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Lagebla,t für -Sie MWSt Billigste Tageszeitung im Erzgebirge N',I, Nr. 8 FrciläK den 12. Januar 1900 Kühn. Beiantwortllcher Redakteure Ernst Kl»«k», Aue 1<krzgebirge.1 Redaktion u. Expedition: Aue, Marktstraße. au' o.' 'Ne Mittelbar 8et »Amttt French vö Ärcktßt'i' idütta auf, 8ä9 kaffeni gWk E ar b!etra-en üs öüwüüdet DetttsetzeE ReiHst«»«- 123. Sizung vom 9. Januar 1900. Das Haus war sehr schwach besetzt: Am Bundes- ratstische die Staatssekretäre Graf Posadowsky und Freiherr von Thielinann. Geredet wurde über Den ersten Punkt: Entwurf einer Reichsschuldenordnung - zweite Beratung sehr viel, doch noch die Anwesenden zeigten wenigAufmerksamkeit. DerRest der kleinenFinanz- vorlagen wurde ohne Dehatte erledigt. .— Nunmehr folgten Wahlprüfungen. Gemäß den Vorschlägen der Kommission wurden sechs Wahlen, gegen die Protest erhoben war, für giltig erklärt, dagege - wnrden zwei, die der nationalliberalen Abgeordneten Schulze-Steinen (Hamm-Soest) und Sieg (Graudenz-Strasbnrg) bean standet Lebhafter wurde es als die Petition um Er höhung des Zolles auf gesalzene Heringe zur Beratung gelangte. Die Kommission beantragte durch ihren Be richterstatter die Ueberweisung der Petition als.Mate rial an den Reichskanzler, während von freisinniger Seite Uebergang zur Tagesordnung gefordert wurde. Nach längerer Debatte wurde der Antrag mit geradezu erdrückender Majorität angenommen. Morgen, Mittwoch, wird mit der zweiten Lesung des Etats angefangen werden. Mnflqfley mengen an. Die Königliche Kreishauptmannschaft Zwickau hüt Gsnehüngung dazu erteilt, daß die in 8 71 sg. des Gesetzes, betreffend die Gerbeiwegj'richte, vom 29. Juli 1890, bezeichneten Geschäfte bis auf weiteres von unserem Ratsreferen dar Herrn Hilmar Otto Rudolph in Aue besorgt werden. Aue, den 5. Januar 1900. Der Rath der Stadt. Dr. Kretzschmar, Brgr.. ... Kühn. * Ueber EhqMtrlaiü^etketz Treibe» MstwGOMjttre WWÜusigen ^inacht. Der englisch, UudtiDiG Oteafl ttt. M Ment, j dWgLti ist. Ä "ttwekVrr- * London, 10. Ion'.,.'W vernimmt, wird nach wahrscheinlich ailch den fahrt gestattet werde meht "lestgestellf, do „BundeSrat*, Vvelche glteder der stalteütf waren, welche (n M und Bufen pfleget!» ailtig festaestellt, o rat" Koütredande wird ber.tt sistn, stcherungen zu gehen, stndet. « T allgem tzalte'ü, wurde. Erscheint tSgUch Nachmittags, außer an Sonn« u. Feiertagen. — Preis pro Monat frei ins hau» 28 Pfg-, abgeholt 20 Pfg. — Mit der Sonntagsbeilage: „Der Zeitspiegel" k Pfg. mehr. — Bei der Post abgeholt pro Vierteljahr 1 Mk. — Durch den Briefträger 1.40 Mark. -EE psttttsetze« Welt. Deutschland. * In Sachen der Beschlagnahme deutscher Schiffe durch die Engländer ist jetzt die erste amtliche Erklär ung des englischen Premierministers aus die von deut scher Seite gemachten Vorstellungen eingetroffen. Wie verlautet, ist der Eindruck, den Lord Salisburys Aus einandersetzungen machen, derart, daß, abgesehen von dem abweichenden englischen Rechtsstandpunkte, dem gegenüber das deutsche Interesse natürlich mit afler Energie weiter gewahrt werden muß, eine baldige be friedigende Erledigung der Angelegenheit keineswegs MiM mpfer^H 27' irke ,t« e Mchstnoetr-vrMSM tst ^och sticht end. Wüng dtt.BundeS- E enhflffchj Regierung igusttzfÄr Me der Ver keilte Kontrrbände vor« Ute MöVchü niurde ein Leäfräl^Üüdcktt abge« ft^jägsplcist Mgestellt ausgeschlossen erscheint. — Die englische Regierung be streitet, daß der „Herzog" in der Delagoabai aufgebracht sei. Er sei vielinehr weit nö-dlich von der Bucht, ab gefaßt worden. Ueber die Kriegskontrebande der La-^ düng lvird tiefstes Geheimnis bewahrt. Die Laduna des „Bundesrath" ist in Durban gelandet worden. ! * Ueber das deutsch-englische Abkommen über d^n afrikanischen Besitz Portugals wird von der portugie sischen Regierung folgende halbamtliche Mitteilung ver breitet: Die britische und die deutsche Regierung teilten, nachdem sie zuvor zu einem Abkommen unter einander gelangt waren, Portugal mit, daß die beiden Regier ungen, falls Portugal eine bedeutende Anleihe zur Neu ordnung seiner Finanzen aufnehme, geneigt wären, den Erfolg dieser Maßnahme zu gewährleisten. Großbri tannien und Deutschland versicherten gleichzeitig Portu gal, daß die Grundlage des Abkommens zwischen ihnen die Anerkennung der Integrität der portugiesischen Sou veränität über -ie portugiesischen Besitzungen sei,. . * Berlin, 10. Januar. Heute wurde im Reichs tage nicht, wie allgemein erwartet wurde, bei Beginn der Etatsberatung, Kapitel Reichskanzleramt, ein An griff gegen die auswärtige Politik