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Amts- I1Ä AiiMwtt «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionspreis: die kleinsp. Zeile 10 Pf. für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Abonnement oiertelj. 1 M. 20 Pf. (incl. 2 illustr. Beilagen) in der Expedition, bei unfern Bo ten, soivic bei allen Reichs- Postanstalten. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. -ss-i 42. Jahrgang. Donnerstag, den 31. Oktober S8VL Erlaß, die am 2. Dezember 1883 vorzunchmcndc Volkszählung betreffend. In Gemäßheit des Bundesrathsbeschlusses vom 11. Juli d. I. und der Verord nung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 21. September d. I. hat am 2. Dezember 1895 nach dem Personenstände dieses Tages eine Volkszählung nach Maßgabe der vorge dachten, den Gemeindebehörden in den nächsten Tagen zugchenden Verordnung, wel cher die Anweisungen für die Zähler nebst Eontrollisten, sowie die Haushaltungs- und Anstalts-Listen beigefügt sind, stattznfinden. Die Ausführung der Zählung liegt für jeden Gemeindebezirk, einschließlich der im Orte befindlichen selbstständigen Gutsbezirke, den Gemeindebehörden ob, denen über lassen bleibt, zur unmittelbaren Leitung der Geschäfte besondere Zählungskonnnis- fioncn bis zum 10. November d. I. zu bilden. Die Zählung hat in abgegrenzteu Zäfflbczirkc» stattznfinden. Die Eintheilung der Gemeindebezirke in Zählbezirke, welche in der Regel nicht mehr als 30 bis 40 Haushaltungen zu umfassen und sich an die in der Gemeinde bereits bestehenden Eintheilungen thunlichst anzuschließcn haben, hat Vis zum 20. November d. Is. zu erfolgen. Für jeden Zählbezirk ist bis zum 20. November d. I. eine befähigte Person als Zähler von der Gemeindebehörde, bez. Zählungskommission zu bestimmen, welche entsprechend anzuweiscn und mit den nöthigen Drucksachen rechtzeitig zu versehen sind. Die Theilnahme an den Zählungskomnüssionen sowohl, wie die Geschäfte der Zähler gelten als Ehrenamt, es darf erwartet werden, daß diejenigen Männer, welche durch das Vertrauen der Gemeinde zu diesem Ehrenamte berufen werden, mit Umsicht und Eifer die wichtigen Zwecke der Volkszählung zu fördern bereit sein werden. In den letzten Tagen des Monats November d. Js. ist an jede einzelne Haus haltung und jede einzeln lebende selbstständige Person eine Haushaltungsliste, sowie an jede Anstalt, Herberge, Gasthof u. s. w. eine Anstaltsliste auszutheilen. Am 30. November d. I. muß die Austheilung beendet sein. Die Zählungslisten sind am 2. Dezember d. I. Vormittags unter Berücksichtig ung der darauf abgcdruckten Anleitung, durch die Haushaltungsvorstände, bez. die einzeln lebenden selbstständigen Personen, und die Besitzer sowie Vorsteher oder Ver walter von Anstalten oder durch geeignete Vertreter auszufüllen und durch Unterschrift zu bescheinigen. Die Wiedereinsammlung beginnt am 2. Dezember d. I. Mittags und ist möglichst überall am 3. Dezember d. I. zu beendigen. Von der Ortsbehörde, bez. Zählungskommission ist sodann das Zählungsmaterial zu prüfen, da nöthig zu ergänzen und zu berichtigen, sowie gesondert nach den ein zelnen Zählbczirken, mit den unterschriebenen, abgeschlossenen und beglaubigten Con- trollisten bis zum 31. Dezember d. I. an die unterzeichnete Königliche Amtshauplmannschaft einzurcichen. Angesichts der großen Wichtigkeit der Volkszählungen rechnet die Königliche Amtshauvtmannschaft bei Ausführung derselben aus thatkrästigc Unterstützung Leiten der Ortsochörden und aller Betheiligten. Schwarzenberg, am 28. Oktober 1895. Königliche Amtshauvtmannschaft. Frhr v. Wirsing. D. Oessentlichc Sitzung des Bezirksausschusses zu Schwarzenberg Sonnabend, den 9. November 1895, von Nachmittags 3 Uhr an im Verhandlungssaale der unterzeichneten Amtshauptmannschaft. Die Tagesordnung ist aus dein Anschläge in der Hausflur des amtshauptmann schaftlichen Dicnstgebäudes zu ersehen. Schwarzenberg, am 28. Oktober 1895. Königliche Amtshauvtmannschaft. lyrhr. v. Wirsing. Die in Gemäßheit von Art. II 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Jan. 1887 — Reichsgesetzblatt S. 245 flg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tages preise des Hauptmarktortes Zwickau im Atonal Scpteniber d. I. festgesetzte und um Fünf von. Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Ouartierwirthen iin Monat Oktober d. I. an Militärpferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt: für 50 «o. Hafer 7 M. »5 Pf., für 50 Ko. Heu 3 M. 15 Pf. und für 50 Ko. Stroh L M. 33 Pf. § ch w a r z e n b e r-g, am 28. Oktober 1895. Königliche Amtshauptmannschnst. ^rhr. v. Wirsing. P. Auf dem die Firma Itnuinuu» <». in Schönheide betreffenden Folinm 129 des hiesigen Handelsregisters für den Landbezirk ist heute eingetragen worden, daß Frau Ldristians Larüms verehel. Lauwarm geb. Müller in Schönheide aus der Firma ausgcschieden, daß Herr Bürstenfabrikant < nrl I.ixlntu kkniiin»»» in Schönheide Inhaber der Firma, und daß die Herrn Lari Imäustg Lauwarm in Schönheide ertheilte Procura erloschen ist. Eibenstock, den 23. Oktober 1895. Königliches A m tsgcrichl. «hrig. Ttzr. Auf Folium 217 des Handelsregisters für die Stadt Eibenstock ist heule die Firma .rin» Ii»»< v in Eibenstock und als deren Inhaber Herr Kaufmann Lari I-risäriob blsx Lauer daselbst eingetragen worden. Eibenstock, am 26. Oktober 1895. Königliches Amtsgcri ch t. Ehrig. Ttzr. Lcklinntmachun g. Die von der hiesigen Sparkasse unter Nr. 3157 aus die 4 unmündigen Kinder FlüIIor in Weitersgkashütte, Nr. II935 auf <i»r«liii, riüim« ! in Schönheide aus gestellten Eixllagebücher werden nach abgesetztcm Verfahren hiermit für ungültig erklärt. Eibenstock, den 28. Oktober 1895. Die Sparkafscn-Bcrwallung. »r. Körner. Krn. Sonnabend, am 2. November 1893, Vormittag 10 Uhr sollen im hiesigen Amtsgcrichtsgebäude 6 Regale, l Ladcntafel, > Spiegel mit Eonsole und l Sophatisch gegen Baarzahlung versteigert werden. Eibenstock, am 26. Oktober 1895. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Liebmann. Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres statlfindcnden allgemeinen Ein schätzung zur Einkommensteuer werden zur Zeit Aufforderungen zur Deklaration des steuerpflichtigen Einkommens ausgesendct. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung nicht zugesendet werden wird, steht es srei, eine Deklaration über ihr Einkommen bis zum 9. November 1895 bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande einzureichen. Zu diesem Zwecke werden bei Letzterem Deklarationsformularc unentgeltlich verabfolgt. Gleichzeitig werden alle Vormünder, ingleichcn alle Vertreter von Stiftungen, Anstalten, Personenvereinen, liegenden Erbschaften und anderen mit dem Rechte des Vermögenserwerbs ausgestatteten Vermögensmassen aufgefordert, für die von ihnen bevormundeten Personen beziehentlich für die von ihnen vertretenen Stiftungen, An stalten ». s. w., soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen haben, Deklarationen bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande auch dann einzurcichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Schönheide, am 29. Oktober 1895. Der Gcmeilidcvorstand. Am 1. November 1885 wird der vierte Termin der diesjährigen Eommunanlagen fällig. Es wird dies mit dem Bemerken hierdurch in Erinnerung gebracht, daß nach Ablaus der zur Zahlung nachgelassenen achttägigen Frist gegen etwaige Restanten executivisch vorzugehen ist. Der Gcmcindcraty zu Schönheide. Die Schlußsteinlegung des Acichsgerichtsgcbäudes. Neber die am Sonnabend vollzogene Schlnßsteinlcgung de« neuen Reichsgerichtsgebäudes wirb au« Leipzig gc- schrieben: Da« vaterländische Fest ist unter begeisterter Theilnahme der Bevölkerung verlausen. Die Fcststraßen waren von ganz anßerordentlichen Menschenmassen besetzt. Wa« Leipzig an Vereinen hat, Hunderte von Körperschaften mit Fahnen, bil deten Spalier. Auf den Straßen, Plätzen und Häusern war jede« Plätzchen ausgenutzt und Kops an Kopf besetzt. Der Kaiser und der König von Sachsen wurden ans der ganzen Fahrt mit Hellem Jubel begrüßt. Ein reiche«, vielfach mit auserlesenem Geschmack und durchau« mit großer Opferwillig keil geschaffene« Festkleid schmückte die Stadt, und in eine pomphafte Ehrenstraße war der Augnstu«platz umgewandelt. Unter donnerndem Hurrah der Mcnschenmasscn und geleitet von einer EScorte Husaren trafen die Majestäten mit dem Prinzen Georg von Sachsen gegen 12 Uhr an der Gala- Auffahrt am neuen Palast de« Reichsgericht« ein. Am Portal empfingen sie der Reichskanzler und Präsident v. Ochlschlägcr. Das glanzvolle Bild der Fcstvcrsammlnng wurde eigenartig gehoben durch die wundervolle Architektur der Halle, worin ver Schlußstein liegt. Eine wesentliche Verschiedenheit von den patriotischen Festen der letzten Monate war da« fast gänzliche Fehlen der militärischen Uniform; die Politik in allen ihren Zweigen und die Gelehrsamkeit beherrschten allein da« Feld. In größerm Halbkreis gegenüber dem Thron-Auf bau standen die achtzig Reich«gcricht»räthc in ihrer Purpur- Toga, anschließend daran die ReichSanwälte de« Reichsgericht«, die Professoren der Universität mit dem Rector, die Vertreter der sächsischen Staatsbehörden, der Stadt Leipzig und die Geistlichen der verschiedenen Eonfessioncn. Am Schlußstein stand der Schöpfer de« Werke«, Ludwig Hoffmann, dem der Titel Baurath verliehen worden ist, sowie der Bauleiter und seine Mitarbeiter. Zur Linken de« Throne« erstreckte sich die prachtstrotzendc Reihe der Träger der Gewalten im Reiche und den Einzclstaaten. Unter den Klängen einer Fanfare betraten Ihre Majestäten die Halle und nahmen die für Allcr- höchstdiesclben hcrgcrichtcten Plätze ein. Der Reichskanzler bat sodann den Kaiser um die Erlaubniß zum Beginn der Feier und Verla« daraus die zur Aufnahme in den Schluß stein bestimmte Urkunde: Wir Wilhelm, von Gotte« Gnaden deutscher Kaiser, König von Preußen rc. thun kund und fügen hiermit zu wissen: