Volltext Seite (XML)
Amts- M AnzeiUbtiltt für den Ltzirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. des „Jllustr. Unterhaltungsbl.' u. der Humor. Beilage „Seifen blasen"' in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Lrlegr.-Ädrrste: Amtsblatt. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Fernsprecher Nr. 2W. IS1 r- V, 5L. Aahrganz. Dienstag, den 25. Dezember Ein Märchen der Kindheit, so steigt es herauf In des Jahres schwermütigem Dunkel; Begeistert schaun wir zum Christbaum hinauf, Wie zum Himmel mit Sternengefunkel! Unser Herz wird jung bei dem Kerzenschein — O selig, o selig ein Kind noch zu sein! Weihnachten. O süßes Geheimnis, das Jeden umgibt — Jst's schöner zu nehmen, zu geben? Der Aermste, der Kleinste beglückt, was er liebt. Die härtesten Herzen erbeben. Die Liebe strahlt in das Leben hinein — O selig, jetzt Vater, jetzt Mutter zu sein! Die Liebe, sie lenkt zu dem Höchsten den Blick, Lehrt des Wohltuns heilige Pflichten; Beglückend empfangen wir doppelt zurück, Was froh wir der Armut entrichten! So laßt uns den Brüdern uns brüderlich weihn — O selig, ein Mensch unter Menschen zu sein! Die mit Führung der Rekrutierungsstammrollen beauftragten Stadträte, Bürgermeister, Gemeindevorstände und Gutsvorsteher des Bezirks werden unter Hinweis auf die Bestimm ungen in ß 57,, der Wehrordnung hierdurch veranlaßt, die Militärpflichtigen zur Anmeldung bei der Stammrolle in ortsüblicher Weise aufzufordern und bei Aufstellung der Stammrollen den in 88 45 und 46 der Wehrordnung enthaltenen Vorschriften genau nachzukommen, die «euen Stammrollen aber unter Beifügung der Geburtslisten, Geburtsscheine und Losungs schein und der Stammrollen 1906 und 1905 sowie älterer etwa in Frage kommender Jahr gänge mit Rücksicht darauf, daß das Musterungsgeschäft bereits am 18. Februar 1907 beginnt, bis spätestens zum 3. Ievruar 1907 anher einzureichen. Die StammrollenbehSrden haben die Ermittelung der Vorstrafen der Militärpflichtigen mit der größten Sorgfalt und Genauigkeit vorzunehmen. Hierzu sind 1) zunächst alle die ortseingeborenen militärpflichtigen Personen betreffenden von den Gerichten und Polizeibehörden eingelaufenen Strafnachrichten in den Stammrollen vorzumerken und 2) alle sich zur Stammrolle anmeldenden und insbesondere die auswärts geborenen Personen über jedwede Vorstrafe (Art, Höhe, Zeit und Ort derselben) zu befragen. Insbesondere sind Tag und Jahr der Bestrafung genau anzugeben. Schwarzenberg, am 17. Dezember 1906. Der Zivilvorsitzende der Ersntzkommission der Aushebungsbezirke Schneeberg und Schwarzenberg. Aiißertermililiche Muslerimq der Schulamtskandidatrn. Die in den Aushebungsbezirken Schneeberg und Schwarzenberg aufhältlichen, militär pflichtigen Schulamtskandidaten, die ihre Befähigung für das Schulamt in vorschriftsmäßiger Prüfung nachgewiesen haben oder voraussichtlich noch bis Ende März 1907 nachweisen werden und am 1. April 1907 bei einem Truppenteil einzutreten wünschen, werden hiermit aufgefordert, Gesuche uw Zulassung zu der am Sonnabend, den 2. Aevruar 1907, vormittags 9 Mr in Schneeberg, Seminar stattfindenden außerterminlichen Musterung spätestens bis zum so. Januar 1007 bei dem Unterzeichneten anzubringen, worauf ihnen dann die Ordres zugehen werden. Auf diejenigen Schulamtskandidaten, welche den Berechtigungsschein zum einjährig freiwilligen Militärdienst besitzen, findet diese Bekanntmachung keine Anwendung. Noch nicht militärpflichtige Schulamtskandidaten dürfen sich ebenfalls bis zum 20. Jannar 1907 zum Diensteintritt freiwillig bereit erklären. Der Ausstellung eines Meldescheines bedarf es in diesem Falle nicht. Den Gesuchen sind die über das Militärverhältnis erteilten Losungsscheine, wenn aber solche noch nicht erteilt sind, Geburtsscheine für militärische Zwecke beizufügen. Schwarzenberg, am 17. Dezember 1906. Der Zivikvorsitzcnde der Ersatzkommission der Aushebungsbezirke 973/n. Schneeberg und Schwarzenberg. Die Herren Gebr. Toelle in Blauenthal beabsichtigen, auf das 120 m unterhalb des Bahnhofes Blauenthal liegende, ihnen gehörige Muldenwehr (sogen. Spitzleitenwehr) einen festen Aufsatz von 40 om und einen beweglichen Aufsatz von 40 om aufzubringen. Alles übrige am Wehrbau und an den Gräben soll unverändert bleiben. Etwaige Einwendungen hiergegen sind, soweit sie nicht auf besonderen Privatrechts- Tite' . ''eruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier anzubringen. Königliche Amthauptmannschast Schwarzenberg, 1064 L. am 2l. Dezember 1906.I. Die Reichstagswahl betr. Nachdem durch Kaiserliche Verordnung vom 14. Dezember 1906 bestimmt worden ist, daß die Wahlen zum Reichstage am 25. Januar 1907 vorzunehmen sind, liegen die zum Zwecke der Wahlen aufgestellten Wählerlisten vom 27. Dezember 1906 vis mit 5. Januar 1907 in hiesiger