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Bischofswerdaer Hauptblatt und gelesensteZeitungimAmtsgerichts. bezirk Bischofswerda und angrenzenden Gebieten Dies Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshaupt» Mannschaft, der Schulinspektion und des Hauptzollamts zu Bautzen, Des Amtsgerichts, des Finanzamtes und des Stadtrats zu Bischofswerda. Unabhängige Zeitung für alle Stände in Stadt und Land. Dichteste Verbreitung inallenVolksschichten Beilagen.- Sonntags»Unterhaltungsblatt und Landwirtschaftliche Beilage Geschäftsstelle Bischofswerda, Altmarkt 15. — Druck und Verlag der Buchdruckerei Friedrich May in Bischofswerda. — Fernsprecher Nr. 22. «rschelnungsweife. Jeden Werktag abend« für den folgend. Tag. ^>ez«g«pret»: Del Abholung in der Geschäftsstelle monatlich Mk. 3.75, bei Zustellung in« Hau« monatlich Mk. 4.—, durch Die Poft bezogen vierteljährlich Mk. 11.25 ohne Zustellungsgebühr, »lle Postanstallen. Postboten, sowie Zeitungsausträger und die Geschäftsstelle de« Blattes nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. 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Die Minister Dr. Rathenau und Loucheur haben heute in Wiesbaden in Vollmacht ihrer Regierungen das Abkommen über die deut schen Sachlieferungen an Frankreich Abgeschlossen. Die Unterzeichnung der Rebenabkommen erfolgt voraussicht lich am Freitag. Der Inhalt des Abkommens Berlin, 6. Oktober. (W. T. B.) In dem Abkommen über die deutschen Sachlieferungen an Frankreich bekunden die beiden Regierungen den Willen zum Wiederauf bau der zerstörten Gebiete Nordfrankreichs durch Lieferung bezw. Bestellung von Einrichtung-- und Behriebsgegenstän- den. Die Durchführung der Lieferung soll auf beiden Seiten durch privatrechtliche Organisationen erfol gen. Zu dem Verfahren des Anhanges 4 zu Teil 8 des Frie densvertrages kann nach einer Kündigung von einem Jahr zurückgekehrt werden. Die deutsche Regierung darf jedoch diese Kündigung frühestens am 1. Mai 1923 für den 1. Mai 1924 aussprechen. Für die Lieferungen aus dein Abkommen .pilt die Einschränkung, daß sie Frankreich lediglich für Zwecke des Wiederaufbaues verwenden darf. Zu den Lieferungen ist die deutsche Organisation nur inso weit verpflichtet, als sie sich mit den Repcrrationsmöglichkei- ten Deutschlands, den Bedingungen des Rohstoffverkehrs und den Bedürfnissen seiner sozialen und wirtschaftlichen Lage vereirrbaren lassen. Der Gesamtwert der Leistungen soll bis zum 1. Mai 1926 sieben Milliarden Mark nicht überschreiten. Die Lieferungen können erfolgen durch freie Verein- barung der deutschen und französischen Organisation. Für den Fall, daß eine Vereinbarung nicht zustande kommt, ent scheidet eine Kommission über Lieferungsmöglichkeiten, Preise, Transport und Abnahmebedingungen endgültig. Die Kommission fetzt sich zusammen aus einem Deutschen, einem Franzosen und einer dritten, gemeinsam bestimmten oder vom schweizerischen Bundespräsidenten ernannten Person. -Für die Preisfestsetzung, soweit sie nicht Lurch Verein barung erfolgt, gilt ungefähr der normale französi sche Preis abzüglich der französischen Zollgefälle und der Transportkosten. Ist der in dem Preisverzeichnis be stimmte Preis niedriger als der Preis für die gleiche Ware in Deutschland, so ist Deutschland nur verpflichtet zu liefern, soweit dieser Preissturz nicht größer ist als