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1- 4 Donnerstag, den 2V. Dezember 1VS2. Ä5 - ' '? > '.i ? vertrag vom 17. August 1927. Da die Möglichkeit, daß beiderseits die ten Zol7sätze mtt ISt^Iger s nicht mehr allgemein zur Anwendung kommen, fonvern nur auf eine Liste von Produkten, die allerdings alle gegenseiti gen Exportmöglichkeiten umfassen. Di» «kommen enthält l der Fahrer wird besonder» sorg- Sie müssen in erster Lsnie die Ge- sachlicher Eignung bieten und sich be« Dnztge Tafles-rttung vn Amtsgertchtsbezkk yfswerdä und den Angrenzenden Gebieten ist ha« zur DerSffvÄichuug der amtlichen Bekannt« ' MArdeit-gericht» und de« Haupt- Aufmerksamkeit gewidmet werde. Da da« Notwerk eine An gelegenheit der Volksgemeinschaft darstellt, darf e« nicht parteipolitischen Bestrebungen dienstbar gemacht werden. Etwa 2L Arbeitslose bichen eine engere Gemeinschaft, die dem Geiste Ve« Notwerks entsprechend, auch den Titel „Ka- Millimeters, 10 Psg., Srlliche Anzeigen 8 Pf-. Sm Tqtteil di« 90 ww breit« Millimeterzeil« SO Psg. Für da» Erjcheim» von Tagesschau. sSrdensog der Verwendung tnläudljcher Sttischep Attte chwWWm twech ei« Nolverorduuog de, yerru «MO MWWbt »«den, einen Verweuduugszwaug 87. Jahrgang «^S^SSSSSSSSSSSSSSaMSSSSSSSSPSSd» reits im freiwMigen Arbeitsdienst, in beruflichen Bildungs maßnahmen oder in der Jugendführung bewährt haben. Gewiß ist die zur Verfügung gestellte Summe! von 9 Millionen zunächst nur klein. Wer sie kann zunächst nichts " sang, den die Bevölkerung selbst fort« rt sich der Aufruf Hindenburgs e Volk. Mit behördlichen Maßnahmen mn oas Notwerk der Arbeitslosenjugend nicht ge« Erst, wenn all«, die dazu noch in der Lage sind, ihr« helfenden Hände mit ans Werk legen, kann das groß« Werk gefördert weichen. Denn schließlich handelt es sich mehr als nur um Augenblickshilfe: Die Jugend, der setzt geholfen wer- den muß, ist in zwanzig Jahren der Kern der Nation. )erSSlUcheLrMer ÄlgrWitt DrAsiHsAverba IleukirH unö Ibnzegeud Unabhängige Zeitung für alle Ständein Stadtund Land. Dicht verbreitet in allen Volksschichten. Beilagen: Illustrierte» Sonntaasblatt / Heimatkundliche Beilage /> Frau und Heim / Landwirtschaftliche Beilage. — Druck und Beüag von Friedrich May, G. m. b. H. in Bischofswerda. — Postscheckkonto Amt Dresden Nr. 1521. Gemeindeoerbandsgirokasse Bischofswerda Konto Skr. 64 ig in Mem.1 in^ dem zur Mvim . utschen arbeitsp Die Arbeitslosigkeit d ^"77" der Arbeitslosigkeit. Deshalb haben die^Worte -"kidsnten zweifellos im Volke ein Echo gefun» 1 ernsten und würdigen Worten entsprach, ise ist es aber nicht nur bei den Worten ge- ' l man glich in der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung "undschrei- esarbetts- . die Durchführung des !. Die wichttasten Gedankengange lasten i zusammenfasten: Das Notwerk soll ar« bettslose Jugendliche bi« zu 28 Jahren während der Zeit der unfreiwilligen Arbeitszeit beruflich ertüchtigen, durch ernste, praktische, berufliche Bildungsarbeit gegen die ^Folgen der erzwungenen Untätigkeit schützen, sie gemein« schäft!ich verpflegen und ihnen helfen, ihre Arbeits« klttdung zu erhalten uns zu ergänzen. Darüber hinaus soll dasNotwerk ihnen Gelegenheit zu sportlicher Betätigung gtbe« und ihnen geistige Anregung und Fort« bildun g bieten. Es liegt auf der Hand- daß ein derartiges umfassendes LrvÄarnm weder von einer Behörde, noch von einzelnen Personen in die Tat umgefetzt werden kann. Deshalb sind m erster Linie zu Trägern des Notwerks dieArbeitsae« meinschaften berufen, die unter Vermeidung seder über« flüssigen Organisattonsarbeit