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Der SäHWeLrzMer 74. Jahrgang Mr 288 liLtzer eth. chrritz» LI Ä l6 1 - 0. N«: e «bittet Ssnrpiirpftsntt ^-uii-ch Stolpen imd Umgegend so wie für die angrenzenden Bezirke. WüchenUnd^ Beilagen: Der MchfisM LandrM mW Sonntage Bei 8 S will Aba-Enchex (Spz.) die Kirchen u»ck ihr nög«n unter da» Notopfer bringe». Von -ep. Spartasten nur die den Gemeinden und Getneindeperbänden ge- n Einlagen abgabrfrei sein. ? , meu^inanMinifter Erzbe'Mr; VeKWich der Spartas- chA w«» e« mir recht, wenn He W- ^kgkYNP-vorlag« Nk «uzeigenprek: DK llgrspalku« Gnmdzttlr (Atm. Moss» tch oder deren Raum 40 Pfg., onuchr «nzrtgea SV Pfg. Im Lezr KU (Alm. Moss« IS) 120 Pfg. dk Sgespaltene Arik. Bei Mied« feststehenden Sätzen. - Amtliche An»«»- , > Pfg. - Für bestimmte Tage oder PlS» Gewähr geleistet. - Erfüllungsort Bnchokwredo. kbahnhch. M rückkehrten. Wenn Sie aber den politischen Vereinen, Turn vereinen usw. Steuerfreiheit geben, so müssen Sie sie auch den Kirchen geben. Sanft wäre dies ein ausgesprochen anti kirchlicher Akt. Ein Gesetzentwurf über die allgemeine Be steuerung der toten Hand wird demnächst fertiggestellt. Der sozialdemokratische Antrag, die Kirchen mit dem Notopfer zu besteuern, wird abgelehnt. Z S wird im übrigen in der Ausschußfaflung ange nommen. Rächst« Sitzung Donnerstag 1 Uhr: Bankgesetz usw. Schnellste Verabschiedung sämtlicher Steuergesehe und des Betriebsrälegesetzes. Berlin. 11. Dezember. (W. T. B.) Wie die parlamen tarischen politischen Nachrichten erfahren, wird die Natio nalversammlung sämtliche Steuergesetze, da» Reichsnot opfer einbegriffen und das Betriebsrätegesetz unbedingt noch vor Weihnachten erledigen. Die Beratung Über die Antwort »ach Part». Berlin, 11. Dezember. (W. T. D.) Die gestrige Sitzung d« Ausschüsse» für auswärtige Angelegenheiten, der auch Geheimer^tn^von SlMsou beiwohnte, dauerte von 10 Mr vormittags bl» in die Rachmittagsstunden. Rach Beendi gung dieser Besprechung traten da» Reichskabine« zu einer längeren Sitzung zusammen. Dle Teilnehmerliste der nach pari» zu entsendenden Kommission steht, wie dle »Deutsche Allgemeine Zeitung" erfährt, noch nicht fest. hiab«^ anitäre ros. Da»«»' »t. «.G» ».Vl. «b. >eim- nen Nationalversammlung. Die am Dienstag nachmittag infolge der Lärmszenen unterbrochene Sitzung wird um S Uhr wieder eröffnet. ' Es . ckommt zu scharten Zusammenstößen de» deutschnationalen -Abgeordneten Hugenberg mit dem Finanzminister Erzber- Her,- In demagogischer Weise deutet Erzberaer die Äuße rungen Hugenberas so, als wünsche er eine Besetzung des , Stuhraebietes. Persönlich bemerkt Abg. Dr. yugeybecg ' »nn Schluß: Ich verwahre mich dagegen, daß ich gesa« ha ben könnte, ich wünschte die Besetzung des Ruhrgeoktes. Ach habe nur gesaat, die Politik Erzbergers würde dahin führen und dann möge er es nur lieber gleich tun. Ich habe Herr» Erzberger lange für einen Landesverra t er ge- halten. (Erneut großer Lärm.) Die Sitzung am Mittwoch. Präsident Fehrenbach eröffnet die Sitzung um 1 Uhr MMin. Fortsetzung der 2. Beratung des Gesetzes über das Notovfer. Abg. Dr. LramftFrankeb (Soz.): Die gestrigen Szenen beweisen, daß die Rechte den Mann fällen will, der »iß bei spielloser Energie Deutschland au« seinem finanzielle» Elend «tten will. H«mkn Hugenberg» AnaMe röaren sorgfältig ÄIpOilist«rt. HEAugenberL der die Beamten de» lWktz»mi- i Eerium« kbrrumpiert hat, will von Korruption reden. ^Wrästdent Fehrenbach rügt diesen Ausdruck.) E» ist Nicht zu - ! Mrchten, daß die Entente Hand auf das Rotopfer legt. Zuck -i ^Wntwurf haben wir nur wenige Äbänderungsanträge. Abg. Jawick (Zentr^: Zu schonen sind bei der Änspan- Mmg des Besitzes dk