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Amts- M Aiizckeblatt Ädonnemenl oiertelj. 1 M. 2b Pf. einschließl. de» „Jllustr. UnterhaltungSbl." u. der Humor. Beilage „Seifen- blasen" in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Lelrgr.-A-resir: Amtsblatt. für den Äyirk des Amtsgerichts Eidenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. «rschetnt wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Insertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Fernsprechrr Nr. 210. -------- 54. Jahrgang. ------ Sonnabend, den 8. Jnni Berufs- und Betriebszählung betreffend. Am 12. Juni 1907 findet nach Maßgabe des Reichsgesetzes vom 25. März 1907 im Deutscken Reiche eine Berufs- und Belrievszähtung und in Verbindung damit eine Zählung der Personen, für die z« der reichsgesetz lichen Invalidenversicherung Beiträge entrichtet werden, der Personen, welche auf Grund der Reichsgesetze Unfall- und Invalidenrente beziehen, und der Witwen und Waisen statt. Zu diesem Zwecke werden in den Tagen vor dem 11. Juni ds. Js. die Zählvapiere durch die dazu bestellten Zähler ausgetragen und vom 12. Juni 1907 mittags ab wieder eingesammelt. Die Listen find von den dazu verpflichteten Personen nach der anfgedruckten, genau durchzulesenden Anleitung und Erläuterung «ach dem Stande vom 12. Jnni 1907 sorgfältig anszufnllen. Wir ersuchen unsere Einwohnerschaft, besonders aber die Haushaltungsvorstände, die Zähler in ihrer freiwillig unternommenen Zählarbeit, die eine außerordentliche wichtige Be deutung hat, durch bereitwilliges freundliches Entgegenkommen möglichst zu unterstützen. Die ausgefüllten Listen sind nur demjenigen Zähler zurückzugeben, der sie überbracht hat, falls nicht etwas anderes von uns verfügt wird. Nach dem Reichsgesetz vom 25. März 1907 wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark belegt, wer die auf Grund dieses Gesetzes an ihn gerichteten Fragen wissentlich wahrheits widrig beantwortet oder sich weigert, die erforderlichen Angaben zu machen. Eibenstock, den 6. Juni 1907. Der Stadtrat. Hesse. Müller. Nr 62 der Schankstättenverbotsliste ist zu streichen. Stadtrat Eibenstock, dm 6. Juni 1907. Heffe. Mrl. 2. Alllagentermin betreffend. An die unverzügliche Bezahlung des am 15. Mai dieses Jahres fällig gewesenen 2. Anlagentermins wird hiermit nochmals erinnert. Eibenstock, am 7. Juni 1907. Der Stadtrat. Heffe. Bg. Der Auszug aus dem Unternehmervcrzcichntffe der land- und forstwirtschaft lichen Berufsgcnoffcnschaft nebst Heberolle für den hiesigen Stadtbezirk auf das Jahr 1906, für diejenigen Betriebe, bei denen die Veranlagung nach der Jahresgefährdung erfolgt, liegt während der Dauer von zwei Wochen vom 8. Juni dieses Jahres ab zur Einsichtnahme für die Beteiligten in unserem Polizeiamte aus. Der auf 5,.« Pfennige für jede beitragspflichtige Steuereinheit festgesetzte Beitrag ist bei Vermeidung der Zwangsbeitreibung vis 21. Juni 1007 an den mit der Einziehung beauftragten Schutzmann oder an Ratsstelle — Polizeiamt — abzuführen, dies auch im Falle des Einspruches, der an die Geschäftsstelle der Genossen schaft (Dresden-A., Wienerplatz 1, II, Eingang ä) zu richten ist. Stadtrat Eibenstock, rm 7. Juni 1907. Heffe. L. Zur Kaager Konferenz. Am 15. Juni wird auf Einladung Rußlands die zweite Friedenskonferenz im Haag zusammentreten. Die Delegierten überseeischer Länder