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DerSSHWeLrzahler MMofswerdaer Einzige Tageszeitung im Amtsgerichtsbezirk Bischofswerda und den angrenzenden Gebieten Dies Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshaupt mannschaft, der Schulinspektion und des Hauptzollamts zu Bautzen, des Amtsgerichts, des Finanzamtes und des Stadtrats zu Bischofswerda. -McrgeöLcrtt-, Unabhängige Zeitung für alle Stände in Stadt und Land. DichtesteVerbreitung in allen Volksschichten! Beilagen: Bilderwoche, Jugend u. Deutschtum, Mode vom Tage, Fra» und Heim, Landwirtschaftliche Beilage. — Druck und Verlag vmt Friedrich Moy G.m.b.H. in Bischosswerda. Fernsprecher Nr. 444 mü» 44- Erscheinungsweise: Irden Werktag abends für den folgend. Tag. Bezugspreis »ür die Zeit eines halben Monats: Frei ins Hau» halbmonatlich Mk. l.20, beim Abholen tn der Geschäftsstelle wöchentlich 50 Pfg. 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Sowsekruftland hat die Reichsregierung um lieber- nähme des Schuhes ihrer Interessen in Südchina ersucht. Die Reichsregieung wird diesem Ersuchen entsprechen, so weit es sich um den tatsächlichen Schutz der Sowjetbürger, nicht aber um formellen diplomatischen Schutz handelt. * Das Schlaft des Grafen TornowsN in Dzikow in Klein-Polen ist am Mittwoch fast vollständig aiederge- brannt. Bei den Rettungsarbeiten sind 9 Personen ums Leben gekommen und 20 Personen verletzt worden. * Bei den Arbeiten zur Bergung des gesunkenen Unterseeboote» ist während des Sturmes ein Verbindungs tau gerissen. Bei Wiederaufnahme der Arbeiten war das U-Boot nicht mehr zu finden. Zu den mit * bezeichneten Meldungen finden die Leser Aus- sübrliches an anderer Stelle. Die freien Berufe im neuen Reichswirischastsrat. Der jetzige Reichstag soll neben zahlreichen anderen ge setzgeberischen Aufgaben auch noch das Gesetz über den end gültigen Reichswirtschaftsrat verabschieden. Dieses Gesetz ist eigentlich seit dem Bestehen der Reichsverfassung fällig. Bisher hat auf Grund einer Verordnung des Reichspräsi denten Ebert vom Jahre 1920 der vorläufige Reichswirt schaftsrat bestanden, der durch die große Zahl seiner Mit glieder (weit über 300) nicht an Arbeitsfähigkeit gewonnen hat, denn in den entscheidenden Ausschüssen, dem finanzpoli tischen und dem wirtschaftspolitischen Ausschuß war immer nur für eine beschränkte Zahl Gelegenheit zu verantwort licher Arbeit. Der Vorläufige Reichswirtschaftsrat entsprach auch insofern nicht den Bestimmungen des Artikels 165 der Reichsverfassung, als dieser Artikel noch Bezirkswirtschafts räte und Arbeiterräte vorfah, die nach den Wirtschaftsge bieten gebildet werden sollten. Auch der neue Entwurf sieht von der Bildung von Bezirkswirtschaftsräten ab. In sofern bedarf er einer verfassungsmäßigen Mehrheit im Reichstage. Der am meisten in die Augen fallende Unterschied des neuen Gesetzentwurfs gegenüber dem bisherigen Zustand liegt in der Verkleinerung dieses Vertretungskörpers. Er soll 151 ständige Mitglieder zählen, die von der Reichsre gierung auch auf Grund von Vorschlägen der Vertreter der Unternehmer, der Arbeitnehmer und sonst beteiligter Volks kreise oder auf Grund von Ernennungen der Reichsregie rung oder durch den Reichsrat einberufen werden. Von den 151 Mitgliedern sind nur drei Vertreter der freien Berufe. Ueber diese drei Vertreter besagt der Gesetzentwurf, daß sie von der Relchsregierung mit Zustimmung des Neichsratcs zu ernennen seien auf Grund von Vorschlagslisten folgender Verbände: Arbeitsgemeinschaft der freien geistigen Berufe, Deutscher Anwaltsverein, Deutscher Aerztevereinsbund, Ver band der Aerzte Deutschlands, Neichsverband der Zahnärzte Deutschlands, Reichsoerband praktischer Tierärzte, Bund deutscher Architekten, Bund deutscher Zivilingenieure, Reichswirtschaftsverband bildender Künstler Deutschlands, Verband Deutscher Bühnenschriftsteller und Komponisten, Verband