlich der Vorschriften über die Arbeitszeit sowie die Schutzbesttmmungen für Arbeite rinnen und jugendliche Arbeiter ist.jedoch vorgesehen. Ein« Regelung Her Arbeitszeit der Angestellten auf gleicher Grundlage, wie Nr die gewerblichen Arbeiter wird in einem besonderen Gesetzentwurf binnen kurzem erfolgen. Er konnte angesichts der vorhandenen Schwie rigkeiten noch nicht soweit gefördert werden, daß er, wie es wünschenswert gewesen wäre, gleichzeitig hätte vor gelegt werden können. Auf jeden Fall entbehrt die Be fürchtung, die verschiedentlich .aus Angestelltenkreisen zum Ausdruck gebracht wurde, daß.die getrennte Ve- handluna eine Schlechter-Stellung der Angestellten hin sichtlich der Tauer der Arbeitszeit bezweck«, wie beson ders hervorzuheben ist, jeder Begründung. Die grundlegenden Vorschriften über Vie Arbeits zeit tm allgemeinen bestimmen, daß die werktäg liche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen die Dauer von acht Stunden nicht überschreiten darf. Doch sieht der Entwurf lediglich eine Höchstarbeitszeit vor, die der gesetzlichen Festlegung oder der Vereinbarung kür zerer Arbeitszeit nicht tm Wege steht. Für den Berg bau ist.eine gesetzliche Regelung nach dieser, Richtung in Vorbereitung. Die Zulassung einer verlängerten Arbeitszeit über acht Stunden hinaus zum Ausgleich für ausgefallene Arbeitsstunden war in be schränktem Umfange schon in der Anordnung vom 23. November 1918 vorgesehen. Die Verlängerung um eine Stunde har sich in der Uebergang.-rzeu bei dem vielfach bestehenden Kohlenmangel nicht als ausreichend erwiesen, ,dr eins Reihe von Betrieben um Kohlen zu sparen, dazu über ging., die Arbeit an einzelnen Tagen, insbe'ondere vor Sonn- und Festtagen, ganz ausfallen zu lassen. Bei gänzlichem Ausfallen der Arbeit an einem Tage würde es noch dem Entwurf« nur möglich sein, au den übrigen ö Werktagen fünf von den auSge- .'aAeuen acht Arbeitsstunden nachzuholen. Da das Wa shingtoner Uebereinkommen zu der Beschränkung auf eine Stunde zwingt, erschien es angesichts der schwie rigen Kohlenlage erforderlich, in dem Abschnitte des Gesetzentwurfes über die Ausnahmen durch eine be sondere Ausnahmebestimmung eine weitergehende Ver längerung .der Arbeitszeit in solchen, Fällen auch künf tig ausnahmsweise zuzulassen. Besonders berücksichtigt die Betriebe, die ihrer Natur nach nicht unterbrochen werden können und daher auch an Sonn- und Festtagen forigeführt werden müssen. Dadurch tritt den 6 Werk tagen der Sonntag als siebenter Arbeitstag Ml gleich falls achtstündiger Arbeitszeit hinzu. Für diese Be triebe ist eine 56stündige! Arbeitszeit im Durchschnitt dreier Wochen zugelasssen. Ter Entwurf befindet sich dabei in Usbereinstimmung mit dem Uebereinkommen über den Achtstundentag, das für derartige Betriebe gleichfalls die 56stnndige Arbeitswoche vor,ieht. So weit daher nach den Bestimmungen der Gewerbeord nung Sonntagsarbeit bisher zugelassen war, bleibt sie auch weiterhin gestattet. Im Uebrigen sieht der Ent wurf von einer Regelung der Sonntagsarbeit ab, .da das umfangreiche und schwierige Gebiet der Sonntags ruhe demnächst besonders neu geregelt werden soll. Der Morä an Crzberger. Noch lei« Ergebnis der Untersuchung. TäS Karlsruher Tageblatt meldet aus Os Isenburg von Dienstag abend: Die Staatsanwaltschaft er klärt, daß die Ermittelungen nach den Mördern Erz bergers noch ohne