Ratsregistratur während der Expeditionszeit vormittags von 8—12 und nach mittags von 2—6 Uhr zu jedermanns Einsicht aus. Etwaige Einsprüche gegen dieselben sind nach 8 8 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 innerhalb acht Tagen nach der Auslegung und spätestens bis zum 4. Januar 1907 bei dem unterzeichneten Stadtrate schriftlich zu erheben oder zu Protokoll zu geben, zugleich aber sind die Beweismittel für die bezüglichen Behauptungen, falls dieselben nicht auf Notorietät k - ruhen, beizubringen. Wähler für den Reichstag des deutschen Reiches ist jeder Deutsche, welcher das fünf- undzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt hat, in dem Bundesstaate, wo er seinen Wohnsitz hat. Von der Berechtigung zum Wählen sind ausgeschlossen: 1) Personen, welche unter Vormundschaft oder Kuratel stehen; 2) Personen, über deren Vermögen Konkurs- oder Fallitzustand gerichtlich eröffnet worden ist, und zwar während der Dauer dieses Konkurs- oder Fallitverfahrens; 3) Personen, welche eine Armenunterstützung aus öffentlichen oder Gemeindemitteln beziehen, oder im letzten der Wahl vorhergegangenen Jahre bezogen haben; 4) Personen, denen infolge rechtskräftigen Erkenntnisses der Vollgenuß der staats bürgerlichen Rechte entzogen ist, für die Zeit der Entziehung, sofern sie nicht in diese Rechte wieder eingesetzt sind. Nur diejenigen sind zur Teilnahme an der Wahl berechtigt, welche in die Wählerlisten ausgenommen sind. Eibenstock, den 19. Dezember 1906. Der Stabil at. Hesse. Müller. Land- und Landesknltilrrcnteil, StadtanlaMN betr. Am 31. Dezember dss. Js. wird der 4. Termin der diesjährigen Land- «nd Landeskulturrenten fällig Es wird auf die Bezahlung derselben schon jetzt aufmerksam gemacht mit dem Bemerken, daß nach obengenanntem Termine sofort mit der zwangsweisen Einziehung etwaiger Reste vorgegangen wird. Gleichzeitig wird nochmals an die unverzügliche Bezahlung des 4. Stadtanlagen- Termins ans das Jahr 1906 erinnert Stadlrat Eibenstock, am 12. Dezember 1906. Hesse. Bg. Nahrungsmittel - Untersuchung. Das städtische Schauamt erklärt sich bis auf weiteres bereit, gegen geringe Vergütung an die Stadtkasse Nahrungsmittel, namentlich Fleisch- und Wurstwaren, Butler, Käse und Milch, die nachgemacht, gefälscht oder ungenießbar erscheinen, soweit bei den vorhandenen Instrumenten und Hilfsmitteln möglich, zu untersuchen. Die amtliche Nahrungsmittel-Kontrolle wird durch die Tätigkeit des Schauamts nicht berührt. Eibenstock, den 21. Dezember 1906. Der Stadtrat. Hesse. L. Die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung wird hiermit erneut in Erinnerung gebracht. Stadtrat Eibenstock, am 21. Dezember 1906. Hesse. L. Um die Verhütung von Seuchen und ansteckenden Krankheiten unter den Viehbeständen nach Möglichkeit zu erreichen, aber auch aus anderen naheliegenden Gründen die ordnungs mäßige Beseitigung der Tierkadaver vorzukehren, wird hiermit ven Besitzern von Harrs- tteren aller Art zur Pflicht gemacht, alle Fälle, in denen Tiere solcher Art ver enden oder tot geboren werden, ungesäumt dem Stadtrat — Schauamt, Bergstr. 5 — zur Anzeige zn bringen. Diese Verfügung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Zuwiderhandlungen ziehen Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Hast bis zu 14 Tagen nach sich. Stadtrat Eibenstock, am 19. April 1904. Hefte. Die Nrn 35, 87,147,178 u 259 der Schankstättenverbotsliste sind zu streiche«. Stadtrat Eibenstock, den 21. Dezember 1906. Hesse. Mrt. Ocfsentlichc gemeinschaftliche Sitzung der Mischen Kollegien. Irettag, den 28. Dezember 1906, abends '/-8 Mr im Sitzungssaale des Rathauses. Eibenstock, den 21. Dezember 1906. Der Bürgermeister. Der Stadtverordnetenvorsteher. Hefte. G. Diersch. Wahl von Sachverständigen für etwaige im Jahre 1907 vorkommende Enteignungen. 2) Beratung des Haushaltplanes der Stadt Eibenstock auf das Jahr 1907. Weihnachten. „O, du fröhliche, o du selige, gnadenbringende Weih nachtszeit! Welt war verloren, Christ ward geboren! Freue dich, freue dich, o Christenheit!' So ist es denn wiederum erschienen, das alte liebe Weihnachtsfeft mit all seiner Freude und all seinem Glanze, mit all seiner Pracht und all seiner Herrlichkeit, mit alle dem, was dieses Fest vor allen andern ziert und schmückt, mit brennenden Tannenbäumen und strah lenden Kinderaugen. Wie kein anderes hat dieses Fest, gleich sam vom Himmel herabgestiegen, volkstümliche, vaterländische Sitte angenommen, so daß sich alle Volksgenossen, auch die jenigen, die dem Christenglauben gleichgültig oder ablehnend gegenüberstehen, vor seiner hehren Majestät beugen; wie kein anderes wird es von allen Ständen und Klassen gefeiert, auf dem Thron wie in der Hütte, in den Palästen der Reichen, wie in den Häusern der Armen. Weihnachten ist das Fest des Hauses und der Familie.