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Abonnement »iertelj. 1 M. 2b Pf. einschließl. des .Jlluftr. Unterhaltung-bl.' u. der Humor. Beilage .Seifen' blasen* in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Lelegr.-Adnsse: Amtsblatt. für den Wrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Fernsprecher Nr. Lisi. -s n—- 55. Jahrgang. — " - 2. Sonnabend,, den 4. Januar 1NO8 Die mit Führung der Rckrutierungsstammrollen beauftragten Stadträte, Bürgermeister, Gemeindevorstände und Gutsvorsteher des Bezirks werden unter Hinweis auf die Bestimmungen in 8 57,i der Wehrordnung hierdurch veranlaßt, die Militärpflichtigen zur Anmeldung bei der Stammrolle in ortsüblicher Weise aufzufordern und bei Aufstellung der Stammrollen den in 88 4b und 40 der Wehrordnung enthaltenen Vorschriften genau nachzukommen, die neue« Stammrollen aber unter Befügung der Geburtslisten, Geburtsscheine und Losungs scheine und der Stammrollen 1907 und 1906 sowie älterer etwa in Frage kommender Jahr gänge bis spätestens zum 5. Aevruar 1908 anher einzureichen. Die StammrollenbehSrden haben die Ermittelung der Vorstrafen der Militärpflichtigen mit der größten Sorfalt nnd Genauigkeit vorzunehmen. Hierzu sind 1) zunächst alle die ortseingeborenen militärpflichtigen Personen betreffenden von den Gerichten und Polizeibehörden eingelaufenen Strafnachrichte« in den Stammrollen vorzumerken und 2) alle sich zur Stammrolle anmeldenden und insbesondere die auswärts geborenen Personen über jedwede Vorstrafe (Art, Höhe, Zeit und Ort derselben) zu befragen. Ins besondere sind Tag und Jahr der Bestrafung genau anzugeben. Schwarzenberg, den 17. Dezember 1907. Der Zivilvorsitzendc der Ersatz-Kommission der Ausheüungsbezirle 1308 ii. Schwarzenberg und Schneeberg. Quittung und Dank. An Beiträgen für das Kaiserin Auguste Viktoria - Haus zur Bekämpfung der Säug lingssterblichkeit sind bei der Königlichen Amtshauptmannschaft eingegangen: 60 M. aus Grünhain, 4l M. aus Johanngeorgenstadt, 47,so M. aus Albernau, 37,-» M. aus Alberoda, 170 M. aus Auerhammer, 107 M. aus Beierfeld, 20,s» M. aus Bermsgrün mit Anlonsthal, 59 M. aus Bernsbach, 20 M. aus Blauenthal, 120 M. aus Bockau, 17 M. aus Breiten brunn, 2 M. aus Burkhardtsgrün, 33,«,> M. aus Carlsfeld, 3l,»o M. aus Crandorf, 13,s» M. aus Dittersdorf, 27,«> M. aus Griesbach, 5,«» M. aus Grüna, 26,so M. aus Grünstädtel, I4,so M. aus Hundshübel, 17,«n M. aus Jugel, 12,«» M. aus Langenberg, 190 M. aus Lauter, 14,»o M. aus Lindenau, 5 M. aus Markersbach mit Unterscheide, 20 M. aus Mulden- hammer-Neidhardtsthal, 4,«« M. aus Neudörfel, 6,,<> M. aus Neuheide, 109,s» M. aus Neu welt, 28,so M. aus Niederaffalter, 216 M. aus Niederschlema, 13,«o M. aus Oberaffalter, 36 M. aus Oberpfannenstiel, 32,«s M. aus Obersachsenfeld, 56 M. aus Oberschlema, 11 M. aus Oberstützengrün, 8,»> M. aus Pöhla, 35,rs M. aus Raschau, 20,so M. aus Rittersgrün, 250 M. aus Schönheide, 54,so M. aus Schönheiderhammer, 29,-« M. aus Sosa, 6,.„> M. aus Steinbach, 4 M. aus Steinheidel, 12,»- M. aus Streitwald, 20,»s M. aus Unterstützen grün, 5,«o M. aus Waschleithe, 20,?o M. aus Wildenau, 4,so M. aus Wildenthal, 13,is M. aus Wittigsthal, 41 M. aus Wolssgrün, 27 M. aus Zschorlau, 77 M. aus Erla, 110 M. aus Klösterlein, 37,i» M. aus Niederpfannenstiel, 10 M. aus Schindlers Werk und 20 M. von Herrn Amtshauptmann Demmering, zusammen 2436 M. 21 Pfg. Den edlen Gebern wird herzlichst gedankt. Schwarzenberg, den 27. Dezember 1907. Königliche Amtshauptmannschast. In Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit finden im Jahre 1908 die Gerichts tage an folgenden Montagen im Rathaus zu Schönheide statt: 13. und 27. Januar, 1«. und 24. Februar, 9. und 23. März, 13. und 27. April, 11. und 25. Mai, >5. und 29. Juni, 13. und 27. Juli, 1V. und 24. August, 7. und 21. September, 5. und 19. Oktober, 2. und 16. November, 7. und 21. Dezember. Beginn: 9 Uhr vormittags. Schluß: 7 Uhr nachmittags. Auf Erledigung von Angelegenheiten, die nicht drei Tage