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mg. üllllg im r r. ^us ntt frei. renfabrik e!i! Leitung > ,iiq von lttncdme eibeicn. Donnerstag» äen 21. November ISIS Nr. 271 13. Jahrgang Mer Tageblatt fUk öüS EkMtölkAk mit öLk wöchentlichen ünterhnltungsöellnger /^uer Tvnntagsölntt. nW«Wn°s?A; «pr'chslunü, N.Saktion mitNu.nahm.«onnlag. nachmittag. 4-S Uhr. - tr.lrgramm-flSrrss», lag,blatt flu»tt,g,blrg». znaspnch»,SS. für unv,»langt »lngrsanüt» Manuskript« kann HrwSH» nicht g«l«isl«t w«»s«n. Eine Amnestie für Sachsen. Erlassen sind die von sächsischen bürgerlichen Gerichten blS zum heutigen Tage rechtskräftig erkannten Strafen wegen politische, Verbrechen oder Vergehen, ferner wegen Vergehen in bezug auf die Religion (§8 166, 167 GtGVs.), wegen Beleidigung in den Fällen der 88 166, 197 StÄBS., wegen einer mittel» dejr Presse begangenen oder in dem Gesrtz Uber die Presse vom 7. Mat >874 oder in dem Verein»» acsetz vom 19. Viprtl 1908 unter Strafe gestellten strafbaren Handlung. Die Tirafverfolgnng bet sächsischen bürgerlichen Be- Hörden wegen solcher di» zum heutigen Tage begangener Straftaten ist niedergeschlagen. - Im übrigen sind dir von den sächsischen biirgerllchen Gerichten bi» znm heutigen Taue rechiSkrüstig erkannten Girafen i rinssckt. wenn die erkannte Strcfe nur in Aer« wetv, Haft, F.stungdimst bis 8 Monaten einschließsich, Gefängl'.i« bi« zu 8 Monaten einschliestitch oder Geldstrafe bis 600 M. etnschliehltry alleinMsvder in Verbindung mitAnander besteht. IL ^I»,au»geh»nd übe« Nr. U wird Straf«,laß be- «) den Kriegsteilnehmern, d) den (Shesrauen und Witwen von solchen, c) den al« kriegsbeschädigt anerkannten, also unterGemährung voniktente entlassenen ehemaligen Keieg«teilnehin«rn, ck) Personen, znaunsten deren di« Strafvollstreckung infolge der Kliegeverhttltniss, z. B. wegen Be» schäfiigung im vaterländischen Hilfsdienst oder in der HeereSindnstrir oder in der Landwirtschaft seit mindeste»« zwei Jahren aufgeschoben ober unterbrochen gewesen ist. 1. Den Kriegsteilnehmern werden die vor oder während der Kriegsteilnahme von sächsischen bürgerlichen Gerichten bi» zum heutigen Tage rechtskräftig erkannten Strafen erlassen, sofern die einzelne Strafe oder ihr noch zu vollstreckender Teil nur in Verweis, Geldstrafe bi« 8000 M. einschließlich Haft, Festungshaft bis 1 Jahr einschließlich oder Gefängnis bi» 1 Jahr einschließlich allein oder in Verbindung miteinander besteht. S. De« Ehefrauen und Witwen von Ki tegSteilnekmern, den al« kriegsbeschädigt entlassenen ehemaligen Kriegs teilnehmern und den unter ci) genannten Personen werden dis bis zum heutigen Tuge mm sächsischen bürgerlichen Gerichten rechtSkräftlg erkannten Strafen erlassen, sofern die einzelne Straf« oder ihr noch zu vollstreckender Teil in Verweis. Hast, Geldstrafe b-S 1200 M. ein» schließlich, Festungshaft bi« 6 Monaten einschließlich oder Gefängnis hj» v Monalrn einschUeßlich allein oder in Verbindung m^einander hckr-cht. Bei den Ehefrauen und Witwe« betrifft der Erlaß die vor oder während der Krieg sreilna hm « de« Mannes erkannten