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sowie Claus. Lhm. a Amtsblatt der Kgl. Amts-mi-imamschast, der Kgl. Schnlinf-ktti»« u. des Kgl.H«u-istc«ciaiiNrs zu Bautzen, siwie des Kgl. Amtsgerichts und des Stadttathcs zu Bischofswerda. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche aus den Namen Friedrich Herrmann ULI»«« zu Pirna eingetragenen Grundstücke, 1) Hous mit Garten, Nr. 27 k des Brandversicherungskatasters Abtheilung ö, Folium 840 des Grundbuchs für Bischofswerda, bestehend auS den Flurstücken Nr. 951 und 993 deS Flurbuchs Abtheilung S, nach dem Flurbuche 85 a groß und mit 115,Steuereinheiten belegt, 2) Feld, Folium 841 desselben Grundbuchs, bestehend aus den Flurstücken Nr. 952 und 992 des Flurbuchs Abth. L, nach dem Flurbuche 1 da 14,z a groß und mit 20,,z Steuereinheiten belegt, welche Grundstücke als zusammengehöriges Besitzthum auf 15,600 Mk. geschätzt worden sind, sollen an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist der 19. Juni 1895, Vormittags 1« Uhr, als Vrrfteigerungstermiu der 3. Juli 1895, Vormittags LV Uhr, als Termin zu Verkündung deS BertheiluugSplanS anbcraumt worden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts cingesehen werden. Bischofswerda, am 1. Mai 1895. Königliches Amtsgericht. Freitag, den 21., und Sonnabend, den 22. Juni dieses Jahres, werden die Geschäftsräume deS unterzeichneten Königlichen Amtsgerichts gereinigt «nd daher ttrtnxllette, «»»«twvtttek- kar« ««rsetttttto erledigt, Bischofswerda, am 10. Juni 1895. Königliches Amtsgericht. Jaserote, welch« in diesem Blatte die weiteste Verbreitung smden, werde» bis Montag, Mittwoch und Freitag früh S Uhr angenommen und tostet die dreigespaltene TorpuSzeile lO Pl-. unter „Eingesandt" 20 Pf. Geringster Jnseratenbetrag 2ö Ps. Bestellungen werden bei allen Postanstaltrn d«S deutschen Reiches, für Bischofswerda und Umgegend bei unseren Zeitungsboten, sowie in der Expedition diese- Blatte» angenommen. Reuttuttdvterztgfter Johr,»«-. Diese Zeitschrist erscheint wöchentlich drei Mal, LienStagS. DannerStagS und «mmabe»»«, und kostet einschließlich der Sonnabend» erscheinenden „belle tristische« Beilage" v «rteljllhrlich t Mark 50 Ps. Einzelne Nummer 10 Pf. ' - Donnerstag, den 13. Der WW Lrzäljler, Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpen «nd Umgegend. , Freitag, den 14. Juni 1895, von Vormittags 1-9 Uhr an, kommen die auf dem Holzschlage in Abtheilung Nr. 20 deS HöllenreviereS aufbrreiteten Brennholz-Tortimeule, al«: 73 rm weiche Brennscheite, Ab nn weiche Brennknüppel, 80 nn weiche Stöcke, 4 Wellenhundrrte birkenes und 20 Wellenhunderte weiches Brennreißig zur öffentlichen ?^rung. Interessenten wollen sich zu obengedachter Zeit auf dem Holzfchlage in Abtheilung 20 nahe der Klinger'schen Restauration allhiar IlNslNvtN. Bischofswerda, am 7. Juni 1895. Der Stadtr Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckermeisters Max Hammer in Bischofswerda ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerlhbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf Montag, den 8. Juli 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierfelbst bestimmt. Bischofswerda, den 8. Juni 1895. Aktuar Lla«S, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Nach Maßgabe des Reichsgesetzes vom 8. April dieses Jahres und der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 16. April dieses Jahres hat am 14. Juni dieses Jahres eine allgemeine Erhebung der Berussverhältnisse der Bevölkerung in Verbindung mit einer Aufnahme der land- und forstwirthschastlichen, sowie der gewerblichen Betriebe im Deutsche» Reiche stattzufinden. Zur Ausführung dieser Erhebungen ist die hiesige Stadt in 44 Zählbezirke eingetheilt und für jeden solchen Bezirk eine geeignete Person als Zähler ernannt worden, welcher neben der Austheilung und Wiedereinsammlung der Zählungsformulare namentlich die Sorge für richtige und zweckentsprechende Ausführung der Zählung obliegt. In der Zeit bis mit 13. dieses Monats werden den Haushaltungsvorständen und den einzelnen Personen, welche eine besondere Wohnung innehaben und eine eigene HauSwirthschaft führen, sowie den Vorstehern und Verwaltern von Anstalten, Gasthöfen und Herbergen, die für sie bestimmten Erhebungsformulare durch die Zähler zugestellt werden und sind von den genannten Personen diese Formulare genau nach den auf denselben abgedruckten Anweisungen beziehentlich nach den mündlichen Belehrungen der Zähler Freitag, den 14. Juni d. I., Vormittags, auszufüllen, worauf sie von den Zählern von Mittag deS 14. Juni an bis zum 16. Juni wieder abgeholt werden. Bei der großen Wichtigkeit, welche die vorzunehmenden Erhebungen für das gefammte Vaterland haben, dürfen wir erwarten, daß bei denselben mit der größten Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt zu Werke gegangen und Jeder an feinem Theile zu einer zweckentsprechenden Ausführung der Erhebungen und Erzielung eines richtigen Resultates beitragen wird, insbesondere unterlassen wir nicht, darauf hinzuweisen, daß eS sich bei Ausfüllung der Landwirthschastskarten empfehlen dürfte, die BesitzstandSvcrzeichnisse zur Hand zu nehmen beziehentlich dieselben den Zählern bei Abholung der ausgefüllten Formulare zur eventuellen Prüfung mit vorzulegen. Die Beantwortung der Fragen hat wahrheitsgemäß zu erfolgen. Zuwiderhandlungen sind nach §5 deS obenangezogenenGesetzes strafbar. Die gedachte Strafbestimmung lautet: „Wer die auf Grund dieses Gesetzes an ihn gerichteten Fragen «issentlkch wahrheitswidrig beantwortet oder diejenigen Angaben zu machen verweigert, welche ihm nach diesem Gesetze und den zur Ausführung desselben erlassenen und bekannt gemachten Vorschriften obliegen, wird mit Geldstrafe bis zu Dreißig Mark bestraft. Bischofswerda, am 10. Juni 1895. Der Stadtrath. Lauge.