Familie und die werbende Arbeit. An- das ist lm Gesetz geschehen. Abg. Dr. Petersen (Dem.) erklärt, daß seine Partei in dar 2. Lesung für das Gesetz stimme, in der dritten sich aber ' ihre Stellungnahme vorbehalten werde. Abg. Dr. Becker-Hessen (Deutsche Vp): Der Betrag von ' jährlich Milliarden durch den Besitz wäre aufzubnngen durch eine laufende Abgabe von Vermögen auf gründ wie- ( Hecholter Veranlagung ves Reichsvermögens nach progressiv Gruersätzen und durch eine Steueranleihe, die - noch der Vermögensabgabe umzulegen ist^ Minister Erzberger: Her Weg, den der Antrag Riefer , und Becker vöpkchlägt, ist eine sehr schwankende Drücke. Ge- v «iß gibt e» Bedenken gegen das Notopfer; aber es gibt n'rkere Gründe, dk uns zwingen, diese Bedenken hintanzu- l«m Wsr de» Gedanken der Solidarität nicht anerkennt, t den Geist der deutschen Umwälzung überhaupt nicht be griffen. Der ungeheure Gegensatz der hohen Vermögen und »er Vermögenslosigkeit ist auszugleichen. Das Notopfer ent geht den Vermögen 2L Milliarden einschl. der Zinsen, übrigens steht der Entwurf sowohl wie dk Reichsabgaben- vvdnung Erleichterungen vor bei eventuellen Verringerun gen de» Vermögens in den nächsten drei Jahren. Bem Abg. „ Farwick verspreche ich, daß die Familie und die werbende Arbeit bei der Ausführung des Gesetze» geschont werden sollen. Die kleinen Rentner sollen ebenso geschont werden. Bei mittleren Vermögen bis ca. 200000 werden bei vier «der mehr Kindern Erleichterungen geschaffen werden. Das "Rotopfer mutz au» finanziellen, tnnerpolitischen und Wirt- Hhaftsgründen schnellstens verabschiedet werden. Abg. Wurm (U. Soz.): Die Anträge der Rechten gehen nur dahin, den Masten die schwersten Lasten aufzuerlegen. Sie (nach recht») wollen verhindern, daß etwas zustande kommt, was uns wenigstens in etwa» aus dem augenblick- * sichen Unglück herausbilst. Wir bewilligen keinen Pfennig, Her dk arbeitenden Masten belastet. Nach weiteren Bemerkungen der Abga. Lauge <b. k. Fr.), Dr. Slresemauu (Deutsche Dp.), Dr. vrmm (Soz.) und Üatzeastein (Soz.) folgt die namentlich« Abstimmung über den Antrag Becker-Rieser auf Zurückverweisung der Vor klage an den 10. AuHchuß. Es stimmen L7S Abgeordnete ab. 'Der Antrag Becker-Rieser wird mit 236 gegen 43 Stimmen »echgttehnt. tz 1 des Gesetze» wird nach Absicherung eines Zusatz- -antrages Arnstadt in der Kommissionsfastung angenommen. -- Ohne längere Aussprache wird eine Reihe von Paragraphen «achter Fassung de» Ausschusses und upterAnnabme eini- i Her Äbänderungsanträge Dr. Pluack (Zentr.). angenomnkm Die Gemeit scyastsfchule Unkrrichtsminister vr. R. Seyfert schreibt in der Sächsischen demokratischen Korrespondenz: Man erwartet von dem neuen sächsischen Unterrichts minister, daß er nun bald einmal seine Absichten und Pläne öffentlich kundgibt. Einzelne Fragen, insbesorchere die, in denen das sächsische llbergangsschulgesetz nicht mit der Reichsverfassung übereinstimmt, drängen nach Erledigung. Schon liegt von deutschnationaler Seite eine Interpellation in dieser Richtung vor. über andere Fragen verbreiten sich Gerückte und Meinungen, die falsch sind, von Gegnern aber geflissentlich ausaestreut werden. Eine der wichtigsten Aufgaben der Zukunft wird die sein, die Parteien, aus denen sich die Regierung gebildet hat, in den Schulfrogen zu einigen, ohne die Mitwirkung der übrigen Parteien auszuschalten. Bei der Beratung des Bolksschulgesetzes von 1912 bildete die gesamte Linke eine einheitliche Front. Diese muß wieder herzustellen versucht werden. Bestimmt wird die sächsische Schulpolitik einmal durch das beschlossen« llbergangsschulgesetz, dann aber auch durch die Reichsverfastung und das an diese sich anschließende