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uer Tageblatt tzauptver- hauSsaale. Vr. 1S9 n. Jahrgang Dienstag» Äen 15. August 1922 ,nz»mt KL -5 ÄV «er an (» »1 >d ilatusvk- >g wir am erfahr 1VLS klraung dr» nach Seite 8 W k Glltgen* l.b ai«. lelchspräll' sio»»»tass«. unn. M stützung «m Widerspruch de- Reichsjustizmtnisters ge- fcheitert, nachdem dieser feierlich versichert hatte, daß die Regierung selbstverständlich dafür sorgen werde, dah Angehörige der verschiedenen Länder als Beisitzer und als Richter in den StaatSperichtShoi gelangen. A,n- ktagebehörde vor dem Staat-gerichtShos ist die Retchsanwaltschast. TaS Verfahren findet mich dem Mu ster der Strafkammern statt. Ter Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes unter liegt auch der Hochverrat, ferner. Tötung und Tö tungsversuch gegenüber Mitgliedern einer früheren republikanischen Regierung. Nebenbei gesagt ist dies der einzige Fall, wo der Reichstag .in der Regierungsvor lage den Schutz auf frühere Regierungsmitglieder stehen gelassen hat. Bemerkenswert ist, dah die Vorschriften de« StaalSgerichtShoseS gleichfalls anzuwenden find auf die vor dem Inkrafttreten diese- Gesetzes begangenen strafbaren Handlungen. Natürlich bezieht sich aver diese rückwirkende Kraft nicht auch auf die in dem Gesetz an gedrohten Strafen. Eine weitere Aufgabe des Staats- gcrichtshoses ist die Mitwirkung bei dem Verbot von Vers.ammlung.en und Vereinen. An sich ist dieses Verbot Sache der LanbeSzentratbehörden oder der von ihnen bestimmten Stellen. Wenn diese Zentral behörden aber in einem Falle von dem Verbot keinen Gebrauch machen, kann sie der ReichAmimster des In nern um die Anordnung einer solchen Maßnahme er suchen. Im Streitfälle entscheidet der Staatsgerichtshof. Auch wenn Beschwerden Über VersammlunaSverbore oder Veretnsauflüsung von der Landeszentralbehörde so ent schieden werden, daß der Reichsmintster des Innern An- stoß nimmt, so kann er den GtaatsgerichtShof zur end gültigen Erledigung des Streitfalles anrufen. «l lamllirnan- -na staust t. T. EL" «blatt erb. eel-rii folg tm tvsttt. Die Vertreibung aus 6em Elsaß. Am Freitag und Sonnabend haben die von dem Ausweisungsbefehl besoffenen 50» El»'atz.Teut. scheu nebst ihren Familien die Grenze nach Teutschland überschritten. Die Durchführung de- Ausweisungsbe fehl» erfolgte mit großer Härte. Man hatte diejenigen, welche da- Land nicht rechtzeitig verlassen würben, mit sechs Monaten Gefängnis bedroht. , Viele Opfer der französische.» Gewaltmaßnahme waren am Freitag früh zwischen ü und 6 Uhr sozusagen au» dem Beite heraus geholt und in da» Poltzetlokal geführt wurden, wo ihnen die Ausweisungsbefehle in deutscher und fran- zöstscher Ausfertigung überreicht wurden. Al» lästige Ausländer mutz en Männer und Frauen bis zum Alter von >75 und 80 Jahren, die -um Teil 40 Jahre im Elsaß und in Lothringen ihre Heimat gefunden hatten, binnen »8 Munden das Land' verlassen. SS waren zu ¬ meist einfache Leute, die über di« Kchler Metnbrücke ziehen mutzten, Arbeiter und Angestellte, Kontoristin nen, Kellnerinnen, daneben auch Geschäftsleute, Men schen, die »sich um alles andere als um hohe Politik! kümmern und unmöglich jene notorischen,, landschädli chen deutschen Elemente sein können, deren Ausweisung nach der Zusage PoincareS allein in Betracht stammen sollte Viele der Flüchtlinge > die auf basisches Gebiet gekommen sind, sind völlig mittellos. Bet den» Ueber- tritt über die Grenze wurde streng.darauf geachtet, daß niemand mehr als 5000 Mark (100 Franken) mit sich führte. Weibliche Flüchtlinge