sind bereits unterwegs oder schon, wie die japanischen, in Europa eingetroffen. Das russische Pro gramm für die Beratungen läßt sich in zwei Teile scheiden: Einmal sollen Abmachungen und Einrichtungen von der ersten Haager Konferenz 1899 ergänzt und verbessert, dann aber soll eine auf der früheren Konferenz noch nicht behandelte Materie in Angriff genommen werden. Was den ersten Teil betrifft, so handelt es sich um die Bestimmungen über den ständigen Haager Schiedshof und die internationalen Untersuchungskommissionen, die 1899 eingesetzt worden waren, ferner um das Abkommen über die Gebräuche im Landkriege, namentlich über den Beginn der Feindseligkeiten und die Rechte der Neutralen zu Lande, endlich um Ergänzung des Abkommens von 1899 wegen Anwendung der Grundsätze der Genfer Konvention (Schutz des roten Kreuzes rc.) auf den Seekrieg. Der zweite, bisher noch nicht behandelte Teil betrifft die Gesetze und Gebräuche des Seekrieges — abgesehen von der Anwendung d-r Genfer Konvention —, nämlich das Bombardement V < Küstenorten, Legung von Seeminen, Umwandlung von Handelsschiffen in Kriegsschiffe, das Privat eigentum der Kriegführenden auf See (Seebeuterecht), Rechte und Pflichten der Neutralen, Kriegskontrebande, Versenkung, neutrale Prisen. Der weitaus schwierigere Teil ist der zweite. Die Ge bräuche im Seekriege sind an und für sich schwerer zu fixieren als die Gebräuche im Landkriege. Dazu komint aber noch die viel größere Ungleichheit in der Seestärke unter den Großmächten, die überragende Stellung Englands, dessen Verhalten im Seekriege maßgebend war für die Regeln des Seekriegs. Dieses Verhalten war in erster Linie diktiert von den eigenen Bedürfnissen Englands, wie sie sich aus seiner insularen Lage, der großen Zahl seiner überseeischen Stütz punkte und der natürl chen Rücksichtslosigkeit ergeben, die mit unanfechtbarer Ueberlegenheit verbunden zu sein pflegt. Völkerrechtsfragen sind schon im allgemeinen mehr politische Fragen (Machtfragen) als Rechtsfragen; dies gilt erst recht von den Regeln des Seekriegs. Die Zugeständnisse, die England im Seekriegsrecht gemacht, z. B. in der Pariser Seerechtsdeklaration von 1856 (Abschaffung der Privatkaperei), beruhten im wesentlichen auf politischen Gründen. Es wird auch künftig seine Stellung danach nehmen, ob Reform vorschläge ihm politisch oder militärisch nützen oder nicht. Die Königliche Kommission, die vor einigen Jahren die Ver sorgung Englands mit Nahrungsmitteln in Kriegszeiten zu untersuchen hatte, sprach in ihrem Bericht ganz offen aus, daß internationale Reformen des Seerechtes davon abhängig zu machen seien, ob sie zur Aufrechterhaltuiw der englischen Suprematie und zur Einschränkung der Operationen des Feindes dienten. ES wird daher Harle und kluge diplomatische Arbeit er fordern, um im Haag zu neuen positiven Ergebnissen zu kom men. Wenn auch nur ein Teil des russischen Programms erfüllt wird, so kann man schon zufr^den sein und nur wün schen, daß aus dem Streit über die schwierigsten Punkte keine dauernden Gegensätze Zurückbleiben. Tagesgeschichte. — Deutschland. Der Einzug des Herzogs Jo hann Albrecht zu Mecklenburg und seiner Gemahlin in die festlich geschmückten Straßen der Stadl Braun schweig hat programmgemäß stattgefunden. Staats minister von Otto begrüßte in Helmstadt den Herzog und die Herzogin im Namen des Rcgentschaftsrates