alle die Stellen zusammenfas« sm sollet», di« nach ihrem Aufgabenkreife Histe für die arbeits los« Äugend leisten. Dahin gehSren also neben den Arbeits ämtern die Gemeinden mit ihren Iugerst»- und Wohlfahrts ämtern und Berufsschulen, weiter freie Wohlfahrts« und Jugendpflege, im besonderen die Winterhilfe, Geistlichkeit, Lehrerschaft, JugeNdver-Sn-e aller Art, die Berufsoerbän« d« der LroeUgeber und Arbeitnehmer usw. Daß alle diese Organisation«, in erster Linie solche Persönlichkeiten ent seuchen, die bei der Arbeitslosenhilfe genügend Erfahrung ge« sammelt haben, liegt auf der Han-. Um di« Gefahr einer Zersplitterung oder unnötigen Loppelarbeit zu vermeiden, haben di« Arbeitsgemeinschaften klar« und umfassende Gesamtpläne aufzustellen, damit sich di« Maßnahmen und Veranstaltungen gegensettig er« gimzeN und zweckmäßig nach Dauer und Zeit ausgleichen. I« ganzen soll da« Notwert den jungen Arbeitslosen täg lich mindesten» vier Sttmden sinnvolle Beschäftigung ge ben, von denen zwei Stunden auf die berufliche Bildung»- archeit verwendet werden sollen. Mindesten» wertere zwei Stunden am Tage sind auf Leibesübungen, oder auf gemein same geistig« Beschäftigung, die der geistig-sittlichen Ertüch tigung dimen sollen, zu verwenden. Für diesen Teil -er Tagesarbeit sollen die Einrichtun- g« der Jugendpflege, der volksbillnmg und der Turn« und Sportvereine mit zu Hilfe genommen oterden. L» entspricht den besonderen Wünschen Hindenburgs, daß -er Pflege der Kameradschaft di« größt« Wirtschaftliche Giützungsverordnungen. Kntterbermifchüngsrwimg für Margarine. — Ausdehnung de» Maismonopol». — Neue Kandelsvereindarungen. Berlin, 29. Dezember. Die Reichsregierung hat gestern eine Reihe wirtschaftspolitischer Maßnahmen der Oeffentlich- keit bekanntgegÄen. Es handelt sich dabei um die angekün digte Beroronung über den Butterbeimischungs zwang zur Margarine, eine weitere Verordnung, durch oie das Mais Monopol ausgedehnt wird, um ein W« kommen zwischen Deutschland und Kanada, durch das für deutsche Waren der kanadische Mitteltarif in Frage kommt W- tzm die Unterzeichnung des deutsch-franzLstschen Zusatz« abkommens »yn deutsch-französischen Handelsvertrag vom 17. August 1927, das kürzlich in Bersin paraphiert worden Die Butterbeimischung zur Margarine hat der Reichs« Präsident^ in Form einer Ermächtigung an die Reichere gierung gegeben, von sich aus einen Der« wendungezwang für Butter bei der Herstellung von Mar garine in Ergänzung de- schon seit dem 1. Dezember 1930 bestehenden Verwenounaszwangs für Talg und Schmalz anzuordnen. Bon zuständiger Sette wird betont, die Reichs- regieruna werde strengsten» darauf achten, daß durch diese Butterbeimischung keine Preiserhöhung eintrete. Die Haltbarkeit der Margarine werde in keiner Weise beeinträchtigt. Durchführungsbestimmungen seien vorläufig nicht vorgesehen, da beabsichtigt sei, durch frei willige Vereinbarungen mit der Margarineindustrie zum Ziele zu kommen. „Die Reichsregierung wird ferner, so heißt es in einer amtlichen Mitteilung, ermächtigt, Vorschriften über den U m- sang der Herstellung von Margarine, Kunstspeisefette, Speiseöle, Pflanzenfette und gehärteten Tran zu erlassen so wie einen Äerwendungszwang von inländischen Oelsaaten in den Oelmühlen anzuordnen. Schließlich enthält die Verordnung noch Bestimmungen, die die Reklame für Margarine und Kunstspeisefette be treffen und Mißbräuchen auf diesem Gebiete entgegen wirken sollen. Die neue Maßnahme soll den bäuerlichen Wirtschaften helfen, die auf das schwerste unter der allgemeinen Wirt schaftskrise und