erzählten, daß sie bet der »Revision sich nahezu entkleiden mußien. Gegen die Ausweisung d« 500 Deutschen aus dem Elsaß hat der deutsche Botschafter in Paris in» Auftrage der deutschen Regierurig folgende Verwah rung eingelegt: Nach den Grundsätzen des Völkerrechts ist e» zwar jedem Staate unbenommen, einzelne fremde Staats» angehörige aus fremdenpolizeiltchen Gründen aus seinem Gebiete auszuweisen. Ein« MassenauSweisung, die Hunderte von Angehörigen eines bestimmten Staa tes plötzlich und unvorbereitet ihrer Existenz beraubt, widerspricht dagegen jedem völkerrechtlichen Herkommen und aller natürlichen menschlich«:» Rücksichtnahme. Tiefe Maßnahme mutz .die AuSge- wiesenen um so härter treffen, als die französische Re- gierung ihnen fast vier Jahre lang nach Aushären der Feindseligkeiten den Aufenthalt in Elsaß-Lothrin gen gestattet und damit die Hoffnung in ihnen erweckt hat. weitxr in ihrer Heimat bleiben und ihrem Er werbe nachgehen zu können. Im übrigen ist ein in nerer Zusammenhang-Wischen den Ausweisun gen und der von der französischen Regierung -um Anlaß genommenen Frage der Ausgleichszahlungen nicht erfindlich. Tie Geldbeträge, deren Mit nahme gestattet ist, sind völlig unzureichend. Ter Kr eine ganze Familie festgesetzte Betrag von 10 000 Mk. entspricht zurzeit dem Wert von 2»/» englischen Pfun den oder 11V, Dollar. Tie AuSgewtesenen werden somit tatsächlich als Bettler auf die Straße gesetzt. Tie deutsche Regierung legt gegen die getroffenen und ir» Aussicht gestellten Maßnahmen der französischen Rcgwrung hiermit nachdrücklichst Verwahrung ein. Helsen wird der Protest freilich nichts, denn das Frankreich Poincares pocht auf seine Alach». Er ist aber erforderlich, bevor ein Appell an den Völkerbund er folgt. Dienstag, nluna de» ,ds L UH, onnerßtag, >ger Män- mfirmierte Ir Kinder. Deutscher Protest. Segen -le französischen Sewaltmaßnahmen. Di« seit längerer Zeit angekündigten Protestnoten gegen die französischen Maßnahmen im Ausgleichs verfahren sind in Paris überreicht worden- Tie Maßnahmen werden als dem Friedens vertrag und dem Völkerrecht widersprechend bezeichnet und Rechisgründe dagegen geltend gemacht. Ls folgt der Vorschlag, die Angelegenheil durch einen internatio nalen Schiedsspruch entscheiden zu lassen Tie Note führt für die Ungültigkeit jeder einzelnen der Maßregeln .rlilige Grünoe an, vor allem, daß sie mit dem Prin zip der Gegenseitigkeit, worauf das Ausgleichsverfah ren beruht, im Widerspruch stehen.. Bezüglich des Ver bote- der weiteren Möbelaussuhr wird gejagt, daß da von der durchweg minderbemittelte und ohnehin unter den Kriegssvlgen schwer leidende deutsche Relchsangehö- r»ge be.rosfen werde. Die Sperrung der deutschen Gut haben in de»» elsässischen Banken bedeute eilte schwere Verletzung des Grundsatzes der Unverletzlichkeit -es Privateigentums. Tie deutsche Negierung, so heißt es wei:er, .hat mit ihrer Note vom 12. Juli d. I. ledig lich, die Abänderung eines bestehenden Vertrage» bean tragt, dessen Lasten infolge der ir»zwischen eingetretenen Markeniwertung für Teutschland untragbar geworden waren. Di« deutsche Regierung hat hiermit nur die unausweichlichen Folgerungen a:is einer Entwicklung gezogen, die unabhängig von ihrem Willen und ent gegen ihren Interessen eingetreten ist. Wenn die fran zösische Regierung das Stundungsgesuch, ohne die Fäl, ligkeit der Verpflichtungen >»r deutsche»» Regierung ab- zuwarwn, mit Zwangsmaßnahmen beantworret hat, die bestehende Verträge verletzen, so liegt darin ein schwe res Unrecht. Gegen die Maßnahmen wird daher