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sind ferner Hk. ClauS. Emil May, Stadlverordneten-Bicevorsteher. -Ä kÄF« «ao» »-«»«, «S. isWs -W 120 — kaoirao^ 150.— kaolrullz. ^arSaaSnie «S«rr ^«ioot at tt-a-m M einigen Blättern von einem Entlassungsgesuch des Kriegsministers von Bronsart die Rede. Sollte ein solches neuerdings vorliegen, so könnte es wohl nur durch die schon erwähnten Diffe renzen über Personalsragen veranlaßt sein; denn es ist kein Grund zu der Annahme vorhanden, daß der Kriegsminister etwa in der Frage der Reform des Militärstrasprozeßverfahrens eifriger als seine Kollegen in der Regierung wäre und wegen dieser Angelegenheit zurücktreten wollte, während der Reichskanzler und die anderen Mi nister den Augenblick der Entscheidung in der Frage der Reform des MilitärstrafprozeßwesenS noch nicht gekommen glaubten. Der „Reichsanzeiger" meldet unterm 15. August, daß der Kriegsminister Bronsart von Schellendorff auf seinen Antrag vom Amte entbunden wurde. Generallieutenant Goßler, Commandeur der hessischen 25. Division, wurde zum Kriegsminister ernannt. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht ein Hand schreiben des Kaisers an den General Bronsart von Schellendorff anläßlich dessen Verabschiedung als Kriegsminister, worin der Kaiser dem durch den Gesundheitszustand begründeten Abschieds gesuch vom 15. Juli Folge giebt unter Belassung L la suite deS meklenburgischen Grenadier-Regi- mentS Nr. 89 und Ernennung zum General adjutanten des Kaisers unter Dispositionsstellung mit der gesetzlichen Pension. Der Kaiser spricht dem General Bronsart v. Schellendorff darin „gerne seine warme Anerkennung aus für die Verdienste einer fast dreijährigen Thätigkeit" in seiner schweren und verantwortungsvollen Stellung und bedauert lebhaft, den General daraus scheiden zu sehen, und hofft, daß sein Gesundheitszustand eS bald zulasse, des General» bewährte mili- Bestellungen werden bei allen Postanstalten de» »rutschen Reiche», für Bischofswerda und Umgegend bei unseren ZeitungSboten, sowie in der Expedition diese» Blatte» angenommen. Sö»f,t«ster J«hr«a«,. Jttserot«, welche in diesem Blatt« die weiteste Verbreitung smdrn, werden bi» Montag, Mittwoch und Freitag früh v Uhr angenommen und kostet dir dreigespalten» LorpuSzeilr 10 PI., unter „Eingesandt" 20 Ps. Erringst« Jnseratenbetrag 2d Ps. Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich drei Mal, DieuSwg», LnuuerStagK und Enuunbeu-A, und tostet einschließlich der Sonnabends erscheinenden trtftifchm Beilage" vierteljährlich 1 Mark Sv Pf. Einzelne Nummer 10 Pf. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch, den IS. August 18S«, Nachmittags « Uhr. i- Tagesordnung: Decrete des Stadtrathes betreffend: 1) Den Bau eines neuen Stadtkrankenhauses; 2) Dankschreiben dc. Wittwe des verstorbenen Communvorarbeiters Schöne; 3) Vollziehung einer Petition um Einlegung eines Abendzuges von Görlitz nach Dresden 4) Gewährung einer Unterstützung an die Abgebrannten in Jöhstadt; 5) Richtigsprechung der Armen-, Schul-, Stifts- und Stadtbibliothekcassew rechnungen auf das Jahr 1894; 6) Geschäftliche Mittheilungen. Bischofswerda, den 15. August 1896. 120- kuolluug. Bezirksanzeiger für Bischofswerda, Stolpe« ««d Umgegend. Amtsblatt da Sgl.Amts-M-tmmmschaft, da Sgl. SchulWatim ».des Sgl.H»uptsitllenmlks zu Bauheu sowie des Sgl. Amtsgerichts und des Stadlrat-cs zu Bischofswerda.— Politische Wcltscha». Der einjährige Urlaub, der dem Prinzen Heinrich bei seiner am 15. September 1895 erfolgten Beförderung zum Kontre-Admiral be willigt worden war, läuft am 1. Oktober d. I. ab. Dann tritt der Prinz in die inzwischen frei gewordene, etatsmäßige Kontre - Admiralsstelle ein. Prinz Heinrich wurde 1872 als Unter- Lieutenant zur See in die Marine eingestellt, seit 1877 gehört er derselben aktiv an; 1881 wurde er Lieutenant zur See, 1884 Kapitän- Lieutenant, 1888 Korvettenkapitän, 1889 Kapitän zur See und 1895 Kontre-Admiral. Der nun mehr 34jährige Prinz hat somit ein Dienstalter von 24 und eine aktive Dienstzeit von 19 Jahren hinter sich. An den großen Flottenmanövern in diesem Jahre nimmt Prinz Heinrich nicht Theil. Welches Kommando ihm nach Wiedereintritt in den Dienst übergeben werden wird, ist noch nicht bestimmt und wird auch erst nach Beendigung der Uebungen bekannt werden. Die Zuweisung einer Kommandostelle an Land ist wenig wahr scheinlich, da die Vorliebe des Prinzen für den Schiffsdienst ja bekannt ist. Außer dem Reichskanzler Fürsten Hohen lohe sind auch die StaatSmmister von Bötticher und von Marschall nach Berlin zurückgekehrt und pflegen Berathungen. Wenn eS keinem Zweifel unterliegen kann, daß die stattfindenden Berathungen der Minister eine Folge der Wil- helmshöher Konferenzen deS Reichskanzlers mit dem Kaiser sind, so dürfte davon ein Abschluß der schwebenden allgemeinen Fragen doch im Augenblick noch nicht zu erwarten sein. In zwischen kommen die Gerüchte über die Minister- krifl» «och immer nicht zur Ruhe. So ist in 'M-- ' .88.