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Amts- M AnzchMt für den Äyirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung Avvnnentknl viertrlj. 1 M. 2b Pf. einschließl. d«S .Jllustr. Unterhaltung»-!.* u. der Humor. Beilage .Seifen blasen* in der Expedition, bei anseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Ttlrgr.-Adreste: Amtsblatt. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag ». Sonn abend. Jnsertionspreis: die klcinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Fernsprecher Nr. 2W. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. - - 54. Jahrgang. Dienstag, den 1. Januar Ium Jahreswechsel. DaS alte Jahr mit seiner Lust und Last ist verrauscht, und ein neues hat seinen Einzug gehalten. Krisch mit -offnunasgrün bekränzt Lächelt'« froh der Welt entgegen, Grüßend winkt e« jedem zu Und verheißt ihm Glück und Segen. Ein frohes neues Jahr wünscht uns jeder Mund, der un begrüßt, au» der Ferne kommt manche» Blatt, da» von lieber Hand beschrieben wurde. Und läge e« in den mensch lichen Wünschen, so wäre im neuen Jahre Glück und Frieden überall. Zwar ein eigentlicher Festtag ist ia der NeujahrStag nicht, soweit wir bei Festen an kirchliche Festtage denken, aber kein Lag im neuen Jahre ist geeigneter zur Einkehr in un» selbst und zur Rückschau wie der erste Lage de» neuen Jahre», um die Ereignisse des verflossenen noch einmal an unserm GeisteSauge vorüberziehen zu lassen. Mancher teure Ange hörige und mancher liebe Freund, der Schulter an Schulter mit un» über die Schwelle des nun entschwundenen Jahres getreten, wurde von de» Tode» rauher Hand von unserer Seite gerissen und mht auf dem stillen Friedhöfe, entrückt den Kämpfen und Sorgen dieses Lebens und dem Wechsel der Zeiten. Und nicht bloS teure Menschen, sondern sicher auch manche verlockenden, viel versprechenden Hoffnungen und Entwürfe haben viele von uns im Laufe des Jahre» zu Grabe tragen müssen. Aber nicht allein der schmerzlichen Verluste und der mehr oder weniger herben Prüfungen, nein, auch der verschiedenen freudigen Ereignisse in Familie und Wirkungskreis, aller frohen Stunden, die un» da» vergangene Jahr beschieden, wollen wir mit innigem Danke gegen den ewigen Weltenlenker gedenken, damit wir im Vertrauen auf seinen wetteren gnädigen Beistand mit ungebrochenem Mute Das neue Jahr! . . Mit staunender Geberde Hat es betreten uns're alte Erde! Glück auf! So schallte es ihm rings entgegen. Wohin eS kam. Wie war so froh die Welt! „Heil! Tausend Heil!" ertönt's auf allen Wegen, Wo eS umjubelt seinen Einzug hält. O sei auch fürder freudig immerdar DaS neue Jahr! Imn neuen Jahr, Der Winter hält die kalte Welt umfangen: Kahl lassen Baum und Strauch die Zweige hangen. Bald regts stch's wieder in den schwarzen Aesten, Die Sonne bricht des Frostes Macht gewiß, Der Nordwind weicht den lenzeslauen Westen, Und Sonnenglanz besiegt die Finsternis. Und was jetzt trübe dräut, wird hell und klar Im neuen Jahr! Und tausend Hoffnungen sind neu geboren; Und wie Verheißung klingt's in tausend Ohren! Es pulst die Freude heut in tausend Herzen, Daß mancher stille Wunsch nun wird erfüllt, Und daß kein Flor, gewebt aus Leid und Schmerzen, Mehr uns'rer Zukunft Sonnenbild verhüllt. Wir grüßen dich: Sei der Enttäuschung bar Du neues Jahr! Sei auch in deinem Laufe uns beschieden Ein ungetrübter, segensreicher Frieden! Der Kunst, der Wissenschaft, sowie dem Handel, Der Landarbeit, der emsigen Industrie In reicher Fülle unter deinem Wandel Heil, Wohlstand, Segen und Erfolg erblüh'! Mehr' uns'rem Vaterland der Freunde Schar Du neues Jahr! Nicht nur für uns wir solches Glück erflehen, Mög's allen Völkern immer wohl ergehen! Der Mißgunst rauhe Stimme möge schweigen, Wo du einherziehst auf geweihter Spur, Daß sich im Ost und West die Völker neigen, Zu dienen dir im Dienste der Kultur! Glück auf den Weg drum heut und immerdar. Du neues Jahr! Die bisher dem Nebenzollamte II Ebmath erteilte Befugnis zur Abfertigung von Pferde« und Rindvieh (Nummer 100 und 103 des Zolltarifs) zu anderen als den höchsten Zollsätzen wird vom 1. Jannar 1907 ab anf das Rebenzollamt I Rotzbach übertragen. Dresden, am 22. Dezember 1906. Königliche Zoll- und Steucrdirettion. Nachstehende Bekanntmachung wird in Erinnerung gebracht. Schwarzenberg, den 27. Dezember 1906. 2141 v. Königliche Amtshauptmannschast. F Maßregeln gegen Eisgang und Hochwasserschäden. Mit Rücksicht auf den zu erwartenden Eisgang werden zur Verhütung von Schäden und im Interesse der öffentlichen Sicherheit nachstehende Sicherheitsvorkehrungen angeordnet. 1) Alle Wehre sind dergestalt aufzueisen, daß der Wehrkamm ganz eisfrei und im ganzen Wehrteiche aufwärts ein Kanal bis 1 Meter Breite, soweit nicht in ein zelnen Fällen bereits etwas anderes angeordnet worden ist, offen gemacht wird. 2) Alle Brücken, Stege, Einbaue und Uferbefestigungen sind vollständig vom Eise zu befreien. 3) Alle Flußstrecken, wo erfahrungsgemäß das Eis schwer zum Aufbruch kommt und leicht Schutze entstehen, sogenannte Kräften, sind nach Länge und Breite aufzueisen. 4) Die unter 1 bemerkten Eisungen sind offen zu halten, die Wehrteiche aber auch noch durch Querschläge in Entfernungen von 14 bis 17 Meter aufzueisen. 5) Alle oberen vorhandenen Wehraufsätze sind zu beseitigen. 6) Klötzer, Bretter und ähnliche im Wasser schwimmende Gegenstände dürfen in der Nähe von Wasserläufen nur derart abgelagert werden, daß sie nach den ge machten Erfahrungen nicht vom Hochwasser oder Treibeis erreicht und kortgeführt werden können. 7) Als ungefährer Anhalt für die hochwasserfreie Lage dieser Plätze und Schutzdämme hat mindestens a. an der Mulde und am Schwarzwasser unterhalb der Mittweida-Einmündung die Höhe von 3,„ m, b. am Schwarzwasser oberhalb der Mittweida-Einmündung, an der Mittweida von Markersbach abwärts und am Pöhlwasser die Höhe von 2,-. m und e. an den übrigen kleineren Wasserläufen des amtshauptmannschaftlichen Be zirkes die Höhe von 1,5 w über die Sohle des betreffenden Wasserlaufes zu dienen. 8) Djp Stützmauern und Hochflutdämme der Holzablagerungsplätze dürfen keines wegs übermäßig belastet werden, auch die darauf abgelagerten Klötzer, Bretter usw., die waflerseitigen Kronenkanten der Mauern und Hochflutdamme nicht überragen. 9) Bei jeder größeren Hochflut sind die etwa untergebauten hölzernen Joche eiserner oder hölzerner Brücken oder Stege durch Anschlingen an am Ufer befestigte Seile oder Ketten vor dem Abschwimmen gehörig und rechtzeitig zu sichern. 10) Bei dem Eintreten von Hochwasser sind die Bretaufsätze von den Wehren voll ständig und rechtzeitig zu entfernen und die Betriebsgrabeneinlässe derart teilweise oder ganz zu schließen, daß der höchste zulässige Betriebswasserstand im Graben keinesfalls überstiegen werden kann. 11) Bei eintretenden Unglücksfällen, insbesondere bei entstehenden Eisschützen ist durch vereintes Zusammenwirken der bettessenden Privaten und Gemeinden schleunige Hilfe zu schaffen, übrigens auch sofort Anzeige anher zu erstatten. 12) Den etwaigen besonderen, namentlich bei Revisionen an Ort und Stelle erteilten Anordnungen der Straßen- und Wasserbaubeamten, sowie auch der Polizeiorgane ist einttetenden Falles von Jedermann unweigerlich Folge zu geben. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften, deren Ueberwachung den Ortsbehörden hiermit zur Pflicht gemacht wird, werden auf Grund von 8 366 Abs. 10 beziehentlich 366a des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 bez. 150 M. oder im Unvermögensfalle mit entsprechender Haftstrafe geahndet. Schwarzenberg, am 19. Februar 1897. Königliche Amtshauptmannschast. Iryr. v. Mirfing. Hundesteuer betreffend. Die Hundesteuer in Eibenstock beträgt im Jahre 1907 wie seither 1« Wark, wovon nur die Kettenhunde in den in 8 2 Absatz 3 des Hundesteuerregulativs vom 15. Juni 1885 besonders aufgeführten Gehöften u. s. w., für die nur eine Steuer von 6 Mark zu entrichten ist, ausgenommen sind. Die Hundesteuer ist bis zum 31. Januar 1907 gegen Entnahme der Hunde steuermarren von den Hundebesitzern an die Stadttaffe auf das Jahr im voraus z« entrichten. Auch werden die Hnndebefitzer in Gemäßheit von 8 3 des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, hiermit aufge fordert, über die in ihrem Besitze befindlichen steuerpflichtigen Hunde bis znm 10. Januar 1907 fchriftliche Anzeige anher z« erstatte«. Die Hinterziehung der Steuer wird mit dem dreifachen Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft. Hierbei ist noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam zu machen: Junge Hunde, welche zur Zeit der im Monat Februar und Monat Juli jeden Jahres stattfindenden Revision noch gesäugt werden, bleiben für das laufende Halb jahr von der Steuer befreit; in Eibenstock nur vorübergehend, aber mindestens einen Monat sich aufhaltende Hundebesitzer, deren Hunde nicht bereits an einem anderen Orte versteuert sind, haben für je einen Hund 3 Mark Steuer zu entrichten. Für im Laufe des Jahres angeschaffte noch nicht versteuerte Hunde ist binnen 14 Tagen, von erfolgter Anschaffung an gerechnet, die volle bez. sofern die Anschaffung erst im 2. Halbjahre erfolgte, die halbe Jahressteuer zu entrichten. Dasselbe gilt rückstchtlich solcher bereits versteuerter Hunde, welche ohne Steuermarke in den Besitz eines anderen Herren übergehen. Für einen steuerpflichtigen und an' einem anderen Orte mit niedrigerer Hundesteuer bereits versteuerten Hund ist der durch den höheren Steuer satz Hierselbst heroorgemfene Differenzbettag noch nachzuentrichten. Im Falle un verschuldeten Verlustes der Steuermarke wird dem Verlustträger gegen Erlegung von 1 Mark 50 Pfg. eine neue Hundesteuermarke abgegeben. Es wird endlich unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 23. Novem ber 1882 darauf aufmerksam gemacht, daß die Hunde außerhalb der Häuser, Gehöfte und sonstigen geschlossenen Lokalitäten stets die für das laufende Jahr giltige Hunde steuermarke am Halsbande tragen müssen, die Besitzer ohne Steuermarke am Hals bands bettoffener Hunde aber in Gemäßheit gesetzlicher Bestimmung, insoweit keine Steuerhinterziehung vorliegt, mit 3 Mk. zu bestrafen sind. Eibenstock, den 29. Dezember 1906. Der Stadtrat. H-ff-. Bg. und zuversichtlicher Hoffnung in das neue Jahr eintteten können. Ein neues Jahr, ein neues Hoffen! Der Zukunft Schleier hat ein gütiges Geschick unS verhüllt, dafür aber hat es die nie versagende Hoffnungsseligkeit in die Menschenbrust ge pflanzt. Und gerade beim Jahreswechsel drängt sie über mächtig und allbeglückend hervor mit ihren Träumen und Plänen auf Vollbringen und Gelingen. Vor allem die Hossnung, die jeden deutschen Patrioten beseelt, daß das neue Jahr für unser Vaterland ein Jahr des Heils sein und ihm einen Reichstag bringen möge, der den lebendigen Beweis liefert, daß daS deutsche Volk noch nicht in der Schmach eines verärgerten Nörgelgeistes untergegangen, sondern bereit ist, seine Ehre zu wahren und sich der Väter, die uns de» Reiche» Herrlichkeit erkämpften, der großen Toten, bei deren Namen es unsere Herzen warm und tatenfroh durchflutet, würdig zu erweisen. Hoffen wir, daß bei den bevorstehenden