Bern währung eingelegt und um ihre Aushebung ersucht. Soll.e die französische Regierung auf ihrem Standpunkt beharren, so Wägt die deutsche Regierung vor, einen internationalen Schiedsspruch über die Rechtmäßigkeit der ergangenen Anordnungen herbeizusühren. Das Wichtigste vom Tage. Di« Deutsche Regierung hat in zwei an die französische Regierung gerichteten Noten gegen die Retorsionen und gegen die Auswei sung der Deutschen aus dem Elsaß Verwob-, rung eingelegt. ' Ttie Londoner Konferenz hielt gestern ihre Schlußsitzung ab, um zu Endendes Jahreswie- der zusämmenzutveten; sie ist kläglich zusani- monsiestpochen. Staatssekretär Bergmann ist wieder London gereist. Er ist, wie von zuständiger betont wird, als Privatmann gefahren. «cht, «kN«, U» h n «« ruht« »N.rtM, ttt«l klink. Mackmart«. Iireli i I8ö. 1g- t 1922 Rate. Gesetze» l» >80) werd« de» Steurr- »rllche «»- ufgefordert, Der Staatsgenchtshos. Vie wichtigsten Sestlmmungen. Die Aburteilung der in dem Gesetze zum Schutze der Republik unter Strafe gestellten Verbrechen, also des polnischen Mordes und der Teilnahme an den Mürderzentralen, der Beschimpfung der Republik, ihrer Berumen, sowie Embleme und der Hinterziehung von Waffen ist einem besonderen Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik übertragen worden, dem ple»chze»lig auch noch die Funktion als Beschwerdeinstanz in ge wissen Fällen 'zugewiesen wurde. Die Verfassung kennt bereit» einen SiaatsgertchtShof.zu dessen Aufgaben eS gehört über Differenzen, welche im Verfolg einer Neu gliederung von deutschen Ländern entstehen, über Ber- inssuugsslretiigketlen innerhalb eines LanoeS, über An- t.agen gegen den Reichspräsidenten und die Neichsmi- uister wegen schuldhafter Verletzung der Retchsversassung vder eines Reichsgesetzes Urteile zu fällen. Ter neue« Siaatsgerichtshof indessen, welcher durch das Geseg zum Schutze der Republik geschaffen ist. stell., wie man sieht, etwas ganz anderes dar, und darum ist auch seine Zu- wmmensetzuug eine andere. Hier hat bei den parlamentarischen Beratungen die Opposition der Rechten mit besonderem Nachdruck ein gesetzt, um aus den» angeblichen AuSnahiuecharatier dre ies Staatsgerichtshofes die verfassungsmäßige Unmöglich- «eit des ganzen Gesetzes herzuletten. Gegen das Reichs- schutzgcsetz, gegen die Bestrafung von Mördern und Mvrdbünden, wagten selbst die Teuischnationalen nicht nnszutre.en; Gewalttaten gegen Regierungmutgliever! und Beschimpfungen der Landesfarben konnwn auch sie nicht osfiziell Mißbilligen; dagegen kehr.en sie ihren ganzen Widerspruch gegen das Gesetz über den neuen Siaatsgerichtshof, welcher nach ihrer Behauptung.mir der Verfassung in krassem Widerspruch stehe, da diese, in Art. 105 Ausnahmegerichte als unstatthast erklärt.! In Wirklichkeit stellt sich aber der neue Staat-gerichtshos garnicht als ein solches Ausnahmegericht dar. Unter einem Ausnahmegericht kann man nur ein solches ver heben, das für einen einzelnen Fall vder für ein zelne Fälle eingesetzt ist. Ganz verschieden« davon sind Sondergerichte, die zur Aburteilung gesetzlich be stimmter Kategorien von Tatbeständen oder für bestimm te Personenkreise gesetzlich geschaffen sind. Solche Son- ecrgerichle besitzen wir bereit-, ohne daß eine deutsch nationale Seele daran den geringsten Anstoß »lähine., Nämlich die Kaufmanns- und Gewerbegerichte und neuerdings die Wuchergerichte.. Uebrtgens wäre der Vorwurf -er Verfassungswtdrtgke.it auch schon dadurch gegenstandslos, daß da» Gesetz vom Retch-tag mit einer «nett über die für Verfassungsänderungen nötige