höchstens 5 Proz. des Gesamtwertes der Lieferung. Kommt eine Verständi gung nicht zustande, so kann die französische Regierung nach Anhang 4 zu Teil 8 Les Friedensvertrages zurückgreifen. Soweit die Gegenstände in den in Deutschland ausge- gebenen Fristlieferungen enthalten sind, soll die Zahlung an die deutschen Lieferungsorganisationen durch die deutsche Regierung geschehen. Dieser wird der Wert der Lieferun gen auf Reparationskonto gutgeschrieben. Das Abkommen unterscheidet hierbei drei Zeitabschnitte: bis 1. Mai 1926, bis 1. Mai 1936 und die übrige Zeit. Die Lieferungen im ersten Zeitabschnitt werden Deutschland nur bis zu 35 Pro zent des Wertes gutgeschriebem Beträgt der Wert der Lie ferungen aus dem Abkommen in einem Jahre »gehr als sine Milliarde Goldmark, so werden in diesen: Jahre 45 Prozent des Wertes dieser Lieferungen gutgeschrieben. Der höchste Betrag, der Deutschland in einem Jahre gutgeschrie ben werden darf, ist eine Milliarde Goldmark. Der Betrag her in den einzelnen Jahren nicht gutgeschriebenen Werte der Lieferungen trägt einfache Zinsen zu 5 Prozent. Am 1. Mai 1926 wird der Restbetrag zusammengerech net. Die so erhaltene Summe ist in zehn gleichen Jahres raten bis zum 1. Mai 1936 gutzuschreiben. Bei den Liefe rungen vom 1. Mai 1926 ab werden grundsätzlich die vollen Werte gutgeschrieben. Jedoch darf die jährliche Gutschrift auch jetzt eine Milliarde nicht überschreiten. Beträgt der Gesamtwert der Lieferungen dis 1. Mai 1926 mehr als 7 Milliarden Koldmark, so ist der überschüssige Betrag inner halb dreier Monate ab 1. Mai 1926 Deutschland voll gutzu schreiben. Am 1. Mai 1936 ist wiederum festzustcllen, wel- -chen Betrag etwa Deutschland noch gut hat. Dieser ist so- Lann nebst 5 Prozent Zinsen und Zinseszinsen in vier Halb- sahrsraten abzutragen. Dom 1. Mai 1936 ab kann Deutschland alle Leistungen .ablehnen, soweit durch ihre Ausführung die von Frank weich in einem Jahre äußersten Falles gutzuschreibenden Beträge (52 Prozent der Annuitäten) überschritten werden würden England bewahrt sich freie Hand London, 5. Oktober. Wie Reuter erfährt, wird das von Rathenau und Loucheur abgeschlossene Übereinkommen von englischen Finanzsachverständigen geprüft. Aus politi schen Gründen kann England gegen das Übereinkom men keinen Einwand erheben. Jeder Plan, der Frankreich bei dem Wiederaufbau seiner verwüsteten Ge biete unterstützt, sollte so wenig wie möglich Widerstand fin den Bis jedoch eine eingehende Prüfung des Abkommens stattgefunden hat, ist es unmöglich festzuftellen wie weit das Abkommen di« Verteilung der Reparationen unter die Alliierten in Mitleidenschaft zieht und ob es mit dem Reparationsabkommen in Einklang zu bringen ist. Bis hierüber Klarheit geschaffen worden ist. kann man, sc h.t die Reut'ermeldung fort, in seinem Urteil nur lehr zu rückhaltend sein. Obgleich Loucheur und Rathenau erneut Zusammentreffen, um das Abkommen zu unterzeichnen, so wird es dennoch erst in Kraft treten, wenn es die Billi gung der Reparationskommisfion gefun- Lcn hat. Die KredUHUfe der deutschen Erwerbsstünde. Berlin, 7. Oktober. (Drahtb.) Ebenso wie der Reichs verband der deutschen Industrie haben jetzt die Banken, der handel und die Landwirtschaft besondere Kommissionen ge bildet, welche die Frage des Kreditangebots an die Reichs regierung bearbeiten sollen. Die vier Ausschüsse