Straten, bei den al» krtegSb«. schädigt entlassenen ehemaligen Kriegsteilnehmern di« Strafen für Verfehlungen, di« binnen der Frist «ine» Wahres nach der Entlassung von den Fahnen verübt worden nud, bet den Personen unter cl) die Strafen, deren voll- streckung ausgesetzt worden ist. Der Erlaß ist bet den krtegSbeschädlgten ehemaligen Kriegsteilnehmern und den unter ct) genannten Personen auSaeschlossen, wenn der ticriirteilte vor oder nach der Bestrafung, welche den Erlaß »risst, wegen eine« Verbrechens od,r Vergehen» bestrast w^d»u ist, da« nicht unter l fällt. IV. Weiter wird zugnnsten der Teilnehmer au dem Krieg« (lli, a) die Niederschlagung von Strafverfahren bei btirgerNchen Behörden verfügt, soweit die Strafverfahren vor dem heutigen Tage und vor oder «ährend der Ein berufung zu den Fahnen begangene Uebertretungen oder Vergehen oder nach §8 244 264 StGB», strafbare Ver brechen zum Gegenstände haben. Bet Verbrechen tritt die Niederschlagung Mw «in, wenn der Täter zur Zett der Tat noch nicht da» 18. Lebensjahr vollendet hat und e» sich um d« ersten strafbaren Rückfall handelt. V» Ist in den Fällen II und M auf «in« höher« Strip erkannt und ergibt sich nach den Feststellungen de» Urteilt, daß di« Straftat unter dem Druck« der Krtsgßnot begangen ist, so sind die Akten dem Justizministerium zu« Herbeiführung einer Begnadigung vorzulegen. VI. Ausgenommen von der Amnestie (Nr. II bis V) stao Vergehen nach der Verordnung vom 7, März l918 gegen den Schleichhandel od« nach der Ver« orduttug vom 8. Ma» 1918 gegen Preistreiberei, Verbrechen und Vergehen im Amte, sowie Vergehen des Verrat» militärischer Gehetmnisse, oon der Niederschlagung (Vir. IV) überdies Vergehen gegen die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher Angabe» und Gefälle. Ferner sind von der Amnestie alle Verfehlungen aus genommen, sofern die Straftat eine Gefährdung der be hördlichen Verkehrsregelung kRattonterung) mit Gegen ständen de» täglichen Bedarfs herbetzustlhren geetanet ge wesen ist und di« rechtskräftig erkannt« Strafe in Frei heitsstrafe von mehr al» einer Woche oder in Geldstrafe von mehr als 8000 Mark besteht. VII. Die zur Ausführung erforderlichen weiteren Anord nungen werden im Iustizmintstrrialblatt verkündet. Ves vollsbeettst»«» « ft» -»Atz. vl. Grndnau«. 2ur inneren Lage. Line neue IM an Lansing. „Hollandsch Nieuwsbtlro" meldet, daß Staat»,, sekvetär Sols an GtaaLssekretär Lansing ein« neue Rote gesandt habe. E» wird darin u. a. erklärt, dich «S bei dem Deutschland gegenwärtig zur Versitzung strhenlwn rollenden Material unmöglich sstn wird, ein« auch nnr in engen Grenzen gehaltene Ver» sorgung der Städte mit Leben-mitrekn st» cherzuswllen, abgesehen von dem fern« notwendigen Lranspo,tmaterlal für Kohleri ufw. In der Note wird Wetter gesagt» „Wir find außer stande, auch nur für «ine Woche die Versorgung garantieren zu können und müßten, va die Verhältnisse im Osten und Westen, Gäben und Norden gleich lie gen, damit rechn«»,, daß durch di« Trarwporischwterig-» ketten gleichzeitig in allen Teils» de» Reiches Hun ger re i, v l te »r