Zwei- vrt»lelmehrheit angenommen worden ist. T«r Wi derstand gegen die Bildung des StaatSgerichtShofeS, so weit er au» der Besorgnis entspringt, daß seine Tätig keit die Hoheit der einzelnen Landesregierungen um em Tstelchen verringern könne, dieser au» föderalistischen Gründen hergeleiiete Widerstand ist ja bekanntlich in Bayern bi» zu einem Konflikt mit der Retch-regierung gediehen. Wie setz« sich nun der MaatSgertchtShot zusammen? Au» drei Mitgliedern de» Reichsgericht» und weiteren sechs Mitgliedern, welch« nicht die Fähigkeit -um Rich? teramt zu haben brauchen. Tie Mitglieder werde»» sämt lich vom Reichspräsidenten für die Tauer der Geltung des Gesetz«», also für 5 Jahre ernannt. Sin demokra tischer Antrag, welcher dem Reich-rat eine gewisse Ein wirkung auf die Auswahl der Mitglieder und damit ei>»« Berücksichtigung der Eigenarten der verschiedenen deutschen Gebiete sichern wollte, ist trotz ZentrumSunker- 15. ^allistoi" M'i-g. mackalben. aule peratlon ge> gst «>prnl>ic pk»chstu»de ! Monopol, tIttwoch, I S—» Mir d.Tol«M>.0> >5 ße AuSwa',1 k,dfti».r>,</ Wottlnplah n« tllr or -rt Die sächsischen Kommunisten trete»» in einem Briefe an die S.P.D. und die U.S.P. Sachsens sü«r die Landtagsauf'lösung ein. Ter Dollar stand heule vormittag in Ber lin .vorbörslich auf 1050. Uederschichten im Bergbau. Di« Revierkonferenz des Verband«» der Bergarbet- Teutschlands hat am Sonntag in Bochum eine Ent schließung angenommen, die in mehrfacher Hinsicht von großer Bedemung ist. > Einmal wird darin der unge heuerliche Charakter des SPa-AbkommenS mit sei ner Verpflichtung einer jährlichen Lieferung von 24 Millionen Tonnen Steinkohlen aus- schärfste betont, -um andere» spricht aus dem Beschluss«, sofort mit den zu ständigen Stellen Verhandlungen einzuleiten, um Pest au» der Kohlennot drohenden Gefahren zu begegne»», offenbar die Bereitwilligkeit zur Leistung von Ueber- schichien. Diese Bereitwilligkeit entspringt zugegebe nermaßen der Katsache, daß der jüngst abgeschlossene Ma »lteltar i f den Bergarbeitern einige wichtige Rech te garantiert und daß das Arbettszeikpesetz die Arbeitszeit im Bergbau endgültig regelt. Tas hetßh daß die Bergarbeiter, nachdem sie ihrc Forderungen durchgesetzi haben, nun grundsätzlich bereit sind zu er höhten Leistungen. Tiefer Entschluß ist um so erfreu licher .als alle Versuche, die Bergarbeiter zu Uebev- schichten zu bewegen, in den letzten Monaten stet» an ihren Forderungen gescheitert waren. Leider kommt Vie ser Entschluß jetzt schon etwas spät. Bekanntlich steht der Eisenbahn immer nur in den Sommernwna.en ein ge- »lügender Wagenpark zum Abtransport von Kohlen zur Verfügung, der mit dem Beginn der Ernle eine gewal« lige Einschränkung erfährt. Bi» die Verhandlungen nun zu einem Ergebnis geführt haben werden, ist leider die beste Zeit vorüber. Lori! Northclifse 's». Die geistige Erkrankung Lord Novtheltsfe», die schon vor einigen Monaten gemeldet wurde und die vor eini gen Wochen auf seiner Studienreise durch Deutschland zum aku.en Ausbruch kam, hat nun mit dem Tode die ser grüß en Zetiungskönig» und grüßten Deut sch e»»f r e s s e r » geendigt. In Alfred William Harm»« worth, au» dem in» Laufe sein«» Aufstiege» Str Alfred, dann Norchcltffe, Earl of Dhanct, VtSvount geworden war. ist eine der eigenartigsten Erscheinungen vahinge« gangen. Au» kleinen Anfängen hat er es, unterstützt - «'IchMU »«NI,Uch. X ss ,0». m.tt. «,l HS- k»mst»»«ch'KafchlaS 5». MM- ttagra««,» Lagidlan Enthaltend öle amtlichen Srkarurtrnachungsa -IS Raten -er Stadt UN- -es Amtsgericht» /Ws. ftml Lüpzig Nr. »ee,