werden in der nächsten Woche, voraussichtlich am Dienstag, mit dem Reichskanzler über die Aufbringung der Goldmilliarde ver handeln. Vorgestern hat im Reichsfinanzministerium eine Sitzung über die Frage des Kreditabkommens stattgesunden. Es werden bereits bestimmte Pläne für die Durchführung des Angebots vorgelegt. Dag amrikanWe AvleWMbot an die deutsche Industrie. Berlin, 7. Oktober. (Drahtb.) Nachdem der Plan der deutschen Industrie, eine Goldmilliarde zur Reparationslei stung aufzubringen, am 17. v. Bl. im „Rewnork Herold" veröffentlicht worden war, traf bereits am 20. September in Berlin das erste Angebot einer Anleihe von einer großen amerikanischen Finanzgruppe ein. Vor etwa einer Woche fragte eine andere amerikanische Vavkgruppe in Berlin an, ob man deutsche Unterhändler nach Amerika senden würde. Mit diesen amerikanischen Finanzleuten finden bereits Ve- sprechungen im Anslande statt. Gestern traf in Berlin die Mitteilung einer dritten amerikanischen Finanzgruppe ein, wonach heule zwei Finanzleute nach Berlin kommen werden, um über eine amerikanische Anleihe zu verhandeln. — wie das Blatt weiter meldet, stehen deutsche Zndustriekreise auch mit Vertretern des valutastärksten Landes Europas in Ver handlung. Auch diese Angelegenheit soll dem Blatte zufolge sich günstig entwickeln. i- 4k, — Die Zahl der Opfer des pariser Eisenbahnunglücks. Nach einer Blättermeldung wurden weitere Leichen aus den Zugtrümmern im Tunnel von Batignollcs geborgen. Etwa 30 Personen sind im Krankenhaus« ihren Verletzungen er legen. Die Zahl der Toten ist bis zum Abend auf etwa 60 gestiegen. — Drei Lholerafälle in Königsberg. Dienstag vor mittag sind in Königsberg drei Eholerafälle festgestellt worden. Ein« im bakteriologischen Institut beschäftigte Frau hat sich infiziert und ihre beiden Untermieter ange steckt. Die Frau ist bereits gestorben. Einer der beiden Un termieter ist leicht, der andere schwer erkrankt. — Ein englischer klaute. Londoner Blätter bringen in sensationeller Aufmachung Berichte über den Zusammen- bruch eines dortigen Sportkongerns, die stark an di« Unter- nehimnrgen von Kante und Köhn erinnern. Den englischen Darstellungen zufolge eröffnete in London ein Mann namens James unter der Firma Hall «in „TurffyiGikat", mietete Bureaus, stellt« eine Sekretärin an und versandte dann Rundschreiben, in denen er zur Einzahlung von Gel dern unter folgenden schwindelhaften Versprechungen auf forderte: Er wollte jede Einzahlung von 50 Pfund mit fünf Pfund, jede Einzahlung von 100 Pfund sogar mit 12 Pfund wöchentlich verzinsen. Wie das Gericht, das sich jetzt mit dem geschäftstüchtigen Manne zu befassen hat, feststellt, gab es Leute genug, die diese ungeheuerlichen Gewinne bei einem „Renngeschäft' für möglich hielten. Nach der Angabe der Sekretärin strömte das Geld nur so herein. Unter den Dummen, die nicht alle werden, befanden sich Geistliche, Dok toren, Rechtsanwälte (!) und 'Geschäftsleute. Der Erfolg i blieb auch nicht aus, insofern, als James sich ein erstklassiges ! Auto kaufte, an der Börse spekulierte und schließlich, als ihm die Sache zu brenzlig wurde, unter Mitnahme eines bedeu tenden Restes seines Bankguthabens verschwand. Nach den vorläufigen Ermittlungen soll sich die von dem ./Sportkon zern" unterschlagene Summe auf etwa 40 000 Pfund Ster ling (nach jetziger deutscher Währung