Resultat sind. Es bestehe die Mög lichkeit, daß die Mörder von dritter Seite nock tm Schwarzwald verborgen gehalten werden, weil sie nach der Tat überhaupt nicht mehr gesehen Wunden sind. Tie Nachforschungen nach zwei Männern, die am Nachmittag des Mordtages in Offenburg den T-Zug nach Basel bestiegen, werden in Basel mit Hilfe der schweizerischen Behörden fortgesetzt. Auch diese Spur scheint aussichtslos. Es steht nunmehr fest, oaß der Mord bis in die Einzelheiten systematisch vorbe reitet war und daß vielleicht auch eine Anzahl Mitwisser und Helfer vorhanden sind. Für ein Komplott sprechen auch noch eine Reihe anderer ge wichtiger Feststellungen der letzten Tage. Der Fähnrich von Hirsihseld. Im Anschluß aU die Festnahme des ehemaligen Fähn richs v. Hirschfeld ist beim Berliner Polizeipräsidium eine ausführliche Mitteilung des württembergischen Lnn- despolizetamteS vom 30. August eingegangen, .nach Der Hirschfeld als Mörder Erzbergers nicht in Fra!ge kvm m t. Tie württembergtsche Kriminalpolizei hat festgestellt, daß Hirschfeld sich am Tage der Tat un unterbrochen in Kalmback. also 35 Kilometer vom Tatort entfernt, aufgehalten hat. Beim Ber liner Polizeipräsidium ist demgegenüber ein vom 31. August datiertes Telegramm der Staatsanwaltschaft Offenburg Mt der Bitte etngegangen, Hirschfeld weiter in Haft zu behalten, mit dem Bemerken daß »die Staatsanwaltschaft bei dem zuständigen badischen Amtsgericht den Haftbefehl gegen Hlrschfeld beantra gen wird. Bet dieser ungeklärten Sachlage wird Hirsch feld vorläufig tm Berliner Polizeipräsidium weiter feftgehälten. Ueber die Berliner Vernehmung wird gemeldet: Der ehemalige Fähnrich Oltwig v. Hirschfeld hat sich tm Laufe des Dien-tag auf. dem Berliner Polizeipräsidium ein gefunden und wurde zur Mordsache Erzberger sofort eingehend verhört. Nach seinen Angaben hatte er sich alsbald nach seiner Beurlaubung yuS dem Gefängnis Tegel am 27. April zunächst.in der Wohnung seiner Eltern in Steglitz aufgehalten. Ende Mai fuhr er zu Besuch bet Bekannten nach Rheinsberg und von dort nack Linem Gut in der Nähe von Neu-Nupptn. Von Neu-Nuppin kehrte Htrschfeld wieder nach Berlin zurück. Ende Juni begab er sich zu Bekannten nach Kalmbach pn der Enz, ungefähr 5 Kilometer von Wild, bad entfernt. Von dort machte Hirschfeld wiederholt Ausflüge nach Pforzheim und Wildbad. Am Tage des Mordes will sich Htrschfeld ununterbrochen in Kalm bach aufgehalten haben. Er ist am 29. August, also drei Tage nach der Mordtat, nach Weimar gefahren. Irrtümliche Verhaftungen. An der Tiroler Grenze wurden zwei Touristen unter dem Verdacht, die Mörder ErzbergerS zu sein, verhaftet. Sie mußten aber freigelassen werden. ES handelte sich um einen Bankbeamten aus München und einen kaufmännischen Angestellten, auf die zufälliger weise die Personalbeschreibung der beiven Mör der Erzbergers zu passen schien. M Die Aufbahrung Erzbergers. ' Tie Leiche Erzbergers ist Dienstag abend, von einer Ehrenwache Biberacher Bürger begleitet, in Bi berach ein getroffen n.id tm Chor der Stadtpfarc- kirche ausgebahrl worden. Die Ehrenwache hielt die ganze Nacht die Wacht am Sarge. Gestern früh Wurde eine Messe für den Verstorbenen gelesen. Gegen 10 Uhr betrat die Witwe Erzberaers mit den nächsten Ver wandten die Kirche. In einem Sonderzuge waren der Reichskanzler, sowie Minister und Abgeordnete au» Berlin und