Reicksschulgesetz. Nach dem Grundsatz, daß Landesrecht durch Reichsrecht gebrochen wird, müssen einige Bestim mungen des Übergangsgesetzes geändert werden. Die wich tigste Frage ist die: Welcher Art sollen die sächsischen Volks schulen in Zukunft sein? Die religionsunterrichtslose (welt liche) Schule allgemein einzuführen, wie es das Übergangs- schulgesetz vom 1. April 1920 cck beabsichtigte, ist nach der Reichsverfastung nicht möglich. Disk bestimmt als ge setzliche Regel die für alle Bekenntnisse ge meinsame Schule mit Religionsunterricht, der den Kindern der verschiedenen Bekenntnisse nach den Grundsätzen ihres Bekenntnisse« zu erteilen ist, an dem teil- zunebmen aber kein Kind gezwungen werden kann. Das ist die staatliche Gemetnschaftsschule, wie sie von der Demokratie seither schon gefordert worden ist. Wird sie für Sachsen allgemein eingeführt, so haben wir den Schul- frieden. Die tatsächliche Entwicklung wird dann so sein, daß in konfessionell einheitlichen Gemeinden auch die Schule ohne weitere« im allgemeinen den Charakter der konfessio nellen Einheitlichkeit tragen wird, daß in gemischten Ge meinden die Bekenntnisse sich in der Schule vertragen müs sen, ihren Religionsunterricht aber getrennt erhalten. Da» ist der Zustand, der sich in Baden, Hessen, Nassau ,in thürin- „ aischen Staaten vorzüglich bewährt hat. Kämen die Dar- empfunden haben, wegfällt. Der Verzicht wird den Dertre- tekn samt und sonders überein, auf diese Schulfprm sich zu krn der Trennung der Kinder nach Bekenntnis und Welt- einigen, so blieben unserm Lande alle Kämpfe erspart, die j änschäuung aber dadurch erleichtert, daß kein« Richtung in i sonst unvermeidlich sind. s unberechttgter iDeife bevorzugt und baß allen dk gleiche Br- DK Verfassung läßt es nämltch zu, daß auf Antrag von schränkung ckuftklegt tbijd. Sie muffen -och dapor zurück- lEstzi«^lngsberechttg en neben Her Gemeinschaftsschule auch schrecken, da» Volk noch mohr al» dk» jetzt schon der Fast Mschofswerdaer Tageökaü. «mtrhmiMWMsch-ft, der Schub , MANU-VVH-rrn inspMon «ch der Hauptzollamts M Bantzen, sowie des Amtsgericht» und des Stadtrats M Mchpsswerda und der MMchchellmter des Bezirks. "— " " Erscheint seit MS. ... ' . , buwnrue i «nchviswerda, «Itzuarftt Ui. I P«Bsttz«ckkKnt»: Amt Leipzig Ni Schcheim jeden Werlüag abend» für dm folgenden Laa. Der Ge»! verbm».«. fte-kaff« Bisch»,»»» Mgsprek ist etnschlietzNch der wöchentlichen Bella»«, btt Abholung I» Falle htde- r Gewatt — «rteg ol der Gefchästssttllr monattüh Mft. 1L8, S io» Han» BÄ mg t -- - ... annatsich Mb. 1.40; durch die Poft dezoara v ohne H»ft«Sun»«qmbbr. reine Bekenntnisschulen und »Weltanschauungsschulen" er richtet werden. Bekenntnisschulen schließen die Kinder an derer Bekenntnisse und die Kinder von Dissidenten aus; sie sind eben nur für die Kinder eines Bekenntnisses be stimmt. Dementsprechend würden die weltlichen Schulen die Kreise ausschliehen müssen, die sich keinem bestimmten kirch lichen Bekenntnisse anschließen wollen. Bekenntnisschulen und weltliche Schulen im Sinne der Verfassung sind also Schulen nur für bestimmte Teile des Volkes. Nun redet aber die Reichsverfastung außerdem von „Weltanschauungs schulen", und es hat sich bet einigen Auslegern der Verfas sung die Meinung herausgebildet, solche Schulen könnten oder müßten neben den Bekenntnisschulen und den reli gionslosen Schulen eingerichtet werden, wenn Vereinigun gen zur Pflege eigentümlicher Weltanschauungen sich gebil det haben und dies fordern. Daß dies nicht im Sinne derer liegt, die den Artikel 146 Absatz 2 der Verfassung beschlossen haben, muß ausdrücklich betont werden; es würde ja zu einer Noch weitergehenden Zersplitterung