der konzertierenden Künstler Deutschlands, Genos senschaft Deutscher Tonsetzer, Schutzverband Deutscher Schriftsteller, Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger imd Verband Deutscher Patentanwälte. Jeder dieser Ver bände soll eine Vorschlagsliste mit drei Namen einreichen, auf Grund deren die Reichsregierung dann mit Zustim mung des Reichsrates im ganzen drei Vertreter der freien Berufe ernennt. Man wird zugeben, daß diese Zahl viel zu gering ist, daß man von einer halmoegs vollständigen Vertretung der freien Berufe sprechen könnte, die der Wichtigkeit dieser Be» nölkerungsschichten in sozialer und kultureller Hinsicht ent spricht. Oder wie denkt man es sich, daß etwa der vielleicht von der Reichsregierung für würdig der Mitgliedschaft des Rcichswirtschastsrats befundene Vertreter des Verbandes der konzertierenden Künstler Deutschlands die Stan- desinteressen der Anwälte, Aerzte und Zivilvingenieure ver tritt? Es erscheint uns auch als ganz falsch, auf rein sche matischer und zahlenmäßiger Grundlage etwa diese drei Vertreter der freien Berufe in ein Verhältnis zu den 48 Vertretern der Arbeitnehmerschaft zu bringen. Es bedeutet wirklich keine geistige und Standesüberhcblichkeit, wenn man behauptet, daß hier die Stimmen nicht nur gezählt, sondern auch gewogen werden sollen, gewogen »ach der Be deutung dieser Berufsaruppen innerhalb des gesamten so zialen Organismus. Es handelt sich hier darum, ob der freie Mittelstand, dessen Förderung wenigstens theoretisch von allen Seiten immer wieder versprochen wird, in dieser Vertretung der Wirtschaft zahlenmäßig so verkümmern soll, daß er sich überhaupt nicht zur Geltung bringen kann. Schon die Berücksichtigung der Arbeitgeberseite in dem Gesetzent wurf läßt erkennen, daß man es mit dem reinen Zahlen prinzip nicht überall hält. Die freien Berufe jedenfalls for dern mit Nachdruck eine Berücksichtigung ihrer Interessen bei den kommenden Reichstagsverhandlungen über den Ge setzentwurf, die es ihnen ermöglicht, daß alle die verschiede nen Berufs- und Standesinteressen dieser Bevölkerungs gruppe zur Geltung kommen. Mit drei willkürlich ausge wählten Vertretern ist es, dabei nicht getan. Das Notprogramm. Das Spar-Manifest der Spitzenverbände der Banken, der Großindustrie und des Groß- und Einzelhandels an Relchsregierung und Oeffentlichkeit ist ein ausgesprochenes Notprogramm. Es ist aus der Not einer Zeit geboren, die die waghalsigsten Anstrengungen nicht scheuen darf, da sie schier mit Unmöglichkeiten kämpfen muß. Grundsätzlich lehnt sich das Programm der Wirtschaft an die heute wohl von niemand in Deutschland verkannte Notwendigkeit der Ratio nalisierung au. Das Notprogramm beschäftigt sich ausdrück lich mit der Verwaltungsreform, nicht weil man etwa eine verstärkte Einwirkung des Staates auf die Wirtschaft wünscht, sondern im Gegenteil, um die Organe des Verwal tungsapparates, die auf die Wirtschaft wirken sollen, in ihrer Vielfältigkeit und Kompliziertheit zu beschränken. Was hier auf wirtschaftlichem Gebiete gesagt wird, das ist auf po litischem vor kurzer Zeit erst von deutschnationaler Seite in einer Kundgebung dargelegt worden. Das hat zum Teil der Kritik von linksoppositioneller Seite die Wege geebnet, und dieselben Argumente, die gegen das deutschnationale Pro gramm vorgebracht wurden, gebraucht man jetzt im Hinblick auf die Kundgebung der Wirtschaft. Man wird bei einer Durchsicht des Spar-Programms eine Vertretung der Land wirtschaft vermissen. Auch dieser Umstand ist von der Kritik aufgegriffen worden, und man hat behauptet, man hätte künstlich die Landwirtschaft ausgeschlossen, um gerade die Kritik zu hemmen. So verlockend diese „Beweisführung" auch sein mag, so falsch ist sie. Die Landwirtschaft hat eigent lich gar keine Vertretung, die sich der des Handels und gar der Industrie an die Seite stellen könnte. Weder der Land wirtschaftsrat, noch