mit einer Ansprache, in der er zunächst dem tiefsten Danke für die Uebernahme der Regentschaft Ausdruck gab und das hohe Paar beim Ueberschreiten der braunschweigischen Grenze will kommen hieß. Redner sprach die Neberzeugung aus, daß es dem Herzog mit Gottes Hilfe gelingen werde, dem Lande Heil und Segen zu bringen, und schloß mit den Worten, daß das Land Braunschweig dem herzoglichen Paare eine zweite Heimat werden möge. Der Herzog dankte für den freundlichen Empfang und sprach die Hoffnung aus, daß er die Regierung zum Segen des Landes führen werde. — Die Afrikareise u unserer höheren Ko lonialbeamten. Staatssekretär Der n bürg wird, wie Berliner Blätter berichten, am 15. Juli mit dem „Feld marschall" von Neapel aus die Ausreise nach Daressalam antreten. Nach einigem Aufenthalte im deutschostafrikanischen Schutzgebiete wird er sich von Mombassa mit der Uganda bahn nach Muansa begeben. Auf der Rückreise wird der Staatssekretär in Voi die Ugandabahn verlassen, um über Moschi am Kilimandscharo durch die Panganisteppe und West-Usambara bis zur Erreichung der Tanga-Bahn in Mombo zu marschieren. In West-Usambara ist der Besuch des Tschumme-Cederwaldes, der landwirtschaftlichen Station Quai und der landwirtschaftlichen Anlagen des Hauptmanns v. Prince beabsichtigt. Der Gouverneur Seitz wird am 10. Juli mit seiner jungen Frau die Ausreise nach Kamerun antreten. Der Gouverneur v. Lind equi st fährt am 15. Juni zur Vorbereitung der Uebergabe der Geschäfte nach Deutsch-Südwestafrika, während sein Nachfolger, Herr von Schuckmann erst am 25. Juli nachfolgen wird. — Oesterreich-Ungarn. Wie die „Neue Freie Presse" mitteilt, werden die Deutsch-Radikalen (früheren Alldeutschen) unter Aufrechterhaltung ihres engeren Klubverbandes in den am Dienstag gegründeten Deutsch nationalen Verband eintreten. — Rußland. Die Tage der Duma dürften gezählt sein. Ihre oppositionelle Halsstarrigkeit hat alle Versuche der Regierung, ein gedeihliches Zusammenwirken zwischen Krone und Parlament herbeizuführen, zuschanden werden lassen. Der radikale Doktrinarismus, der, soweit die Parteien der Linken in Frage kommen, wenigstens innerhalb der Kadetten partei eine Zeitlang etwas überwunden schien, feiert letzthin wieder förmliche Orgien, und der Macht der revolutionären Phrase gegenüber bleiben alle Erwägungen der Vernunft wirkungslos. So hat die Duma eben erst zwei Gesetzent würfe, von denen der eine die Verherrlichung von Verbrechen mit wirksamen Strafen belegen wollte, und der andere der anarchistischen Verseuchung des Heeres Einhalt zu tun ver suchte, kurzer Hand abgelehnt. Das heißt in der Tat sich den Lebensnotwendigkeiten des Staates versagen. Die Regierung des Zaren hat bei ihrer bisherigen Behandlung der Duma ein wahrhaft bewundernswertes Maß von Geduld, Nachsicht und Entgegenkommen an den Tag gelegt. Wenn sich Minister präsident Stolypin, dem die Nachwelt einst zweifellos das Attribut geschichtlicher Größe einstimmig zuerkennen wird, nunmehr endlich zur Auflösung auch der zweiten Duma ent schließen sollte, so wird ihm hierbei das rechtfertigende Urteil aller vernünftigen Elemente in Rußland selber wie im Aus lande zur Seite stehen. Er tut das Menschenmögliche, um das alte absolutistische Rußland ohne Katastrophen in die Bahnen des Verfaffungsstaates überzuleiten. An dem russischen Volke ist es, ihm dabei wirksamen Beistand