vorher bei Gericht angcmeldet worden sind, kann kein Anspruch erhoben werden. Verspätetes Eintreffen der geladenen Personen kann die Nichterledigung der Angelegen heit zur Folge haben. Eibenstock, am 20. Dezember 1907. Königliches Amtsgericht. Hundesteuer betreffend. Die Hundesteuer in Eibenstock beträgt im Jahre 1908 wie seither 1» Mark, wovon nur die Kettenhunde in den in 8 2 Absatz 3 des Hundesteuerregulatios vom 15. Juni 1885 besonders aufgesührten Gehöften usw., für die nur eine Steuer von 6 Mark zu ent richten ist, ausgenommen sind. Die Hundesteuer ist bis zum 31. Januar 1908 gegen Entnahme der Hunde steuermarken von den Hundebesitzern an die Stadtkaffe auf das Jahr im voraus zu entrichten. Auch werden die Hundebesttzer in Gemäßheit von 8 3 des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, hiermit aufgefordert, über die in ihrem Besitze befindlichen stenerpflichttgen Hunde bis zum 10. Januar 1908 Anzeige anher zu erstatten. Die Hinterziehung der Steuer wird mit dem dreifachen Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft. Hierbei ist noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam zu machen: Junge Hunde, welche zur Zeit der im Monat Februar und Monat Juli jeden Jahres stattfindendcn Revision noch gesäugt werden, bleiben für das laufende Halbjahr von der Steuer befreit; in Eibenstock nur vorübergehend, aber mindestens einen Monat sich aufhaltende Hundebesttzer, deren Hunde nicht bereits an einem anderen Orte versteuert sind, haben für je einen Hund 3 Mark Steuer zu ent richten. Für im Lause des Jahres angeschaffte noch nicht versteuerte Hunde ist binnen 14 Tagen, von erfolgter Anschaffung an gerechnet, die volle bez., sofern die Anschaffung erstim 2. Halbjahr erfolgte, die halbe Jahressteuer zu entrichten. Dasselbe gilt rücksicht lich solcher bereits versteuerter Hunde, welche ohne Steuermarke in den Besitz eines anderen Herren übergehen. Für einen steuerpflichtigen und an einem an deren Orte mit niedrigerer Hundesteuer bereits versteuerten Hund ist der durch den höheren Steuersatz Hierselbst hervorgerufene Differenzbetrag noch nachzuent richten. Im Falle unverschuldeten Verlustes der Steuermarke wird dem Verlust träger gegen Erlegung von 1 Mk. 50 Pfg. eine neue Hundesteuermarke abgegeben. Es wird endlich unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 23. November 1882 darauf aufmerksam gemacht, daß die Hunde außerhalb der Häuser, Gehöfte und sonstigen geschloffenen Lokalitäten stets die für das laufende Jahr giltige Hundesteuermarke am Hals bande tragen müssen, die Besitzer ohne Steuermarke am Halsbande betroffener Hunde aber in Gemäßheit gesetzlicher Bestimmung, insoweit keine Steuerhinterziehung vorliegt, mit 3 Mk. zu bestrafen sind. Eibenstock, am 2. Januar 1908. Der Stadtrat. H-ff-. Bg. Land- und Landeskulturrentcn, sowie Wasserzins bett. Der am 31. Dezember 1907 fällig gewesene 4. Land- und Landeskulturrenten- sowie 4. Wafferzins-Termin auf das Jahr 1907 sind bei Vermeidung der zwangs weisen Beitreibung bis spätestens zum 7. bez. 15. Januar 1908 an die Stadt steuereinnahme hier zu bezahlen. Gleichzeitig wird nochmals an die Bezahlung des 4. Termins Stadtanlagen auf das Jahr 1907 erinnert. Stadtrat Eibenstock, den 2. Januar 1908. Hesse. Bg. Anmeldungen für die Osteraufnahme 1908 in Klaffen des Königlichen Realgymnasiums in Annaberg i. E. werden bis Ende Januar erbeten. Vorzulegen sind: Geburts- und Impfschein, letztes Schulzeugnis. Nach Serta Aufzunehmende müssen lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können. Aufnahme-Prüfung der Auswärtigen: Montag, 27. April, früh von 8 Uhr ab. Sprechzeit des Rektors: wochentags 12—'/,l Uhr. Unsere Uostverrvattung. Unsere Post erfreut sich im allgemeinen großer Beliebt heit und ein Teil ihrer Gnrichtungen kann gerade muster- giltig genannt werden; wenige Beamte haben sich einer solchen Popularität erfreut, wie Staatssekretär Stepban, dessen Name sogar als volkstümliche Bezeichnung für die Postbeamten selbst