--. ktttckuUG. tärische Kraft als Generaladjutant für den Kaiser und die Armee weiter nutzbar zu machen. Die „Hamb. Nachrichten" schreiben: „Seit einigen Tagen tauchen in Hamburg und ander wärts Mittheiluugen in den Blättern auf, die dazu angethan sind, den Glauben zu erwecken, daß das Befinden des Fürsten Bismarck Anlaß zu Befürchtungen gebe. Vor etwa acht Tagen litt der Fürst an Mattigkeit in den Gliedern, die jedoch sofort wieder behoben wurde. Fürst Bismarck erfreut sich, wie wir im Gegensätze zu den ungünstig lautenden Berichten erklären können, einer geradezu erstaunlichen körperlichen und geistigen Rüstigkeit und Frische. Es ist nicht richtig, daß der Fürst seine Spaziergänge eingeschränkt oder ganz aufgegeben habe; erfreu, licherweise ist das Gegentheil der Fall; ebenso unternimmt der Fürst viele Spazierfahrten. Daß Fürst Bismarck sich körperlich außerordentlich wohl fühlt, geht zweifellos daraus hervor, daß er allen Ernstes daran denkt, feine Spazierritte wieder aufzunehmen. Die Stimmung deS Fürsten ist die denkbar beste; er entwickelt bei der Unter haltung den glücklichsten Humor. Der „Reichsauzeiger" hat soeben eine Bekanntmachung veröffentlicht, betreffend das Ausscheiden des Fleischergewerbes aus der Nahrungsmittel - BerusSgenossenschaft und die Bildung einer besonderen Berufsgenosienschaft für dasselbe, die am 1. Januar 1897 m Wirksam keit tritt. In Sachen der angeblich bevorstehenden Revision der Invalidität»- und Altersversiche rungskarten schreibt die „Nordd. Alldem. Ztg.": „Die von der „Deutschen Tageszeitung" der- breitete Nachricht, eS solle in nächster Zeit im ganzen deutschen Reich eine außerordentliche 100— kaelcunF. VSSIBN- Der sächsische Lrzichler, Bekanntmachung. Zu den diesjährigen Truppenherbstübungen wird möglicherweise der ganze amtShauptmannschastliche Bezirk in Anspruch genommen werden. Sämmtliche Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher haben sich daher darauf einzurichten, daß in ihren Gemeinden, beziehungsweise Gutsbezirken — außer der durch die vorläufige Benachrichtigung bekannt gegebenen Einquartierung — in der Zeit vom 8. bis mit 12. September dieses Jahres eine außergewöhnlich hohe Zahl von Mannschaften und Pferden in engen Quartieren unterzubringen sind. ES wird sich nach dem Gange der Uebungen richten, in welchen Orten enge Quartiere bezogen werden und eS können dieselben daher nich t, wie sonst üblich, im Voraus, sondern erst am Tage der Inanspruchnahme durch die Quartiermacher angemeldet werden. Die zur Zeit der Uebungen noch nicht abgeernteten, mit besonders werthvollen Früchten bestellten Felder sind durch Aufstellen von Strohwische« in deutlich sichtbarer Weise kenntlich zu machen. Etwaiger Flurschaden an derartigen nicht durch Strohwische bemerkbar gemachten werthvollen Feldern wird nicht vergütet. Zur Vermeidung von Unglücksfällen 1) bis spätestens zum 5. September dieses Jahres Steinbrüche, Sand-, Lehm- und Kiesgruben, tiefliegende Teiche, sumpfige Stellen u. s. w. an den Steilhängen und Rändern mit Strohseilen wahrnehmbar abzugrenzen «ud auherdem mit kleinen schwarzen Flaggen zu bezeichnen, 2) in der Zeit vom 7. bis mit 12. September dieses Jahres Wirthschaftsgeräthe, wie Eggen, Pflüge, Walzen u. s. w. von den Feldern zu entfernen. Die Ortsbehördcn haben über pünktliche Befolgung dieser Anordnungen zu wachen. Grundstücksbesitzer und Grundstückspächter, welche den Anordnungen unter 1 und 2 nicht nachkommen, werden mit Ordnungsstrafe bis zu 50 Mark bestraft und haben überdies, sofern infolge ihrer Säumigkeit Unglückssälle sich ereignen, Bestrafung auf Grund des Reichsstrafgesetzbuches und Heranziehung zum Schadenersatz zu gewärtigen. Bautzen, am 14. August 1896. ,, Königliche Amtshauptmannschaft. 1447 v. I. V.: v. Geydewitz, Bezirksassessor. Auf Folium 287 des Handelsregisters sür den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute die Firma Sächsisch - Böhmische EkaSrafsinerie von Robert AndrowSky in Bischofswerda und als deren Inhaber der Kaufmann Robert Androwsky daselbst eingetragen worden^ Bischofswerda, am 15. August 1896. Königliches Amtsgericht. Assessor «wert.