der Volksschule führen. Was würde aber die Folge sein, wenn die politischen Parteien sich nicht auf die Gemeinschaftsschule einigten? Es würde In allen sächsischem Gemeinden e-in heftigerSchulkampf entbrennen. Hier und da Wir er ja schon vorbereitet. Das Bild soll hier nicht weiter aus gemalt werden; man kann es sich gar nicht düster genug vor stellen. Das Ergebnis würde das sein, daß in den großen Städten die Schule in lauter Trümmer zerschlagen würde, daß in den kleineren Orten eine Minderheit vergewaltigt werden müßte, daß in den mittleren Orten der Schulkampf verewigt würde. Es würde ein Zustand entstehen, der für alle Teile, für Kirche und Schule, für Gemeinde und Staat, für Familie und Volk nur Schaden bringen kann. Darum ist es die schulpolitische Aufgabe aller Einsichtigen, dies zu verhindern. Dies ist aber nur möglich, wenn man sich auf die Gemeinschaftsschule für das ganze Land einigt. Und dazu gibt die Verfassung die Handhabe in Artikel 174. Nach diesem sollen die Länder, in denen die Gemeinschaftsschule oder, wie er sagt, die nicht nach Bekenntnissen getrennte Schule beim Inkrafttreten der Verfassung gesetzlich bestan den hat, bet der Neuregelung durch das Reichsschulgesetz besonders berücksichtigt werden. Noch den vor kurzem in Berlin abgehaltenen Beratungen sollen diese Länder ermäch tigt werden, durch Landesgesetz zu bestimmen, ob und un ter welchen Voraussetzungen von der in der Verfassung als Regel geforderten Gemeinschaftsschule abgegangen werden dürfe. Sachsen gehört zu diesen Ländern. Entscheidet sich also dk Volkskammer dafür, den Artikel 174 für sich inAnspruch zu nehmen, und beschließt sie, die Genieinschaftsschule allgemein durchzuführen, wie es das Übergangsschulgesetz schon fordert — allerdings muß dann der Religionsunterricht einqeführt bleiben —7, so ist die Fra ge auf einmal und endgültig entschieden. Das erfordert natürlich von rechts und links ein Zuge ständnis. Die Anhänger der reinen Bekenntnisschule müßen aus die Trennung der Bekenntnisse und auf die sogenannte Durchtränkung der ganzen Schule mit konfessionel lem Gei st e verzichten. Der Verzicht mag manchem schwer ankommen; er darf aber doch nicht überschätzt wer den; denn: 1. die Trennung ist noch der Verfassung nur in wenigen Orten möglich und zulässig (es darf ja die Schule nicht in ihrem Ausbau geschädigt werden!); es würden also die Angehörigen eines Bekenntnisses ganz verschieden be handelt. — 2. Die bekenntnismäßige Durchtränkung der Schule ist an sich dadurch eingeschränkt, daß die Verfassung fordert, daß die Empfindung Andersdenkender geschont wer den muß. — 3. Die wichtigste Forderung, die nach dem be- kenntnismäßigen Religionsunterrichte, ist ja auch bei der Gemeinschaftsschule gewährleistet. Die Anhänger der welt lichen Schule anderseits müssen sich damit tckfinden, daß i n der Schule Religionsunterricht erteilt wird. Dieses Zugeständnis ist ebenfalls nicht übertrieben schwer; denn 1. auch für dk gesonderte religionslose Schute kommen nur ganz wenige Orte in Betracht, so daß auch ihre Anhän ger sich verschieden behandelt filmen müßten; — 2. es ist zulässig, daß die Kinder von d«m Religionsunterricht befreit werden, daß also der Zwang, den ff« als drückend bisher !«-O K«>4« SV«. SS. Vv« >»»»»» « Vs«» »ltliusk »n-r - , oder sonstiger k»«ck welcher KU (Alm. Most« IS) 120 Pfg. dk 3gespad ia» Hou» VG »» d«, B trt-ve» de, Atttrmg oder der Beflrdeimgsttnrtch. Holungen Nachlaß nach feststehenden Sät Mft.ll.ro tuu-en — vat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder die »gespaltene Aelle 7V § Nachürftrung der Aeiwng oder auf Rückiahluu» dr» Bezug »preise». wird keine Gewähr g Freitag, den 12. Dezember 191S