entstehen, deren Wetter« Folge», unnb- sehbar wären. Fernerhin hat di« Unsre ch thaltung der Blockade, insbesondere tn per Ostsee, zur Folg«, daß sowohl die für unsere .Industrie notwendigen Tnui^ Porte am dein Norden, wie die Ausfuhr der für Man- Ptnavien unentbehrlichen deutschen Kohlen unmöglich find und dl« davon abhängigen deutschen unv skrw dtnavlschen Industrien zur Ariwikeinschräntüng, Wenn nicht «um Stillstand zwingen. Si«ch,,dt« Lahmlegung der Nord» und Osts«« ft scheret würde ivährend der Fortdauer der Blockade unhalten. Wir hatten un ser« Vertreter tn GP na angewiesen, obig« drin genden Wünsche mit den Verirrter» der alltlertsn Re gierungen zu besprechen. Ihr« Erklärungen batten nüer keinen Erfolg, da die Vertreter der Alliierten M»w MN- machten zu Verhandlungen zu haben schiene«»» Wir btt- ton, angesichts der drohenden Gefahr, die uns au» den erdrückenden Masfenstillstandsbedlngnngen erwächst, «nS möglichst umgehend «inen Ort zu bezeichn««,, «n dem unsere Vertreter mit den Bevollmächtigten dfr ailt« irrten Regierungen zu Besprechungen obiger Fragen zusammenkommen können. Da die Transportfrag« zu Wasser und zu Lande täglich schwieriger wird und die zurstckf luten den Truppen alle Organisation«» aufzulvsen drohen, bitten «vir, Hein« Zelt zu ver lieren. damit wir imstande find, die bisher noch be stehend» Ordnung weiter aufrecht zu erhalt«,,.- LI» ?ks»rst sie» stMrtagrpi'Wenrrn. AetchStagSprüsidrnt Aeyrsndach, dös letzten Sonnabend van Üretburg nach Berlin »urückgechhrt Ist, Hut nach Besprechung mit Parteiführern, dem Mitglied« der Regierung, Herr» Ebert, nachfolgend« Ertlärung zugrhen lassen» In der ain Tonn tag, Zen 10. November zur Ent gegennahme der WassenstMstandSbedtngungen im Reichs, tanzierpasais stattgehabten Sitzung, an soelchen außer sämtlichen Mitgliedern der damaligen Regierung auch Herr Vizepräsident Dove und ich teilnahnwn, hab« ich di« Frag« aufgeworfen, ob etwa, wt« verlautet, di« Auslösung des Rstchstag«» geplant sei, und ob verneinend»»fall« di« für nächsten Mittwoch angesrtzt« Sitzung stattstnden könne. Darauf erklärt« der dama lig« Reichskanzler, Herr Sb« st, daß über «tn« et waig« Auflösung des Reich »tage« noch kein Beschluß ar« saßt sei, daß aber jedenfalls die angesagt« Sitzung nicht abgohalten »verden könne. Dagegen konnte ich nach der Sachlage «in« Einwendung nicht machen. An, 14. Po- vemvcr hab« ich sodann telegraphisch angefragt, ob ge gen «lk« für di« nächst« Noch« vorgesehene Einberu fung de» Reichstages Einspruch erhoben und eventuell dagegen Maßnahmen getroffen werden sollen. Ich er hielt di« telegraphische An Noort, daß. nach Beseitigung de- deutschen Kaisertum» und des Bundesrat«» al» gesetzgebende Körperschaft auchder Reich »täg ntcht mehr zusammentreten könne. Dies« Anschau ung Verma« ich! web,« tn M«m Inhalt, noch in M»r! Perbindmr- al» zutreffend anousrtenn«». Zivingende Rücksichten auf viv g^gemoärtig« Lag« ver anlass«» mich aber. zur Zeit von der Einderusnng de» Reichstag«-» abznsehen. Ich behalt« mir dies« je doch ausdrücklich vor. E» können Verhältnisse