dem Tiefstand der Preise für die Produkte der' Vieh- und Milchwirtschaft leiden. Der Erlös aus diesen Betriebszweigen lag bereits im vergangenen Jahre mit nur 4L Milliarden RM. um 2,1 Milliarden RM. unter dem Er- lös im Wirtschaftsjahr 1928-29. Das Schicksal der bäuer lichen Beredelungswirtschaft ist besonders bedeutungsvoll auch deshalb, weil von ihr das Gedeihen des gesamten wirt schaftlich unentbehrlichen Siedlungswerkes abhängt. Die jetzt vorgesehene Regelung der Fettwirtschaft stellt eine Ergänz««- der Kontingentier««- der Einfuhr von Butter «ad Schmalz dar. Sie soll den Anteil der ausländischen Rohstoffe bei der Margarineherstellung zugunsten der einheimischen Fette einschließlich Butter zurückdrangen. Die Margarineindustrie verarbeitet zu etwa 97 bi» 98 Prozent Rohstoffe ausländischer Herkunft, und zwar vor allem pflanzliche Oele und Tran. Ursprünglich war Rinder talg der Grundstoff der Margariqe. Noch im Jahre 1918 be trug der Anteil der tierischen Fette (Talg, Schmalz) etwas mehr al, die Hälfte. Der Buttermarkt soll durch Verarbei tung gewisser Mengen bei der Margarineherstellung ent lastet «erden. Im Gesamtverhältnis zur Sesmntmarga« rineerzeugung sind die für die Erzeugung in Frage kommen den Buttermengen gering, so daß die Butterbeimischung kei nen Einfluß auf den Margarinepreis, soweit es sich um Margarine für den Verbrauch der breiten Massen handelt, haben wird. Btt der Reichsregierung besteht der Wunsch, die mit der Verordnung angestrebten Ziel« im Wege freiwilliger Verein ¬ barung mit der Margarine- und Oelmühlenindustrie zu er reichen, so daß die Ermächtigung zur gesetzlichen Regelung nicht Anwendung zu finden braucht.* Durch Verordnung des Reichspräsidenten wird Las Mais monopol auf andere Getreidearien als die in Nummer 1—7 des Zolltarifes besonders genannten sowie auf Reisabfälle, Rückstände von der Stärkeerzeugung aus Reis usw. ausgedehnt. Eine amtliche Darstellung darüber be sagt u. au ,Her Zweck des Maismonopols war es, eine übermä ßige Einfuhr ausländischer Futtermittel im Jnterelle der Verwertung deutscher Futtermittel fernzuhalten. Pie Lö sung dieser Aufgabe wurde durch eine steigende Einfuhr von Reis und Reisabfällen mehr und mehr gefährdet. Im Hin blick auf die großen inländischen Ernten an Kartoffeln, Ha fer, sonstigem Futtergetreide und Futtermitteln, die pie Fut terversorgung der inländischen Viehhaltung zu angemessenen Preisen ermöglichen und angesichts ihrer Bedeutung für den gesamten Getreidemartt war deshalb zur Sicherung -es Ab satzes un- der Verwertung dieser inländischen Erzeugnisse auf dem Futtermittelmarkt die Einbeziehung von Reis und Reisabfällen in das Maismonopol unerläßlich. Die Preise für Spetsereis sollen durch diese Regelung nicht beeinflußt werden." > f Meistbegünstigung mit Karrgdg. Eine amtliche Meldung betont folgendes: „Dse Anwen dung des deutschen Obertarifs auf Kanada wurde seinerzeit im Hinblick auf bevorstehende Handelsvertragsverhandlun gen auf 6 Monate ausgesetzt. Diese 6-Monate-Frist läuft am 1. Januar 1933 ab. Da Verhandlungen mit der kanadi schen Regierung im Hinblick auf die Ottawa-Konferenz in der Zwischenzeit noch nicht ausgenommen werden konnten, haben sich beide Regierungen entschlossen, vom 1. Januar 1933 av sich gegenseitig autonom eine äe kLvto-Meistbegün- stkgung zu gewähren. Für die Behandlung deutscher Waren in Kanada bedeutet dies, daß an Stelle des bisher ange wandten Generaltarifs der kanadische Mitteltarif tritt. Ver handlungen zur Herstellung eines vertragsmäßigen Zustan des zwischen Deutschland und Kanada sind für die nächste Zeit in Aussicht genommen." Was deirtsch-frarrBstsche Zusatz abkommen. oud. pari«. 