Stuttgart etngetroffen. Kaplan Vogt, ein persönlicher Freund Erzbergers, zelebrierte das feierliche Seelenamt. Tas Gotteshaus war überfüllt. Siiynrkapelle und Marterl für Erzberger. Die württembergtsche und die badische Z en tr u m sfra kt ion erlassen folgenden Aufruf zur Errichtung einer Sühnekäpelle für Erzberger: Gesin nungsgenossen! Der Väter fromme Sitte folgend, hat das Zentrum von Württemberg.und Baden beschlossen, an der Stelle, wo unser Erzberger sein Blut für unsere Ideale vergossen hat, eine schlichte Sühne l ap e lle. zu erbauen, uno bei der Tanne, unter deren Aesten er sein Leben aushauchte, ein Marterl zu errichten. Alljähr lich am 26. August soll ein Sühneopfer dort gefeiert werden. Tas Grabdenkmal in Biberach soll unsere Stiftung sein. Wir bitten unsere Freunde und Freun dinnen. den Baustein zu stiften. Verschärfte Maßnahmen in Sicht? Wie aus parlamentarischer Quelle mitgeteilr wird, hat das Reichskabinett in seiner gestrigen Sitzung unter Vorsitz des Reichspräsidenten auch noch wei ter gehenden Maßnahmen als den bisher ver öffentlichten im Prinzip nach .eingehenden Erörterun gen zugestimmt. Tie Verschärfung der Maßnahmen ist für den Fall zu erwarten, daß die bisher veröffent lichten Anordnungen die Agitation von rechts nicht be enden sollten. Die Avsführungsbestimmugen. Tas Retchsgesetzblatt Nr. 92 veröffentlicht die Aus führungsbestimmungen des Reichsministers des Innern zu der Verordnung des Reichspräsidenten vom 29. August,1921. Für das Verbot von Periodischen Druckschriften und für die Beschlagnahme von Truck schristen, ferner für das Verbot von Versammlungen. Vereinigungen, Aufzügen und Kundgebungen werden außer dem Neichsminister des Innern auch die Polizei behörden und die ihnen vorgesetzten Behörden für zu lässig erklärt. Tas Verbot oder die Beschlagnahme sind spätestens binnen 24 Stunden zu beorün- den und mit ver Begründung sofort dem Verleger der Druckschrift, bet Veranstaltungen dem Veranstalter mit- zuteilen. Bon jedem Verbot und jeder Beschlagnahme ist sofort dem Reich sm in ist er des Innern An zeige zu erstatten. Die Beschmerdeinstanz. Als Beschwerdeinstanz für die Maßnahmen der Re gierung Heim Verbot von Druckschriften wird kein neuer Ausschuß.gebildet werden, sondern es wird der bisher aus sieben Köpfen bestehende AuSs.chuß des NetchS- rates, .der bereits als Beschwerdetnstanz in Sachsen fungierte, heute vormittag zusammenberufen werden. Einschränkung des Uniformtragen». Auf Grund des Artikels 48 dec Verfassung des Deutschen Reiches hat der Reichspräsident zur Wieder herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.für das Reichsgebiet.Folgendes verordnet: 8 1- Zum unbeschränkten Tragen der Milträrunt- sorm sind nur die Angehörigen der Wehrmacht be rechtigt. > ' , , , 8 2. Ehemalige Angehörige dec bewaffneten Macht, denen die Berechtigung zum Tragen der Mtlttäruniform verliehen worden ist, dürfen hiervon bis auf wettere» nur aus besonderen Anlässen Gebrauch machen, die der Reichskanzler bestimmen wird. 8 3. Zuwiderhandlungen werden mit öOO bis 10 000 Mark bestraft und haben den Verlust der Berechtigung zum Tragen der Uniform zur Folge. Wer Milttäruniforim trägt, ohne daß ihm die Be» rechttgung hierfür verliehen worden ist, oder nachdem er dieser Berechtigung gemäß Absatz 1 verlustig gegangen ist, wird an Stelle der tm 8 60 Ziffer 1 Petz Reich».