etntr«ten, di« soivohl der jetzigen al« -»uh einer Ans- tigen Reichsleiiung den Zusammentritt d«S Reichstage» al» erwünscht, vielleicht sogar al» notwen dig erscheinen lass«». Lehrenbach, Präsident d«» Deut- scheu Reichstag«». Unsere frincke un<i «le Ztaauksrm in veutschlanO. . Dem ..Daily Expreß" zufolge haben Lloyd Ge org« und Balfour in Besprechungei, mit Unter- hausmitgltedem keinen Zweifel darüber gelassen, daß die Alliierten auch «in« ausgesprochen« soztallstte sche Republik in Deutschland nicht an« rtennsn und auch mit dieser, di« wieder nur die Herrschaft einer einzigen Käst« sei, keinen Frieden schließen können. Li« Alliierten verlangten auch Mr Deutschland dt» Gleichvertchtigung aller Parteien. Vl« „Atme*- berichten am Newyorkr Lansing erklärt« tm Kon greß, dt« Alliierten seien bereit, mit Deutschland «inen Präliminarfrieden abzuschließen. Ein endgäl- ttger griebensschluß fei ab«r erst nach Herstellung d«v vollkommenen staatsbürgerlichen yreibett durch ein« allen Parteien gerecht w«rd«nd« RetchSver- fassung möglich. PlcluMaiNpÜIin. Der neu« Staatssekretär d«s R«lch»fchatzam1e», Schiffer, erklärt« tn einer Unterredung Über da» Ai- nonzprogramm der neuen N«tch»regi«rung u. a.« Di« neu« Regierung denkt nicht daran, Irgend etwa» von d«n Bedingungungen der Kriegsanleihen, so wohl was Schuldverschreibung«» al» auch wa« Reich». schatzanw«1sung«n anbetrifft, zuungunsten der Anleihe- besitz«« zu ändern. Der Staatssekretär wandt« sich däNn scharf gegen das Banknot«nhamst«rn, da» «r al» staatSgefähr- lich und al» «inen versuch.der Steuer drück«rei bezeichnet« und gegen da« er di« schärfsten Maßnahmen ankündtgte. Di« Kriegsgewinne iverden mit vollerSchärf« erfaßt werden. Li« Grundlagen für unser« neu« St«u«rgesetzgebung werden sich erst dann ermitteln lassen, wenn Klarheit geschaffen ist über den «ndgttktigen Umfang d«» Reiche», über da» Ver hältnis d«S Reichs» zu d,n Mnzelstaaten im nsuen Diutfchland und sodann Über den G«lAbs0ar- selbst. Sin» tzWbsths UnMchs iS NMseiAA Wie e» heißt, trägt sich dis neue Regierung augen blicklich mit dem Gedanken, sich an die vereinigter Staaten wegen «iner großen Anlsih* zu ivsndeu. um die un» voraussichjtltch,1n den FriedenSverhandlun^ g«n auferlegten Entschädigungen sür Nord frankreich und Belgien zu decken. La näm lich di« Snt«nt« zu beabsichtigen scheint, dt« Besetz zung de» linken Rh«1nuf«r» bi» zur Bezahlung dieser Schuld aufr«chtzuerValt«n, möchte man ft« möglichst umgehend bezahlen, um auf dies« weis« «ine baldig« Räumung der linksrheinischen Gebiet« von den alliierten Truppen zu erzielen. Al» Psandobjekt für «ine derartig« Anleihe denk man. an di« deutsch«« Bergwerk«, di« zu dt«f«m Z.vecke ent. eignet und tm staatlichen Besitz vereint werden müßten. ivijldVuz oiM« HaulpckaMMW» vor Marim. In einer gemeinsamen Sitzung d«r «rhetter» und Soldatenrät« der Marin« tn With«lm»hap«n ist folgender Beschluß gefaßt worden r Von dem obersten Soldatrnrat der Marin« der Ostsee, and Nordseestatton und aüf der Niedere lb« wird der HauptaMß-üß der Marin« gebildet, der zu militärischen «nvrdaunjgs» str