schließlich gebraucht wurde. Die Postver waltung betrachtete es bisher stets als ihre vornehmste Auf gabe, dem Verkehr zu dienen und ihre Einrichtungen auf das Interesse desselben zuzuschneiden. Nach dieser Hinsicht wurden gerade unter einem Generalpostmeister die größten Fortschritte gemacht, welcher nicht Fachmann war, aber — soviel er auch sonst namentlich in seinen späteren Aemtern angefeindet worden sein mag — stets ein Auge für da praktische Bedürfnis hatte und diesem gerecht zu werden suchte, und das war Herr von PodbielSki. Nach ihm kam wieder ein Fachmann an die Reihe, Herr Krätke, von dem man noch mehr erhoffte, zumal er sich weit in der Welt um gesehen hatte, aber gerade unter seinem Regime ist in der Postverwaltung ein kleinlicher und bureaukratischer Geist ein gekehrt, der den gerade auf diesem Gebiete so notwendigen großen Zug vermissen läßt. Obwohl die Post ganz beträcht liche Ueberschüsse abwirft, kann sie noch immer nicht genug bekommen, und bezeichnend war die im Vorjahr erfolgte Be seitigung der Zweipfennig-Postkarte für den Orts- und Nah verkehr, welche seinerzeit ausdrücklich im Hinblick auf die Beseitigung der Privatpost eingeführt woroen war; allerdings hat diese Maßnahme durchaus nicht den erwünschten Mehr ertrag gebracht, man unterließ eben wenn irgend möglich die Mitteilung oder bediente sich des Telephons, dessen Be nutzung dadurch, namentlich in größeren Städten, eine be trächtliche Zunahme erfuhr. Dieses war der erste Streich, doch der zweite folgt sogleich. Schon seil längerer Zeil munkelte man davon, daß die Postverwaltung daran gehen wolle, eine .Reform* der Telephongebühxen in die Wege zu leiten, angeblich um den mehrfach im Parlament verlangten Ausgleich zwischen Stadt und Land herbeizuführen. Wo bei derartigen .Reformen* herauskommt, weiß man zur Ge nüge, stets ist eine solche mit einer erheblichen Verteuerung verbunden, und so auch diesmal. Die Zahl derjenigen, welche auf Grund des kürzlich offiziell mitgeteilten Ent wurfes eine Verbilligung ihrer Telephongebühren erfuhren, und auch das platte Land kommt unter den neuen Bestimm ungen kaum besser weg. Die Einführung einer Grundge bühr anstelle einer Pauschgebühr wäre an sich ein Akt der Gerechtigkeit, aber der in Aussicht genommene Preis eines einzelnen Gesprächs von 5 Pfennig ist ein ganz enormer, zumal die Grundgebühr nicht mehr auf die Zahl der er folgten Gespräche zur Anrechnung kommt. Verständlich wäre all dieses, wenn das Telephonwesen nicht rentierte, aber nach dem eigenen Geständnis der Postverwaltung liefert dasselbe einen jährlichen Ueberschuß von 10 Millionen und die neuen Gebühren würden höchstens ein Plus von einer Million er bringen. Teilweise begründet wird der Vorschlag seitens der * Postverwaitung damit, daß die Telephoneinnahmen mit dazu dienen sollten, das Mindererträgnis aus den Telegrammge- bührcn auszugleichen; aber was würde da die eine Million wirklich nützen, und das Mindererlrägnis könnte doch wohl auch nach wie vor aus den sonstigen hohen Ueberschüssen der Postverwaitung gedeckt werden. So aber stellt sich die von der Postoerwciltung in Aussicht genommene Reform der Telephongebühren als eine arge Belästigung für die Abonnenten dar, und Handel und Industrie hätten ganz beträchtliche Mehraufwendungen zu machen. Eine solche Taktik ist nicht vom Geiste des Fortschritts diktiert und mutet seltsam an in einer Zeit, in welcher der Kaiser das bekannte Wort ge sprochen, .die Welt steht im Zeichen des Verkehrs*. Es wäre dringend zu wünschen, daß eine zum 7. Januar einberufene Konferenz von Interessenten der Reichspostverwaltung den Standpunkt gehörig klar macht und diesen .Reform-Entwurf" einer gründlichen Reform unterzieht. Tagesgeschichte. — Deutschland. Berlin, 2. Januar. Wie dem „B. T." von unterrichteter Seite mitgeteilt wird, dürfte Graf Kuno Moltke sofort nach der Urteilsfällung im Prozeß Harden reaktiviert werden. Der Kaiser beabsichtige, den Grafen Moltke auf einen der höchsten militärischen Posten