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Amts- M Affzeigeblatt für den Wrk des Amtsgerichts Eidenstock und dessen Zlmgebung W Iw gespaltene Aboanement viertelj. I M. 25 Pf. einschließl. de» .Jllustr. UnterhalMngSbl.' u. der Humor. Beilage .Seifen dlasen' in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Telegr.-Adressr. Amtsblatt. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar DienStag, Donnerstag u. Sonn abend. JnsertionspreiS: de kleinspaltige Zeile 12 amtlichen Teile die Zeile 30 Pf. /crnsprrchrr Nr. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock ----- 58. Jahrgang. — - -- - Soimabeiid, dcu 27. Februar Als Beiträge der Besitzer von Pferde« und Rinder« zur Deckung der im Jahre 1908 bestrittenen Verläge k) an Dltdleuttrenentkchädiaunatn (Verordnung vom 4. März l88l, Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 13 flg), d) an Entschädigungen für nichtgewervtiche Schlachtungen (Gesetz vom und Ausführungsverordnung vom 2. November 1906, Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 74 bez. 364 flg) find nach der Viehaufzeichnung vom 1. Dezember 1908 zu leisten für jedes im Privat» besitz befindliche Pferd zu ») 2 M. 29 Pf., Rind unter 3 Monaten (eiuschl. der Kälber unter 6 Wochen) zu «) — M. 21 Pf., Bind von 3 Monaten und darüber zu ») — M. 21 Pf., zu t>) 1 M. 22 Pf., zus. 1 M. 43 Pf., sowie für jedes im Reichs» oder Staatsbesitz befindliche Rind von 3 Monaten und da rüber zu t») 1 M. 22 Pf. Die Erhebung dieser Beiträge erfolgt demnächst durch die Gemeindebehörden. Dresden, am 19. Februar 1909. Ministerium des Innern. Das Miistcrmigsgcschüft m dca Ailshcbilngsbczirseu > Schwarzenberg uad Schneeberg betreffend. Unter Hinweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen Amtshaupimannschaft Schwarzenberg ausgestellten Geschäflsplan werden a) die Militärpflichtigen des Jahrganges 1889 und d) diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältnis erhalten haben oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, veranlaßt, zu den nachstehend festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatzkommission pünktlich zur Vermeidung der Zwangsvorführung und der in 8 26 der Wehrordnung an- aedrohten Strafen und Nachteile zu erscheinen, während das persönliche Erscheinen in den Losungsterminen den Militärpflichtigen freigestellt bleibt. Dabei wird auf nachfuhende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Die von der Ersagkommission ausgesprochene, im Losungsscheine vermerkte Ent scheidung ist nicht endgültig, erst von der Königlichen Oberersatzkommission wird im Aushebungslermine entscheidende Bestimmung getroffen. 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert sind, haben ein ärztliches Zeugnis einzureichen, welches, sofern der aus- stellende Arzt nicht amtlich angesteüt ist, durch die Orlsbehörde zu beglaubigen ist. (ß 62,4 der Wehrordnung) 3) Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung mel den und dadurch auf ihre Losnummer verzichten, können zwar nicht mit Bestimmtheit darauf rechnen, beim Aushebungsgeschäft demjenigen Truppenteil überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgemustert sind, sie können dagegen mit Bestimmtheit darauf rechnen, am allgemeinen Einstellungstermine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugeteilt zu werden oder überzählig zu bleiben. Es haben daher Militärpflichtige, welche eingestellt zu werden wünschen, den Verzicht auf ihre Losnummer bereits im Musterungstermine zu erklären. 4 Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leide« behaupten, habe« auf eigene Kosten drei glaubdafte Zeugen hierfür zu stellen und adhSre» zu laflen, oder ein Zeugnis eines beamteten A,ztes (Be zirks- einfchl. Stadtbezirks- und Anstaltsbezirksarzt, Bezirks-Assi stenzarzt, Berichts- und Gerichtsasstftenzarzt, Polizei», Armen- und Jmpfarzt) beizubringm (ß 65,6 der Wehrordnung) Die bezüglichen Protokolle sind spätestens im Musterungstermine vorzulegen. 5) Jeder Miliiärpflichuge, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, Anträge auf Zu rückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Beteiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. W 32 und 63,7 der Wehrordnung.) Die bezüglichen Anträge sind alsbald anher einzureichen. Kommen glerchzeuig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund, des eingrreichtrn Zurückftellungsamrages der eine zurückgestellt und spä testens nach Ablauf des zweiten Mtluärpflichisjahres, bei gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten SohneS eingestellt werden. (8 32,2 der Wehrorvnung) Stützt sich ei« Zurückstellung« antrag auf die Arbeits- bezw. Aussichts» unfähtgtett der Elter» «sw. des Militärpflichtige«, so mutz solches durch ärzt liche Untersuchung im Mufterunaotermtne brstätigt werden und haben sich dte Beteiligten persönlich mtt eiuzuflade«. (88 33,5 und 63,7 der Wehrordnung). Ist ihnen dies nicht