28. Dezember. (Drahtb.) Das Außenmini sterium hat heute abend die in Berlin unterzeichneten deutsch französischen Verträge veröffentlicht. Es handelt sich einmal um das sogenannte Devisen abkommen: wenn die Ausfuhr französischer Waren nach Deutschland das deutscherseits normalerweise für die Be zahlung französischer Waren festgesetzte Devisenkontingent überschreitet, werden die Zahlungen, die darüber hinaus- gehen, in Mark auf ein zu errichtendes Reichsbankkonto er folgen. Diese Beträge werden zur Bezahlung deutscher Da- ren dienen, sie nach Frankreich ausgeführt werden. Es er folgt also keine Transferierung. Das Deoisenabkommen tritt am 1. Januar 1983 in Kraft und gilt bi» zum 28. Februar 1988 und wird von da ab stillschweigend verlän gert, wenn es nicht mit Ittägiger Kündigungfrist gekündigt wird. Ferner handelt es sich um einen Zusatz zum Handels- vertrag vom 17. August 1927. Da» neue Abkommen bietet die Möglichkeit, daß beiderseits die geaemoärtta konsolidier ten Zollsätze mit ISt^.ger Frist «-»ändert »»erden können: die Meistbegünstigun-«klaus<l wird nickst mehr allgemein zur Anwendung kommen, sondern nur auf eine Liste von Produtten, die allerdings alle gegenseiti- gen Exportmöglichkeiten umfassen. Dis Abkommen enthält derer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher vetrirbe» der Zeitung oder der vesordenmgeeinrich- „ .... «t der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Anzeigen in bestimmten Nummern und an bestimmen Plötzen her Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». keine Gewähr. — Erfüllungsort Bischofswerda. AN» MO«« btt Her httfü-ing oon Margättue ia Ergänzung dw schM sttt 1. Lezembttt l-zo bestehenden verwenduugszwaug« für Wtz «id Lchwttz twpwrda«. Vie Reichsregierung wird streng dstnwf achtest, baß kttitt Verteuerung der Margarine eiutrttt. * Der Pröfldeui der »ttOs-uflatt für Arbeitsvermittlung hat an di« Präsident«« d«r LmWarbtttttimter eine Verfügung erlas- s^ die j^M^dw B»«Whruug de» Rotwett» fär «e deutsche * Der SpchMsimnwdfwck oerausialieke Mittwochabend ttue > über die uMerrechtswidrig« Grenzziehung au der . Zsir» «wgaug he» Binnenhafen, in Wellington in Neuseeland sllH am Mittwochabend ein Dampfer mit einem Motorboot zn- Waueu. Zehn petfüae« sind mit dem untergegaugeuen Motor- D A«sWWich« an anderer Stelle. dem Geiste Ve« Notwerks entsprechen-, auch -en Titel „Sa- anderes sein al» ein Anfang, meradschaft" führt. Diese Kameradschaften -Ehen die Auf- setzen muß. Deshalb richte! gäbe, die gemeinschaftliche Verpflegung zu regeln und die auch an das ganze Volk. Hilfsdienst« zweckmäßig zu verteilen. Neue Einrichtungen allein kann das Notwerk di sollen Nicht geschaffen, sondern bereits bestehende Anlagen Leihen. Erst, wenn all«,-le ausgenutzt werden. Auss — Führung. Die Suswahl sättig getroffen werden, währ moralischer und fast SpAMkarnsttkiWsn MM. Wtz Hiuhest-vr-« Aufruf verwirklichk «erden soll. Wdtbttt und zur Mithilfe losen Jügettd aufgefordert , , „ der Jugend ist eines der n KlGttt in dem «, Tvauttgstetten nur allM rei- aten zweifellos im Volle ein Echo gefun- ernsten und würdigen Worten entsprach. sondern mit vorbildlicher Beschleunigung hat mercy zugepackt, um das Notwerk so rasch wie mögli -an-zu bringen. Der DriWent der " '' ' . 7 " " ' " uttd Arbeitslosenversicherung hat in einem R i bGn an die Präsidenten der Lande ä mte r Richtlinien ausgestellt, aus denen zur Genüge her- vkchgeht, rote sich die Reichsregierung die Durchführung des