unternommen. Ur sprünglich wollte der nationalliberale Abg. Möller über die englischen Kapereien interpellieren, doch unterließ er es, weil Herr von Bülow abwesend war. * Als Erfindung bezeichnet die „Nordd. Allg.Ztg." die Meldung, das deutsche Kaiserpaar beabsichtige tat April eine Retse nach Rom gnzutreten, die mit eineut Besuche in Egypten verbunden werden solle. ,, * Aden, 10. Januar. Der Postdampfer „Generäl", der freigelassen worden ist, fuhr gestern Abend ab. Ausland. * In Italien ist man der Aüsicht, daß England sich schließlich ^gezwungen sehest werde, m der Stnstde der üußerfftestGekahr an Jt.liest al» denjenigenStäat, besten Hilfe tM änt ehestätl gewährt werbt, sich: zu wenden. Alt BedtstgUsttz stellt die Regierung wthkt mehr und nicht» weniger al» dir dauernde Besetzutig Rvfittchm«» höherer Rabatt gewährt. « »ni LanbbriestrLger nehmen I l >wu. UN kirn' 7— die genannten angehören, sofern dieselben auch an diesem Orte wohnen., .i. K 3. Hat der, Dfilitärpstjchtige keinen dauernden Aufenthalt, so, meldet er sich bei der Ortsbehörde.seines Wohnsitzes^ .v-., uv- .um/:. 4. Wer innerhalb des„ReichsgehiefL-,rped«c, einewi lMtrntzW,,.Aufent haltsort noch einen Wohnsitz hqh.,Mlda^sich m.seinemMehtyrtßyrt Htqmm- rolle, und wenn der HeburAprj, imAusjhfiste.tiegt.m-heMeftigenOrte, in wel chem die Eltern odey Familienhäupter, ihren ,letzten Wohnsitz hgfiey^^ 5. Bei der Anmeldung Mst Äammrötle.sst/daA.Gehurtszeugmß vorzu legen, sofern die Anmeldung nicht «y Geburtsort „selbst erfMf^- r><^ 6. Sind Militärpflichtige „vgn,, dem Orze.uäN.mlchM sie.-IM. MchxZfs- fer 2 oder 3 zur Stammrolle„anzumeldPl Hatzen,> zeitig: abwesM^ays der Reise begriffene Handlungsgehilfen,, aus See befindliche,. SeelMtp^gsx.),,, HM Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder. .Fakrikherren, die jVel-pfiMusig^ sie inner halb des in Ziffer 1 genannten Zeitraumes zur Stawmrp.ste MzuWlsten^, , 7. Die Anmeldung zur. Stammrolle ist iu-^deroorstehoud/porgeschriebe- nen Weise seitens der Militärpflichcigew-so.<lange alljährlich.zwwiadecholen, die eine endgiltige Entscheidung überdieDienstmrpflichtungldurch diecKrsatzbehörden erfolgt ist. — Bei Wiederholuug der Anmeldung-zur Stammrolle ist-her im ersten Mi litärpfltch tjahr erhaltene Losungsschsin - vorzulegen. -, -, n „. , Außerdem sind etwa eingetretene Veränderungen (in Betreff des Wohn sitzes, des Gewerbes, de» Standes Uftv.): deriwi ÜstzuzMen.' - - < 8. Von der Wiederholung der Attflteldüütz' zur Stammrolle sind nur diejenigen Militärpflichtigen befreit-'welche für Men' bestimmten Zeitraum von , den Grsatzbehördett ausdrücklich hiervon entvustden oder über daK laufend« Jahr hinaus zurnckaestellt werden. ' " 9. Milfiärpfllchtige7 welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe/ eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauerNven'Aufenthalt üder Wohnütz^ver legen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle^ sowohl!-tzLWW der Behörde oder Person, welche-sie in die Stammvölke auch nach der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche'daAAstHWW rolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zn meiden. 10. Versäumung der Meldefristen (Ziffer 1, 7 und H tztWM von der Meldepflicht. - - 11. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur StänEMtz-WW richtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu 30 MMlWB H bis zu 3 Tagen zu bestrafen. Rekrutirungsstammrolle Aue. Unter Bezugnahme aus die nachstehenden Bestimmungen des 8 2si der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 ^fordern wir die hiernach mi litärpflichtigen Personen auf, sich in der Zeit vom 13. Januar bis zum 1 Februar 1ÄV0 in unserer Hlathsregistratur, Schwarzeuöergerstr. Iv, 1 Kreppe, zur Stamm rolle anzumelden. ue, den 8. Januar 1 900 Der Rat der Stadt Dr. Kretzschmar Bürgermeister 8 25. Meldepflicht. 2. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Orkes, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Als dauernder Aufenthalt ist anzusehen: s.) für militärpflichtige Dienstboten, Haus- und Wirthschäftsbeamte, Handlungsdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Verhältnis stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen; Fabrikarbeiter etc., welche außerhalb ihres Wohnortes beschäftigt sind, werden als am Wohnorte — nicht am Beschäftigungsorte --- meldepflichtig behandelt. b) für militärpflichtige Studirende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehranstalten der Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet, , der ,«.-en- das 'Ltvep -WcÄ bürg wutdt 'imter dsesMP«rd> Iwan Wolff verhaftet,