zu leisten, und die erste Bedingung hierzu wäre die Ueberwindung des Terrors. — Schweden. Stockholm, 6. Juni. Die gol dene Hochzeit des Königspaares wird im ganzen Lande festlich begangen. Im ganzen Lande werden Samm lungen zu wohltätigen Zwecken veranstaltet. — Frankreich. Die Meldung von französisch-eng lischen Verhandlungen über den Austausch der Neuen Hebriden gegen Sierra Leone wird von der Agence Havas als unbegründet bezeichnet. — Afrika. Ein mit Munition beladenes, nach Tripo lis bestimmtes Segelschiff soll in der Nähe des Hafens Zarzis an der tripolitanischen Grenze in die Luft geflogen sein. Angeblich sind 50 Menschen umgekommen. — Japan. Die diplomatische Behandlung der ja panisch-amerikanischen Streitigkeiten sagt gewissen Elementen in Japan nicht zu. Aus Tokio meldet das „Reutersche Bureau": Eine Deputation der Fortschritts partei erschien bei dem Minister des Auswärtigen Hayaschi und ersuchte um Aufklärung, wie es komme, daß die Re gierung angesichts der ernsten diplomatischen Fragen, die mit China und den Vereinigten Staaten schweben, dem Anschein nach Untätigkeit und Mangel an Tatkraft zeige. Die Depu tation behauptete, China arbeite dem Fortschritt der japanischen Interessen in der Mandschurei entgegen. Ferner wurde die Notwendigkeit betont, die Frage wegen der Behandlung der Japaner in San Francisco jetzt ein für allemal zu regeln; eine öftere Wiederholung von Akten, wie sie vorgenommen sind, würde die freundlichen Beziehungen zu Amerika gefährden. Neber eine Antwort Hayaschis liegt keine Meldung vor. Lokale und sächsische Nachrichten. — Eibenstock, 7. Juni. Am Mittwoch abend wurden die wegen des nicht völlig aufgeklärten Todes des Wirtschafts gehilfen Herm. Vogel zum zweiten Male in Haft genommenen 4 Personen wieder in Freiheit gesetzt. Am Dienstag war übrigens der Untersuchungsrichter des Kgl. Landgerichts Zwickau hier anwesend, der eine große Anzahl Zeugen in der betreffenden Angelegenheit vernommen hat. Es soll sich da bei aber nichts ergeben haben, was für die Annahme eines Verbrechens spräche, weshalb auch die Wiederentlassung der Inhaftierten erfolgte. — Eibenstock, 7. Juni. Die kommenden Tage stehen im Zeichen des S ch ü tz e n f e st e s, welches am Sonntag seinen Anfang nimmt. Die Fest-Ordnung beweist, daß die Schützengesellschaft eine rege Tätigkeit entwickelt, um den Verlauf des Festes recht lebhaft zu gestalten. Auf dem Schützenplatze selbst wird dieses Jahr bedeutend mehr geboten werden, als es in früheren Jahren der Fall war. Außer der unvermeidlichen Schießhalle mit schöner Damen bedienung finden wir eine russische Schaukel, Lucas' Welt- und Schlachtenpanorama, das uns die neuesten Ereignisse und als einzigartige Spezialität „die lebende Photographie im Panorama" vorführt. Des Weiteren hat sich Paul Hayens Amerikan-Welt-Biograph eingefunden. Aus Zeitungs notizen erfahren wir, daß der Besuch dieser Vorstellungen anderwärts stets ein reger und das Publikum mit dem Ge sehenen zufrieden war, weshalb die Besucher des Schützen- sestes sich das Allerneueste vom Neuen sicherlich nicht ent gehen lassen werden. Mendisch's Athleten-Theater wird Sportsfreunden Gelegenheit geben, die stärksten Männer Sachsens in ihren Leistungen im Boren und im Rinstkampfe zu sehen. Eine große Anziehungskraft dürfte die frei in der Luft schwebende Aga ausüben, ein wirklich sensationelles