möglich, so ist mit dem Zurückstellungsantrage ein Zeugnis eines beamteten Arztes über ihren Gesundheitszustand beizubrmgen. Zeugnisse, welche zum Behufe der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stodlrälen, Bürgermeistern oder Ge- meindeoorständen — ausgestellt werden, müssen entweder auf eine genaue Kenntnis der Verhältnisse der darin Nachsuchenden oder auf eingezogene sorgfältige Erkundigungen sich gründen. Zurückstellungsanträge, welche die Ersatzkommisston für unbegründet befindet, werden der Königlichen Oberersatzkommission zur Entscheidung vorgelegt. Uever die etugegangene« Zurückftellungsanträge wird an den beiden L suuastermtue« enttchtede« werde«. Die O tsbehörde« habe« für pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge z« trage« und dieselbe« et«e Stunde vor dem Beginne der im Geschästsplane festgesetzten Mufterungstermine zu beordern; die mit der Slamm- rollenführung beauftragten Personen haben die Rekruten zu begleiten und die RekrulierungS- stammrollen nebst Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mitzubringen (88 61,3 und 106 der Wehrordnung). Trunkenheit, Uugebührlichkeite«, ««sauberes Erscheine« zur Stellung und Ungehorsam der Militärpflichtigen gegen Anordnungen der Aussichts organe bei dem Mufterungsgeschäst «sw. werden, sofern nicht gerichtliche Bestrafung einzutrete« hat, mtt Geld bis zu 15« Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Schwarzenberg, am 13. Februar 1909. Der Zivilvoisitzcude der Ersotzkommission in den Aushebungs- bezutcn Schwarzenvcrg und Schneeberg. Geschäfts-Ulan. I. Mufterungstermine. Aushebungs-Bezirk Schneeberg. L. in im Hastiiof „Gartsßof" vo« vorm. S Uhr 1« Mtu. a«: Dienstag, den 16. März für die Militärpflichtigen aus Schönheide, Mittwoch, den 17. März für die Militärpflichtigen aus Neuheide, Oberstügengrün, Schön- heiderhammer und Unterstützengrün. d. in LLdviUKtovk in der Kestauralion „Gentratyalle" von vorm. 7,1« Uhr an r Donnerstag, den 18. März für die Militärpflichtigen der Jahrgänge 1889 und 1887 aus Eibenstock, Freitag, den 19. März für die Militärpflichtigen des Jahrganges 1888 und die übrigen Lüfi" ' "v- Militärpflichtigen aus Eibenstock, sowie für die Militärpflichtigen aus Blauenthal und Carlsfeld, Sonnabend, den 20. März für die Militärpflichtigen aus Hundshübel, Muldenhammer, Neidhardtsthal, Sosa, Wildenthal und Wolfsgrün. II. Losungs- und Rcklamationstermine. In im Kotet „zum vkauen Kugel" von vorm. 7.« Uhr a«: Donnerstag, den 25. März für die Militärpflichtigen des Jahrganges 1889 aus dem Aus- hebungsbeznk Schneeberg. Ein treffliches Schriftchen über die srciwillM Jmalidciivnsickcrunk haben wir in größerer Anzahl angeschafft. Das Schriftchen ist besonders geschrieben für Ge werbetreibende und Betriebsunternehmer (Handwerker, Geschäftsleute, Händler, Schankwirte, Landwirte) sowie für Betriebsbeamte, (Werkmeister und sonstige Angestellte). Wegen der großen Wichtigkeit, die der freiwilligen Invalidenversicherung zukommt, wünschen wir rege Nachfrage nach dem Schriftchen, das gegen 5 Pf. in unserer Polizeiregiftratur ausgegeben wird. Stadtrat Eibenstock, den 15. Februar 1909. Hesse. L. m >n harte in a« 4794 2669 728 11806 397 63 12 2 10-30 lang. 1295 9735 2965 2 17 1 18 . 25—28, 31, 51, 63, 65, 69, 70, ) und 75 (Durchforstung), in Abt. 4, 8, 9, 16, 27, 60, 65 u. 68 (Kahl schläge), 4, 10-13, 15-25, 36, 51, 63, 77, 79—82 (Durchforstung und Einzelhölzer), in Abt. 4, 8, 9, 16, 27, 51, 60, 63, 65, 68 u 71 (Kahlschläge), 4, 10-13, 15—25, 36, 51, 63, 77, 79—82 (Durchforstung und Einzelhölzer), Abt. 21, 23—25 (Durchfor stung und Läuterung), f 2—4,» lang. vou vormittags 11 Uhr weiche Perbkangen 8—11 om Stärke, 7—11 m lang, nn Abt. 9, 27 u. , Aeisstangen 3—5 , . » » - 125—28 31 51 , . 6u. 7, , s < rm harte, 74 im weiche Arennscheite , , 63,» , , Arennkuüppcl. , , 6 , , Jacke», . . 123,» , , Aeke. 466 im weiche -locke in Abt. 68 (Kahlschlag). Besondere Verzeichnisse dieser Hölzer werden auf Verlangen von dem unterzeichneten Forstrenlamte abgegeben Hundshübel und Eibenstock, am 22. Februar 1909. Königt. Korftrevierverwaltung. Köuigt. Aorftreutamt. HolzvcrstcMiMg. Hiwdshiibler Staatssorstrcvicr Im Gasthaus „zum Muldenthal" in Aue. DienStag, de« S. März 1«««, vo« vorm. 7,9 Uhr a« weiche Stämme, 10—15 om Stärke, ' , , 16-22 , . 23-38 , , Klötzer 7-15 . l6-52 , 7-15 , , 16-41 , IM , Antiknüppel, Holzverffcigcrimg. Sosarr Slaatssmstrcvicr. Im Gasthof „zur Sonne in Sosa. Donnerstag, de« 1>. März 1»««, vo« nachmittags 1 Uhr a« 60 rni fichtene Arennscheite, I >>,» rm ficht. Zacken, 36,» , . Arenaknüppel, j 16,» , , Kefte, 227 rm fichtenes Arennreiftg, sowie im Gasthaus „zum Muldenthal" in Aue Sonnabend, den 13. Mär, 1««v, vo« vor». 7,9 Uhr a« 973 ficht. Stämme l l—15 om Stärke, 1841 ficht. Stämme 16—22 om Stärke, 2274 . Aköher 7-15 . , 1139 , Ktttzer 16-22 , 1648, , 23-50, , Irm ficht. Antzknüppel. in Abt. 27 (Kahl schlag).