der Landbund, noch die Bauernbünde könnten das Recht für sich in Anspruch nehmen, im Namen der gesamten Landwirtschaft ein Notprogramm wie das der Industrie und des Handels zu zeichnen. Sieht man nun von diesen Einzelheiten ab, so wird man fast überall nur Zustim mung zu den Forderungen des Notprogramms finden, das mit einer äußerst erfreulichen Deutlichkeit im Bereich der gesamten öffentlichen Verwaltung Deutschlands sich für Spar- und Refornunaßnahmen einsetzt. Die Debatten im Reichstage haben die Parteipolitik derart mit Wirtschafts interessen verguickl, daß ein wahres Chaos entstanden ist. Man braucht nur an das paradoxe Verhalten der Sozial demokratie zu erinnern, die die Senkung der Lohnsteuer ab lehnte — weil sie von der Reichsregierung, vom „Bürger block", vorgeschlagen worden war. Die Scheinkonjunktur der Beschäftigung ist vorüber, wir stehen im Zeichen der Anleihe drosselung, des Kapitalmangels und der größtmöglichen Etatsbeschränkung. Da ist schnelles Handeln nötig, das bei den gegenwärtig geltenden parlamentarischen Kompetenzen aufs stärkste behindert, wenn nicht gerade unmöglich wird. Aus diesem Notzustand heraus wurde dann folgerichtig die Kundgebung der Deutschnationalen und im Anschluß daran das Notprogroinm der Wirtschaftsverbände geboren. Konfliktsende in der Eisenindustrie. Wie dem Düsseldorfer Korrespondent des „Bert. Tgebl." von industrieller Seite erklärt wird, werden die Arbeitgeber der Nordwestgruppe der Eisenindustrie sich der Derbtndlich- keitserklärung des Reichsarbeitsministers fügen und den Schiedsspruch in loyaler Weise durchführen. Die Stillegungs anzeigen bleiben zwar bis zum 31. Januar in Kraft, aber, da Kündigungen nicht vorgcnommen werden, kommt ihnen keine praktische Bedeutung mehr zu. Die Uerjährnngsbestimmmrgen im neuen Strafrecht. In seinen letzten Sitzungen beriet der Reichslagsausschuh für die Strafrechtsreform den Abschnitt des Strafgesetzenlwurss, der die Verjährung behandelt. Die wichtigste Neuerung des Entwurfs gegenüber dem geltenden Recht besteht darin, daß die Verjährung nicht wehr wie bisher durch gerichtliche Matzna'-wm unterbrochen werden kann. Zur Regelung der Verjährungsfristen wurde im Ausschuß ein gemeinsamer Antrag des Zentrums, der Bayrischen Volkspartei und der Deutschen Dolkspartei angenommen, nachdem die Verjährungsfrist beträgt: 30 Jahre bei Verbrechen, die mit Todesstrafe oder lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind; 20- Jahre bei Verbrechen, die mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn: Jahren bedroht sind: zehn Jahre bei den übrigen Verbrechen; fünf Jahre bei Vergehen, die mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahre bedroht sind; zwei Jahre bei den übrigen Dergchen. 8 81 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Die Verjährung ruht auch, solange gegen den Täter das Strafverfahren bei Gericht anhängig ist, sie ruht aus-diesem Grunde aber höchstens zwei Jahre oder, wenn die Sache durch Anfechtung' der Entscheidung an ein höheres Gericht gelangt ist, höchsten« drei Jahre." Der Ausschuß genehmigte dann die §8 59 und 60 über die Sicherungsverwahrung. 8 60 lautet nun: „Die Unterbringung dauert so lange, als es ihr Zweck erfordert. Die Unterbringung in einer Heil- oder Psleganstalt darf drei Jahre nur' überschreiten, wenn das Gericht sie vor Ablauf dieser Frist von neuem anordnet. Die Unterbringung in einer Trinkerheil», anstalt oder einer Entziehungsanstall darf nicht länger als zwei Jahre dauern. War der Verurteilte direkt schon einmal in einem Arbeitshaus untergebracht, so darf die Unterbringung in einem Ar beitshaus zwei Jahre übersteigen, wenn das Gericht sie vor Ablauf dieser Frist von neuem anordnet. Bei der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung hat das Gericht je vor Ablauf von drei Jahren zu prüfen, ob der Zweck der Unterbringung erreicht ist. Das Gericht kann die Prüfung in kürzeren Fristen vornehmen." 8 78 (Gewohnheitsverbrecher) bestimmt nun im ersten und zweiten Absatz: „Hat jemand, der schon zweimal wegen eines Verbrechens oder eines vorsätzlichen Vergehens zum Tode oder zu Zuchthaus oder zu einer Gefängnisstrafe von wenigstens sechs Monaten verurteilt worden ist, durch ein neues Verbrechen oder vorsätzliches Vergehen eine Freiheitsstrafe verwirkt und geht aus der neuen Tat in Verbindung mit den früheren Taten hervor, daß er für die öffentliche Sicherheit gefährlicher Gewohnheitsver brecher ist, so kann, soweit die neue Tat nicht mit schwererer Strafe bedroht ist, auf Zuchthaus bis zu fünf Jahren und, wenn die neu« Tat ein Verbrochen ist, auf Zuchthaus bis zu 15 Jahren erkannt' werden. Damit war der gesamte „Allgemeine Teil" des neuen Strafge- setzcntwurfs in erster Lesung erledigt. Die nächste Sitzung wurde auf Donnerstag, den 12. Januar 1928, anbcraumt. Es wird dann der „Besondere Teil" des Straf gesetzentwurfs in Angriff genommen werden. In der Zwischen- zeit werden wahrscheinlich die Besprechungen mit den Kommissions mitgliedern des Strafrechtsausschusses des österreichischen National rates siattfinden. Gegen die Parteirerfplitterrrng. Wie der „Demokratische Zeitungsdienst" aus Reichstagskreisen hört, ist bei fast allen Parteien Neigung vorhanden, Maßnahmen gegen die Splitterparteien auf gesetzlichem Wege durchzuführen. Ob die Entscheidung des Staatsgcrichtshofes von direkter oder indirek ter Wirkung für das Reichswahlgesctz sein wird, müßte abgewartet werden. Was die Wahlgesetze der Länder ongehe, so dürfte voraus sichtlich ein Zusatznntrag zum Artikel 17 der Weimarer Verfassung die entstandenen Schwierigkeiten beseitigen. In diesem Antrag müßte zum Ausdruck gebracht werden, daß gewisse Maßnahmen gegen die Zersplitterung des politischen Lebens, z. B. die Stellung einer Kaution und die Notwendigkeit einer festzusetzenden Anzahl von Unterschriften bei Einreichung der Wahlvorschläge, nicht mit' dem Gedanken der allgemeinen, gfeichen, unmittelbaren und gehet-' men Wahl in Widerspruch stehen. Ein solcher Zufatzantrag bedürfe allerdings der Zweidrittelmehrheit. Kilfe für Ostpreußen. Berlin, 21. Dezember. Unter Vorsitz des Reichspräsideuten haben das Reichsministerium und das preußische Staatsministerium unter Hinzuziehung des Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht und des Generaldirektors der Reichsbahngescllschaft heute eine gemeinsame Sitzung über Hilfsmaßnahmen für O st Preußen abge halten. Mit Rücksicht auf die durch die Friedensverträge geschaf fen« einzigartige wirtschaftliche Notlage dieser vom übrigen Deutsch land getrennten Provinz, die nach Ursache und Ausmaß mit der Lage keines anderen deutschen Landesteiles vergleichbar ist, wurde trotz der ernsten Finanzlage des Reiches und Preußens beschlossen, Im Anschluß an das bisher Geschehene sofort weitere wirtschaftlich« Hilfen einzuleiten. Cs sind Erleichterungen für die landwirtschaftlichen Kredite sowohl durch Ermög lichung des Absatzes von Vfandbrielen zu anaemessenen Bedingun gen als auch durch Beschaffung zwelistelllger Realkredite vorgesehen. Für den landwirtschaftlichen Klcinbesitz sollen damit gleichzeitig an dere nicht hnpotbekarisch gesicherte Darlehensformen ermöglicht werden. Neben dieser Umwandlung drückender schwebender Schul den In langer befristeten Kredit zu tragbaren Bedingungen ist eine Erleichterung öffentlicher Lasten, namentlich auch ^er Renteubank-Grund'-buldzinsen und der Schullasten, beabsichtigt. Endlich soll auf dem Gebiet des Güterverkehrs der obge- 'chnürten Lage Ostpreußens in erweitertem Maße Rechnung ge nügen werden. Die zur Durchführung dieser Maßnahmen erforderlichen Mittel -erden von den Regierungen des Reiches und Preußens unverzüg- tz angeiordert werden. Die Ausführung der Maßnahmen wird uu Benehmen mit der oltprsuhischen Wirtschaft erfolgen.