etwa 18 Millionen Mark) belaufen. Au« Zwickau, 7. Oktober. In der Stadtverordnetensihung kam es zu erregten Auftritten, die zu vorzeitigem Abbruch der Sitzung führten. Als die Gewerbesteuer mit 18 bürgerlichen Stimmen gegen 16 sozialistische Stimmen, zu denen sich noch die Stimme des bürgerlichen Vorstehers Teichmann gesellte, abermals abgvlehnt worden war, be mächtigte sich der Sozialdemokraten große Erregung. Ein sozialdemokratischer Stadtverordneter warf den Bürger lichen „moralischen Tiefstand" vor. Ms der Vorsteher die sen Ausdruck nicht rügte, tat dies ein Stadtverordneter, ließ sich aber dabei zu einer beleidigenden Äußerung gegen Len betr. sozialdemokratischen Stadtverordneten hinreißen. Die ser sprang auf den Sprecher zu und schlug auf ihn ein, glück licherweise ohne ihn zu treffen. Die Bürgerlichen verließen, mit Ausnahme des Borstehers, geschlossen den Saal. Der Vorsitzende mußte wegen Beschlußunfähigkoit die Sitzung schließen. Er legte gleichzeitig den Vorsitz nieder. Plauen i. v^ 7. Oktober. Bei den Elternratswahlen fielen auf die Liste der Wählervereinigung christlicher Elten: 111, auf die Liste der vereinigten sozialdemokratischen Par teien 56 und auf die Liste der Kommunisten 9 Sitze. Die Karloffewe lorqung in der Kreistzouplmannschaft Bautzen Nachdem am vergangenen Sonntag eine Sitzung des Gowerkschaftskartells der Oberlausitz stattgefunden hatte, die sich mit der Kartoffeloersorgung beschäftigte, sanden sich am 4. Oktober die Vertrauensmänner des Lanbbundes Bautzen zu einer Besprechung der gleichen Frage in Bautzen zusam men. Hieran nahmen der Herr Kreishauptmann von Bautzen, die Herren Amtshauptleute von Bautzen und Ka menz, Vertreter der Amtshauptmannschaften Löbau lind Zittau, sowie auch die maßgebenden Vertreter der Ver braucherinteressen teil. Nach eingehender Aussprache wurde in Anlehnung an die im Löbauer Bezirk getroffenen Abmachungen die nachstehende Entschließung gefaßt: Die am 4. Oktober in Bautzen versammelten über 200 landwirtschaftlichen Vertrauensmänner der Amts hauptmannschaft Bautzen haben beschlossen und empfehlen ihren im Bezirk ansässigen Berufsgenossen dringend, zur Versorgung der Verbraucher in der Kreishauptmannschaft Bautzen mit Speisekartoffeln in möglichst großem Um fange zum jeweils niedrigsten Bautzener Rotierungspreise der sächsischen Rotierungskonnnission — für die nächsten vierzehn Tage jedenfalls nicht zu einem Zentnerpreise von über 45 wart — der landwittschaftlichen Zentrm-Genos- senschast Dresden bez. den örtlichen landwirtschaftlichen Genossenschaften, sowie vor allem unmittelbar an die Verbraucher zu verkaufen. Die landwirtschaftliche Zen- tral-Genosscnschaft wird den bisherigen Abmachungen ge mäß ihrerseits unmittelbar in Verbindung tret«: um je den preisverteuernden Zwischenhandel auszuschlleßen. Die Ve>sammlungsteilnehmer bitten ihre Bem-sgenossen. weiterhin alle über dem Notierungspreise liegenden Han- delvanLcbote abzulehnen, da diese Kartoffeln den sächsi schen Verbrauchern aller Voraussicht nach verlohn geben. Sie sind weiter bereit, für Einhaltung des Beschlusses ein zutreten. Zuwiderhandlungen sollen gs- brandmarkt w«rde?n. Die Landwirt« erwarten dagegen, daß di« Verbraucher Rücksicht nehmen auf dü? gegenwärtigen betriebswirtschaftlichen Schwierigkeiten der Landwirtschaft und von übereilten Eingriffen in dir Wirt»